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Liebe & Verrat · Deutschland

Grete Beier – Die Braut, die alles vorausbedacht hatte

Um ihren Geliebten zu heiraten und das Vermögen ihres Verlobten zu erben, erfand Grete Beier eine italienische Ehefrau und inszenierte einen Selbstmord. Doch heimlich aus der Haft geschmuggelte Briefe brachten bald jenes Schriftwerk zu Fall, das den Mord verdecken sollte.

Die Braut, die alles vorausbedacht hatte

Ein Mann wandte sich brieflich an eine Zeitung mit der Frage, ob eine Braut das gesamte Vermögen ihres künftigen Gatten erben könne. Es war dies eine jener zahllosen kleinen bürgerlichen Nöte, wie sie in den Redaktionen tagtäglich zwischen Handelsanzeigen und Nachbarschaftsnachrichten einlaufen. Der Einsender zeichnete mit dem Namen Alexander Hermsdorf. Dieser Mann existierte nicht. Hinter der Chiffre verbarg sich Grete Beier, die Tochter des Bürgermeisters von Brand in Sachsen; und hinter der juristischen Auskunftserteilung begann sich bereits ein Testament abzuzeichnen, dessen wahrer Urheber niemals eine einzige Zeile diktiert haben sollte.

Grete zählte zweiundzwanzig Jahre, als sie am 29. Juni 1908 vor das Schwurgericht zu Freiberg trat. Der Tote hieß Kurt Preßler. Als vierunddreißigjähriger Ingenieur in Chemnitz hatte er geglaubt, seine Hochzeit vorzubereiten. Sie indessen rüstete zu seinem Verschwinden und ersann die Deutung dieses Verschwindens; denn dieser Fall barg zwei ineinandergeschachtelte Verbrechen: einen Menschen aus der Welt zu schaffen und ihm ein Dasein anzudichten, das seinen gewaltsamen Tod glaubhaft erscheinen ließ.

Zwischen den beiden stand Hans Merker, ein junger Handlungsgehilfe, den sie im Februar 1905 auf einem Balle kennengelernt hatte. Ihm hatte sich Grete insgeheim versprochen. Im darauffolgenden Jahre trat Preßler in ihr Leben, dessen gesicherte Stellung einer ehrsamen Familie weit bessere Aussichten bot als Merkers drückende Geldverlegenheiten. Eine Verlobung wurde gelöst, bald darauf erneuert. Nach außen hin fügte sich alles wieder in die gebotenen Formen; im Verborgenen war nichts bereinigt. Grete verkehrte weiterhin heimlich mit dem anderen, versorgte ihn mit Geld und verhieß ihm eine Zukunft, welcher Preßler nun im Wege stand.

Es wäre ein Leichtes, die Rollen bereits hier festzulegen: ein bedrängtes Mädchen, ein herrschsüchtiger Verführer, ein lästiger Bräutigam. Die Gerichtsverhandlung verwischte diese Konturen. Grete bezichtigte Merker, sie mit der Drohung erpresst zu haben, eine heimliche Abtreibung zu verraten; Merker bestritt die Erpressung und schilderte das Verhältnis so, dass seine eigene Schuld geringer wog. Vor den Schranken des Gerichts bot jeder eine Darstellung, in welcher der andere den größeren Raum einnahm. Eine Gewissheit blieb bestehen: Die Geldnot hatte Grete bereits weit über die bloße Liebeslüge hinausgetrieben.

Eine Italienerin aus Papier

Eine betagte Verwandte, Frau Kröner, besaß Geld und ein Sparkassenbuch. Mit Hilfe einer Hebamme brachte Grete Wertpapiere an sich und erschien daraufhin unter dem Namen Erna Kröner bei der Bank, um die Gelder abzuheben. Anfang Mai 1907 gelangten mehrere tausend Mark in Merkers Hände. Das Vermögen, das sie ihm zuführte, hatte rechtmäßige Eigentümer; doch schien es ihr, als ließe sich auch dieses Hindernis durch einen weiteren Federstrich aus der Welt schaffen.

Aus demselben Erfindungsgeist erwuchs Preßler eine italienische Ehefrau. Eine gewisse Leonore Veroni verfasste Briefe, worin von einer geheimen Ehe, unglücklicher Verwandtschaft und der Gefahr eines öffentlichen Skandals die Rede war. Doch Leonore war nichts als ein Hirngespinst Gretes. Die junge Frau schrieb beide Seiten ihres künftigen Unheils selbst: Sie wollte die betrogene Verlobte sein, der Tote der von der Entdeckung einer früheren Verbindung gebeugte Mann. So sollte der Selbstmord nicht grundlos dastehen; er fände auf dem Tische die Beweise dessen vor, was ihn heraufbeschworen hatte.

Dieses Machwerk diente zugleich handfesten materiellen Zwecken. Ein gefälschtes Testament setzte Grete zur Erbin von Preßlers Nachlass ein. Auf die öffentliche Trauer sollte das Erbe folgen. Beide Entwürfe stützten einander: Die italienische Gattin erklärte das Ableben, das Testament entschädigte die deutsche Braut; es bedurfte nur dessen, dass niemand die beiden Handschriften nötigte, mehr auszusagen, als ihnen aufgetragen worden war.

Am 13. Mai 1907 reiste Grete nach Chemnitz. Preßler kam ihr entgegen. In seiner Wohnung besorgte er den Kaffee, die Sahne und all die kleinen Gefälligkeiten, die die gewöhnlichen Stunden eines Besuchs ausfüllen. Sie reichte ihm Gift. Als er zusammenbrach, feuerte sie mit einem Revolver auf ihn und ordnete den Schauplatz so her, dass alles auf einen Selbstmord schließen lassen musste. Die Briefe und das Testament blieben an Ort und Stelle zurück. Am Abend befand sie sich bereits auf dem Heimweg nach Freiberg; die Tat lag nun hinter verschlossener Tür in einer fernen Stadt.

Am folgenden Tage fand eine Aufwärterin, die Witwe Robel, den Leichnam. Der Polizeibeamte, der den Tod festzustellen hatte, fand die Waffe und die Schriftstücke vor. Nachbarinnen hatten einen Schuss vernommen, ohne zu ahnen, dass er aus den Räumen des Ingenieurs gekommen war. Nichts hatte Grete gestört; nun schien sich alles ihrer Erzählung zu fügen. Ein Toter, eine Waffe, die Geschichte einer verheimlichten Ehe: Es bedurfte geringerer Einbildungskraft, an einen Selbstmord zu glauben, als Verdacht gegen jene zu schöpfen, die sein rührendes Opfer sein sollte.

Kannte der Tote seine eigene Geschichte?

Preßler wurde am 16. Mai eingeäschert. Das Verschwinden des Leichnams schnitt einen Weg der Nachprüfung ab, dessen Tragweite man erst später ermessen sollte. Seine Mutter und sein Bruder gaben sich zunächst mit den Erklärungen zufrieden, die man ihnen darbot. Grete nahm Gegenstände aus der Wohnung an sich; das jäh beendete Dasein des Ingenieurs begann sich allmählich auf Erinnerungen, Nachlassdinge und Erbschaftsformalitäten zu verteilen.

Gleichwohl haftete der italienischen Fabel ein Mangel an, den selbst die geschicktesten Fälschungen nicht wettmachen konnten: Sie existierte allein auf dem Papier dieser Briefe. Eine Schwester des Toten hegte Zweifel. Ein Freund namens Herzog vermochte Preßler in diesem plötzlichen Lebensabriss nicht wiederzuerkennen. Auch der nach seinem Tode vorgebrachte Wunsch nach Feuerbestattung deckte sich nicht mit den Äußerungen, die der Freund je aus seinem Munde vernommen hatte. Die Papiere schienen mit peinlicher Genauigkeit zu sprechen; doch die Lebenden, die den Mann gekannt hatten, vernahmen seine Stimme nicht darin.

Die Untersuchung nahm zugleich über einen anderen Weg ihren Lauf. Die Veruntreuungen zum Nachteil der Frau Kröner brachten Grete ins Gefängnis. Das Durcheinander ihrer Geldgeschäfte wies auf Merker hin; Merker wiederum führte zu dem, was sie über das mutmaßliche Schicksal Preßlers geäußert hatte. Der Kriminalbeamte Fähndrich erfuhr, dass sie ihrem Geliebten gegenüber bereits vor dem Tode die Möglichkeit erwogen hatte, der Ingenieur werde sich das Leben nehmen. Die Annahme des Freitods war somit keine Entdeckung nach der Tragödie mehr: Sie erwies sich als eine im Voraus angekündigte Lösung.

In der Haft fuhr Grete fort zu schreiben. Kassiber gelangten zu Merker, namentlich durch die Vermittlung ihrer Mutter. Sie erbat seinen Beistand, ersann neue Schutzbehauptungen und trachtete danach, eine weitere Person aus dem Wege zu räumen – eine Tante, die Ansprüche an den Krönerschen Nachlass stellte. In einzelnen Zügen dieser Pläne sollten ihre Aussagen später auseinandergehen; die Briefe indessen boten der Untersuchungshaft ein weit verlässlicheres Material als die zurechtgebogenen Erinnerungen der Beteiligten.

Merker lieferte die Schreiben der Polizei aus. Dieser Schritt beraubte Grete ihrer letzten Zuversicht: Der Mann, für den sie gehandelt zu haben behauptete, konnte nun mit ihren eigenen Worten gegen sie zeugen. Ihr Verteidiger, Justizrat Dr. Knoll, eröffnete ihr, dass der Briefwechsel in den Händen der Untersuchungsbehörden lag. Nach eingehenden Unterredungen mit ihm legte sie ein Geständnis ab. Der Verlobte war nicht von einer Italienerin hintergangen worden; er war von jener getötet worden, die sich als seine hintergangene Braut gerierte.

Jene, die richten, und jene, die um Gnade flehen

Ein erstes Urteil vom 5. Juni 1908 hatte bereits die Vermögensvergehen geahndet. Darauf folgte der Prozess wegen Mordes. Grete gestand die Vergiftung, den Schuss, die Fälschungen und deren Zweck. Die Richter vermochten nunmehr zu ordnen, was anfangs zu verschiedenen Begebenheiten zu gehören schien: der verschuldete Liebhaber, das Sparbuch der Verwandten, die italienische Briefschreiberin, das Testament und der Revolver.

Einfacher gestaltete sich die Verhandlung dadurch keineswegs. Es galt, die Vorbedachtheit, die Zurechnungsfähigkeit und den behaupteten Einfluss Merkers abzuwägen. Dieser sagte als ein Mann aus, der viel zu verlieren hatte, sollte er tiefer in das Verbrechen verstrickt erscheinen. Die Sachverständigen gelangten zu dem Schluss, dass der Gemütszustand der Angeklagten einen Schuldausschlag nicht rechtfertige. Die Verteidigung suchte in ihrer Jugend, ihrer seelischen Abhängigkeit und ihrer gesamten Lebensführung nach Momenten, um die Täterin einer entsetzlichen Tat von jenem Ungeheuer zu scheiden, das die öffentliche Neugierde bereits zu zeichnen begonnen hatte.

Die Geschworenen sprachen Grete schuldig. Doch dieselben Geschworenen baten einmütig um ihre Begnadigung. Zwischen diesen beiden Beschlüssen lag die ganze Zwiespältigkeit, die das Verdikt nicht zu tilgen vermochte: Einen vorsätzlichen Mord anzuerkennen, hieß für jene, die ihn feststellten, noch keineswegs, auch die Hinrichtung herbeizuwünschen. Ihr Gnadengesuch gelangte an den sächsischen König. Es wurde abschlägig beschieden.

Am 23. Juli 1908 wurde Grete Beier im Hofe des Freiberger Gerichtsgefängnisses unter dem Fallbeil hingerichtet. Ihre Mutter hatte sie noch einmal gesehen; ihr Verteidiger und der Geistliche standen ihr bis in die letzten Stunden zur Seite. Die Fassung, die man an ihr wahrnahm, bot abermals Anlass zu Zwiespalt. Knoll sah darin die Wirkung des religiösen Trostes, nicht ein weiteres Zeichen von Gefühlskälte. Selbst an der Schwelle des Todes wurden ihre Gebärden von jenen gedeutet, die im Voraus bestimmt hatten, was sie zu bedeuten hätten.

Preßler seinerseits war beinahe unter einem Lebensbild begraben worden, das dem seinen gänzlich fremd war. Darin liegt vielleicht der sonderbarste Zug dieses Falles: Um sich seines Gutes und seines Lebens zu bemächtigen, hatte Grete auch von seiner Vergangenheit Besitz ergreifen wollen. Einige Angehörige weigerten sich, ihren Toten in diesem Bilde wiederzuerkennen. Ihr Einwand mochte gegenüber einem Testament und versiegelten Briefen zunächst schwach scheinen. Dennoch führte er die Untersuchung zu ihrer eigentlichen Frage zurück: Wer hatte die Geschichte verfasst, der die Welt eben Glauben schenken wollte?

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Das gesamte Kapitel über Grete Beier im sechsten Band der Kriminalprozesse von Hugo Friedländer (1912, S. 279–322) wurde eingesehen. Dieser zeitnahe Gerichtsbericht verzeichnet die Anklagepunkte, Zeugenaussagen, Geständnisse, Urteilssprüche und das Gnadengesuch der Geschworenen. Er bleibt gleichwohl eine journalistische Schrift mit zeittypisch dramatisierter Einleitung sowie zeitgebundenen moralischen und medizinischen Urteilen; diese Elemente wurden nicht als Tatsachen übernommen. Die angebliche Erpressung durch Merker bleibt Gretes Darstellung zugeschrieben; die Briefschreiberin Leonore Veroni ist deren eigene Erfindung. Weder neue Dialoge noch erdichtete Zeugen wurden eingefügt.

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