Die Schüssel war nicht gespült worden. Am Morgen des 22. März 1815 hafteten im Londoner Hause Turner noch immer Reste von Teig an ihren Rändern. Orlibar Turner goss Wasser hinein, rührte um, ließ die Flüssigkeit ruhen und neigte das Gefäß schließlich zur Seite. Am Boden trat ein weißes Pulver zutage. Er verwahrte es für den Wundarzt. Was am Vorabend lediglich als Nachlässigkeit beim Abwasch gegolten hätte, sollte nun zum Beweisstück gegen die Köchin werden.
Dieses Gefäß barg freilich zwei widerstreitende Deutungen in sich. Den Anklägern von Eliza Fenning galt es als Verwahrort des Giftes, das sie unter die Speise gemengt haben sollte. Jenen hingegen, die sie zu retten suchten, erschien sein Zurücklassen schier unbegreiflich: Weshalb hätte eine Giftmischerin ihren Überführungsbeweis in der Küche belassen sollen, für jedermann greifbar? Dieselben Rückstände sollten ein Todesurteil stützen und zugleich unauslöschliche Zweifel nähren. Keiner der Tischgäste war gestorben. Wenige Monate später sollte die junge Frau am Galgen enden.
Ein Rezept, auf das sie stolz war
Die Familie Turner betrieb in der Chancery Lane einen Handel mit Kanzleibedarf für Juristen. Robert Gregson Turner arbeitete an der Seite seines Vaters Orlibar, welcher in Lambeth wohnte. Im Hause gingen die Herrschaften, die Dienstboten und die Lehrlinge tagtäglich ein und aus. Eliza war erst wenige Wochen zuvor in den Dienst von Roberts Gattin Charlotte getreten. Sie besorgte die Küche; Sarah Peer oblagen die übrigen häuslichen Verrichtungen. Dieser Verteilung der Pflichten, den Botengängen und den Essenszeiten sollte schon bald die finstere Schwere eines minutiösen Tatplans beigelegt werden.
Nach Charlottes Darstellung hatte Eliza seit geraumer Zeit darum gebeten, Hefeklöße – die landesüblichen Dumplings – zubereiten zu dürfen. Sie rühmte sich, diese Speise meisterhaft zu verstehen. Ihre Dienstherrin pflegte den Teig gewöhnlich vom Bäcker zu beziehen. Der Unterschied schien gering: einzukaufen, was man selbst bereiten konnte, oder einer Köchin Gelegenheit zu geben, ihr Können zu beweisen. Im Lichte der späteren Ereignisse sollte Elizas Beharren in den Augen Charlottes freilich in einem gänzlich anderen Licht erscheinen.
Am Montag, dem 20. März, wurde Hefe geliefert. Tags darauf, noch vor den Klößen, hatte Eliza für das Gesinde und die Lehrlinge eine Rindfleischpastete zuzubereiten. Sie trug sie zum Backhaus. Darauf erteilte Charlotte ihre Anweisungen für den Hefeteig und begab sich wieder nach oben. Als sie zurückkehrte, stand die Schüssel vor dem Feuer. Sie gab später an, der Teig sei nicht aufgegangen. Sie erinnerte sich an dessen Schwere, an seine starre Form – an alles, was ihn von dem unterschied, was sie erwartet hatte.
Gegen drei Uhr wurden Charlotte, ihrem Gatten und dem Schwiegervater sechs Klöße aufgetragen, nebst Rindfleisch und Kartoffeln. Charlotte verzehrte einen kleinen Bissen des Klößes. Schon wenige Minuten darauf zwangen brennende Schmerzen und eine jäh anflutende Schwäche sie, die Tafel zu verlassen. Sie eilte empor, erbrach sich, verharrte eine Weile allein und wunderte sich, dass niemand ihr beistand. Als sie schließlich wieder hinabstieg, lagen auch ihr Mann und der Schwiegervater danieder. Das Ausbleiben jeder Hilfe fand nunmehr seine schreckliche Erklärung: Das Übel hatte auch jene ergriffen, auf die sie gehofft hatte.
Auch die Köchin lag danieder
Roger Gadsden, ein Lehrling, war in die Küche hinabgegangen. Er hatte bereits gespeist, bemerkte jedoch einen übrig gebliebenen Kloß. Eliza riet ihm ab, davon zu essen: Er sei kalt, liege schwer im Magen und werde ihm nicht bekommen. Ungeachtet dessen nahm er einen Bissen und tunkte überdies Brot in die Soße. Alsbald erkrankte auch er. Dieser Ratschlag der Köchin sollte ihr später zur Last gelegt werden: Wusste sie etwa um den Inhalt der Schüssel? Ihre Verteidiger sollten einwenden, man könne einen Knaben vor einer Speise warnen, weil sie misslungen sei, ohne deshalb um deren Gefährlichkeit zu wissen.
Eliza litt unterdessen selbst an schweren Qualen. Margaret Turner, die herbeigeeilt war, um ihren Angehörigen beizustehen, traf sie elend und erbrechend an. Der Wundarzt John Marshall, der am Abend eintraf, stellte ihr Befinden zugleich mit dem der übrigen Hausbewohner fest. Orlibar sollte ihr gleichwohl vorhalten, den Herrschaften keinerlei Hilfe geleistet zu haben. Vor Gericht entgegnete Eliza, sie sei selbst viel zu schwach gewesen, um beizustehen. Man braucht ihre innersten Regungen nicht zu ergründen, um den unüberbrückbaren Zwiespalt zu ermessen: Ihre Reglosigkeit wurde von der einen Seite als kalte Gleichgültigkeit ausgelegt, von der anderen als Folge des gleichen körperlichen Leidens verstanden.
Der Verdacht richtete sich alsbald auf Arsenik. Ein Vorrat davon lag in einer Schreibpultschublade inmitten von Makulatur, bestimmt zur Vertilgung von Mäusen, welche die Akten bedrohten. Das Päckchen trug eine deutliche Warnaufschrift. Die Schublade war nicht verschlossen. Orlibar räumte ein, jedermann habe Zutritt gehabt; Eliza, die das Feuer zu entfachen hatte, mochte des Papiers bedurft haben. Der Lehrling sagte aus, das Päckchen Anfang des Monats noch gesehen, später jedoch dessen Verschwinden bemerkt zu haben. Niemand allerdings bezeugte, sie je beim Forttragen des Gifts gesehen zu haben.
Der Wundarzt untersuchte das aus der Schüssel gewonnene Pulver und erklärte, es handle sich zweifelsfrei um Arsenik. Dieser Befund sollte schwer wiegen. Eliza ihrerseits suchte nach anderen Ursachen: Sie verdächtigte die zur Soße verwendete Milch und verwies auf einen Satz, den sie in der Hefe bemerkt haben wollte. Robert indessen beteuerte, keinerlei Soße gegessen zu haben, und Marshall erklärte, in der Hefe keine Spur von Arsenik gefunden zu haben. Die Entgegnungen der jungen Frau vermochten den Verdacht nicht zu zerstreuen, sondern wandten sich vollends gegen sie. Am 23. März wurde sie festgenommen. Die Durchsuchung ihrer Person und ihrer Habseligkeiten erbrachte nichts Verdächtiges, wie der Gerichtsdiener vermerkte.
Vom Leumund einer Magd
Die Verhandlung fand am 11. April am Old Bailey vor dem Recorder John Silvester statt. Eliza war angeklagt, den drei Turners in mörderischer Absicht Arsenik verabreicht zu haben. Das Gericht verlangte mehr als den bloßen Nachweis einer gefährlichen Substanz: Es bedurfte des Beweises einer vorsätzlichen Tat der Angeklagten. Um beides miteinander zu verknüpfen, wandte sich die Verhandlung wieder der Küche, der Schublade und dem Gefüge des Haushalts zu.
Charlotte berichtete von einem früheren Tadel. Sie habe Eliza ungebührlich bekleidet im Zimmer der jungen Männer angetroffen; sie habe ihr mit Kündigung gedroht, sie dann aber doch behalten. Seither habe die Magd ihr gegenüber mürrisch und unehrerbietig gewirkt. Sarah wusste von grollenden Worten zu berichten. Auf diese Weise wuchs sich eine Unstimmigkeit des Dienstalltags zum mutmaßlichen Keim einer Rachetat aus. Doch schilderte die Dienstherrin hier lediglich ihre eigenen Beobachtungen und Mutmaßungen; gesehen, wie Eliza Gift unter den Teig mengte, hatte sie nicht.
Charlotte versicherte, während der Zubereitung habe sich niemand sonst in der Küche aufgehalten. Zugleich räumte sie ihr eigenes Kommen und Gehen ein. Eliza gab zu, die Klöße geformt zu haben; das Verbrechen jedoch bestritt sie standhaft, ebenso das Durchstöbern der Schublade, wobei sie darlegte, sie habe stets um das benötigte Papier bitten müssen. Leumundszeugen traten auf, um ihren untadligen Wandel zu bezeugen. Die zeitgenössische Flugschrift, welche diese Aussagen überliefert, gibt das Verfahren nicht in allen Einzelheiten wieder; sie fasst den Ausgang des Prozesses in wenigen Zeilen zusammen. Die Geschworenen sprachen sie schuldig. Das Urteil lautete auf Tod.
Was ein Urteil nicht beizulegen vermochte
Außerhalb der Gerichtsmauern ging der Streit indessen weiter. In den Zeitungen erschienen Sendschreiben, Bürger besuchten Eliza im Kerker, Petitionen forderten Gnade. Ihre Verteidiger hielten sich genau an jene Umstände, denen die Anklage eine unheilvolle Deutung gegeben hatte: Sie habe selbst von der Speise gegessen, sie habe schwer gelitten, sie habe die Schüssel nicht abgewaschen, und sie habe nie verhehlt, den Teig geknetet zu haben. Sie verwiesen zudem auf das Gift, das in einer ungesicherten Schublade aufbewahrt worden war. Diese Einwände vermochten für sich allein nicht zu klären, wer das Unheil angerichtet hatte; sie stellten jedoch die bange Frage, ob die Beweise hinreichten, um ein Menschenleben auszulöschen.
Auch der ärztliche Befund geriet in die Kritik. Marshall hatte behauptet, Arsenik vermöge Messerklingen zu schwärzen. Ein Briefschreiber führte Gegenversuche an, die diese Behauptung widerlegen sollten, und beklagte bitter, dass ein anderer Mediziner, der die Familie ebenfalls behandelt hatte, nicht gehört worden war. Dies waren Streitschriften einer erhitzten Debatte, kein Gutachten, das wir aus der Ferne neu aufrollen könnten. Die Flugschrift liefert keine Handhabe, um diesen Streit der Chemiker letztgültig zu schlichten. Die Uneinigkeit, die auf uns gekommen ist, betrifft das Gewicht der Beweise ebenso sehr wie deren Auslegung.
Die von John Fairburn verlegte Schrift ergreift mit Nachdruck Partei für die Verurteilte. Sie versammelt das Verhandlungsprotokoll, Beistandsbriefe und die Korrespondenz aus dem Kerker. Man muss ihre Ergriffenheit daher auch als verlegerische Absicht begreifen: zunächst ein Menschenleben zu retten und hernach das Andenken der Toten zu verteidigen. Die Zweifel, die sie überliefert, verdienen es, bewahrt zu werden; sie geben uns jedoch kein Recht, das Geständnis eines Dritten oder einen Freispruch zu erfinden, der das Dunkel der Geschichte nachträglich erhellte.
Briefe für die Nachwelt
Eliza schrieb. An einen Freund, an die Eltern, an eine Zeitung. Sie dankte jenen, die für sie eintraten, und beteuerte unablässig ihre Unschuld. In einem Brief vom 18. Juli an den Examiner stellte sie eine Frage, die ungleich schwerer wog als alle Gnadengesuche: Wie soll man die Welt überzeugen, wenn ein Gericht einen erst einmal schuldig gesprochen hat? Sie berief sich auf das Gottesurteil, das erkennen werde, wofür die Menschen blind geblieben waren.
Ein Freund bat sie um eine Locke ihres Haares, sollten alle Bemühungen scheitern. Am 6. Juli willigte sie ein. Später schloss ein Brief an Charles mit der Bitte, ihre Zeilen und diese Locke zum Gedächtnis zu verwahren. In diesen Briefen vollzieht sich ein fast unmerklicher Wandel: Man schickt sich an, ein Andenken an sie zu bewahren, noch während man mit allen Kräften darum ringt, sie am Leben zu erhalten. Den Eltern sprach sie Mut zu, versprach ein Wiedersehen im Himmel und suchte jene zu trösten, von denen sie für immer Abschied nehmen musste.
Alle Schritte vermochten die Vollstreckung nicht aufzuhalten. Am 26. Juli 1815 wurde Eliza Fenning vor Newgate gehängt. Der zeitgenössische Bericht schildert sie in weißem Musselinkleid, wie sie bis zum letzten Atemzug ihre Unschuld beteuerte. Vor dem Hause Turner kam es nach der Hinrichtung zu Menschenaufläufen, die Obrigkeit musste einschreiten. Bei Fairburn erschien ein Spendenaufruf: Die Eltern hätten ihren gesamten Hausrat veräußert, um die Verteidigung und die Kosten der Kerkerhaft zu bestreiten. Nunmehr wurde um Geld gebeten, um ihnen beizustehen und das Begräbnis zu bezahlen.
Die Schüssel hatte ein Pulver geliefert, das Gericht ein Urteil, der Kerker Briefe. Diese Stücke sprechen nicht dieselbe Sprache und besitzen nicht das gleiche Gewicht. Die Hinrichtung ist eine historische Gewissheit; die Zweifel, die ihr vorausgingen, vermochte sie nicht zu tilgen. In jenem Brief, den man bewahren sollte, besaß Eliza weder einen neuen Beweis noch die Macht, ihre Ketten zu lösen. Sie hinterließ der Nachwelt lediglich einen einzigen Satz: dass sie unschuldig sei.
