Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Das Haus der Merles

Nach dem gewaltsamen Tod des Glasers Étienne Merle hielten die Ermittlungsakten die Geständnisse seiner Ehefrau Charlotte Plaix und der Dienstmagd Élisabeth Phélut fest. Der neunjährige Sohn war bedroht und zur Beihilfe genötigt worden; das erste Urteil verdammte ihn zu lebenslanger Haft. In der Berufung verschärfte das Parlement die Strafe gegen Plaix, ehe Phélut in einem getrennten Verfahren abgeurteilt wurde. Von den verhängten Strafen bleibt deren tatsächliche Vollstreckung zu unterscheiden, über welche die Chronik schweigt.

Die Leiche des Étienne Merle wurde am 16. August 1779 auf dem Grund eines Tales aufgefunden – drei Tage nach jener Nacht, in welcher seine Ehefrau und die gemeinsame Dienstmagd, den von Champagnac überlieferten Ermittlungen zufolge, seinen Tod beschlossen hatten. Das Haus der Eheleute war unverschlossen geblieben; Blutspuren zeichneten sich in der Schlafkammer und auf dem Bett ab. Die Witwe, der neunjährige Sohn und die Magd hatten den Vortag noch am Tatort verbracht, ehe Mutter und Kind spurlos entwichen. Élisabeth Phélut hielt sich im Hause ihres Vaters auf. Binnen weniger Stunden wandelte sich ein Todesfall, den zunächst nur das Gerücht gemeldet hatte, in eine förmliche Untersuchung und schließlich in die Chronik eines häuslichen Verbrechens, bei dem die Schuld der Erwachsenen und der auf das Kind ausgeübte Zwang nicht miteinander vermengt werden durften.

Der Fiskalprokurator der Herrschaft Brassac erfuhr am 16. August, dass der Glaser Étienne Merle in seinem Hause ermordet worden sei, worin seine Frau, sein Sohn und die Magd noch verweilt hatten. Am selben Tage fand man seinen Leichnam in einem Tal desselben Gerichtsbezirks. Die Beamten begaben sich unverzüglich an den Wohnort; sämtliche Türen standen offen. Deutliche Blutspuren zeigten sich in der Schlafstube, um das Bett her und im Bette selbst. Aus den Aussagen der Nachbarn ging hervor, dass die Witwe nebst dem Knaben geflohen war, während Phélut bei ihrem Vater weilte; die Magd wurde auf der Stelle festgenommen.

Zwei Wundärzte nahmen die Leichenschau vor. Sie stellten mehrfache Gewalteinwirkungen fest, darunter Stiche sowie den Schlag eines stumpfen Werkzeugs, und gelangten zu dem Schluss, dass Merle durch Erdrosseln umgekommen war. Dieser Befund sicherte zwar die Todesursache, wie sie in den Akten festgehalten wurde, wies jedoch noch nicht auf die Urheber hin. Die Akten wurden an den königlichen Richter zu Riom überstellt; die Aussagen und Geständnisse der Charlotte Plaix, Witwe Merle, sollten die Nachforschungen alsbald auf jene Wochen lenken, die der Nacht vom 13. auf den 14. August vorausgegangen waren.

Plaix gab zu Protokoll, seit geraumer Zeit ein Verhältnis mit einem Fuhrmann der Gegend unterhalten zu haben. Überdies beteuerte sie, ihr Gatte habe sie misshandelt und wiederholt mit dem Messer bedroht. Um das Pfingstfest herum habe er gar den festen Entschluss gefasst geschienen, sie umzubringen, und ihr das Reuegebet abverlangt. Sie fügte hinzu, ihr damals neunjähriger Sohn sei hinzugekommen, und sie wisse nicht, was aus ihr geworden wäre, hätte das Kind nicht dazwischengestanden. Champagnac führt diese Angaben als bloße Einlassungen der Beschuldigten an; sie vermögen den Abstand zwischen den behaupteten Misshandlungen und den Taten, an denen sie hernach mitwirkte, nicht aufzuheben.

Der Chronik zufolge weihte Plaix ihre Magd Élisabeth Phélut, die zugleich ihre Vertraute in Liebeshändeln war, in das Vorhaben ein, ohne jedoch die Misshandlungen zu erwähnen, denen sie ausgesetzt gewesen sein wollte. Der Chronist schreibt dem jungen Mädchen den Gedanken zu, einen fremden Mann herbeizuholen, um Merle zu beseitigen. Zunächst suchten beide Frauen Zuflucht beim Gift. Zweimal unter die Suppe gemischter Grünspan rief bei dem Glaser lediglich heftiges Erbrechen hervor, ohne ihn zu töten. Daraufhin händigte Plaix ihrer Magd Brechweinstein aus; da Phélut jedoch nicht die volle Dosis beimengte, schlug auch dieser Anschlag fehl.

Phélut reiste darauf nach Brioude, um Scheidewasser zu beschaffen. Sie habe wohl auch an Arsenik gedacht, doch fand sich kein Händler, der es ihr verkaufen mochte. Nach Hause zurückgekehrt, mengte sie die Säure lauwarmem Wasser bei; Plaix jedoch, von dem stechenden Geruch gewarnt, goss das Gemisch weg. Ein zweiter Versuch mit geringerer Dosis wurde gleichfalls aufgegeben, da selbst der Wein den Geruch nicht zu überdecken vermochte. Schließlich ließ man die Flasche in Reichweite des Mannes stehen, in der Hoffnung, er werde von selbst daraus trinken; die Chronik berichtet nicht, dass dieser Hinterhalt von Erfolg gekrönt gewesen wäre. Wenn diese Vorbereitungen auch nicht zum Tode führten, so bezeugen sie doch, dass der Entschluss trotz des wiederholten Misslingens der ersten Mittel unvermindert fortbestand.

Es verblieb der Knabe im Haus. Er vernahm von dem Vorhaben und flehte die Mutter an, dem Vater das Leben zu lassen. Er suchte Phélut aus dem Hause zu treiben und drohte, Merle alles zu offenbaren, sollte sie verweilen. Plaix’ Erwiderung, wie Champagnac sie berichtet, bestand in der Drohung mit Verlassenheit: Sie werde davonziehen und das Kind mit dem Vater allein lassen, der sich seiner nicht annehmen werde. Der Knabe, von dieser Aussicht geschreckt, stellte jeden Widerstand ein. Neunjährig vermochte er weder das Haus zu verlassen noch über das Folgende zu gebieten; der Bericht zeigt ihn gefangen zwischen dem Wort der Mutter und der drohenden Gefahr, die er abzuwenden versucht hatte.

In der Nacht vom 13. auf den 14. August schritten die beiden Frauen zur Tat. Den überlieferten Geständnissen nach hatten sie eine Öffnung im Dielenboden zwischen der oberen Kammer und dem Erdgeschoss hergerichtet und ein Seil dergestalt gelegt, dass Merle im Schlafe erdrosselt werden konnte. Plaix sollte der Mitschuldigen durch ein Husten das Zeichen geben; Phélut hatte vom unteren Stockwerk aus anzuziehen. Merle erwachte und fragte an, was man mit ihm beginne. Seine Frau verharrte zunächst im Gemach, während der Sohn hinabgeschickt worden war. Die Chronik vermerkt, dass Plaix für einen Augenblick zauderte, dann aber ebenfalls hinunterging und Hand anlegte. Der Bericht hält bei dieser Mitwirkung inne, ohne dass es geboten wäre, die grausamsten Einzelheiten auszubreiten.

Nach Merles Hinscheiden verblieb der Leichnam mehrere Tage im Hause. In der Nacht vom 14. auf den 15. August traten Benoît Virat und François Perrin, genannt Saint-Just, hinzu, um bei der Fortschaffung zu helfen. Dem Texte nach luden sie den Toten auf ein Pferd, in der Absicht, ihn in einen Bergwerksschacht zu stürzen. Der Lärm weckte die Hunde der umliegenden Gehöfte; das Ross scheute, ging in Galopp über, und der tote Körper stürzte zu Boden. Der Knabe hielt den Zaum und musste ihn fahren lassen. Phélut ergriff daraufhin die Flucht; Plaix und ihre beiden Gehilfen mühten sich vergeblich ab, den Leichnam wieder aufzupacken, ehe auch sie entwichen. Tags darauf wurde Merle an eben jener Stelle gefunden, an die er gefallen war. Virat und Perrin entzogen sich der im Text erwähnten gerichtlichen Verfolgung durch die Flucht.

Die Justiz fällte in der Folge abgestufte Urteile. Am 1. September 1781 verurteilte die Sénéchaussée zu Riom Charlotte Plaix und Élisabeth Phélut zur Abbitte und zum Tod durch den Strang nach vorausgegangener ordentlicher und außerordentlicher Tortur. Jean-Baptiste Merle wurde zu lebenslanger Verwahrung im Zuchthaus verurteilt. Die Güter aller drei Verurteilten verfielen der Einziehung. Unter dem Rechtsbegriff der Mitschuld beschreibt der Text somit ein Kind, das von der eigenen Mutter zur Teilnahme genötigt worden war; das überlieferte Urteil behandelte ihn nicht als bloßen Zeugen, sondern verhängte eine schwere Freiheitsstrafe. Die Züchtigungen der Erwachsenen und die des Knaben waren freilich grundverschieden.

Der Generalprokurator legte Rechtsmittel zugunsten einer Strafverschärfung ein. Am 29. Januar 1782 erkannte das Parlement gegenüber Plaix auf eine härtere Strafe: Abbitte, Schmähschrift, Abhacken der rechten Hand und Verbrennung nach vorausgegangener Folter. Dieses Erkenntnis, welches allein die Witwe Merle betraf, darf nicht mit dem späteren Spruch gegen Phélut verwechselt werden. Über Letztere wurde erst am 20. Juni 1782 letztinstanzlich geurteilt: Sie wurde zur Abbitte, zum Hängen am Galgen und zur Verbrennung ihres Leichnams verurteilt. Die Chronik führt die ausgesprochenen Strafen an, bietet in diesen Zeilen jedoch keinen Bericht über deren tatsächliche Vollstreckung. Sie hält vielmehr fest, dass Virat und Saint-Just sich den Nachstellungen der Justiz dauerhaft entzogen hatten.

Der Sohn hatte in jener Schreckensnacht nicht bloß den Vater verloren; der Bericht stellt ihn mitten in den Zwiespalt – als Zeugen der Vorbereitungen, hernach von Mutter und Magd zum Gehorsam gezwungen. Es hieße den Hergang verkennen, wollte man ihn zum willentlichen Täter stempeln, nur weil das Gericht ihn verurteilte. Der Urteilsspruch von 1781 ordnete seine lebenslange Verwahrung an; über den Vollzug oder die tatsächliche Dauer dieser Haft schweigen die Akten. Ebenso wenig deckt sich das Los jener Männer, die beim Abtransport halfen, mit dem Schicksal der beiden verurteilten Frauen: Sie waren entflohen und zur Zeit, da Champagnac schrieb, den Gerichten noch immer entgangen.

So schließt ein Fall, der ganz um ein Haus kreiste, worin die Gewalt lange vorbereitet und verborgen worden war, nicht mit einem einzigen Urteil ab. Der erste Richterspruch traf Mutter, Magd und Kind; die Berufung schärfte die Strafe gegen Plaix, während Phélut ihr Urteil erst Monate später empfing. Der Chronist verdammt den Mord mit Schärfe und empört sich über die dem Knaben aufgezwungene Beihilfe. Er hinterlässt dem Leser zugleich eine Unterscheidung, welche die allzu flüchtige Formel von den „Mitschuldigen“ leichtfertig verwischen könnte: Jene, die das Verbrechen ersonnen und vollbracht haben, der Knabe, der die Zügel hielt und loslassen musste, als das Pferd durchging, und die flüchtigen Helfershelfer nehmen in diesem Drama nicht denselben Rang ein.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Das offene Haus

Eine rein fiktive Novelle über ein Kind, das zwischen die Fronten seiner Eltern gerät, nachdem ein plötzliches Verschwinden das Gehöft erschüttert. Die Erwachsenen gebieten ihm zu schweigen und nötigen es hernach, einen belastenden Gegenstand fortzuschaffen. Als ein Nachbar am Wegesrand eine Leiche findet, verhört die Justiz die Zurückgebliebenen. Figuren und Handlung sind frei erfunden, ohne den historischen Fall nachzuzeichnen. Würde Sie diese Novelle fesseln, die die unlösbare Zwangslage eines Kindes ausleuchtet, das von jenen bedroht wird, denen es auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist?

Stimmen werden geladen…

Roman

Der neunjährige Zeuge

Dieser Roman folgt einem Knaben, den das Tribunal als Mitschuldigen behandelt, weil er den Befehlen seiner Mutter gehorchte. Ein Gerichtsschreiber, der die Antworten des Jungen zu Protokoll nimmt, begreift allmählich, dass hinter den Worten des Kindes eine langjährige Einschüchterung lauert. Sämtliche Figuren und Begebenheiten sind frei erfunden. Die Erzählung begleitet die getrennten Verhandlungen der Erwachsenen, ohne das Schicksal der Verurteilten vorschnell zu besiegeln. Möchten Sie diesen Kriminalroman lesen, in dem das Zeugnis eines Kindes zugleich ein Verbrechen und das grausame Herrschaftsverhältnis offenbart, das es erst ermöglichte?

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Häuser des Geständnisses

Eine fiktive Romantrilogie über drei Verbrechen in Familien, in denen das häusliche Band zur tödlichen Falle wird: ein Kind, das zum Schweigen verdammt ist; eine Dienstmagd, die mit ihrer Zeugenaussage hadert; eine Ehefrau, die nach einer unter Zwang begangenen Tat vor Gericht steht. Figuren und Prozesse sind frei erfunden. Ein und derselbe Untersuchungsrichter lernt im Laufe der Fälle zu unterscheiden, wo erzwungener Gehorsam endet und gemeinsame Schuld beginnt. Würde Sie diese Reihe über die Abstufungen der Verantwortung in einem Hause interessieren, in dem niemand die gleiche Freiheit besitzt, einfach fortzugehen?

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Lektüre von Kapitel IV06 (Lokale Quelle: work/cap400/sources/champagnac/tome-4-chap-06.txt). Étienne Merle wurde am 16. August 1779 tot aufgefunden; die Wundärzte erkannten auf Tod durch Erdrosseln. Der Text stützt sich auf die Geständnisse von Charlotte Plaix und Élisabeth Phélut; er weist Plaix die Behauptung von Misshandlungen und Morddrohungen durch den Ehemann zu, ohne dass der Chronist dies als erwiesene Tatsache hinstellt. Die Quelle belegt fehlgeschlagene Giftmorde und den vollendeten Mord im Haus; grausame Details wurden ausgespart. Virat und Perrin/Saint-Just leisteten Beihilfe beim Fortschaffen des Leichnams und flohen. Sénéchaussée Riom, 1. September 1781: Todesurteile gegen Plaix und Phélut sowie lebenslange Haft für den neunjährigen Sohn. Berufung des Generalprokurators a minima; Urteil des Parlements vom 29. Januar 1782 mit Strafverschärfung gegen Plaix. Phélut am 20. Juni 1782 abgeurteilt. Das Kapitel nennt die Urteilssprüche, belegt jedoch nicht deren tatsächliche Vollstreckung; über Hinrichtungen wird kein Bericht erstattet.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts