Am 12. September 1886 verbreitete sich im Wiener Fabrikantenviertel eine bestürzende Nachricht: Karl Schiske, langjähriger Prokurist des renommierten Hauses Gebrüder Klinger, hatte sich aus eigenem Antrieb bei Gericht gestellt und erhebliche Veruntreuungen eingestanden. Wer ihn kannte, vermutete zunächst ein Missverständnis. Seit zwei Jahrzehnten führte er die Wiener Filiale nahezu unumschränkt; die Fabrikbesitzer, deren Hauptsitz in Böhmen lag, hatten ihm die Schlüssel, die Bücher und die täglichen Geschicke des Unternehmens blindlings anvertraut. Schiske galt als Inbegriff von Pünktlichkeit, Zurückhaltung und Anspruchslosigkeit. Doch schon am folgenden Tag meldeten die Zeitungen seine Verhaftung und berichteten von einem aufgedeckten Fehlbetrag von sechzig- bis siebzigtausend Gulden.
Das Stadtgespräch dichtete dem Beschuldigten alsbald die üblichen Leidenschaften an. Man sprach von Lotteriespielen, von Börsenspekulationen; andere wollten wissen, dass der daheim so sparsame Mann eine Tänzerin mit Schmuckstücken überhäuft habe. Der Bericht des Neuen Pitaval greift diese Gerüchte auf, um zu veranschaulichen, wie schwer es der Mitwelt fiel, ein solches Handeln ohne die Schablone heimlicher Laster zu begreifen. Weder in den Theatern noch an sonstigen Vergnügungsorten war Schiske je auffällig geworden; sein persönlicher Aufwand blieb nach allen Zeugenaussagen bescheiden. Doch das öffentliche Vorurteil verlangte nach einer eingängigen Erklärung: Wo Summen fehlten, musste ein verborgenes Doppelleben geführt worden sein.
Schiske selbst trug eine weit sonderbarere Version vor. In der Hauptverhandlung vom 10. November beteuerte er, das Defizit sei nicht durch eigene Bereicherung, sondern infolge einer unheilvollen kaufmännischen Unordnung entstanden. Er habe betriebliche Auslagen der Firma eigenmächtig vorgeschossen, ohne sie in den Büchern zu verrechnen, Rabatte an Kunden gewährt und verschwiegen, Gerichts- und Stempelgebühren übergangen, Angestellten Vorschüsse gewährt und Rechnungen ungeachtet eingeräumter Abzüge zum vollen Nennwert verbucht. Er habe gewirtschaftet, als sei das Geschäft sein eigenes, stets getrieben von dem Bestreben, den Glanz einer ununterbrochen florierenden Filiale aufrechtzuerhalten. Vollständige Belege vermochte er nun nicht mehr beizubringen. Zwar bekannte er sich dazu, für die verbliebene Schuld einzustehen, bestritt jedoch entschieden jede kriminelle Aneignung.
Der Vorsitzende musterte den Angeklagten, ehe er sich den Hauptbüchern zuwandte: ein sechsundfünfzigjähriger Mann, zweimal verheiratet, Vater eines Kindes, mit den tiefen Zügen langjähriger Sorge im Gesicht. Schiske hatte einst mit einem Jahresgehalt von zwölfhundert Gulden begonnen; seine Bezüge waren schließlich auf achtzehnhundert Gulden samt Gewinnbeteiligung gestiegen. Er bewohnte eine Villa in Währing, die er auf Raten abzahlte, und führte nach allen Berichten ein musterhaft geordnetes Leben. Er legte dar, dass ihm von seiner Mutter fast zwanzigtausend Gulden zugefallen seien und die Lebensversicherung seiner ersten Gemahlin sechstausend Gulden ausbezahlt habe; dieses gesamte Vermögen habe er verwendet, um das Loch in den Kassen zu verkleinern. Schließlich trat er der Firma sein Haus, sein Mobiliar, seine Bücher, Kleider und ausstehenden Forderungen ab. Ihm bleibe, so erklärte er vor Gericht, nichts als das Tuch auf seinem Leibe.
Im Saale drängte sich die unvermeidliche Frage auf: Weshalb hatte er sich selbst angezeigt, wenn seine Handlungen lediglich auf verfehlter Verwaltung statt auf strafbarer Untreue beruhten? Schiske erwiderte, er habe Unrecht getan und die Last nicht länger tragen können. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er auch nur einen Heller für sich behalten habe, antwortete er mit einem klaren Nein. Der Verteidiger hob den grundlegenden Unterschied zwischen einer kaufmännischen Schuld, die zivilrechtlich zu beziffern sei, und einer betrügerischen Zueignung hervor, die eines strafrechtlichen Nachweises bedürfe. Die Staatsanwaltschaft hingegen hielt ihm vor, er habe sich am Tag nach dem Geständnis vor seinem Prinzipal den Behörden gestellt und dort zu Protokoll gegeben, sechzigtausend Gulden für eigene Zwecke entnommen zu haben. Jenes erste Verhör belastete ihn schwer; sein Widerruf vor den Schranken des Gerichts stand dagegen.
Anton Klinger, der Sohn eines der Firmeninhaber, trat als einziger Zeuge auf. Er hatte Schiske im Jahre 1864 eingestellt und ihm 1866 die Prokura erteilt. Er beschrieb eine makellose Buchführung, ein Geschäft, das man in besten Händen glaubte, und ein so grenzenloses Vertrauen, dass man zwanzig Jahre lang niemals eine Revision der Barkasse vorgenommen hatte. Seit 1878 wies der Kassenbestand regelmäßig acht- bis zehntausend Gulden aus; das stetige Wachstum des Hauses schien eine solche Reserve vollauf zu rechtfertigen. Die Inhaber hatten die Annahme von Tratten längst eingestellt und hielten ein gewisses Betriebskapital für unerlässlich. Weder das Wechselportefeuille noch die Kredite, die Schiske eigenmächtig beschaffte, wurden je einer Prüfung unterzogen.
Das Alarmsignal erfolgte erst im September, als eine Bank Schiske ein Depot von zehntausend Gulden auszahlte. Klinger verlangte Aufklärung. Die Ausflucht des Prokuristen, er habe lediglich einem Freund aus der Not geholfen, erschien dem Fabrikanten derart unhaltbar, dass er unverzüglich nach Wien reiste und zum ersten Mal die Schlüssel zur Kasse einforderte. Daraufhin enthüllte Schiske den wahren Zustand. Die Gesamtsumme des Fehlbetrags belief sich vor den Eigentümern auf 78.248 Gulden. Später räumte das Handelshaus ein, etliche betriebliche Auslagen abziehen zu können, und reduzierte den Ersatzanspruch auf 43.263 Gulden. Vorschüsse, Nachlässe, Diskontspesen und ohne Vollmacht gezogene Wechsel hatten sich derart verflochten, dass kein Buchhalter mehr die einzelnen Posten verlässlich trennen konnte.
Die Vernehmung Klingers erhellte das Dunkel nicht, sondern verlieh dem Fall einen peinlichen, menschlich tragischen Zug. Er hatte zu Schiske aufgeblickt, ihn fast wie einen Lehrmeister verehrt und hätte eine Kassenprüfung als tödliche Kränkung empfunden. Er wusste von Schiskes mütterlichem Erbe und glaubte an dessen Wohlhabenheit. Klinger hielt es nunmehr für möglich, dass die Angaben des Prokuristen der Wahrheit entsprachen, bestand jedoch auf vollem Ersatz des Schadens. Das Vertrauen war hier kein bloßes Gefühl gewesen; es hatte die gesamte Buchhaltung gelähmt. Zwanzig Jahre lang hatte niemand in die Kasse geblickt. So diente die musterhafte Ordnung der Folianten, die Sicherheit vorspiegeln sollte, gerade dazu, alle Geschäfte außerhalb der Bücher zu verbergen. Mit jeder Fälligkeit schufen neue Wechsel die nötige Liquidität, doch die Zinsen vertieften den Abgrund, den sie verdecken sollten. Auslagen und Preisnachlässe bildeten keine greifbare Nebenkasse, sondern gingen im Strudel der Betriebsverluste unter.
Die Anklagebehörde beharrte darauf, die Schulden und Wechseloperationen hätten der Unterschlagung gedient; die Verteidigung erwiderte, sie hätten lediglich die Aufwendungen und Rabatte der Niederlassung finanziert und später die Zinsen eines Räderwerks bedient, das die Einbußen vor den Augen der Prager Herren verschleiern sollte. Hatte Schiske sich an seinem Brotherrn bereichern wollen? Die Aktenlage bot dafür keinen schlüssigen Beweis. Die Bücher belegten zwar ein massives Defizit und eine grob pflichtwidrige Gebarung, lieferten jedoch keinen Nachweis für einen persönlichen Vermögensvorteil. Selbst das geschädigte Handelshaus gestand zu, dass erhebliche Summen für geschäftliche Zwecke verwendet worden waren, und kürzte seine Klageforderung entsprechend.
Der Gerichtshof erkannte auf Freispruch und hob die Haft auf. Wegen der vermögensrechtlichen Ansprüche wurden die Gebrüder Klinger auf den Zivilrechtsweg verwiesen: Eine schwere kaufmännische Verfehlung begründet zivilrechtliche Haftung, erfüllt jedoch für sich allein nicht den Tatbestand eines Verbrechens. Dieser Richterspruch bedeutete keineswegs, dass die Buchführung ordnungsgemäß gewesen wäre oder die Eigentümer Genugtuung erhalten hätten. Zu einem Zivilprozess kam es indessen nicht; Schiske und die Familie Klinger einigten sich außergerichtlich über die Schadensregulierung.
Der Berichterstatter des Neuen Pitaval führt den Zusammenbruch letztlich auf einen verhängnisvollen kaufmännischen Stolz zurück: Schiske habe sein gesamtes Vermögen geopfert, um den Schein eines erfolgreichen Großkaufmanns zu wahren und das Eingeständnis geschäftlicher Misserfolge hinauszuzögern. Diese Deutung ist kein gerichtliches Urteil, verleiht dem Fall jedoch seine innere Logik. Ein Mann ohne Kontrolle, Prinzipale im blinden Vertrauen auf geschriebene Zahlen, eigenmächtige Kreditoperationen im Namen der Firma und unverbuchte Spesen hatten ein Defizit erzeugt, bei dem das Strafrecht eine persönliche Bereicherung nicht nachzuweisen vermochte. Schiske verlor Vermögen und bürgerliche Stellung; der finanzielle Ausgleich wurde gütlich beigelegt. Am Gefängnistor schien das Geständnis die Tat zu besiegeln. Vor Gericht erwies es sich erst als der Beginn eines Rätsels.
