Am 2. November 1807, dem Allerseelentag, erschien Anna Eichstädter auf dem Thomashof in der Pfarrei Ober-Lauterbach. Sie forderte von Franz Salesius Riembauer das Geld und den Schutz ein, die er ihr einst zugesichert hatte. Am Abend war sie verschwunden. Sechs Jahre später veranlasste eine Anschuldigung die Justizbehörden, das Erdreich nahe einem Nebengebäude des Anwesens aufzugraben. Feuerbach, der die Verhöre und den Gang des Prozesses überlieferte, wies Riembauer anhand dessen Geständnisses, der Zeugenaussagen und der am Tatort gesicherten Spuren als Urheber des Mordes aus.
Riembauer war katholischer Priester. Er verstand es, sich den Anschein von Strenge und Frömmigkeit zu geben, und dieses Ansehen trug ihm das Vertrauen bäuerlicher Familien ein. Auf dem Thomashof lebten die Witwe Frauenknecht und ihre Töchter Magdalena und Katharina. Im Dezember 1806 erwarb Riembauer deren Gehöft für viertausend Gulden. Die Vertragsurkunde hielt fälschlich fest, die Hälfte der Kaufsumme sei bereits entrichtet worden. Später legte der Geistliche der Familie eine Kostenrechnung vor, mit der er die Restschuld beglichen zu haben vorgab. Dennoch verblieben die Witwe und ihre Töchter im Hause, gefangen in einem Rechtsgeschäft, dessen Akten der Wirklichkeit spotteten.
Magdalena wurde Riembauers Geliebte. Er veranlasste ihren Umzug nach München unter dem Vorwand, sie solle dort die Kochkunst erlernen. Im Juni 1807 gebar sie einen Knaben. Die Kosten ihres Aufenthalts – laut der Abrechnung des Priesters fünfhundert Gulden – zog er von jenem Betrag ab, den er der Familie für den Hof noch schuldete. Anna Eichstädter, eine frühere Geliebte Riembauers, hatte ihm ebenfalls ein Kind geschenkt. Er war bis dahin für ihren Unterhalt aufgekommen; nun jedoch lockerte sich das Band, und Anna bedrängte ihn brieflich, sein Wort zu halten.
Im Laufe des Sommers, als Riembauer in Amtsgeschäften nach München gereist war, suchte Anna den Thomashof auf. Sie durchstöberte seine Kammer auf der Suche nach Geld und zog wieder ab, ohne das Begehrte erlangt zu haben. Sie sandte ihm dringliche Schreiben nach. Riembauer begab sich zu ihr nach Regensburg und händigte ihr einen Geldbetrag aus. Seinen späteren Einlassungen zufolge forderte sie weitere Beihilfen und verlangte von ihm den Bruch mit Magdalena. Er verließ sie. Ihr fehlte es am Nötigsten, um ihr Leben und das gemeinsame Kind zu fristen.
Am 1. November trat Anna bei einer neuen Dienstherrschaft an. Als Pfand hinterlegte sie eine silberne Kette und andere Wertsachen; sodann lieh sie sich einen grünen Baumwollschirm mit den Initialen J. O., um Verwandte zu besuchen. Sie kehrte nicht zurück. Ihr Ausbleiben erregte Aufsehen, doch niemand wusste um ihren Aufenthalt. Ihr neuer Herr, ein Pfarrer, dessen Pfarrdorf in den Quellen nur mit dem Anfangsbuchstaben benannt wird, schöpfte den Verdacht, sie sei zu Riembauer gereist. Er schrieb an diesen: Wenn sie schon nicht ihren Dienst antrete, so möge sie doch wenigstens den Schirm zurückerstatten. Riembauer erwiderte, er habe weder die Person noch jenen Gegenstand gesehen. Dieses Dementi – ein scheinbar unbedeutender Briefwechsel zwischen zwei Geistlichen – sollte später ungeahntes Gewicht erlangen, als Katharina ihr Schweigen brach. Das Mädchen hatte den Schirm auf dem Thomashof erblickt. Riembauer räumte schließlich ein, ihn an sich genommen zu haben. Unterdessen suchten Annas Angehörige vergebens in Regensburg und ihrer Heimat nach ihr. Man mutmaßte ein Ertrinken oder den Überfall durch Räuber; keine dieser Mutmaßungen führte zu ihrer Wiederauffindung.
Tags darauf war Anna abermals auf dem Thomashof erschienen. Die Quellen bezeichnen dies als ihren letzten Lebenstag. Lange Zeit wahrte Katharina Frauenknecht Stillschweigen über das Erblickte. Schließlich gab sie zu Protokoll, ihre Schwester Magdalena habe ihr gestanden, der Priester habe ein Rasiermesser ergriffen und Anna die Kehle durchgeschnitten. Katharina schilderte überdies die Fortschaffung des Leichnams, das Verscharren in einem Verschlag unter den Dielen eines kleinen Nebengebäudes und die Bemühungen, das vergossene Blut abzuwaschen. Sie hatte einen blutbefleckten Schuh und den grünen Schirm gesehen. Katharinas Aussage sprach sich zunächst im Kreis der Beichtväter und Seelenführer herum, denen sie sich anvertraut hatte; einige redeten ihr zu, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Im Jahre 1813 brachte sie die Anschuldigungen endlich vor die weltliche Obrigkeit. Das Verschwinden Annas war nicht länger ein bloßes rätselhaftes Fortbleiben; es war zum Kriminalfall geworden. Die Richter verhörten alle Personen aus dem Umkreis des Thomashofs, nahmen die Baulichkeiten in Augenschein und ließen an der bezeichneten Stelle graben. Dicht unter der Oberfläche stießen sie auf das Skelett einer Frau und einen Schuh. Der Schädel wies noch zwei Reihen weißer, ebenmäßiger Zähne auf. Das Gebiss, die Gegenstände und die Umstände ließen sich zwanglos mit dem Verschwinden Anna Eichstädters in Verbindung bringen. Im Zimmer stellten die Untersuchungsbeamten Blutspuren und gehobelte Dielen fest. Ein Zimmermann namens Michael erinnerte sich, der Familie seinen Hobel geliehen zu haben.
Riembauer wurde in Haft genommen. Anfänglich leugnete er jede Schuld. Er bemühte sich, das Verbrechen auf Magdalena und deren Mutter abzuwälzen: Sie hätten Anna getötet, und er habe den Vorfall lediglich vertuscht. Diese Darstellung widersprach jedoch Katharinas Bericht und den Sachbeweisen. Die Verhöre nahmen kein Ende; Feuerbach berichtet von über hundert Vernehmungen, die Akten wuchsen auf zweiundvierzig Bände an. Der Priester erfand neue Ausflüchte, widerrief frühere Angaben, suchte Zeugen zu beeinflussen und zog kasuistische Spitzfindigkeiten heran, um seine Taten zu beschönigen.
Die Untersuchung erstreckte sich auch auf das Ableben Magdalenas und ihrer Mutter, die beide im Juni 1809 an einem in der Gegend grassierenden Faulfieber verstorben waren. Katharina verdächtigte Riembauer, sie mit Gift beseitigt zu haben. Die Obrigkeit ordnete die Exhumierung beider Leichen an, fand jedoch keine Spuren von Gift. Feuerbach erwähnt diesen Verdacht, ohne ihn als erwiesen anzusehen; er durfte nicht mit dem Mord an Anna vermengt werden, den Riembauer schließlich einräumen sollte.
Am 2. November 1815, genau acht Jahre nach der Tat, hielt man dem Gefangenen den auf dem Thomashof aufgefundenen Schädel vor Augen. Er leugnete abermals. Zwei weitere Jahre zogen ins Land. Im November 1817 sah er einen Verurteilten namens Lammfromm zum Richtplatz führen, der einen Mord gestanden hatte. Dessen Seelenruhe überraschte Riembauer; man eröffnete ihm, der Mann sei seit seiner Beichte von diesem Frieden erfüllt. Riembauer gab später an, jenes Exempel habe ihn tief erschüttert. Er begann von neuem auszusagen – zunächst in verbrämten Berichten, bis er schließlich im Verlauf von dreizehn weiteren Verhören eingestand, Anna eigenhändig ermordet zu haben.
Als Beweggrund nannte er die Furcht, sie werde ihr Verhältnis offenbaren und damit seinen Ruf wie auch seine kirchliche Laufbahn vernichten. Er beharrte darauf, in einer vermeintlich „guten Absicht“ gehandelt zu haben, und berief sich auf theologische Leitsätze Benedikt Stattlers über Verschwiegenheit und Ehre. Diese von Feuerbach festgehaltenen Erwägungen verdeutlichen, wie Riembauer versuchte, seinem nackten Eigeninteresse das Gewand einer Doktrin überzustreifen; an der Wahrheit seines Geständnisses und am Befund des verborgenen Leichnams vermochten sie nichts zu ändern.
Das Verfahren fand am 1. August 1818 seinen Abschluss. Riembauer wurde für schuldig befunden, jedoch nicht zum Tode, sondern zu lebenslanger Festungsstrafe verurteilt. Fünf Jahre der Untersuchung lagen zwischen den ersten Grabungen und diesem Spruch. Das Gericht führte zwei Gründe an, um die Todesstrafe abzuwenden: Das Skelett wies für sich allein keine Spuren von Gewalteinwirkung auf, die den Mord zweifelsfrei belegt hätten; zudem galt der Priester nicht als notorisch bösartiger Mensch. Feuerbach bestritt diese Erwägungen und hielt die Zeugenaussagen im Verein mit den Geständnissen für hinreichend zur Verhängung des Blutbanns. Der Streit galt nunmehr allein dem Maß der Strafe. In den Akten hatte der Schirm einen geradlinigeren Weg genommen: Anna geliehen, vom Eigentümer zurückgefordert, von Riembauer geleugnet und schließlich unter dessen Besitztümern sichergestellt. Sein schriftliches Dementi blieb als stummer Zeuge zurück. Ihn selbst erwarteten die Mauern einer Festung.
