Im Frühjahr 1873 hatte eine Eisenbahnlinie den wesentlichen Teil ihrer Reise bereits hinter sich gebracht: Sie existierte in den Ankündigungen, in den Verheißungen und in den gedruckten Zahlen. Zwischen Memphis und El Paso, ja von einem Ozean zum andern, wurde sie als ein Unternehmen dargestellt, das gewaltig genug war, um das französische Ersparte an sich zu binden. Die Schienen freilich waren größtenteils noch zu verlegen.
Am 21. Mai griff der Pariser Appellationsgerichtshof diese Kluft zwischen Papier und Wirklichkeit auf. Vor seinen Schranken hatten sich die Angeklagten nicht bloß für ein gescheitertes Unternehmen zu verantworten. Der Urteilsspruch schildert eine Kette von Machenschaften, die darauf abzielten, die Gesellschaft weit solider erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich war: Materiallieferungsverträge, Hypotheken, Veröffentlichungen in Finanzblättern, Börsenreputation und Namen von Persönlichkeiten, deren Ansehen geeignet war, die Zeichner einzulullen. Tags darauf druckte die Gazette des Tribunaux das Urteil ab. Folgt man den Urteilsgründen, lässt sich der Weg des Geldes beinahe rückwärts abschreiten: aus den Händen leichtgläubiger Sparer bis hin zu jenen Männern, die das Vertrauen fabriziert hatten.
Eine transkontinentale Linie, brüchige Garantien
Die Gesellschaft der Memphis and El Paso besaß zwar eine Konzession in Texas, doch zeichnete der Gerichtshof das Bild eines Unternehmens gänzlich ohne Mittel und Kredit, das lediglich einige Erdarbeiten ausgeführt hatte und keinen einzigen Abschnitt seiner Strecke betrieb. Gleichwohl war den französischen Zeichnern eingeredet worden, das Vorhaben durchmesse den gesamten Kontinent und stütze sich auf reiche Sicherheiten. Die Bonds oder Obligationen traten als Papiere auf, die imstande schienen, ein bloßes Eisenbahnversprechen in eine handfeste Geldanlage zu verwandeln.
Es war nicht eine einzelne Behauptung, die dem Manöver seine Überzeugungskraft verliehen hatte. Das Gericht stellte ein ganzes Geflecht von Täuschungen fest. Verträge über Materialbeschaffung waren als Beleg dafür vorgelegt worden, dass namhafte französische Konstrukteure hinter dem Vorhaben stünden. Die Gesellschaft rühmte sich einer Hypothek auf texanische Ländereien. Doch nach Feststellung des Urteils war diese Sicherheit an die Vollendung der Bauarbeiten vor dem Jahr 1876 gebunden – eine Frist, welche die zahlungsunfähige Gesellschaft unmöglich einzuhalten vermochte. Die verheißene Deckung löste sich mithin genau in jenem Augenblick in Luft auf, da sie die Inhaber hätte schützen sollen.
Ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, der auf ein Konfiskationsurteil gefolgt war, wurde von den Angeklagten ebenfalls zu ihrer Entlastung ins Feld geführt. Das französische Berufungsgericht hielt dem entgegen, dass dieser Beschluss den drohenden Rechtsverlust keineswegs behoben hatte: Er hatte den Bondinhabern lediglich den sofortigen Ruin erspart und den Weg für eine Vereinbarung mit jener Gesellschaft offengehalten, die anstelle der Memphis and El Paso die Bauten in Texas fortführen sollte. Der amerikanische Gerichtsentscheid vermochte das Unternehmen nicht in eine lebensfähige Eisenbahn zu verwandeln.
Die Lockrufe hatten den Atlantik längst überquert. Sie verbreiteten das Versprechen einer Transkontinentallinie und den Schein glänzender Marktchancen. Das Urteil erwähnt die Aufnahme der Titel in das Pariser Kursblatt sowie Behauptungen über Notierungen in New York. Nach Ansicht der Richter waren diese Kreditausweise durch Einflüsterungen und sträfliche Machenschaften erlangt worden, nicht durch tatsächliches Gedeihen der Gesellschaft. Der Glanz eines amtlich gehandelten Papiers mochte für den fernen Zeichner die Stelle eines handgreiflichen Beweises einnehmen.
Männer der Feder und des Geschäfts
Die Akte beschränkt sich keineswegs auf die Initiatoren des amerikanischen Unternehmens; auch die Finanzpresse spielte ihre Rolle. Der Gerichtshof prüfte eingehend die Beteiligung Crampons, der sich darauf herauszureden suchte, er sei bloß ein Vermittler zwischen den Agenten der Gesellschaft und Paradis gewesen. Die Richter verwarfen diese Schutzbehauptung. Er hatte an Artikeln mitgewirkt, die in Frankreich für den Moniteur des Tirages financiers gezeichnet oder verfasst worden waren; der Gerichtshof schrieb ihm einen tätigen Anteil an den lügnerischen Veröffentlichungen zu. Jene Texte enthielten nach den Feststellungen des Urteils reine Erdichtungen über das Vorhaben und die gebotenen Garantien.
Crampon wandte ferner ein, er sei womöglich selbst getäuscht worden. Dem hielt das Gericht die als erwiesen geltenden Tatsachen entgegen: Er wusste gar wohl, dass die Bonds in New York niemals notiert worden waren und dort auch nicht notiert werden konnten; er selbst hatte eine Notierung in Paris beantragt, im vollen Bewusstsein des verdächtigen Werts dieser Papiere. Er hatte sich nicht damit begnügt, die von Lissignol gelieferten Angaben wiederzugeben, sondern fügte neue Umstände hinzu, von deren Unwahrheit er wusste. Die Grenze zwischen dem Verkünder einer Reklame und ihrem Urheber verwischt sich vollends, wenn der Überbringer wissentlich dazu beiträgt, den falschen Schein erst zu erzeugen.
Der Fall Poupinels wurde mit vergleichbarer Schärfe gewürdigt. Der Gerichtshof sah in ihm eine führende Kraft in den Geschäften von Paradis, beteiligt am Gewinn und eifrig im Reklamewesen tätig. Das Urteil hob die beträchtlichen Summen hervor, die er von Paradis empfangen hatte, sowie das enge Einvernehmen zwischen beiden. Die ausgegebenen Titel, die Artikel, die geheimen Abreden und die Zahlungen bildeten für die Richter eine einzige Kette, keineswegs eine Folge vereinzelter Handlungen, von denen jeder Einzelne behaupten könnte, er habe mit dem Ausgang nichts zu schaffen gehabt.
Auch der Name des Generals Frémont tauchte unter den Angeklagten auf – wobei jede Verwechslung mit anderen Persönlichkeiten dieses Namens in der französischen Geschichte fernzuhalten ist. Die Gazette berichtet über die Berufungsverhandlung gegen mehrere Personen, die mit der Gesellschaft und ihren Publikationen verstrickt waren. Das Berufungsurteil bestätigte die Zuchtpolizeistrafen und präzisierte sie. Das Blatt nennt namentlich Auffermann, Probst, Crampon, Gauldrée-Boileau, Lissignol und Poupinel. Die Verschiedenartigkeit ihrer Rollen – Werbung, Organisation, Zeichnung, Anbahnung – erklärt die Ausführlichkeit der richterlichen Erwägungen.
Der Gerichtshof beharrte auf dem Merkmal des bewussten Zusammenwirkens. Hinsichtlich Gauldrée-Boileaus, Lissignols, Crampons und Poupinels erkannte er auf ein verabredetes Vorgehen, darauf gerichtet, den Zeichnern das Dasein erdichteter Unternehmungen und eines Schwindelkredits vorzuspiegeln, um die Hoffnung auf einen chimärischen Erfolg zu wecken und sich ihrer Gelder zu bemächtigen. Die richterliche Formel war unerbittlich: Der Betrug entsprang einem Ineinandergreifen arglistiger Ränke, nicht dem schlichten Unvermögen, das am Ende zutage trat.
Die fehlende Summe
Das Urteil bezifferte die Zahl der von Crampon nach seinem letzten Vertrag mit Probst gehaltenen Bonds auf 1.987. Es erinnerte zudem an frühere Emissionen und Vereinbarungen über die Gewinnteilung. Die Papiere dienten als bloße Recheneinheiten; hinter ihnen standen gleichwohl Menschen, die im Vertrauen auf Ertrag und Bürgschaft ihr bares Geld hergegeben hatten.
Der Appellationsgerichtshof bestätigte Gefängnisstrafen und Geldbußen, ordnete Einziehungen an und verurteilte die Angeklagten zur solidarischen Haftung für den den Zivilparteien geschuldeten Schadenersatz, der im Nachgang der Höhe nach festzustellen war. Das Strafmaß fiel nicht für alle gleich aus; der Richterspruch unterschied nach Verschulden und Berufungsanträgen. Die Gazette berichtet von fünf Jahren Gefängnis und 3.000 Franken Geldbuße für mehrere Angeklagte, vier Jahren für Crampon, drei Jahren für Gauldrée-Boileau, zwei Jahren für Lissignol und einem Jahr für Poupinel, nebst den im Tenor näher bestimmten Bußen. Im Übrigen blieb das Urteil der ersten Instanz aufrechterhalten.
Die Entscheidung rückte die Schienen keinen Schritt näher. Sie versprach weder, dass jeder Zeichner sein Geld wiedersehen würde, noch bezifferte sie den Betrag, den der Einzelne allenfalls retten konnte. Sie stempelte auch nicht jede finanzielle Ankündigung ohne Ansehen der Umstände zum Beweis verbrecherischer Absicht. Vielmehr zerlegte sie die Taten, das Vorwissen und die Eigennützigkeit, die nach Überzeugung des Spruchkörpers das Betrugswerk zusammengehalten hatten.
Im Gerichtssaal war das Vorhaben als ein werdendes Werk geschildert worden. Auf dem Papier schienen Ländereien, Hypotheken, Werkverträge und Börsenkurse dem Golde eine sichere Bahn nach Texas zu bahnen. Das Urteil zerriss diese Karte Masche für Masche. Die Gesellschaft besaß eine Konzession, doch nicht die Mittel zur Vollendung; sie besaß Obligationen, doch deren Pfand war hinfällig; sie besaß Zeitungsartikel, doch die Richter stellten deren Lügenhaftigkeit fest. Eine Bahnlinie, die von Meer zu Meer reichen sollte, war vor allem in den Köpfen jener erbaut worden, die ihr Erspartes hineintragen konnten.
Die Gazette druckte das Verdikt in einem Augenblick, da die Verheißungen längst verweht waren. Was blieb, war die kühle Schärfe eines Gerichts: Wer das Traumbild der Eisenbahn in Umlauf gebracht hatte, durfte sich nach Ansicht der Richter weder hinter der Weite zwischen Paris und Texas verschanzen, noch hinter der Maske eines bloßen Vermittlers, noch hinter den gedruckten Lettern eines Börsenblatts. Der Zug war niemals abgefahren. Das Geld der Leichtgläubigen hingegen war unwiederbringlich davongerollt.
