In der Nacht vom 15. auf den 16. November 1847 lockt ein Feuerschein die Bewohner von Le Fieu zum Weiler Petit-Massé. Nahe der Hütte von Claude Gay, einem greisen Mann, der dort einsam lebte, ist ein Brand ausgebrochen. Als die ersten Nachbarn herbeieilen, finden sie seinen Leichnam auf der Schwelle; der Kopf weist eine schwere Wunde auf, Teller und Löffel liegen umher. Dem Bericht des Neuen Pitaval zufolge glaubt man zunächst an einen Sturz infolge des Rauches. Die amtliche Untersuchung des folgenden Tages rückt den Vorfall jedoch in ein anderes Licht: Die tödliche Verletzung scheint von fremder Hand beigebracht worden zu sein.
Gay zählte rund siebzig Jahre. Er war arm, kränklich und besaß nur wenig Land, einige Rebzeilen und etliche Fässer Wein. Die herbeigerufenen Wundärzte schlossen dem Bericht nach, dass ein Schlag mit einem Hammer den sofortigen Tod herbeigeführt habe und der Leichnam nachträglich fortgeschafft worden sei. Eine Blutspur fand sich nahe dem Bette; das blutbefleckte Tuch passte nicht zu der Wunde. In Hütte und Kelterei entdeckte man Blutspritzer, Fassdauben und einen schweren Weingeruch. Das kleine Feuer war rasch erstickt, doch hatte der Brand den Schauplatz verwüstet.
Der erste Verdacht brachte den Raub der Weinfässer mit der Bluttat in Verbindung. Gay hatte mehrere besessen; nun fehlten sie. Nur ein einziger Mann schien einen unmittelbaren Vorteil aus seinem Tode zu ziehen: Jean-François Dieudonné Lesnier, der junge Dorflehrer, der das Anwesen kurz zuvor auf Leibrente erworben hatte. Er schuldete Gay eine monatliche Zahlung von sechs Francs und fünfundsiebzig Centimes. Stürbe der Verkäufer bald, so fiele diese Last fort. Ein solches Motiv wog schwer für die Untersuchungsrichter. Allerdings vermochte der Böttcher, der Gays Fässer einst ausgebessert hatte, die im Keller der Familie Lesnier aufgefundenen Gebinde nicht als jene des Toten zu identifizieren.
Lesnier war etwa vierundzwanzig Jahre alt, stammte aus ärmlichen Verhältnissen und drückte Schulden. Der Bürgermeister schätzte diese Last auf etwa eintausendfünfhundert Francs. Die Akten legten ihm überdies ein Verhältnis mit Marie zur Last, der Ehefrau des Schankwirts Pierre Lespagne, und kolportierten Äußerungen, in denen er das baldige Ableben Gays prophezeit haben sollte. Dieses Gerede lief von Mund zu Mund und fand Eingang in den Prozess; einen Mordbeweis stellte es freilich nicht dar. Der Priester Delmas bekundete, Gay habe über die Kälte seines Käufers geklagt. Der Arzt Lamotte wiederum hatte das schwere Leiden des Alten gekannt und dessen baldiges Ende ohnehin vorausgesehen.
Weitere Verdachtsmomente schienen sich aneinanderzureihen. Der junge Lesnier habe spät reagiert, als die Nachbarn ihn aus dem Schlafe rissen; bei den Löscharbeiten habe er kaum Hand angelegt. Ein Mann behauptete, ihn in Richtung von Gays Hütte gehen gesehen zu haben. An einer Tür bemerkte man einen roten Fleck, an einem Rock des Vaters verdächtige Spuren. Doch fehlte es an einer chemischen Untersuchung der Gegenstände, die Zeugen widersprachen einander, und mehrere Nachbarn bestätigten, Lesnier habe sich am Abend eines weiteren, beiden Männern zugeschriebenen Zwischenfalls andernorts aufgehalten.
Dieser Zwischenfall bildete das spektakulärste Glied der Anklagekette. Am 21. November gab der Landwirt Daignard an, auf offener Straße von zwei Männern überfallen worden zu sein. Er beschuldigte sogleich die Lesniers, schwankte dann jedoch hinsichtlich der Person des Vaters. Der Sohn führte ein Alibi ins Feld: Vier Personen bezeugten, ihn bis elf Uhr abends im Hause Catherineau beim Mahl und beim Kartenspiel gesehen zu haben. Der Bericht vermerkt, dass der Bürgermeister diese Zeugen für durchaus ehrbar hielt. Ihre Bekundung entkräftete Daignards Wiedererkennen, ohne jedoch den Argwohn gegen Lesnier im Falle Gay gänzlich zu tilgen.
Die Anklage stützte sich nicht auf unmittelbare Tatzeugen, sondern auf ein Geflecht aus Indizien und vor allem auf Marie Lespagne. Im Verhör behauptete sie, Lesnier habe ihr gegenüber davon gesprochen, ihren Gatten zu beseitigen, habe versprochen, Gays Hütte in Besitz zu nehmen, und gestanden, sich zur Tatzeit nahe dem Tatort befunden zu haben. Ihre Aussagen gewannen von Verhör zu Verhör an Detailfülle. Die Verteidigung hob diesen Wandel hervor, verwies auf die Feindschaft zwischen den Lesniers und dem Priester Delmas und betonte das Fehlen jedes sicheren Beweises dafür, dass die vermissten Fässer mit den beschlagnahmten identisch seien.
Vor den Assisen des Jahres 1848 standen Vater und Sohn Lesnier gemeinsam vor Gericht. Der Vater wurde freigesprochen. Die Geschworenen verwarfen beim Sohne die Anklage des Diebstahls, sprachen ihn jedoch des Mordes und der Brandstiftung mit mildernden Umständen schuldig. Das Urteil lautete auf lebenslange Zwangsarbeit in den Bagnes. Die Gazette des Tribunaux griff diesen Spruch in ihren Ausgaben vom Juni 1855 anlässlich der Revisionsverhandlungen wieder auf; die Einzelheiten des ersten Verfahrens sind vornehmlich durch die deutsche Darstellung überliefert, die achtunddreißig Jahre nach den Ereignissen erschien.
Die im Pitaval abgedruckten Briefe zeigen einen Mann, der vor seinem Vater auf seiner Unschuld beharrt und ihn zugleich zu trösten sucht. Lesnier lehnte es diesen Schriftstücken nach ab, ein Gnadengesuch als Ersatz für ein Revisionsverfahren einzureichen. Man schaffte ihn in das Bagnowerk von Rochefort, später nach Brest. Der Chronist schildert das Fußeisen an den Knöcheln, die schwere Fron, Krankheit und schließlich die Anstellung als Schreiber, die ihm ein Beamter der Anstalt verschaffte. Diese Einzelheiten geben ein Bild der Strafe, bleiben jedoch die nachträgliche Schilderung des Verfassers und keine lückenlose Behördenakte.
Der Vater gab nicht auf. Er sammelte Zeugnisse und bestürmte die Behörden. Die entscheidende Wendung trat ein, als 1854 in Libourne ein neuer Staatsanwalt, Charaudeau, das Verfahren wieder aufnahm. Kommissar Nadal vernahm die Bewohner von neuem. Daignard gestand schließlich ein, den Straßenüberfall frei erfunden zu haben: Lespagne, dem er Geld für Brot schuldete, habe ihm mit Klage und Pfändung seiner Habe gedroht, sollte er nicht gegen Lesnier aussagen. Lespagne selbst habe Daignards Rock zerrissen, um den Überfall glaubhafter erscheinen zu lassen.
Auch Marie Lespagne widerrief ihre Bekundungen. Sie gab an, man habe ihr die Antworten in den Mund gelegt, und sie habe Lesnier bezichtigt, um einen anderen zu decken. Im Prozess von 1855 belastete sie den Pfarrer Delmas und den Bürgermeister Sarrazin: Beide hätten sie unterwiesen und zur Lüge ermuntert. Diese Vorwürfe gegen die beiden Honoratioren wurden freilich nach den Angaben derselben Quelle bestritten; ihre Schuld darf mithin nicht als gerichtlich erwiesene Tatsache gelten. Entscheidend war vielmehr der engere Umstand: Die Zeugin räumte ein, dass ihre früheren Anschuldigungen gegen Lesnier erlogen waren.
Schließlich gestand Lespagne ein, sich zu Gay begeben zu haben, um Wein zur Begleichung einer Brotschuld einzutreiben. Er gab zu, den Greis gestoßen zu haben, worauf dieser stürzte, bestritt jedoch jede Tötungsabsicht. Ein zurückgelassenes Licht habe wohl den Brand entfacht. Seine Darstellungen wechselten: Zuvor hatte er von einem Schlag oder einem Hammer gesprochen, widerrief das Geständnis alsdann wieder und behauptete, man habe ihn eingeschüchtert. Die Richter hielten ihm die Angaben Daignards, seiner Gattin und der Gendarmen vor. Das Motiv des Weines und die Anwesenheit Lespagnes an der Hütte traten nun an die Stelle des finanziellen Vorteils, den man Lesnier zur Last gelegt hatte.
Ein erstes Urteil im Jahre 1855 brachte den Fall noch nicht zum Abschluss. Der Kassationsgerichtshof hob die Schuldsprüche im Zusammenhang mit Gays Tod auf, da sie in unauflösbarem Widerspruch zum früheren Urteil gegen Lesnier standen. Der Fall musste vor einer neuen Geschworenenbank verhandelt werden. Die Gazette des Tribunaux verfolgte die Verhandlung vor den Assisen des Departements Haute-Garonne ab dem 25. Juni: Sie schilderte die Aussagen zur Tatnacht, Lespagnes Widersprüche und Daignards Widerruf seines Lügenberichts. Die Ausgabe vom 29. Juni berichtete über die weiteren Einvernahmen; diejenige vom 30. Juni meldete das Urteil.
Diesmal wurde Lesnier freigesprochen. Die Geschworenen befanden Lespagne des Mordes und der Brandstiftung für schuldig, billigten ihm jedoch mildernde Umstände zu. Der Gerichtshof verurteilte ihn zu lebenslanger Zwangsarbeit. Dieser Spruch wich von der ersten Entscheidung des Jahres 1855 ab, die lediglich auf Körperverletzung mit Todesfolge ohne Tötungsvorsatz erkannt hatte; der Kassationshof hatte diese Urteile aufgehoben und eine erneute Verhandlung verfügt. Die zeitgenössische Berichterstattung bestätigt mithin die beiden wesentlichen Verfahrensausgänge, ohne Einblick in sämtliche Akten der Voruntersuchung zu gewähren. Die Verfahren wegen Meineids folgten gesonderten Wegen und sind nicht mit dem Endurteil über den Tod Gays zu verwechseln.
Der Bericht des Pitaval schließt mit dem Auszug aus dem Gerichtssaal: Blumen seien für Lesnier herbeigebracht worden, und der Vorsitzende habe ihn gebeten, den Saal rasch zu verlassen, um einer Ovation zu entgehen. Er berichtet ferner von einer kaiserlichen Entschädigung, einer Anstellung und schließlich von Lesniers frühem Tod im Jahre 1858 im Alter von fünfunddreißig Jahren. Die zeitgenössische Presse belegt den Freispruch; sie reicht jedoch nicht aus, um jede Einzelheit dieses Nachspiels zu beglaubigen. Was unumstößlich feststeht, wiegt schwer genug: 1848 hatten bloßer Verdacht und schwankende Aussagen einen Dorfschullehrer in die Verbannung der Galeeren gebracht; sieben Jahre später stürzten das Geständnis eines anderen und der Widerruf der Zeugen das Fehlurteil um. Der Prozess gab Lesnier die verlorenen Jahre nicht zurück. Doch legte er schonungslos den Abgrund offen, der eine bequeme Vermutung von einem rechtskräftigen Beweis scheidet.
