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Justiz & Skandale · Deutschland

Gabriel Wolff — Der Kredit eines Fürsten

Als falscher Sekretär und wahrer Weltenbummler lieh Gabriel Wolff im Namen eines Kurfürsten Geld und wechselte an jeder Grenze seine Gestalt. Seine Festnahme trug in Nürnberg jene Namen und Gaunereien wieder zusammen, die er zuvor über ganz Europa zerstreut hatte.

Der Kredit eines Fürsten

In Nürnberg hatte Gabriel Wolff ein Mittel gefunden, vermögender zu scheinen, als er war: Er erbat ein Darlehen im Namen eines Mannes, der es nicht nötig hatte, selbst vorstellig zu werden. Das Schreiben trug das fürstliche Ansehen des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg; ein Siegel verlieh ihm das volle Gewicht einer amtlichen Urkunde. Wolff gab sich als Georg Windtholtz aus, fürstlicher Sekretär zu Berlin. Die Stadt streckte ihm fünfzehnhundert Dukaten vor. Der Kurfürst freilich hatte von alledem nichts gewusst.

Der Name des falschen Sekretärs hätte mit dem Gelde für immer im Dunkeln verschwinden können. Doch tauchte er an anderer Stelle wieder auf – in einem Buche, darin Namen nicht mehr dazu dienten, Kredit zu erlangen: im Tagebuch des Nürnberger Nachrichters Franz Schmidt. Unter dem Datum des 11. Oktober 1593 trug der Scharfrichter Gabriel Wolff unter jene Verurteilten ein, an denen er das Urteil vollstreckt hatte. Der Mann der zahllosen Identitäten war in seine Vaterstadt zurückgekehrt; diesmal freilich hatte er sich den Titel nicht selbst erwählt, unter dem man ihn dort empfing.

Schmidt bezeichnet ihn als Nürnberger Bürgerssohn und legt ihm überdies den Beinamen Glaser bei. Sodann zählt er eine Reihe von Namen auf, die sich wie eine wohlbestückte Garderobe ausnehmen: Jacob Führer, Ernst Haller, Joachim Fürmberger. Der eine Name eignete sich zum Dienen, ein anderer zur Empfehlung, ein dritter wieder öffnete die Beutel der Gläubiger. Vierundzwanzig Jahre lang soll dies Treiben gewährt haben. Diese Zahl entstammt dem richterlichen Fazit, wie es der Scharfrichter festhielt; doch genügt sie bereits, um Wolff von jenem Anfänger zu unterscheiden, der sich an einem einzelnen falschen Briefe versucht: Es war ein Lebensberuf.

Der Mann der Kommissionen

Er hatte als Diener oder Vertrauensmann im Gefolge hochgestellter Persönlichkeiten gestanden, deren Geschäfte ihn beständig auf Reisen hielten. Solche Stellungen boten eine Schule eigener Art. Wer ein Begehren überbringt, lernt alsbald, wie man es aufnimmt; wer eine Summe in Empfang nimmt, erfährt die Förmlichkeiten, derer es bedarf, um sie hinwegzutragen. Zwischen der Unterschrift des Herrn und der Hand des Schuldners bleibt dem Boten bisweilen ein Zwischenraum, darin ihn kein Auge überwacht.

In den Niederlanden schickte ihn einer seiner Herren ab, eine Forderung beim Herzog von Parma einzutreiben. Wolff kehrte mit zweitausend Kronen zurück und händigte sie aus. Nach dem Berichte Schmidts gab er hernach vor, den verheißenen Lohn nicht empfangen zu haben; er nahm vierzehnhundert Kronen an sich und wandte sich gen der Türkei. Seine Rechtfertigung besaß jene gefährliche Schlichtheit, die eigenmächtigen Abrechnungen eigen ist: Man ist mir etwas schuldig, mithin nehme ich mir, was mir gebührt. Die weite Reise verlieh dieser Selbstbedienung einen Vorsprung an Raum und Zeit, den Klagen schwerlich einholen konnten.

In Konstantinopel verstarb ein Mann namens Jacob Führer. Wolff bemächtigte sich, so verzeichnet es das Register, seiner Kleider, Bücher, eines Ringes und seines Petschafts. Gewänder mochte man veräußern oder abtragen. Das Siegel jedoch besaß einen ungleich höheren Wert. Es half, das gesellschaftliche Dasein eines Mannes fortzuführen, der nicht mehr widersprechen konnte; mit seiner Habe und seinem Namen hinterließ ein Toter wider Willen den Stoff, der einem Lebenden das Reisen ermöglichte.

Die Akten verklären keineswegs jedes dieser Wagnisse zum Erfolg. In Danzig forderte Wolff im Namen des schwedischen Monarchen zweitausend Dukaten von der Stadt. Der Betrug ward durchschaut, und er zog mit leeren Händen ab. Ein anderer Handel, bei dem Kaufleute Gelder vorgeschossen hatten, endete mit der Wiederbeschaffung der Summen. Der Betrüger stieß mithin durchaus auf Widerstand; allein dieser reichte nicht immer hin, ihn aufzuhalten. Einen missglückten Streich ließ man bei der nächsten Abreise hinter sich, während ein gelungener die Zeche für den weiteren Weg bezahlte.

Die kleinen Diebstähle hinter den großen Namen

Der Glanz fürstlicher Namen darf den Blick nicht auf jene Opfer verstellen, die geringeren Standes waren. In Prag, wo er laut Register eine Zeit lang in kaiserlichen Diensten gestanden haben soll, vertraute ihm eine Frau zwei silberne Becher samt einem Gürtel zum Verkauf an. Er nahm die Stücke an sich und veräußerte sie andernorts. Hier ging es nicht mehr darum, einen Stadtrat mit dem Wappen eines Kurfürsten zu täuschen, sondern das Vertrauen einer Frau zu missbrauchen, die auf den Erlös ihrer Habe wartete.

Ein Ritter des Johanniterordens büßte gleichfalls eine kleine silberne Uhr und weiteres Gerät ein; auch ein Pferd wurde entwendet. Die Beträge wechseln, der Rang der Betrogenen wandelt sich, doch das Getriebe bleibt dasselbe: Wolff verschafft sich Zutritt, verwandelt diese Gunst in Besitz und enteilt, ehe der Unterschied vollends gewahr wird. Seine hochtrabenden Gesandtschaftsberichte und die gemeinen Diebstähle waren Sprossen derselben Leiter.

Er verstand, so vermerkt Schmidt, an die sieben Sprachen. Man stellt sich diese Gabe leicht im Dienste des Verhandelns vor – um einen Verzug zu beschönigen oder herauszufinden, was der andere zu wissen glaubte. Doch das Nachrichterbuch überliefert keine Gespräche; es nennt die Ergebnisse. Was an seiner Gestalt gewiss bleibt, ist die Verbindung von Sprachgewandtheit, falschen Namen und gefälschten Briefschaften. Um die Lande zu durchmessen, standen Wolff nicht bloß Beine und Pferde zu Gebote: Er bediente sich ganzer Personen.

Die Wahl Nürnbergs verlieh seinem letzten Streich eine besondere Kühnheit. Er wandte sich an seine Vaterstadt und schirmte sich dabei mit der Hoheit eines fernen Fürsten ab. Siegel und Schreiben sollten die Aufmerksamkeit von der Person auf den vermeintlichen Auftraggeber lenken. Kam der Kredit aus Berlin, so schien es minder dringlich, den Lebenslauf des Überbringers zu zergliedern. Fünfzehnhundert Dukaten flossen so dahin, gedeckt durch ein politisches Verhältnis, das es gar nicht gab.

Die Heimkehr unter Geleit

In Regensburg ward Wolff festgenommen und nach Nürnberg überstellt. Das Register schildert weder den ersten Argwohn noch die Botschaften, durch die der Nachweis des falschen Auftrags gelang. Es fasst die Sache von ihrem Ausgange her zusammen, als die Obrigkeit das erschlichene Darlehen mit einer Kette früherer Unterschlagungen und Fälschungen zusammenzuhalten vermochte. Die Entfernungen, die die Opfer so oft voneinander getrennt hatten, schieden nun die Taten nicht mehr: Sie wurden gegen ein und denselben Mann zusammengetragen.

Die Anklage erschöpfte sich keineswegs in einer nachgeahmten Unterschrift. Schmidt erwähnt mehrere Petschaften vornehmer Standespersonen, die Wolff hatte fälschen lassen, nebst zahlreichen verfälschten Handschriften. Dies alles maß den Richtern das Bild eines planmäßigen Gewerbes aus. Die Namen, die einst ihren Träger verhüllen sollten, wandelten sich nun in Werkzeuge seiner Wiedererkennung. Was einst seine Existenzen vervielfältigt hatte, mehrte nun die Beweise seiner Schuld.

Das Urteil lautete anfänglich auf Verstümmelung: Ihm sollte die rechte Hand abgeschlagen werden. Die Anstalten hierzu waren bereits getroffen, wie der Scharfrichter anmerkt, als dieser Teil der Strafe erlassen ward. Wolff ward mit dem Schwert gerichtet und sein Leib zu Asche verbrannt. Das Wort Gnade taucht im Berichte auf; es bezeichnet hier die mäßige Milderung einer Strafe, deren Ausgang gleichwohl der Tod blieb, nicht aber die Aussicht, abermals die Landstraße zu ziehen.

Am 11. Oktober 1593 fand das angebliche vierundzwanzigjährige Abenteurerleben in Nürnberg sein Ende. Ein Scharfrichterbuch bewahrte, was ein Mann zeit seines Lebens zerstreut hatte: seinen wahren Namen, seine falschen Namen und die Taten, die sie miteinander verknüpften. Die Obrigkeit hatte nicht bloß jenen gerichtet, der fünfzehnhundert Dukaten erbeutet hatte. Sie hatte in einer einzigen Person den fürstlichen Sekretär, den ungetreuen Diener und den Wanderer zusammengezwungen, der mit dem Nachlass eines Toten gereist war.

Es bleibt eine Ironie, deren Wolff nicht mehr teilhaftig ward. Das gefälschte Siegel Johann Georgs hatte ihm das Vertrauen einer freien Reichsstadt erwirkt; der wahre Name Gabriel Wolffs sicherte ihm vor allem einen dauerhaften Platz im Richtbuch jenes Mannes, der ihn enthauptete. Er hatte so viele Weisen gekannt, sich der Welt darzustellen. Eine einzige überdauerte ihn lange genug, um uns seine Spur noch heute zu weisen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Einsicht in Eintrag 152 vom 11. Oktober 1593, S. 56–58 der Endterschen Ausgabe von 1801 des Registers des Scharfrichters Franz Schmidt, unter Abgleich der benachbarten Einträge zur Sicherung der Jahresangabe. Dieses Verzeichnis fasst die den Verurteilten zur Last gelegten Tatsachen zusammen; es stellt weder ein vollständiges Untersuchungsdossier noch ein persönliches Tagebuch dar. Die Reisen, Sprachkenntnisse und früheren Unternehmungen sind diesem Befund entnommen, ohne erdichtete Begegnungen oder unbekannte Einzelheiten der Festnahme hinzuzufügen. Das Detail eines Liebesabenteuers in Italien blieb unberücksichtigt. Die Erzählung enthält keine frei erfundenen Dialogszenen.

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