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Justiz & Skandale · Deutschland

Das Gespenst im Kapplerthal

Im Jahre 1848 verschwindet die im fünften Monat schwangere Tagelöhnerin Monika Schweigle, Mutter zweier Kinder, nahe dem Günzberghof. Man findet ihren Leichnam im Gehölz, und die Obrigkeit schließt die Akten zunächst unter dem Befund der Selbstentleibung. Neun Jahre später reißt der Freitod des älteren Bruders von Bernhard Knapp die Wunde von Neuem auf: Der Dienstknecht Florenz Hirt widerruft sein Alibi, woraufhin Bernhard gesteht, Monika auf Drängen seiner Familie erdrosselt zu haben. Die Assisen von 1857 verurteilen Bernhard und seine Mutter zu lebenslanger Zwangsarbeit.

Am 17. August 1848 fand Paul Köninger im Walde des Bürgermeisters Feist, eine Viertelstunde von Furschenbach entfernt, die ledige Monika Schweigle an einem jungen Bäumchen erhängt auf. Ein Strick schnürte ihr die Kehle zu. Ihre Kleider waren verschoben, und die halb schwebende Haltung des Körpers schien zunächst den Verdacht einer Selbsttötung zu bestätigen. Die junge Frau befand sich etwa im fünften Monat der Schwangerschaft. Unweit der Toten zog ein zerbrochener Kamm die Blicke der Gerichtsleute auf sich.

Zwei Tage zuvor war die Witwe Priscilla Schneider durch die Schreie von Monikas Kind aus dem Schlafe geschreckt worden. In der Stube fand sie den Knaben ganz allein, die Türen standen angelehnt, und von der Mutter fehlte jede Spur. Das Kind weinte bitterlich und rief nach Monika. Ein erstes Nachforschen blieb ohne Frucht. Die Nachbarn wurden befragt, doch niemand wollte gesehen haben, wann und wohin sie gegangen war. Schließlich entdeckte man den Leichnam – kaum 350 Schritte vom stattlichen Günzberghof der Familie Knapp entfernt, dem wohlhabendsten Besitztum des Dorfes.

Monika zählte neunundzwanzig Jahre. Sie verdingte sich als Tagelöhnerin, zog zwei uneheliche Kinder auf und trug ein drittes unter dem Herzen. Dessen Vater war der neunzehnjährige Bernhard Knapp, Sohn des Johann Knapp, Gutsbesitzers auf dem Günzberg. Bernhard lebte noch auf dem väterlichen Hofe mit seinem jüngsten Bruder Xaver, der damals zwölf Jahre alt war; der Erstgeborene, Johann, stand bereits im Ehestand und führte das Wirtshaus zum Löwen in Kappelrodeck. In den Akten des Neuen Pitaval überschattet der tiefe Standesunterschied zwischen der armen Tagelöhnerin und dem stolzen Bauerngeschlecht jeden Schritt dieses Trauerspiels. Monika hatte offen verkündet, sie werde einst deren Schwiegertochter werden; auf dem Günzberg aber wollte man von einer solchen Verbindung um keinen Preis wissen.

Am 9. August stellte die Bäuerin, Bernhards Mutter, die junge Frau auf dem Heimweg vom Markte zur Rede und schlug auf sie ein. Mitten im Wortwechsel rief Monika ihr trotzig zu, sie werde wider allen Willen ihre Schwiegermutter werden. Bernhard hatte seine Geliebte nicht verteidigt; wenige Tage zuvor hatte er gar eine Injurienklage gegen sie angestrengt. Der Hader war offenkundig, und die Schwangerschaft ließ sich längst nicht mehr verhehlen.

Als der Wundarzt den Leichnam öffnete, erkannte er auf den Tod durch Strangulation und stellte fest, dass Monika einen Knaben getragen hatte. Ungeachtet des verdächtigen Stricks verharrte die Untersuchung zunächst bei der Annahme eines Selbstmords. Wer Monika gekannt hatte, widersprach dem lebhaft: Sie habe weder verzweifelt gewirkt, noch hätte sie ihre Kinder je im Stich gelassen. Der Argwohn der Leute richtete sich rasch gegen den Günzberg. Ein junger Hirt erkannte an der Leiche gar ein Stück Seil wieder, das tags zuvor auf dem Hofe vermisst worden war.

Doch die erste Untersuchung erlahmte. Florenz Hirt, der Knecht und Kammergenosse Bernhards, beschwor eidlich, sein Herr habe in der Nacht vom 14 auf den 15. August die gemeinsame Kammer zu keiner Stunde verlassen. In Ermangelung weiterer bündiger Beweise wurden die Akten geschlossen. Hirt wanderte bald darauf nach Amerika aus. Für die Gerichte war der Fall erledigt, im Dorfe aber verstummte das Raunen nicht. Man hielt unerschüttert daran fest, dass Monika eines gewaltsamen Todes gestorben sei und dass die Familie Knapp um das Geheimnis wisse.

Die Jahre zogen ins Land. Johann Knapp der Ältere starb im Jahre 1852, und die Witwe übernahm das Regiment über das Gut. Bernhard trat schließlich das Erbe an und freite die Tochter eines benachbarten Bürgermeisters. Sein ältester Bruder Johann, der Löwenwirt, saß auf seiner stattlichen Wirtschaft und genoss ein angesehenes Auskommen. Gleichwohl zeichnet ihn der Pitaval als einen finsteren, von Unruhe gequälten Mann. Am 5. März 1857 fand man ihn in einer nahen Scheune erhängt auf. Vor seinem Ende soll er seiner Ehefrau geklagt haben, er vermöge die Last nicht länger zu tragen und müsse sein Gewissen erleichtern.

Dieser Freitod riss den Fall der Monika Schweigle von Neuem auf. Längst vergessene Umstände traten wieder ans Licht: der abgeschabte Nagel ihres linken Fußes, der zerbrochene Kamm am Fundort und die Worte der Magd Cresentia Springmann. Diese hatte seinerzeit beobachtet, wie Bernhard abseits saß und weinte; er hatte ihr gestanden, er habe schwer gefehlt, zog dabei aber auch die Mutter und Monika hinein und fügte an, der Tod des Mädchens werde auf ihn zurückfallen, wenn das Kind von ihm sei. Zwar war dies kein förmliches Geständnis vor Gericht, wohl aber ein Wort, über das die Justiz nun nicht mehr hinweggehen konnte.

Unterdessen kehrte der Knecht Hirt aus Amerika zurück, gezeichnet von Siechtum und Wunden. Erneut vor die Schranken des Gerichts gefordert, brach er zusammen. Unter Tränen bekannte er seinen Meineid. In jener verhängnisvollen Nacht habe Bernhard ihn geheißen, ihn um ein Uhr morgens zu wecken. Der junge Bauer sei hinausgegangen und erst nach einer Stunde verstört zurückgekehrt, wie ein Gehetzter. Tags darauf habe Bernhard ihm die Hand gedrückt und gesagt: Sein Leben stehe nun in Hirts Hand; er könne ihn verderben oder retten. Hirt hatte geschwiegen und war geflohen.

In Ketten gelegt, suchte Bernhard die Schuld zunächst auf seinen toten Bruder Johann abzuwälzen. Dieser, so behauptete er, habe ihm anvertraut, Monika unter dem Vorwand einer Geldzahlung in den Wald gelockt, dort erdrosselt und aufgehängt zu haben. Der Untersuchungsrichter ließ ihn gewähren. Tags darauf fragte er ihn unvermittelt, ob Johann die Tote auch entblößt habe. Da brach Bernhard vollends zusammen und legte ein reuevolles Bekenntnis ab.

Er räumte ein, dass das Kind von ihm stammte. Seine Mutter und sein Bruder hätten ihn unablässig bedrängt, die Schandtat abzuwenden; sie drohten mit Enterbung und schärften ihm ein, das Weibsbild müsse verschwinden. Am Vorabend der Tat hatte er den Strick an sich genommen, noch schwankend, ob er Monika oder sich selbst den Tod geben solle. Um ein Uhr ließ er sich von Hirt wecken und schlich zu ihrer Behausung. Er versprach ihr Geld zur Beilegung des Streits und bewog sie, ihm in die Nacht zu folgen.

Im Walde, so bekannte er, hätten sie einander geherzt und beieinander gelegen. Als Monika keinen Argwohn mehr hegte, schlang er ihr den vorbereiteten Strick um den Hals und zog zu. Sie wehrte sich verzweifelt, vermochte sich jedoch nicht zu befreien. Er knüpfte das Seil an den Stamm und floh, die Geschwächte und ihr ungeborenes Kind dem Tode überlassend. Die Überlieferung von 1883 weist der Mutter und dem älteren Bruder die verhängnisvolle Anstiftung zu; Bernhard selbst nannte sie in seiner Beichte. Die Aussage Hirts, Bernhards Anschuldigungen gegen die Nächsten und sein eigenes spätes Bekenntnis folgten einander im Verhör, bis die Geschworenen das Maß der Schuld abzuwägen hatten.

Im Kerker empfing Bernhard den Besuch seiner Gattin. Unter Tränen fragte sie ihn, ob er diesen Mord begangen habe, ohne ihr je ein Wort zu sagen. Er erwiderte, er habe es nicht über die Lippen bringen können, nun aber fühle er wieder Frieden in der Seele. Er beschwor sie, die Kinder in Gottesfurcht zu erziehen, als könne diese Frömmigkeit die Blutschuld sühnen. Seine fünfjährige Tochter schreckte beim Anblick des Vaters hinter den Eisenstäben schreiend zurück; da weinte der Gefangene laut auf. Bei einer späteren Gegenüberstellung bekannte schließlich auch die alte Mutter schluchzend, dass sie ihren Sohn zur Tat getrieben habe.

Am 1. Juli 1857 trat das Schwurgericht zu Bruchsal zusammen. Die Geschworenen sprachen Bernhard Knapp, seine Mutter und den Knecht Hirt schuldig, wenngleich nach verschiedenem Maße. Der Gerichtshof verurteilte Bernhard und seine Mutter zu lebenslanger Zwangsarbeit im Zuchthaus; Hirt erhielt drei Jahre wegen Meineids. Wie der Pitaval vermerkt, erkannte das Gericht darauf, dass die zur Tatzeit im Großherzogtum Baden abgeschaffte Todesstrafe durch das spätere Strafgesetz von 1851 nicht rückwirkend angewandt werden durfte.

Lange nach der ersten Niederschlagung der Klage hatten die Landleute daran festgehalten, dass Monika gemordet worden sei. Des Abends beschleunigte mancher Wanderer seine Schritte, wenn er an ihrem Grabe oder am Günzberg vorübermusste; im Volke ging die Sage, um Mitternacht zeige sich auf dem Felsen das bleiche Schattenbild eines Weibes mit dem Kinde auf dem Arme. Der Pitaval berichtet, nach dem Urteilsspruch von 1857 habe man nichts mehr von der Erscheinung vernommen. Mit diesem Verstummen schloss die Chronik die Sage ab. Neun lange Jahre hatte es bedurft, bis die irdische Gerechtigkeit dem Sterben der jungen Mutter ihren wahren Namen gab.

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Vollständige Durchsicht der Abhandlung „Das Gespenst im Kapplerthal. (Großherzogthum Baden.) 1848–1857“, OCR-Zeilen [9284–10076] einschließlich, Druckseiten 206–224. Das nachfolgende Stück, „Die Stiftsdame Julie Ebergenyi“, hebt mit Zeile 10077 an und bleibt unberücksichtigt. Die Titelei des Bandes wurde zur Bestimmung der Ausgabe herangezogen: Vierte Folge, Dritter Theil, zweite Auflage, Leipzig: F. A. Brockhaus, 1883. Es handelt sich um eine retrospektive Sekundärquelle, die nicht anhand des Faksimiles kollationiert und nicht mit den ursprünglichen Kriminalakten abgeglichen wurde. Der Bericht schildert das anfängliche Alibi des Knechts Hirt, dessen späteren Widerruf, die Bekenntnisse Bernhards, die Schwurgerichtsverhandlung von 1857 sowie das Erlöschen der Gespenstersage nach dem Urteilsspruch. Dem Gerichtshof wird dabei die Erwägung über das Rückwirkungsverbot der wieder eingeführten Todesstrafe zugeschrieben.

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