Am 4. Februar 1830 ritt der Steuereinnehmer Saunier seinen gewohnten Dienstweg entlang, als er des Pfarrers Frilay ansichtig wurde. Er stellte ihn wegen einer früheren Begegnung zur Rede, bei welcher der Geistliche ihn mit einer Pistole bedroht haben sollte. Frilay zog unvermittelt eine Waffe; Saunier ging mit erhobenem Stock auf ihn zu. Zwei Schüsse fielen, ohne den Beamten zu treffen. Der Stock zerbrach im Handgemenge. Daraufhin zog Frilay einen Dolch und stieß ihn Saunier in die Flanke. Der Steuereinnehmer schleppte sich nach Hause und erstattete zwei Tage darauf Anzeige. Vor dem Schwurgericht sollte Frilay später beteuern, er habe lediglich sein Leben verteidigt; Zeugenaussagen und frühere Briefe verliehen diesem Zusammentreffen jedoch eine lange Vorgeschichte.
Louis Frilay, gebürtig aus Rouen und 1817 zum Priester geweiht, war nach mehreren Rügen bezüglich seiner Lebensführung bereits in zwei Pfarreien versetzt worden. Zu Beginn des Jahres 1825 trat er die Pfarrstelle in Saint-Aubin-sur-Scie und Sauqueville an. Dort knüpfte er Bande zum Steuereinnehmer Saunier und begann eine Liaison mit dessen Ehefrau. Mehrere Monate vergingen. Saunier schöpfte schließlich Verdacht und suchte nach Vorwänden, um dem Priester das Haus zu verbieten. Dennoch fand sich Frilay weiterhin in Abwesenheit des Gatten ein.
Am 11. Januar 1829 kehrte Saunier unvermutet heim, nachdem er Stimmen vernommen hatte. Er fand seine Gattin allein vor, war sich jedoch gewiss, dass soeben noch eine zweite Person gesprochen hatte. Bei der Durchsuchung des Hauses entdeckte er Frilay auf dem Dachboden, verborgen hinter Heuballen. Der Ehemann bezähmte seinen Zorn und verlangte vom Seelsorger das schriftliche Eingeständnis der Schmach sowie die eidliche Zusage, die Gegend unverzüglich zu verlassen. Frilay unterzeichnete die geforderte Erklärung, behielt sich jedoch, den Aufzeichnungen Champagnacs zufolge, insgeheim vor, sein Wort nicht zu halten.
Die erste aktenkundige Konfrontation ereignete sich danach bei Manchouville auf einer Landstraße, wo Saunier Tagelöhner beaufsichtigte. Der Chronist datiert diesen Vorfall auf den 23. November 1829; Frilay selbst sprach in einem Schreiben an den königlichen Prokurator vom 22. November. Der Steuereinnehmer ritt hoch zu Ross und hielt eine Reitpeitsche in der Hand; Frilay ging zu Fuß. Saunier kündigte an, ihm einige Hiebe zu versetzen. Frilay stieß mit einem Stock, aus dem eine verborgene Spitze ragte, nach dem Pferd und flüchtete in ein Weizenfeld. Saunier setzte ihm nach. Frilay zog eine Pistole und fragte, was man ihm zur Last lege. Saunier erwiderte, er habe das Land nicht wie versprochen geräumt. Darauf entgegnete der Priester, Saunier hätte selbst seine Versetzung beantragen müssen. Ohne tätliche Folgen gingen die Männer vorerst auseinander.
Zwischen dem schriftlichen Gelöbnis und diesem Vorfall war Frilay das Betreten des Hauses zwar förmlich untersagt worden, der heimliche Verkehr riss jedoch nicht ab. Madame Saunier beteuerte später, sie habe Frilay abzuweisen versucht, doch sei er beharrlich wiedergekehrt. Sie gab ihm verabredete Zeichen und wusste um die Tage, an denen ihr Gemahl die Steuern einzutreiben pflegte. Ebenso räumte sie ein, ihn selbst nach dem Zusammenstoß vom November weiterhin heimlich im Hause Bernier getroffen zu haben. Aus diesen Vernehmungsprotokollen erhellt, dass das Verhältnis weniger durch einzelne Höhepunkte bestimmt war als durch die stete Wiederaufnahme der Treffen, über Dritte übermittelte Briefe und vergebliche Versuche, einer Liaison ein Ende zu setzen, die trotz gegenteiliger Beteuerungen vor Gericht fortbestand.
Am darauffolgenden 22. Januar wandte sich Frilay brieflich an den königlichen Prokurator. Er schilderte die Begegnung – laut Chronik unter maßloser Übertreibung der von Saunier ausgestoßenen Drohungen – und behauptete, er könne sich fortan nur noch bewaffnet auf die Straße wagen. Er prophezeite ein großes Unglück, betonte jedoch, nur im äußersten Notfall von seinen Waffen Gebrauch machen zu wollen. Ein weiterer Brief vom 1. Januar an Fiquet, den Schwager Sauniers, enthielt Schmähungen gegen den Steuereinnehmer und gab diesem die Schuld am Tode des Kindes, das seine Frau am 10. Dezember tot zur Welt gebracht hatte. Diese Anschuldigung stammte allein von Frilay; der Gerichtsbericht liefert hierfür keinerlei Beweise.
Am 4. Februar befand sich Saunier abermals auf seiner gewohnten Dienstreise. Auf der Anhöhe von Saint-Aubin bemerkte er, wie Frilay seine Schritte beschleunigte. Saunier holte ihn ein und hielt ihm die Pistole aus der vorangegangenen Begegnung vor. Frilay griff erneut zur Waffe. Saunier ging mit erhobenem Stock auf ihn zu, doch die Schüsse verfehlten ihr Ziel; eine Kugel streifte lediglich den Schenkel des Pferdes. Als der Stock auf Frilay niederging, zerbrach er. Da zog der Priester einen unter der Kleidung verborgenen Dolch, packte Saunier am Mantel und stieß mehrfach zu. Die Wunde in der linken Flanke war tief. Saunier rief ihm zu, er werde beim königlichen Prokurator Klage erheben. Frilay entgegnete kühl, das geschehe ihm recht, und entfernte sich. Saunier schleppte sich zu seinem Anwesen zurück.
Am 6. Februar erstattete der Steuereinnehmer förmliche Anzeige. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden seine verschiedenen Aussagen über den Vorfall miteinander abgeglichen; Champagnac vermerkt hierzu geringfügige Abweichungen, die im Wesentlichen jedoch übereinstimmten. Frilay beharrte darauf, Saunier habe zuerst angegriffen und er habe in reiner Notwehr gehandelt. Der Geistliche wurde vor das Assisengericht des Departements Seine-Inférieure geladen, wo am 15. Mai 1830 die Verhandlung eröffnet wurde.
Madame Saunier trat als Zeugin auf. Sie gestand das Verhältnis zu Frilay ein, stellte jedoch dessen Beginn und den ausgeübten Zwang in ein Licht, das der Schilderung des Angeklagten widersprach. Sie gab zu Protokoll, ihr Gatte habe ihr zwar bittere Vorhaltungen gemacht, sie jedoch niemals misshandelt. Sie bestritt, sich ins Wasser haben stürzen zu wollen, und wies zurück, dass Frilay sie je in seiner Eigenschaft als Seelsorger getröstet habe. Wohl aber räumte sie ein, ihm bisweilen Zeichen gegeben zu haben, wann er gefahrlos kommen könne, ihm gelegentlich geschrieben zu haben und von ihm unablässig bedrängt worden zu sein. Zudem bestätigte sie das von Saunier verhängte Hausverbot.
Unter den Fragen des Gerichtspräsidenten kamen die heimlichen Treffen im Hause Bernier zur Sprache, wo Frilay Unterredungen mit Madame Saunier verlangt hatte. Sie zählte drei oder vier solcher Zusammenkünfte auf, davon lediglich eine nach ihrer Niederkunft. Sie erklärte, sie sei nur hingegangen, um ihm zu bedeuten, dass dies das letzte Mal sein müsse, gab jedoch zu, dass Frilay nicht lockerließ. Auf die Frage, ob sie sich vor seinen Drohungen gefürchtet habe, erwiderte sie, sie habe gewusst, dass sie keine Furcht hätte empfinden dürfen. Ihre Aussagen zeichneten weder das Bild einer ungetrübten Übereinkunft, noch machten sie Saunier am 4. Februar durch bloßen Rückschluss zum Angreifer.
Das Gerichtsverfahren vermochte weder die Entdeckung auf dem Dachboden, die schriftliche Zusage, die widersprüchlichen Berichte über den Vorfall im November noch die gewechselten Worte am Wegesrand aus der Welt zu schaffen. Der Gerichtshof hatte über die konkrete Anklage zu befinden: den Mordversuch vom 4. Februar. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Anklage mit Nachdruck, wobei sie laut Chronist peinlich darauf bedacht war, den priesterlichen Stand Frilays von seinen weltlichen Verfehlungen zu trennen. Die Verteidigung hielt an der Notwehrthese fest. Mit sieben gegen fünf Stimmen sprachen die Geschworenen Frilay schuldig. Der Gerichtshof schloss sich dem Mehrheitsvotum an und verurteilte ihn zu lebenslanger Zwangsarbeit, zum Pranger sowie zur Brandmarkung mit den Buchstaben T. P. Die Chronik vermerkt, dass er das Urteil ohne sichtbare Regung aufnahm; über den tatsächlichen Vollzug der Strafe schweigt sie sich aus.
In diesem Straffall decken sich die Briefe und Aussagen keineswegs. Frilay stellte Saunier als den Angreifer dar; Saunier erstattete Klage, nachdem er eine schwere Verwundung erlitten hatte, die ihn jedoch nicht am Weiterreiten gehindert hatte. Madame Saunier bestätigte das Verhältnis und das Drängen Frilays, vermochte jedoch zum eigentlichen Tathergang vom 4. Februar nichts beizutragen. Die Geschworenen entschieden einzig die Frage des Tötungsvorsatzes. Das lebenslange Zwangsarbeitsurteil und die angeordnete Brandmarkung bilden den Abschluss des historischen Berichts; über die spätere Strafverbüßung oder das Ableben Sauniers überliefert die Quelle nichts.
