Der Pachtzins belief sich auf nicht einmal vierzig Francs. Das genügte, um Blutsverwandte vor den Schranken des Friedensrichters zusammenzuführen; und es sollte in der Anklageschrift genügen, um einen Meuchelmord zu erklären. Zwischen diesen beiden Vorgängen lagen ein auf offener Straße erschlagener Greis, ein Zeuge, der den Mörder nicht zu erkennen vermochte, und jene verhängnisvolle Leichtfertigkeit, mit der ein alter Hader nur allzu oft an die Stelle eines Gesichts tritt. Joseph Fabiani bezahlte beinahe mit dem Kopf für den schmalen Grat zwischen dem, was man wusste, und dem, was man für wahrscheinlich hielt.
Jean Fabiani, Pfarrer von Aregno, zählte achtundsiebzig Jahre. Am 15. Mai 1810 sollte er bei Delarosa, dem Friedensrichter des Kantons, mit Mitgliedern seiner Familie zusammentreffen. Ein bereits 1792 geschlossener Vergleich hatte seine Zwistigkeiten mit seinem Vetter Dominico beigelegt; nach dessen Ableben blieb jedoch eine Unstimmigkeit mit den Söhnen, Joseph und Guerino, bestehen. Sie betraf die Zahlungsmodalitäten der Erträge eines Grundstücks. Man war übereingekommen, sich gütlich zu einigen. Der alte Vertrag verlangte nach einer Auslegung, nicht nach einem neuerlichen Prozess.
Joseph beauftragte Guerino, ihn zu vertreten. Moretti, ihr Oheim mütterlicherseits, sollte der Schlichtung beiwohnen. Nach der von Champagnac überlieferten Fassung brach Joseph noch vor Tagesanbruch auf, um bei La Paratella Holzkohle zu brennen; sein Bruder fand sich gegen zehn Uhr beim Friedensrichter ein. Der Geistliche erschien nicht. Ein junges Mädchen trat ein und meldete, er sei nahe Algajola durch einen Sturz vom Pferd zu Tode gekommen. Guerino eilte hinaus, um seinen Oheim zu verständigen, und ritt sodann nach Lavatoggio zurück. Dieser ersten Nachricht von einem Unglücksfall folgte jedoch alsbald eine ungleich düsterere Kunde.
Negretti, ein Neffe des Verstorbenen, hatte diesen begleitet. Er berichtete nun, ein hinter einer Mauer lauernder Mann habe auf den Greis geschossen und sei hernach auf etwa ein Dutzend Schritte hervorgetreten. Der Mann trug eine Maske. Er habe ihm eine drohende Gebärde zugeworfen, ehe er sich entfernte. Negretti beschrieb die Farbe des Wamses, erklärte jedoch unumwunden, ihn nicht erkannt zu haben. Eine Gestalt, ein Kleidungsstück, eine Drohung: dies waren die einzigen greifbaren Momente des Zeugnisses. Einen Namen, für dessen Richtigkeit der Zeuge hätte einstehen können, lieferte es noch keineswegs.
Gleichwohl fielen bald die ersten Namen. Joseph galt fortan als mutmaßlicher Täter, Guerino als sein Helfershelfer. Delarosa wandte sich brieflich an den Unterpräfekten von Calvi, Ginbeca – und zwar, schenkt man der Chronik Glauben, noch ehe eine Leichenschau vorgenommen worden war. Er berief sich auf die öffentliche Meinung und kündigte Schritte bei der Militärkommandantur an, um die beiden Brüder festsetzen zu lassen. Er wähnte sie bei Verwandten oder Freunden untergetaucht. In diesem Schreiben wurde Joseph nicht mehr bloß gesucht, um vernommen zu werden: Er wurde bereits als der Schütze bezeichnet.
Der Text Champagnacs, der erst lange nach den Ereignissen im Druck erschien, ergreift mit Nachdruck Partei für die Beschuldigten. Er prangert die familiären Bande an, die Negretti mit dem Friedensrichter und dem Unterpräfekten verflochten, und wittert in ihrem Vorgehen eine verabredete Anklage. Was er aus den Akten anführt, belegt in jedem Fall eine überaus früh gewählte Stoßrichtung: Die Ermittler forschten im Kreis der Fabiani. Es galt nicht mehr allein herauszufinden, welcher Mann dem Priester aufgelauert hatte; es ging fortan darum, alles zusammenzutragen, was die beiden Brüder mit jenem Mann verknüpfen konnte.
In finsterer Nacht umstellte die Gendarmerie das Anwesen. Joseph und Guerino ergriffen die Flucht. Wenige Tage darauf ward Joseph in seinem Hause verhaftet, wohin er zurückgekehrt war; Guerino blieb flüchtig. Für die Anklagebehörde erhärtete das Entweichen den Verdacht. Für den Chronisten, der sich zum Verteidiger aufschwingt, zeugte Josephs Rückkehr vielmehr von einem reinen Gewissen. Derselbe Schritt konnte somit zwei grundverschiedenen Erzählungen dienen. Doch weder das Zurückschrecken vor den Gendarmen noch die Heimkehr in die eigenen vier Wände vermochten für sich genommen den Urheber eines Flintenschusses zu benennen.
Die am Tatort aufgefundenen Gegenstände sollten dieser Leere abhelfen. Zwei Kugeln waren dem Leichnam entnommen worden. Eine Tabaksdose und ein Papierfetzen wurden den Akten beigegeben; das Papier war zwei Tage nach der Tat rund fünfzig Schritte vom Schauplatz entfernt aufgelesen worden. Delarosa wollte darin ein Stück der Maske erkennen. Die Dose, so mutmaßte man, sei der Tasche des Mörders entfallen. Zudem brachte man den Entwurf einer Klageschrift bei, der dem Priester zugeschrieben wurde und dem Familienstreit das Gewicht einer noch immer schwelenden Bedrohung verleihen sollte.
Die Weisungen des Richters erstreckten sich überdies auf frühere Äußerungen und den Leumund der Brüder. Die Zeugen sollten berichten, was ihnen zu Ohren gekommen war. Doch ein Gerücht, das durch vielerlei Munde geht, erweckt leicht den Anschein vielfältiger Quellen, ohne dass auch nur ein einziger Augenzeuge mehr zu vermelden wüsste. Joseph hatte sich nicht allein für seinen Tag bei La Paratella zu rechtfertigen, sondern gegen eine vorgefasste Meinung anzukämpfen, die ihm überallhin vorauszueilen schien, wohin die Instruktion ihre Fühler ausstreckte.
Das Döschen nahm einen breiten Raum in den Verhandlungen ein. Mehrere Personen sagten aus, Joseph habe ein ähnliches besessen, oder dies sei ohne Zweifel das seine. In einem Schreiben vom 25. Mai empfahl der Friedensrichter einen Zeugen, von dem er gar erhoffte, er werde sogar den Tabak wiedererkennen. Ein solches Detail mochte entscheidend dünken; es offenbart vor allem, welch ungeheure Erwartung man in die toten Gegenstände setzte. Eine gewöhnliche Dose geriet beinahe zur Unterschrift. Freilich musste diese Wiedererkennung auch vor Gericht Bestand haben – dort, wo Ähnlichkeiten im Angesicht dessen verhandelt werden, den sie belasten.
Joseph verlangte die Ablehnung von Richtern aus Bastia, von denen er behauptete, sie seien mit den Anklägern verwandt oder verschwägert. Sein Gesuch wurde verworfen. Als einziger der beiden Brüder anwesend, musste er sich gegen ein Gebäude zur Wehr setzen, das den Geldstreit, die Flucht, die Asservate und gar die angebliche Gesinnung des Vaters in sich vereinte. Ein Zeuge legte Dominico die einstige Absicht zur Last, den Pfarrer zu töten: Die Söhne hätten diesen Vorsatz gleichsam geerbt. In diesem Pachtstreit ließ die Anklage somit eine Erbfolge des Hasses walten, welche die Verteidigung entschieden bestritt.
Joseph hielt dem ein lückenloses Alibi entgegen. Mehrere Zeugen beteuerten, ihn am Morgen des Mordes bei La Paratella gesehen zu haben – einem Ort, der dem Bericht zufolge sieben Wegstunden vom Tatort entfernt lag. Jean Petrucci wiederum gab zu Protokoll, Negretti habe von einem anderen Manne gesprochen, an den ihn der Mörder erinnert habe. Der unmittelbare Zeuge lieferte somit keineswegs jene Wiedererkennung, die von Anbeginn gefehlt hatte; seine Aussagen vertieften vielmehr den Abgrund zwischen dem Verdächtigen und der flüchtig erblickten Gestalt.
Auch die Tabaksdose hielt der gerichtlichen Erörterung kaum stand. Niemand, so vermerkt Champagnac, erkannte sie damals förmlich als das Eigentum des Angeklagten an. Joseph wies eine andere vor, von der Zeugen bestätigten, dass er sie seit einem Jahre bei sich trug. Was einen nächtlichen Überfall betraf, den Jean-François Vincentelli den beiden Brüdern zuschrieb, hielt die Verteidigung dem entgegen, der Zeuge verwechsle Personen und Daten: Der Hader rühre aus einer Zeit her, die dem Vergleich von 1792 vorausgegangen sei, und habe ihren Vater betroffen. Zwei Pfarrer bezeugten das gute Einvernehmen, das seither geherrscht hatte. Die Vergangenheit, als Beweisstück angerufen, fügte sich weit weniger willig in das Schema der Anklage, als man gehofft hatte.
Gleichwohl verurteilte der Spezialgerichtshof Joseph am 30. Dezember 1810 zum Tode. Guerino, in Abwesenheit verhandelt, wurde freigesprochen. Die Brüder traf mithin trotz der gemeinsamen Anklage nicht dasselbe Los. Champagnac schildert die tiefe Erschütterung des Publikums angesichts des über den Erstgenannten verhängten Urteils. Für Joseph ging es nun nicht mehr darum, vor diesen Richtern einer Darstellung den Vorzug vor der anderen zu verschaffen: Es galt, eine neue Gerichtsbarkeit zu erwirken, die den Fall von Grund auf neu aufrollen konnte. Ein Menschenleben hing fortan an den Rechtsmitteln, die eine solche zweite Prüfung zu eröffnen vermochten.
Am 14. März 1811 hob der oberste Gerichtshof das Urteil wegen Verletzung gesetzlicher Formen auf und verwies die Sache nach Ajaccio vor den Spezialgerichtshof des Departements Liamone. Diese Kassation benannte keinen anderen Täter; sie schuf lediglich Raum für ein neues Urteil. Am 7. Juni wurde Joseph Fabiani auf Antrag der Staatsanwaltschaft einstimmig freigesprochen. Mit diesem Spruch schließt der Bericht. Jean Fabiani war ermordet worden; sein überlebender Vetter war verurteilt und hernach freigesprochen worden. Zwischen dem Toten und dem Geretteten blieb eine Maske zurück, deren Antlitz die Justiz nimmermehr enthüllt hat.
