In Jonquières zog Pierre-Auguste Jean von Schenke zu Schenke und beglich jede Zeche mit einer Zwanzig-Francs-Note. Er war in Sorgues ansässig. Er besaß eine beträchtliche Anzahl dieser Scheine, und eben dieser Überfluss weckte Argwohn. Der Bürgermeister prüfte das Papier und erkannte die Fälschung. Der Überbringer, Pierre-Auguste Jean, säumte nicht zu erklären, er handle im Auftrag von Villon und Rolland. Der Bericht verlegt diesen Vorfall auf einen Sonntag, den 27. Juli, ohne an dieser Stelle das Jahr ausdrücklich zu nennen. Er liefert indes den Faden, der die Richter von einem verdächtigen Zahlungsmittel zu einer Druckerpresse führte, die von einem Haus zum anderen geschafft worden war.
Jean war nicht der einzige Zwischenträger. In den vorangegangenen Tagen hatte, so die Anklageschrift, ein junges Kind aus seiner Familie Noten in die umliegenden Gemeinden getragen. Villon und Rolland hatten ihre Wohnstatt in Avignon nur wenige Stunden vor dem Eintreffen der Justiz am 28. Juli verlassen. Die Gendarmen verhafteten noch am selben Abend Léontine Bouyac, Villons Konkubine, als sie in ihr Quartier zurückkehrte. Ihre ersten Geständnisse blieben unvollständig. Dann redete Coulomb vor dem Untersuchungsrichter; daraufhin räumte auch Bouyac ein, nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Die Enthüllungen des einen und die Gegenüberstellungen führten die Ermittler bald zu Raymondi und den Eheleuten Arnould.
Zehn Personen hatten sich in den Sitzungen vom 29., 30. und 31. Januar vor dem Schwurgericht des Departements Vaucluse zu verantworten. Jean-Joseph-Dorothée Villon, von Beruf Bäcker, stand im Mittelpunkt der Anklageschrift; doch die Anfertigung und der Vertrieb belasteten mehrere Personen seines Umfelds: Rolland, Raymondi, Arnould, Coulomb, den Lithographen Bedel, Jean, Bouyac sowie die Ehefrauen Raymondi und Arnould. Die von der Zeitung verzeichneten Gewerbe und Familienbande genügten freilich nicht, um den Anteil jedes Einzelnen festzustellen; die Anklageschrift, die Gegenüberstellungen und die Zeugenaussagen lieferten jene Unterscheidungen, über die das Urteil schließlich zu befinden hatte.
Der Anklage zufolge hatte Villon etwa ein Jahr zuvor den Plan gefasst, Zwanzig-Francs-Noten zu drucken. Der Bericht schreibt ihm die Hoffnung zu, rasch zu Reichtum zu gelangen und seinen Neigungen zu frönen; diese Schilderung entstammt dem Vortrag der Staatsanwaltschaft. Er wollte die Lithographie erlernen. Unter dem Vorwand, Tinte oder Papier zu kaufen, suchte er Druckereien auf, erbat Ratschläge von Gesellen und versprach Belohnungen für jeden, der ihn in das Verfahren einweihe. Das Vorhaben entstand nicht in einer bereits eingerichteten geheimen Werkstatt: Man musste Steine beschaffen, eine Presse auftreiben, sie fortschaffen, Fehlschläge hinnehmen und von vorn beginnen.
Villon versuchte zunächst, mithilfe von Bedel und Raymondi den Abdruck einer Banknote einzugravieren. Er soll ferner im Einvernehmen mit Rolland, Coulomb, Bouyac und den Eheleuten Arnould gehandelt haben. Bedel wandte sich an Joseph Bexia, der jedoch jede Beteiligung ablehnte. Die Presse wurde für dreihundert Francs von Delmas erworben, bei dem Bedel in Arbeit stand, und hernach von Villon, Bedel und Bouyac nach Châteauneuf-de-Gadagne geschafft. Ein Mann namens Rossignol hatte beim Tragen geholfen; kaum war dieser entfernt, unternahmen Villon und Bedel mehrere Druckversuche. Sie blieben fruchtlos. Wenige Tage später kehrte die Maschine nach Avignon zurück und wurde für fünfzig Francs an Dubois veräußert.
Der Misserfolg setzte dem Unternehmen kein Ende. Mit Geldern, die Rolland und Raymondi beisteuerten, kaufte Villon die Presse zum Preise von siebzig Francs zurück. Sie wurde zunächst im ersten, sodann im dritten Stockwerk des Hauses der Raymondis aufgestellt. Diesmal sollen die Angeklagten das erforderliche Material zusammengetragen und gemeinsam Hand an das Werk gelegt haben. Der Sachverständige der Banque de France, der die Noten untersuchte, befand den Druck für weit von der Vollkommenheit entfernt. Eine erste Seite stellte einen Nennwert von einundzwanzigtausend Francs dar; nach Vollendung von Vorder- und Rückseite beliefen sich die leidlich geglückten Scheine nur noch auf rund siebentausend Francs. Der Gutachter sprach von dreihundertfünfzig Noten. Diese Nennwerte besagen freilich weder, welche Unkosten entstanden waren, noch welchen Ertrag die Angeklagten tatsächlich aus ihrer Ausgabe zogen.
Die Verteilung, wie die Anklageschrift sie wiedergibt, offenbart ihrerseits das Einvernehmen der Bande. Villon, seine Konkubine, Rolland, Coulomb sowie die Eheleute Raymondi und Arnould teilten die Scheine unter sich auf. Es verblieben noch Noten im Wert von sechshundert Francs; Raymondi nahm dreihundert Francs an sich, um seine Auslagen zu decken, und Villon behielt den Rest. Die Presse wurde daraufhin ein zweites Mal an Dubois verkauft. So wanderte das Werkzeug selbst durch mehrere Hände, während die falschen Noten in verschiedene Städte und Kaufläden gelangten.
Coulomb setzte Noten in mehreren Orten ab, namentlich in Tarascon, wobei Rolland Wache hielt, während jener die Läden betrat. Sie händigten Villon fünfzig Francs als Anteil aus dem Erlös der gewechselten Scheine ein. Die Frauen Raymondi und Arnould versuchten, Noten in Nîmes anzubringen; drei Kaufleute prüften sie, und die Weigerung eines von ihnen veranlasste die Frauen zur Rückkehr nach Avignon. Die Frau Arnould soll auch in der Stadt selbst Falsifikate in Umlauf gebracht haben, mitunter durch Personen, die um die Natur des Papiers nicht wussten. Nahe Montfavet trug sie einem fünfzehnjährigen Mädchen auf, Brot mit einer Zwanzig-Francs-Note zu kaufen, und schärfte ihr ein, die Geberin nicht zu nennen. Mehrere Gewerbetreibende sagten aus, sie hätten falsche Scheine von den Eheleuten Arnould erhalten.
Das Verfahren erstreckte sich gar bis auf den Bahnhof von Avignon. Arnould gab zu, einen Reisenden gebeten zu haben, eine Zwanzig-Francs-Note zu wechseln; der Mann lehnte ab, da er sie für falsch hielt. In Sorgues vertrauten Villon und Rolland Noten an Jean und dessen jungen Sohn an, damit diese sie in den Nachbargemeinden umsetzten. Die Verhaftung Jeans unterbrach diesen Kreislauf. Als Coulomb und Rolland davon erfuhren, warfen sie, so die Anklage, die Drucksteine in die Rhône. Die Nachforschungen förderten sie nicht zutage. Etliche Scheine wurden sichergestellt, doch viele fehlten noch; manche Angeklagte behaupteten, sie seien verbrannt oder in der Erde verscharrt worden.
Die Untersuchung wies nicht allen Beteiligten das gleiche Maß an Schuld zu. Villon leugnete die ihm zur Last gelegten Taten nicht, suchte jedoch die Hauptverantwortung auf die Raymondis abzuwälzen, die er als Urheber des Unternehmens bezeichnete. Rolland bestritt seine Teilnahme, räumte aber mehrere durch die Untersuchung aufgedeckte Umstände ein. Jean beteuerte, die Herkunft der Noten nicht gekannt zu haben; Villon und Rolland versicherten dagegen, er habe um deren Unechtheit gewusst und eine Belohnung von fünfzig Francs empfangen sollen. Der Gerichtsbericht vermerkt, Jean habe bei seiner Festnahme hastig Papier verschluckt – eine Gebärde, die der Berichterstatter als den Versuch deutete, Scheine verschwinden zu lassen. Bedel wies alle Beschuldigungen von sich. Die Eheleute Arnould verharrten in ihren Leugnungen; der Artikel berichtet ferner, ein Richter habe gehört, wie Raymondi Arnould bedrängt habe, ein Geständnis abzulegen. Diese Darstellungen rühren aus dem Ermittlungsverfahren und den Angaben der Mitangeklagten her; sie stellen nicht allesamt unanfechtbare Tatsachen dar.
Nahezu siebzig Zeugen wurden vernommen. Alfred Soubet, Beamter der Banque de France, erläuterte die Anfertigung der Banknoten; das Blatt bemerkt, die technischen Einzelheiten seiner Aussage seien nicht abgedruckt worden, doch hätten Gericht und Geschworene ihnen mit gespannter Aufmerksamkeit gelauscht. Die ersten beiden Tage waren den Zeugenvernehmungen gewidmet, der dritte den Plädoyers. Die Anklage vertrat der Substitut Chamontain; der Verteidigung gelang es zu erwirken, dass die Frage des gesetzlichen Milderungsgrundes infolge der im Verfahren gemachten Anzeigen gestellt wurde. Die Geschworenen erkannten diesen Milderungsgrund für Coulomb an, verwarfen ihn jedoch für Bouyac.
Nach der Beratung wurden Bedel und Jean freigesprochen. Coulomb wurde losgesprochen, jedoch für den Rest seines Lebens unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Villon und Raymondi wurden zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt; Rolland und Arnould zu zwölf Jahren Zwangsarbeit. Die Frauen Raymondi und Arnould erhielten sieben Jahre Zuchthaus, Bouyac fünf Jahre. Die Geschworenen hatten mehreren Verurteilten mildernde Umstände zugebilligt, sie Villon und Raymondi jedoch versagt. Die Quelle schildert nicht jede einzelne vorgelegte Frage; sie wahrt indessen einen klaren Unterschied zwischen der Maschine, die dem Druck gedient hatte, den Helfershelfern beim Vertrieb und den schließlich verhängten Strafen.
Dokumentarischer Nachweis: Gazette des Tribunaux, Nr. 14599, 9. April 1874, S. 342, Verhandlungsbericht der Sitzungen vom 29. bis 31. Januar. Das Datum des ersten Vorfalls wird im Artikel als „Sonntag, der 27. Juli letztvergangen“ bezeichnet; der Bericht erwähnt überdies Vorgänge vom Juli 1873, ohne sämtliche Zeitangaben ausdrücklich aufzulösen. Die einzelnen Rollen, der Anklagevortrag und die wiedergegebenen Aussagen sind der Quelle zugeschrieben; Urteil und Strafen werden von bloßen Verdächtigungen und Berichten der Mitangeklagten geschieden.
