Die Tür öffnete sich für ein Mädchen, nach dem man seit achtundzwanzig Tagen gesucht hatte. Es war spät an jenem 29. Januar 1753 im Londoner Viertel Aldermanbury, und im Hause ihrer Mutter hatte man jene schwere Lektion gelernt, die allen verwaisten Stuben gemein ist: Jeder Schritt auf dem Pflaster kann der ersehnte sein – bis er verhallt. Diesmal aber war Elizabeth Canning wahrhaftig zurückgekehrt. Abgemagert, entkräftet, in dürftige Lumpen gehüllt, trug sie eine Erzählung auf den Lippen, die eine andere Frau an den Fuß des Galgens bringen sollte.
Man stelle sich den herangerückten Stuhl vor, die Hand, die eine Kerze heranführt, die Fragen, die erst mühsam bezähmt werden und dann doch ungestüm hervorbrechen. Zuerst verlangt das Herz danach, die Totgeglaubte wiederzuerkennen; erst danach erwacht der Wissensdrang. Elizabeth hatte am Neujahrsabend Verwandte nach einem Besuch verlassen. Zwischen jener Nacht und ihrer Rückkehr klaffte ein beinahe ganzer Monat vollkommener Leere. Sie schickte sich an, diesen Raum mit Brotkanten, einem Wasserkrug, einer verriegelten Tür und den Zügen eines alten Weibes auszufüllen. London sollte diese Kammer bald besser kennen als seine eigenen Gassen.
Zwei Männer, so berichtete sie, hätten sie bei Moorfields überfallen, beraubt, geschlagen und aus der Stadt verschleppt. Vom Weg dorthin waren ihr nur zerrissene Eindrücke geblieben: Sie war in Ohnmacht gesunken und erst wieder zu sich gekommen, als man sie mit Gewalt weitertrieb. Schließlich stieß man sie in ein Haus. Dort bot ihr eine Frau kostbare Kleider an, sofern sie willens sei, deren Lebensart anzunehmen; Elizabeth begriff wohl, dass man sie der Unzucht preisgeben wollte. Sie weigerte sich standhaft. Daraufhin zerschnitt die Frau die Schnüre ihres Korsetts, riss das Kleidungsstück an sich und stieß das Mädchen in ein oberes Gemach.
Dies war ihr Bericht. Indem er von Mund zu Mund ging, schwand bei den Zuhörern jedoch jedwede Vorsicht: Die wiedergefundene Gefangene hatte ihnen Hunger, Frost und Todesgefahr vorgeführt; sie vergalt es ihr mit unerschütterlicher Gewissheit.
Die Kammer vor aller Augen
Elizabeth beschrieb ein Dasein am Rande des Verhungerns: einige Brotkrusten, Wasser in einem irdenen Krug, ein kleiner Vorrat, den sie zufällig in der Tasche getragen hatte. Mit diesen spärlichen Mitteln wollte sie fast vier Wochen lang ohne jeden Beistand gehaust haben. Am 29. Januar schließlich habe sie ein Brett vor dem Fenster losgerissen, sich durch die Luke gezwängt, das Freie gewonnen und sei den weiten Weg nach London zu Fuß gewandert. Die Unwahrscheinlichkeit eines solchen Überlebens, einer solchen Flucht und jenes Fußmarsches sollte später mancherlei Zweifel wecken. Vorerst aber blickte man nur auf die Heimgekehrte. Ihr geschundener Leib schien Zeugnis abzulegen, noch ehe sie den Mund auftat.
Das Haus musste an der Straße nach Hertfordshire liegen. Vom Ort ihrer Haft aus, so behauptete sie, habe sie einen Kutscher erblickt, der einst im Dienst einer früheren Dienstherrin gestanden hatte. Diese Spur wies den Nachforschungen die Richtung, und der Verdacht fiel bald auf die Schenke der Susannah Wells in Enfield Wash. Dorthin führte man Elizabeth im Geleit von Bürgern, die fest entschlossen waren, ihr beizustehen. Eine Anklage, die bislang nur an vagen Andeutungen hing, stieß nun auf Mauern, Treppen und Menschen, von denen die Justiz Rechenschaft fordern konnte.
Es war ein unheimlicher Vorgang. Die Eintretenden suchten die Bestätigung ihres Argwohns; die Hausbewohner sahen sich Fremden gegenüber, die bereits wussten, was sie finden wollten. In einer solchen Begegnung kann eine Regung des Schreckens leicht wie ein Schuldbekenntnis wirken, ein Schweigen wie tückische Berechnung. Elizabeth wies auf Mary Squires. Diese sei es gewesen, die ihr das Korsett geraubt habe. Eine andere Frau, Virtue Hall, habe der Tat beigewohnt.
Squires leugnete entschieden. Dieser Gewissheit setzte sie eine Reise nach Dorsetshire entgegen: Zur fraglichen Zeit sei sie weit von Enfield entfernt gewesen. Ihr unstetes Wanderleben bot ihr zwar Zeugen an den einzelnen Stationen, lieferte sie aber zugleich den Vorurteilen aus, die man fahrendem Volk entgegenbrachte. Man starrte ihr Gesicht an. Berichte und Kupferstiche machten aus ihren verlebten Zügen eine Waffe, als könne eine abstoßende Physiognomie den Beweis der Tat ersetzen. Die alte Frau besaß ein Alibi; ein beträchtlicher Teil Londons begnügte sich mit ihrer Fratze.
Die erhoffte Zeugin
Virtue Hall bestritt anfänglich jedes Wissen um die Vorgänge. Diese Ausflucht riss eine empfindliche Lücke in das Gebäude der Anklage; denn das Zeugnis einer Hausgenossin hätte Elizabeths Erzählung den nötigen Rückhalt gegeben. Man unterwarf das Mädchen einem neuerlichen Verhör vor Henry Fielding, jenem Magistraten, dessen Name der Nachwelt nicht minder durch seine Romane vertraut bleiben sollte. Die Befragung zog sich hin; man hielt ihr Kerker und Galgen vor Augen. Schließlich brach sie zusammen und bestätigte Cannings Hergang.
Nun standen zwei Stimmen gegen eine. In den Augen von Elizabeths Fürsprechern vollendete diese Übereinstimmung, was der körperliche Verfall des Mädchens eingeleitet hatte. Wer freilich die Umstände des Verhörs bedachte, dem drängte sich eine bange Frage auf: Hatte man eine echte Erinnerung zutage gefördert oder bloß ein Bekenntnis erpresst, das den einzigen Ausweg aus drohender Haft bot? Ein Protokoll trägt am Fuß seiner Zeilen nicht das Gewicht der Angst ein, unter der es entstand. Der spätere Leser sieht eine Aussage; die Zeugin aber sah vor sich den Richter, das Zuchthaus und die unerbittlich verstreichenden Stunden.
Im Februar 1753 wurde Mary Squires wegen Raubes verurteilt. Die Strafe lautete auf den Tod. Auch Susannah Wells wurde ihrer Mitschuld überführt. Jene Männer aber, die geschworen hatten, Squires habe sich zur fraglichen Zeit in Dorset aufgehalten, retteten die Verurteilte keineswegs: Man bezichtigte sie sogleich des Meineids. Wer aussagte, eine Landstreicherin am falschen Ort erblickt zu haben, wechselte im Handumdrehen von der Zeugenbank auf die Anklagebank.
Elizabeths Triumph schien vollkommen. Es fehlte ihr einzig jenes Element, das ein öffentlicher Sieg am schwersten erträgt: eine strenge Nachprüfung, die imstande war, ihn zunichtezumachen.
Die Tage der Mary Squires
Sir Crisp Gascoyne, der Lord Mayor von London, hegte schwere Bedenken. Er beschloss, die Angelegenheit von Amts wegen von Grund auf aufzurollen. Auf den Straßen und in Schmähschriften trug ihm diese Hartnäckigkeit Erbitterung ein; wer eine Verurteilte verteidigte, galt im Nu als Feind des unschuldigen Opfers. Die Leidenschaft der Massen hatte die Rollen längst verteilt. Gascoyne störte das Schauspiel, indem er beharrlich danach forschte, was sich außerhalb der Hauptstadt zugetragen hatte.
Die Untersuchung verlagerte sich auf die Stationen der von Squires behaupteten Wanderschaft. Man fand Landleute, die sie beherbergt oder auf dem Weg gegrüßt hatten; deren Erinnerungen knüpften sich an Tagewerke, Dorffeste und zufällige Begegnungen. Jeder dieser Zeugen besaß nur ein winziges Bruchstück der Zeit. Aneinandergefügt bildeten diese Splitter das einzige Gut, das eine heimatlose Frau einer gerichtlichen Bezichtigung entgegenstellen konnte: die Spur, die sie im Gedächtnis anderer hinterlassen hatte.
Man stelle sich einen Zeugen vor, den man an einen Besuch erinnert, dem er seinerzeit nicht die geringste Bedeutung beimaß. Er sucht nach einem Datum, schwankt zwischen zwei Wochen, besinnt sich auf sein damaliges Tun – und erfährt plötzlich, dass ein Menschenleben an jenem Kalendertag hängt, über den er so leichthin nachgrübelte. Das ganze Verfahren spitzte sich in diesem Missverhältnis zu: Ein Wasserkrug und ein paar Brotkanten hatten die Metropole in Aufruhr versetzt; nun musste man dieselbe Stadt dazu bringen, einfachen Leuten Gehör zu schenken, die sich an ein altes Weib am Wegesrand erinnerten.
Ein königlicher Gnadenerlass rettete Squires vor dem Strick. Dieser Ausgang wendete das Urteil, ohne London seinen Frieden wiederzugeben. Cannings Anhänger hielten unbeirrt an deren Unschuld fest; ihre Gegner forderten, die Anklägerin solle sich nun ihrerseits für ihren Eid verantworten. Die Zeugen aus Dorset, die man des Meineids beschuldigt hatte, wurden freigesprochen, da niemand den Mut fand, die Klage gegen sie aufrechtzuerhalten. Das Gesetz begann die Schlinge zu lockern; die Parteienwut hingegen zerrte nur umso wilder an den Stricken.
Die Verbannte
Im Jahre 1754 stand Elizabeth Canning wegen Meineids vor Gericht. Die Schauplätze hatten sich verkehrt. Sie, deren Klage man einst ehrfürchtig vernommen hatte, musste nun anhören, wie Zeuge um Zeuge ihre Behauptungen als Lüge entlarvte. Die Zeugenaussagen aus Dorset bildeten das Herzstück des Prozesses, während ihre Freunde nichts vorzubringen wussten als ihren bisherigen tugendhaften Wandel, ihre Redlichkeit und das unbescholtene Wesen vor jenem verhängnisvollen Monat.
Diese Verteidigung besaß ein tiefes menschliches Gewicht, doch vor den Schranken des Gerichts erwies sie sich als ohnmächtig. Ein tadelloses Vorleben beantwortete nicht die Frage, wo Mary Squires geweilt hatte. Doch jene Bürger, die Elizabeth beschäftigt, beherbergt und verteidigt hatten, kämpften nicht bloß um einen Rechtsspruch. Sie verteidigten ihr eigenes Vertrauen in einen Menschen. Raum für Zweifel zu lassen, kam ihnen wie der Verrat an einem Kinde vor, das sie zu schützen geschworen hatten.
Der Spruch lautete auf schuldig. Elizabeth wurde zu sieben Jahren Verbannung verurteilt. Ende Juli 1754 verließ sie die englische Küste in Richtung Neuengland, versehen mit den Geldern, die ihre treuen Parteigänger für sie gesammelt hatten. Das Urteil schaffte sie außer Landes; jene aber, die an sie glaubten, brachte es nicht zum Verstummen. Die Überfahrt schob ein Meer zwischen sie und den Schauplatz des Streits, ohne das Geheimnis ihrer vierwöchigen Abwesenheit je zu lüften.
Mary Squires war dem Galgen entronnen; Canning musste jenseits des Ozeans ein neues Dasein beginnen. Diese richterlichen Entscheidungen sind verbürgt. Sie ermächtigen uns jedoch nicht, eine wohlfeile Erklärung für jenen Januar zu ersinnen oder die Kammer von Enfield nachträglich mit Gewissheiten zu bevölkern. Was unumstößlich feststeht, verleiht dem Fall bereits genug Schärfe: Ein Eid bedrohte ein Leben, eine Nachforschung hielt den Henker auf, und ein zweiter Prozess stürzte die ursprüngliche Klägerin ins Verderben.
Im Hause zu Aldermanbury hatte die Haustür einst die Tochter der Mutter wiedergegeben. London aber, das sie wie eine Märtyrerin empfangen und wie eine Verbrecherin verbannt hatte, sollte bis zuletzt vergeblich danach fragen, welches Geheimnis sie an jenem Winterabend tatsächlich mit über die Schwelle gebracht hatte.
