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Hochstapler & Vermögen · Europa

Allmayer oder Die Kunst, jede Rolle zu spielen

Im November 1886 entkam Allmayer mittels eines gefälschten Entlassungsscheins aus dem Gefängnis Mazas; Liard-Courtois überliefert 1903 ein auf den 30. November datiertes Dokument, das diesen Vorfall zeitlich verankert. Diese Begebenheit fügt sich in eine über Jahre währende Betrugslaufbahn ein, die von Griffiths rückblickend geschildert wird: Nach fünf Jahren im Cherche-Midi und einer Strafkompanie in Algerien hintergeht Allmayer Edmond K. mit einem Wechsel, vervielfacht seine kaufmännischen Gaunereien unter wechselnden Namen und wird schließlich zu zwölf Jahren Deportation verurteilt. Die Tatsachen beruhen auf den überlieferten Quellen.

In den 1880er-Jahren wusste die französische Polizei wohl, dass Allmayer den Kontinent durchstreifte; doch erfuhr sie von seinen Aufenthalten meist erst nach seiner Abreise, folgte ihm von Stadt zu Stadt und verpasste ihn stets um wenige Stunden. Dabei hatte der Flüchtige keineswegs das Wesen eines Mannes, den man an roher Gewalttätigkeit erkannt hätte. Arthur Griffiths beschreibt ihn als wohlgekleidet, von gewinnender Art und gediegener Bildung, imstande, sich bald als Offizier, bald als Aristokrat oder Kaufmann Gehör und Zutritt zu verschaffen. Diese Wandlungsfähigkeit trug eine lange Kette von Betrügereien, die in den Kontoren seines Vaters ihren Anfang nahm und bis in die Grandhotels und Handelshäuser der europäischen Hauptstädte reichte.

Griffiths entwirft das Bild dieser Affäre in der Rückschau und bettet sie in die 1880er-Jahre ein, freilich ohne jede einzelne Tat zu datieren. Die vorliegende Darstellung folgt seinem Bericht; die geschilderten Vorgänge und Beträge bleiben jene des Verfassers.

Der Sohn und das Regiment

Allmayer war zunächst als Angestellter im Kontor seines Vaters untergebracht worden. Noch im Jünglingsalter bemächtigte er sich eines Scheckhefts; einer der Schecks, mit dem Namen des Vaters unterzeichnet, wurde der Bank vorgelegt und eingelöst. Der Betrug kam ans Licht und der junge Mann erhielt einen strengen Verweis, ohne dass gerichtliche Folgen überliefert wären. Bald darauf begann er von Neuem, entwendete diesmal einen eingeschriebenen Brief mit Banknoten und lenkte den Verdacht auf einen Unbekannten. Schließlich sah sich der Vater veranlasst, ihn bei einem Dragonerregiment eintreten zu lassen.

Das Waffenhandwerk vermochte seinen Wandel indessen nicht zu bessern. Allmayer vergeudete fremdes Gut, um sich Gefälligkeiten zu erkaufen, und bestahl, um drängende Spielschulden zu tilgen, seinen eigenen Rittmeister. Durch den Ausbruch aus dem Militärarrest zögerte er das Kriegsgericht hinaus, wurde jedoch schließlich zu fünf Jahren Festungshaft im Cherche-Midi, dem Pariser Militärgefängnis, verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe überstellte man ihn in ein Disziplinarbataillon nach Algerien. Diese zeitliche Folge ist von Belang: Algerien war nicht der Ort, an dem er nach Griffiths’ Worten die fünfjährige Haft abbüßte, sondern das Ziel seiner disziplinarischen Verwendung im Anschluss an die Pariser Festungshaft.

Nach Paris zurückgekehrt, erwirkte Allmayer die Vergebung seiner Familie und fand wieder Aufnahme im väterlichen Haus. Eine Zeit lang schien er ein geordnetes Leben zu führen. Seine Nächsten bemühten sich gar, ihm eine ehrenhafte Anstellung zu verschaffen. Die Familie wohnte in Chatou, und auf den täglichen Bahnfahrten nach Saint-Lazare erneuerte er die Bekanntschaft mit Edmond K., einem früheren Schulkameraden. Dieser öffnete ihm die Türen seines Pariser Handelshauses. Alsbald begannen dort nach Allmayers Besuchen Geschäftsbriefe zu verschwinden, doch besaß K. keine handfesten Beweise gegen seinen Freund.

Der Wechsel über sechzehnhundert Pfund

Der Fall brach offen aus, als ein anderer Pariser Bankier, lediglich mit dem Anfangsbuchstaben C. bezeichnet, einen telefonischen Anruf von K. erhielt. Dieser erfragte, zu welchem Kurs C. einen auf ein Londoner Haus gezogenen und auf seinen Namen indossierten Wechsel über 1.600 Pfund Sterling diskontieren würde. Der Bankier glaubte die Stimme des K. zu vernehmen und willigte bereitwillig ein, da er seit Langem Geschäftsbeziehungen zu ihm anzuknüpfen suchte. Er nannte seine Bedingungen; keine zwanzig Minuten später erschien ein Bote mit dem Wechsel und nahm das Geld in Empfang.

Tags darauf sandte der Londoner Korrespondent des Hauses C. den Wechsel zurück, da eine geringfügige Unregelmäßigkeit im Indossament der Berichtigung bedurfte. Als das Papier K. vorgelegt wurde, beteuerte dieser, die Unterschrift niemals geleistet zu haben, und erkannte in dem Wechsel ein Dokument, das seinen Büros zwei Monate zuvor abhandengekommen war. Von den durch C. ausgezahlten Summen hatte er keinen Sou gesehen. Zwei Schreiber gerieten in Verdacht, weil sie bisweilen im Scherz den Namenszug ihres Prinzipals nachgeahmt hatten; man nahm sie fest, und ihre Lage schien hoffnungslos.

Allmayer hatte den Fortgang der Untersuchung mit dem Eifer eines treuen Freundes verfolgt. Er begleitete K. zur Präfektur und trat vor den Untersuchungsrichter. Indem er den Magistraten beiseite nahm, gab er vor, ihm das wahre Geheimnis anzuvertrauen: K. selbst, so behauptete er, habe das Papier beiseitegeschafft, weil er in Geldnot geraten sei. Der Bankier wurde abermals vorgeladen und mit dem Vorwurf konfrontiert. Bestürzt und fassungslos protestierte er, doch deutete man sein Zaudern als Schuldeingeständnis; man führte ihn nach Mazas ab. Der Untersuchungsrichter jedoch, Allmayer gegenüber keineswegs ohne Argwohn und über dessen Vergangenheit unterrichtet, ließ auch diesen sogleich in Gewahrsam nehmen.

Schon bald kamen beide Männer wieder auf freien Fuß, nachdem die Familie Allmayer interveniert hatte, die die Schuld ihres Sohnes ahnte und die Angelegenheit auf gütlichem Wege beilegen wollte. Allmayer hielt es für geraten, Frankreich unverzüglich zu verlassen. Erst danach trat der wahre Hergang zutage: Er hatte einen alten Gefährten aus der afrikanischen Strafabteilung gedungen, war mit ihm in eine öffentliche Fernsprechzelle gegangen und hatte ihn geheißen, bei C. anzurufen und sich als Büro des K. auszugeben. Der entlassene Soldat hatte daraufhin den gestohlenen Wechsel überbracht und das Geld eingestrichen. Allmayer behielt den Löwenanteil; sein Helfershelfer wurde mit 200 Pfund und einem neuen Anzug abgefunden. Schon am folgenden Tag bedeutete Allmayer ihm, alles sei verraten, und drängte ihn zur Flucht nach Algerien. Als man den Komplizen dort schließlich aufgriff und nach Paris überstellte, fand man bei ihm ein Telegramm, worin Allmayer ihn warnte, dass »Joseph«, der ihm auf die Fährte gesetzte Spürhund, ihn suche, und ihm zur Überfahrt nach New York riet.

Ein gefälschter Befehl in Mazas

Allmayer fand sich bald von Neuem hinter Schloss und Riegel, abermals im Gefängnis Mazas, und sann auf eine Flucht ohne Gewaltanwendung. Der Untersuchungsrichter verhörte ihn in regelmäßigen Abständen in seinem Amtszimmer auf der Präfektur. Bei diesen Vernehmungen gelang es dem Häftling, unbemerkt einen Bogen amtlichen Papiers samt Briefumschlag an sich zu bringen und unter seine eigenen Unterlagen zu mischen. Er hatte beobachtet, dass ein Freilassungsbefehl lediglich als formloses Schreiben auf Kanzleipapier aufgesetzt zu werden pflegte. In seiner Zelle verfasste er ein solches Dekret und setzte den Namen des Richters darunter.

Allein das Dienstsiegel fehlte ihm noch. Bei einer späteren Anhörung stieß Allmayer mit einer scheinbar ungeschickten Bewegung das Tintenfass über den Waffenrock des neben ihm stehenden Wächters. Er wies bestürzt auf die Wasserflasche; der Wärter sprang herbei, Richter und Gerichtsschreiber folgten der Bewegung mit den Blicken, und in diesem flüchtigen Augenblick drückte Allmayer das Siegel ab, das er zuvor an sich gebracht hatte. Nun galt es noch, das Schriftstück durch eine Amtsperson nach Mazas gelangen zu lassen. Beim Verlassen des Zimmers tat er, als habe er etwas vergessen, trat nochmals ein und verließ den Raum mit dem gefälschten Entlassungsbefehl in der Hand, den er dem Gerichtsdiener mit der Klage übergab, der Magistrat behandele ihn wie einen Dienstboten.

Der Kerkermeister von Mazas erhielt das Dokument kurz darauf und trat vor Allmayer, um ihm zu verkünden, der Richter habe seine Entlassung verfügt. Noch am selben Abend hatte der Entflohene Brüssel erreicht. Zwar waren die französischen Auslieferungsformalitäten nicht ordnungsgemäß gewahrt worden, doch verweigerte Belgien ihm den Aufenthalt und wies ihn über die deutsche Grenze aus. Von dort begab er sich zum nächsten Seehafen und schiffte sich nach Marokko ein.

Eine rückblickende Quelle aus dem Jahre 1903 gibt diesen Befehl mit dem Datum des 30. November 1886 wieder und erwähnt die Einlieferung vom 23. Oktober. Dieser zeitliche Anhaltspunkt bezeichnet lediglich die Flucht, nicht jedoch die Gesamtheit seiner Taten.

Namen, Schafe und Banknoten

Allmayer kehrte wiederholt von Marokko nach Frankreich zurück und bereiste ungehindert die Hauptstädte Europas. Er legte sich klangvolle Titel zu, nannte sich Vicomte de Bonneville, Comte de Motteville oder Comte de Maupas; in kaufmännischen Angelegenheiten wählte er die bürgerlichen Namen Meyer oder Mayer. Griffiths berichtet, dass er den Handel mit Schafen und Wolle mit einer Sachkenntnis betrieb, die selbst jene Händler in Erstaunen versetzte, die er prellte. Dieses praktische Geschick verlieh ihm den Schein eines soliden Großkaufmanns.

In Paris sprach er unter dem Namen Eugène Meyer von bevorstehenden Waffenlieferungen an den Sultan von Marokko. Er gab vor, ein namhafter Pariser Bankier schulde ihm 30.000 Pfund und halte dessen Akzept über diese Summe in Händen. Die anwesenden Geschäftsleute hätten die Forderung gern diskontiert, doch erschien ihnen die Gesamtsumme zu gewagt. Meyer bot an, den Betrag in kleinere Tranchen aufzuteilen, legte die entsprechenden Wechsel vor und ließ sie zu Geld machen. Es handelte sich um Fälschungen. Die Einreicher wurden festgenommen, während Allmayer längst über alle Berge war. Aus der Ferne schrieb er an die Zeitungen, um seine ahnungslosen Vermittler zu entlasten, und erbot sich, vor Gericht zu erscheinen, sofern die Polizei ihm freies Geleit zusichere; die Behörden lehnten ab, und die anderen wurden verurteilt. Dieser Wechselbetrug im Zusammenhang mit Waffengeschäften ist streng von der späteren Marseiller Schafhandelsaffäre zu trennen.

In Marseille brachte er den Händler R. um 20.000 Francs, indem er ihm einen umfangreichen Lieferungsvertrag über Schafe für die französische Regierung in Aussicht stellte. Um den Zuschlag zu sichern, müsse dieser Betrag anonym einem hohen Ministerialbeamten zugestellt werden. Allmayer schrieb die Adresse in Gegenwart von R. auf ein Kuvert; dieser legte die Banknoten hinein und glaubte den Umschlag auf der Löschunterlage liegenzulassen. Doch Allmayer hatte ihn bereits gegen ein gleichartiges Kuvert vertauscht und das Geld an sich genommen. Nach Griffiths’ Darstellung fand der Beamte später lediglich einen Umschlag vor, der mit schnipselartig zugeschnittenen alten Zeitungen gefüllt war, und begriff den Zusammenhang erst, als die Anzeige des betrogenen Kaufmanns bei Gericht einging.

Der letzte Zugriff

Die Kriminalpolizei folgte Allmayers Spuren quer durch Europa: Belgrad, Genua, Paris, Lyon, Aix, Biarritz, Bordeaux, Kortrijk und Le Havre. Er trat als Kavallerieoffizier, als Vicomte oder als weltmännischer Kavalier auf; in Bordeaux, wo ihn der Polizeikommissar selbst arglos vorgewarnt hatte, gelang ihm im letzten Augenblick die Flucht. Schließlich nahmen die Kriminalbeamten seine Fährte bis nach Le Havre auf und stellten ihn auf dem Boulevard de Strasbourg – elegant gekleidet, in Begleitung einer Dame. Er leugnete seine Identität, wurde jedoch festgenommen und nach Paris überstellt.

In der Conciergerie, streng bewacht, versuchte er abermals, eine Ausführung zu erwirken, indem er vorgab, das Versteck einer Diebesbande zu kennen. Sein Plan ging dahin, die Beamten in die Rue Saint-Maur zu locken, wo Kumpane ihn befreien sollten. Die Behörden prüften seine Angaben und vereitelten den Hinterhalt. Vor den Schranken des Gerichts spielte Allmayer die Rolle eines gebrochenen, fast unzurechnungsfähigen Mannes und bezichtigte einen flüchtigen Rückfalltäter, der eigentliche Urheber der Betrügereien gewesen zu sein. Griffiths behauptet, dass ihm dieser Auftritt die mildere statt der schwersten Strafe eintrug. Er wurde zu zwölf Jahren Deportation verurteilt und auf die Îles du Salut verbannt, wo er als Krankenwärter im Lazarett wirkte und sich bei seinen Aufsehern allgemeiner Beliebtheit erfreute.

Der Chronist folgert, Allmayer habe seine Erfolge allein seinem schauspielerischen Talent verdankt: Er verstand es meisterhaft, dem Soldaten, dem Händler, dem Polizisten oder dem Richter stets das passende Gesicht zu zeigen. In dieser Schilderung vermag selbst das Gefängnis den Mann nicht zu bessern; es bietet ihm lediglich neue Rollen auf einer anderen Bühne. Der gerichtliche Ausgang freilich bleibt unerbittlich: Der Mann, der einst einen Häftling mittels eines falschen Scheins befreite, wurde schließlich unter der Last seines Urteils über das Meer verbannt. Die genauen Daten der zahlreichen Vorfälle wie auch das Schicksal jener vielen, die er um ihr Vermögen brachte, bleiben außerhalb von Griffiths’ Erzählung; sie ergänzen zu wollen, hieße, eine Fortsetzung zu erfinden, die das geschichtliche Zeugnis nicht hergibt.

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Hauptquelle: Ein rückblickendes Kapitel von Griffiths, der Allmayers Wirken in den 1880er-Jahren ansiedelt, ohne jede Episode genau zu datieren. Sekundärer Anhaltspunkt: Liard-Courtois gibt 1903 einen gefälschten Entlassungsbefehl vom 30. November 1886 wieder, der eine Einlieferung am 23. Oktober vermerkt; dieser Beleg betrifft die Flucht aus Mazas und datiert nicht die gesamte Laufbahn. Es wurden keine gerichtlichen Originalakten oder unabhängigen Verhandlungsprotokolle eingesehen.

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