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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Bett hinter dem Pferdestall

Charles Lebaron wird am 16. Dezember 1828 tot in seinem Pferdestall aufgefunden. Sein Knecht Clément Vaultier gesteht die Tat und beschuldigt die Ehefrau, ihn angestiftet zu haben; Cécile Leboucher räumt die Ermordung schließlich ein, beteuert jedoch, Vaultier habe sie nach der Tötung ihres Mannes zur Hilfe gezwungen. Vor dem Schwurgericht werden Zeugenaussagen, Spuren und verborgene Gegenstände eingehend geprüft. Die Geschworenen sprechen beide Angeklagten schuldig und verurteilen sie zum Tode; die Vollstreckung wird im Bericht nicht überliefert.

Am 16. Dezember 1828 wurde Charles Lebaron tot in seinem Stall, hinter den Pferden liegend, aufgefunden. Sein Hemd wies den Abdruck blutiger Finger auf; seine Kleidung war nicht zerwühlt, und der Boden bot zunächst keinen deutlichen Aufschluss über das Geschehen. Im Dorf hatte Cécile Leboucher, seine Gattin, indes mehrfach davon gesprochen, wie sehr sie wünsche, von ihm befreit zu sein. Als der Knecht Clément Vaultier vernommen wurde, bezichtigte er sich schließlich selbst der Tat und benannte die Ehefrau als seine Mitschuldige. Diese stritt zunächst alles ab, lieferte dann jedoch ihrerseits eine Darstellung, nach der Vaultier ganz allein gehandelt habe. Lebarons Tod eröffnete eine Untersuchung, in der jeder versuchte, dem anderen die Last des Verbrechens aufzubürden.

Cécile Leboucher hatte Charles Lebaron im Alter von siebzehn Jahren geheiratet. Der Chronist Champagnac vermerkt, sie sei, „wie man sagt“, von ihrer Mutter zu dieser Ehe gedrängt worden; der Text führt jedoch weder aus, was sich genau zugetragen habe, noch woher dieses Gerücht stammte. Das Bündnis war unglücklich. Nach einem Streit hatte Cécile ihren Gatten vor das Zuchtpolizeigericht geladen und sich, so der Chronist, das Gesicht selbst zerkratzt, um seine Verurteilung zu erwirken. Ein Gesuch um Trennung folgte, ehe es den Familien gelang, die Eheleute wieder zu versöhnen. Diese Aussöhnung war von kurzer Dauer.

In den Monaten vor der Tat vertraute Cécile einer Nachbarin an, ihr Mann habe sie gescholten und ihr strenge Arbeit auferlegt; sie fügte hinzu: „Ach, wären wir ihn doch nur los!“ Die Nachbarin hielt ihr entgegen, sie dürfe keine solchen Reden führen. Daraufhin entgegnete Cécile, er fahre oft mit dem Fuhrwerk aus und könne im Rausch leicht unter die Räder geraten. Dieses Gespräch beweist keineswegs, dass ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt werden sollte, zeigt jedoch, dass der Gedanke an sein Ableben auch außerhalb des Hauses ausgesprochen wurde.

Ein weiterer Wortwechsel wurde mit einem Tagelöhner namens Vaultier überliefert. Dieser bemerkte ihr gegenüber, hätte er einen Mann wie den ihren, so würde er ihn erwürgen. Cécile fragte ihn, ob er dazu wohl imstande wäre. Später trug sie Clément Leroy, der damals bei ihr im Dienst stand, an, ihr bei der Vergiftung ihres Gatten behilflich zu sein, und versprach ihm, es werde ihm nichts geschehen und sie werde ihn hernach heiraten. Leroy erscheint in dem von Champagnac überlieferten Ausgang nicht unter den Angeklagten. Diese Aussagen, die Zeugen und den Akten zugeschrieben wurden, fanden Eingang in die Anklageschrift; sie besagten indes noch nicht, wer letztlich am Tode Lebarons mitgewirkt hatte.

Am Morgen des 16. Dezember erhielt der königliche Prokurator von Saint-Lô die Nachricht, Lebaron sei tot in seinem Stall aufgefunden worden. Die Lage des Leichnams ließ einen durch die Pferde verursachten Tod wenig glaubhaft erscheinen. Eine eingehende Untersuchung bestärkte den Verdacht eines Tötungsdelikts. Die Kleidung wies an Knien und Oberschenkeln, wo Schlamm haftete, keinerlei Risse auf; im Stall selbst war keine Blutspur zu entdecken. Der Saum des Hemdes, der in die Hose gesteckt war, trug den Abdruck blutiger Finger. Die Ermittlungen mussten klären, wie der Leichnam dorthin gelangt war und weshalb man ihn bekleidet hatte.

Die ersten Nachforschungen führten zu keinem Ergebnis. Verschiedene Umstände lenkten den Verdacht schließlich auf Vaultier, der festgenommen wurde. In einem ersten und einem darauffolgenden Verhör gestand er schließlich, Lebaron getötet zu haben. Er gab an, Cécile habe ihn seit langem bedrängt und einen Vorwand ersonnen, ihren Mann unter dem Vorwand, Vogelleim zu holen, zu ihm zu schicken. Am Samstag vor dem Mord hatte sich Lebaron tatsächlich zu Vaultier begeben; dieser hatte sich damals jedoch geweigert, ihn zu töten.

Am Montag, dem Tage des Verbrechens, suchte Cécile Vaultier mehrfach auf dem Hof ihres Mannes auf, wo er arbeitete. Nach dessen Aussage erneuerte sie ihr Drängen und versprach, es werde ihm an Geld nicht fehlen. Sie bedeutete ihm, die Gelegenheit sei günstig: Ihr Mann sei beim Mahlen von Weizen bei einem Nachbarn beschäftigt und werde erschöpft heimkehren. Sie selbst wolle sich mit ihm und dem kleinen Töchterchen zu Bett legen und die Tür unverschlossen lassen; zum vereinbarten Zeitpunkt werde sie das Kind in eine benachbarte Kammer tragen und zurückkehren, um Vaultier beizustehen. Dies waren die Worte aus Vaultiers Geständnis, an denen er auch in den folgenden Verhören festhielt.

Vaultier behauptete, nach ihrem Fortgang im Hof geblieben und in das Haus getreten zu sein, sobald die Bewohner schliefen. Er schilderte, Lebaron schlafend angetroffen, ihm mehrere Schläge versetzt und ihn an der Kehle gepackt zu haben. Cécile sei aus dem Zimmer getreten, in das sie ihre Tochter gebracht hatte, und habe ihren Gatten ihrerseits geschlagen. Diese Einzelheiten bildeten die Grundlage für den Vorwurf der Mittäterschaft; sie müssen Vaultier zugeschrieben bleiben, da Cécile sie bestritt und eine ganz andere Version jener Nacht vortrug.

Nach diesem Geständnis kleideten die beiden den Leichnam anschließend an und trugen ihn in den Stall, um den Anschein zu erwecken, Lebaron sei von seinen Pferden getötet worden. Vaultier berichtete, sie hätten Spuren im Haus verwischt, einen Stuhl verrückt und die Tücher versteckt, die um den Kopf gewickelt gewesen waren. Er fügte hinzu, sie hätten nach der Tat Branntwein getrunken. Die Ermittler fanden die von Vaultier bezeichneten Tücher in den Taschen der Frau Lebaron; sie waren zuvor unter dem Strohsack eines Bettes hervorgeholt worden. Auf dem Kaminsims waren kleine Blutflecken sichtbar, und auf dem Weg zwischen dem Hoftor und dem Stall zeigten sich Blutlachen.

Cécile Leboucher behauptete zunächst, ihr Gatte sei nach getaner Arbeit zu Pferde zu seiner Mutter geritten. Sie gab an, sich wie gewöhnlich schlafen gelegt und gegen fünf Uhr bemerkt zu haben, dass er noch nicht zurückgekehrt sei. Sie behauptete, zu Pierre Leboucher gegangen zu sein, um ihre Besorgnis kundzutun, ehe sie nach Hause zurückgekehrt sei, um mit ihrer Tochter die Suppe zuzubereiten. Erst da habe man ihr die Nachricht überbracht, dass der Leichnam gefunden worden sei. Die von Vaultier geschilderten Umstände stritt sie rundweg ab.

Mit ihm konfrontiert, änderte Cécile ihre Darstellung. Am Tag nach ihrer Verhaftung räumte sie ein, ihr Mann habe im Bett gelegen, als er ermordet wurde. Sie behauptete jedoch, Vaultier habe sie seit langem bedrängt, ihren Gatten zu töten, und versprochen, nach dessen Tod für ihren Unterhalt zu sorgen. Am Abend der Tat habe er sich auf das Bett gestellt und sie sowie ihre Tochter bedroht. Sie selbst sei in ein Kabinett geflohen, woraufhin Vaultier sie gezwungen habe, ihm beim Fortschaffen des Leichnams zu helfen. Vaultier seinerseits widerrief seine erste Aussage nicht und bekräftigte die von ihm genannten Einzelheiten.

Ein Zeuge berichtete, er habe in jener Nacht Vaultier und Cécile unter dem großen Hoftor gesehen, wie jeder ein Ende einer schweren Bürde trug. Er gab an, die Frau habe ihre Last fallen lassen, woraufhin Vaultier sie angefahren habe, aus Furcht, man könne sie überraschen. Sie seien daraufhin wieder ins Gehöft getreten, ehe sie sich zum Stall begaben. Diese Zeugenaussage trat zu den Tüchern und Blutspuren hinzu; sie vermochte für sich allein den Widerspruch zwischen den beiden Darstellungen nicht zu lösen, band die beiden Angeklagten jedoch an das Fortschaffen des Leichnams, wie es die Untersuchung beschrieb.

Beide traten in der zweiten Sitzungsperiode des Monats März 1829 vor das Schwurgericht des Departements Manche. Cécile zählte damals zweiundzwanzig Jahre. Während der Verlesung der Anklageschrift schien Vaultier für einen Augenblick unruhig; sie hingegen zitterte, der Chronik zufolge, anhaltend. Als der Präsident ihn fragte, ob er Lebaron den Tod gegeben habe, blickte Vaultier zu Cécile und antwortete: „Wir beide waren es!“ Sie beharrte weiterhin darauf, ihm die gesamte Schuld an der Tat zuzuschreiben.

Die Ärzte trugen dem Gericht ihre am Leichnam erhobenen Befunde vor; dabei kamen mehrere grausame Einzelheiten zur Sprache, von deren Wiedergabe Champagnac selbst absah. Die Geschworenen sprachen beide Angeklagte schuldig, woraufhin sie zum Tode verurteilt wurden. Die Zuhörerschaft bekundete ihre Genugtuung derart lautstark, dass der Präsident diesem Rufen und Beifallsklatschen Einhalt gebieten musste.

Zwei einander widersprechende Darstellungen standen somit gegeneinander: Nach Vaultier hatte die Ehefrau Lebaron das Zusammentreffen verabredet und an der Tötung mitgewirkt; nach Cécile hatte er sie gezwungen, ihm zu helfen, nachdem er ihren Mann ermordet hatte. Die früheren Reden, die Spuren im Haus, die Tücher und das Zeugnis über das Tragen des Leichnams gaben in den Verhandlungen den Ausschlag. Die Geschworenen erkannten auf beider Schuld. Über das Urteil hinaus verbleibt als letztes Bild der Chronik das der Verurteilten, die abseits der Schaulustigen über einen ungewohnten Weg fortgeführt werden, um sie dem Gebrüll der Menge zu entziehen.

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Vollständige Lektüre von Kapitel VIII28 (lokale Quelle work/cap400/sources/champagnac/tome-8-chap-28.txt; reservierter SHA e810e3e908939a46801033f275ba344d13007d3c21e30b64aca8fe0899d37e7c). Charles Lebaron wird am 16. Dezember 1828 tot aufgefunden. Vaultier datiert den Mord auf einen Montag und schildert, er und Cécile hätten den Leichnam fortgeschafft; das Ereignis wird zeitlich nicht gesondert von seiner Entdeckung fixiert. Vaultiers Geständnisse bezichtigen Cécile der Anstiftung; diese leugnet zunächst, behauptet hernach, Vaultier habe sie gezwungen, und schiebt ihm die Verantwortung zu. Ein Zeuge gibt an, sie gemeinsam eine Last haben tragen sehen. Die Chronologie von Céciles Heirat wird mit der Wendung „wie man sagt“ überliefert; ein etwaiger Zwang durch ihre Mutter ist nicht als Tatsache gesichert. Zwei Angeklagte erscheinen im März 1829 vor den Assisen, werden schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Eine Hinrichtung wird in diesem Kapitel nicht berichtet. Drastische medizinische Einzelheiten werden ausgelassen; die Schilderung der Heirat und Champagnacs Betrachtungen bleiben als Fremdzuschreibungen kenntlich.

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