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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Schriftstück von Guittera

Korsika, 1778–1786. Oberstleutnant Abatucci sammelt Auskünfte über Sanvito Lanfranchi und händigt einem Soldaten eine Aufzeichnung ein, um Aussagen abzugleichen. Nach mehreren Widerrufen wird Abatucci der Zeugenbestechung bezichtigt und zu den Galeeren verurteilt. Eine erneute Untersuchung führt zur Verurteilung des Pfarrers von Guittera in Abwesenheit und zur Rehabilitation Abatuccis, der 1786 wieder in seinen Rang eingesetzt wird.

Das Blatt war von äußerster Kürze, in italienischer Sprache verfasst, und Guglielmo Tasso hatte darum gebeten, um die Erklärungen zweier junger Männer aus dem Dorfe miteinander zu vergleichen. Oberstleutnant Abatucci händigte es ihm aus. Diese Aufzeichnung fasste jene Auskünfte zusammen, die Domenico und Antonio ihm unabhängig voneinander über Sanvito Lanfranchi zugetragen hatten. Der Kommandant ahnte noch nicht, dass diese Stimmen sich mehrfach wandeln sollten, noch dass man ihn selbst bald beschuldigen würde, sie ihnen in den Mund gelegt zu haben.

Korsika war erst kurz zuvor unter französische Herrschaft geraten. Der Bericht Champagnacs schildert eine Insel, auf der Blutrache und die Überfälle von Banditen die Bewohner unablässig in Schrecken hielten. Das Provinzregiment war aufgestellt worden, um die Ruhe wiederherzustellen. Abatucci, Oberstleutnant seines Zeichens, befehligte die Landstriche »jenseits der Berge« und hatte seinen Sitz in der Pieve Talavo. Sein Auftrag, wie der Chronist ihn darlegt, war militärischer Natur: bewaffnete Rotten aufzuspüren, ihre Schlupfwinkel zu entdecken und Gewalttaten zuvorzukommen.

Die Gebrüder Biaggi hatten soeben Francisco-Antonio Lanfranchi ermordet. Ihr Vetter Sanvito, der in Guittera eine kleine Mühle betrieb, war für seine Verbindungen zu ihnen bekannt und von einem der Mörder gar als Helfershelfer genannt worden. Alte Klagen, Waffen, die man in seinem Hause verborgen wähnte, und Gerüchte über bevorstehende Racheakte fügten sich zu einem düsteren Bild, das freilich noch ganz aus Vermutungen bestand. Abatucci ließ ihn im Wege einer polizeilichen Maßnahme in die Zitadelle von Ajaccio abführen und setzte seinen Vorgesetzten, den Maréchal de camp de Beaumanoir, unverzüglich davon in Kenntnis. Er schlug diesem sogar vor, es bei dieser Verwahrung bewenden zu lassen, sofern sie genüge, die Gefahr abzuwenden.

In seinem Antwortschreiben vom 14. März 1778 forderte Beaumanoir, die Justiz solle den bisherigen Lebenswandel Sanvitos durchleuchten, und deutete an, man könne ihn in das Verfahren gegen die Biaggi einbeziehen. Er trug Abatucci auf, ihm dienliche Auskünfte sowie die Namen jener Zeugen zu übermitteln, denen bekannt sei, welche Ratschläge Sanvito den Mördern erteilt haben mochte. Auch der königliche Prokurator zu Ajaccio beauftragte den Oberstleutnant mit der Einholung von Erkundigungen. Der Offizier, der Sanvito festgesetzt hatte, fand sich somit beauftragt, Zeugnisse zu dessen Lasten beizubringen.

Abatucci wandte sich an den Pfarrer von Cozza, dem Nachbarort von Guittera, und erbat genaue Tatsachen sowie die Namen derer, die darüber aussagen könnten. Sein Ersuchen sollte, wie Champagnac berichtet, geheim bleiben. Noch ehe die Antwort eintraf, entwich Sanvito gemeinsam mit anderen Gefangenen aus der Zitadelle, erbrach zwei Schlösser, schlich an den Mauern entlang und erreichte das Meer. Er wurde wieder ergriffen und abermals eingekerkert. Der Bericht des Pfarrers taugte, als er schließlich bei Abatucci einging, nicht für ein unmittelbares Einschreiten; die Chronik verschweigt den genauen Wortlaut.

Eines Morgens fand sich Domenico beim Kommandanten ein. Abatucci, den seit einigen Tagen ein Fieber schwächte, schlug den Besuch zunächst ab, willigte jedoch ein, als er erfuhr, der junge Mann wisse von bedeutsamen Tatsachen zu berichten. Domenico sprach über das Gebaren Sanvitos und kündigte an, auch Antonio werde noch am selben Tage vorsprechen. Antonio traf am Nachmittag ein und berichtete laut Chronik von nahezu denselben Dingen. Der eine stand in Diensten der Mühle Sanvitos; der andere verkehrte vertraut mit den Männern des Dorfes. Diese Bande schienen ihren Enthüllungen Gewicht zu verleihen, ohne dass es sich dabei schon um gerichtliche Vernehmungen handelte.

Abatucci verwahrte die Schilderungen und wartete, bis seine Gesundheit es ihm erlaubte, sie Beaumanoir und dem königlichen Prokurator zu unterbreiten. Drei oder vier Tage darauf fragte ihn Guglielmo Tasso, ein Soldat des Regiments und Bewohner von Guittera, ob er Domenico und Antonio empfangen habe und was sie ihm anvertraut hätten. Der Oberstleutnant verwunderte sich darüber, dass ein Soldat ihn über einen Handel befragte, der ihn nichts anging. Guglielmo entgegnete, er kenne die beiden Männer und wolle wissen, ob ihre Worte mit dem übereinstimmten, was sie ihm selbst berichtet hatten.

Eine weitere Note war gewiss von jener zu unterscheiden, die Guglielmo übergeben wurde. Als seine Kräfte wiederkehrten, verfasste Abatucci für den eigenen Gebrauch einen Abriss der erhaltenen Auskünfte, um nichts der Vergessenheit anheimfallen zu lassen. Noch ehe er ihn niedergeschrieben hatte, war Sanvito abermals in die Zitadelle gebracht worden, und der jüngere der Biaggi, den man mit den Waffen in der Hand ergriffen hatte, war zum Tode verurteilt worden. In seinem letzten Willen behauptete dieser, Sanvito habe seinem Bruder eine Pistole beschafft und die beiden Flüchtigen mit Proviant versehen. Abatucci übermittelte den Abriss dem königlichen Prokurator und überließ es dessen pflichtgemäßem Ermessen, die weiteren Schritte einzuleiten.

Philibert Léonardi, ein Verwandter des Opfers, erstattete förmliche Anzeige. Abatucci ging nunmehr davon aus, dass der königliche Prokurator die Sache übernommen habe und sein eigener Auftrag erledigt sei. Zehn Zeugen wurden vernommen. Sieben blieben nach Champagnacs Worten bei ihren Angaben. Antonio widerrief und erklärte, Guglielmo habe ihn zu seiner ersten Aussage verleitet; Domenico knickte nach seiner Gegenüberstellung gleichfalls ein. Guglielmo hingegen beharrte auf dem, was er vorgebracht hatte.

Am 19. August 1778 sprach der Richter zu Ajaccio Sanvito von der Anklage frei und verfügte seine Entlassung. Bei der Erwähnung der sechsjährigen Galeerenstrafe schreibt Champagnac »Guglielmo und Tasso«, obschon er den Soldaten bis dahin stets als Guglielmo Tasso bezeichnet hat: Diese Wendung lässt die Identität wie auch die genaue Zahl der Verurteilten im Unklaren und erlaubt nicht den Schluss, es habe sich um zwei Personen gehandelt. Dasselbe Urteil erklärte Domenico des Meineids für schuldig und verurteilte ihn zum Pranger; Antonio sollte den Hinrichtungen beiwohnen. Auf die Berufung hin ordnete der Conseil supérieur von Korsika am 22. September eine Nachuntersuchung an und beließ Sanvito, die beiden Zeugen und Guglielmo in Haft.

Die neue Instruktion wurde Massessi und Baudoin übertragen. Champagnac schildert Massessi als einen persönlichen Widersacher Abatuccis, der diesem eine Mitschuld am gewaltsamen Tode seines Sohnes während der revolutionären Unruhen angelastet haben soll. Dies ist das parteiische Urteil des Chronisten über einen der Räte. Im Zuge dieser Wiederaufnahme änderten Antonio und Domenico nach ihren ersten Widerrufen abermals die Version. Diesmal beschuldigten sie Abatucci selbst, er habe sie mit Drohungen gezwungen, gegen Sanvito auszusagen, und ihnen in einer Kammer eine Erklärung diktiert, die von Guglielmo unterzeichnet worden sei.

Die Anklage stützte sich nunmehr auf ein Vorbringen, das die beiden jungen Männer mehrmals abgewandelt hatten. Gegen Abatucci erging ein Dekret, und er wurde drei Tage lang verhört. Er erwiderte, Domenico und Antonio seien einzeln, ohne Zeugen oder Geleit, zu ihm gekommen, um ihm ihre Auskünfte zu erteilen; er bestritt, ihnen Lügen geheißen zu haben, wie er auch abstritt, Guglielmo mit ihrer Bestechung betraut zu haben. Bei der Gegenüberstellung hielt er ihnen vor, weshalb sie von diesen Drohungen in den vorangegangenen Verhören nichts verlauten ließen. Sie antworteten, man habe sie niemals danach gefragt, was Abatucci zu ihnen gesagt habe.

Am 5. Juni 1779 verurteilte der Conseil supérieur ihn mit sechs gegen vier Stimmen zu neun Jahren Galeerenstrafe, zur Brandmarkung und zu einer Geldbuße von zweihundert Livres. Guglielmo erhielt gleichfalls neun Jahre, Domenico drei Jahre, und über Antonio wurde die dreijährige Verbannung aus dem Gerichtsbezirk Ajaccio sowie eine Geldstrafe verhängt. Sanvito, der schwerer Vergehen bezichtigt worden war, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vollends entlastet. Auch Zeugen, die gegen ihn ausgesagt hatten, wurden mit Strafen belegt, obschon nach Champagnac keine Klage wegen Falschaussage gegen sie anhängig gemacht worden war.

Für Abatucci verkehrte das Urteil einen Ermittlungsauftrag in das Verbrechen der Zeugenbestechung. Champagnac schildert ihn im Augenblick der Verkündung mit fester Haltung und im Vertrauen auf die königliche Autorität. Mit diesem Schiedsspruch fand er sich nicht ab. Seine Rechtfertigung sollte ein langwieriges Werk werden und fortan von jenen abhängen, die ihre Aussagen gewandelt hatten.

Die Rechtfertigung brauchte ihre Zeit. Antonio und Domenico widerriefen schließlich auf dem Sterbebett und erklärten, Abatucci habe sie niemals zu Schritten gedrängt, vielmehr hätten sie den Oberstleutnant auf Anstiften des Pfarrers von Guittera beschuldigt. Die neue Untersuchung fand vor der Sénéchaussée von Aix statt. Am 17. Juli 1786 bestätigte das Parlement der Provence das Urteil, welches den flüchtigen Pfarrer in Abwesenheit zur Abbitte und zum Tode verurteilte, vollstreckbar in effigie. Er wurde in der von Champagnac überlieferten Geschichte somit nicht leibhaftig hingerichtet.

Abatucci wurde durch diesen Spruch rehabilitiert und kurz darauf wieder in seinen Rang als Oberstleutnant eingesetzt. Die Jahre seiner Leiden wurden ihm auf seine Dienstzeit angerechnet. Ursprünglich hatte er lediglich Auskünfte gegen einen der Mittäterschaft Verdächtigten einholen wollen; die wechselnden Versionen der Zeugen, ihre Widerrufe und zwei Schriftstücke, die dem Festhalten der Einzelheiten dienen sollten, hatten die Anklage gegen seine eigene Person gekehrt. Das eine Schriftstück, kurz und Guglielmo anvertraut, sollte dem Vergleich der Zeugnisse dienen; das andere, für die Obrigkeit bestimmt, war eine Gedächtnisstütze des Kommandanten. In diesem Bericht macht mithin nicht das Papier allein die ganze Sache aus: Es sind die wandelbaren Worte und die Art und Weise, wie die Justiz ihnen nachspürt, die Abatucci von den Nachforschungen zur Verurteilung und schließlich zur Rehabilitation führen.

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Kapitel V6 vollständig eingesehen (3.325 Wörter, SHA-256 entspricht der Vormerkung). Die Quelle ist Abatucci deutlich gewogen und zeichnet die Widersacher des Oberstleutnants, namentlich den Rat Massessi und den Pfarrer von Guittera, in feindseligem Lichte. Die aufeinanderfolgenden Anklagen, die Urteilssprüche von Ajaccio und des Conseil supérieur von Korsika, die Widerrufe der Zeugen sowie das Erkenntnis der Provence vom 17. Juli 1786 sind diesem Bericht entnommen. Der Pfarrer wird in Abwesenheit zum Tode verurteilt und in effigie hingerichtet; von einer leibhaftigen Hinrichtung wird nichts berichtet. Abatucci wird rehabilitiert und wieder als Oberstleutnant eingesetzt. Der Text berichtet von seiner Verurteilung zu den Galeeren, zur Brandmarkung und zur Geldstrafe, lässt jedoch im Unklaren, welche Strafen tatsächlich und für welche Dauer vollstreckt wurden. Es wird zwischen zwei Schriftstücken unterschieden: einer kurzen italienischen Aufzeichnung, die Guglielmo zum Abgleich der Aussagen übergeben wurde, und einem gesonderten Abriss, den Abatucci für sein eigenes Gedächtnis anfertigte und dem königlichen Prokurator zukommen ließ. Es darf nicht geschlussfolgert werden, dass er die Galeerenstrafe tatsächlich angetreten hat.

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