Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Das Mahl, das nicht stattfand

Zu Gast bei Roger Lowen geladen, wird Richard Lloyd nach einem Spaziergang im Garten im Salon mit dem Degen durchbohrt. Lowen gesteht die Tat und beruft sich auf eine von Gerüchten genährte Eifersucht, der die Zeugen widersprechen; seine letzte Rede spricht seine Gattin von jeder Schuld frei.

Gegen sieben Uhr morgens begab sich Mrs. Lloyd zu ihrer Cousine, Mrs. Lowen. Sie ahnte zu jener Stunde nicht, dass dieser Tag mit dem gewaltsamen Tod ihres Gatten enden sollte. Richard Lloyd traf etwa eine Stunde später ein, auf dem Weg nach Acton, wohin ihn Geschäfte riefen. Roger Lowen empfing ihn mit ausgesuchter Höflichkeit und lud ihn zum Mittagsmahl ein. Lloyd gedachte zunächst nach Acton zu reiten, sodann nach Hause zurückzukehren, um sein Pferd abzustellen, und schließlich zu Fuß wiederzukommen. Während seiner Abwesenheit zeigte Lowen eine auffallende Unruhe bei dem Gedanken, der Gast könne sein Versprechen nicht halten. Mrs. Lloyd beruhigte ihn: Sofern kein schwerer Regen einsetze, werde ihr Mann gewiss zurückkehren.

Er erschien kurz nach Mittag. Lowen empfing das Ehepaar im Salon. Da das Mahl noch nicht bereitet war, schlug er einen Gang in den Garten vor, um ihnen seine Anpflanzungen zu zeigen. Sie wandelten etwa eine halbe Stunde umher. Nach der Rückkehr ins Haus wechselte Lowen einige Worte mit seiner Frau über das Essen, woraufhin sich alle drei wieder in den Salon begaben. Lloyd hatte seinen Degen und seinen Spazierstock in einer Ecke abgelegt. Lowen ergriff die Waffe, zog sie ein Stück weit aus der Scheide, rühmte ihre Güte und erkundigte sich nach dem Waffenschmied. Mrs. Lloyd glaubte, er wolle ein ähnliches Stück erwerben. Nichts, so bezeugte sie später, habe auf einen Streit hingedeutet; von einem Zerwürfnis zwischen den beiden Männern war ihr nichts bekannt.

Lloyd stand am Fenster, die Hände auf dem Rücken verschränkt, und blickte auf die Straße hinaus. Plötzlich riss Lowen den Degen gänzlich aus der Scheide, stampfte mit dem Fuß auf und stieß ihm die Klinge in die Brust, nahe der rechten Brustwarze. Mrs. Lloyd schrie Zeter und Mordio und packte die Klinge mit bloßen Händen, um sie herauszuziehen. Lowen riss die Waffe durch ihre Hände, wobei er ihr einen Finger bis auf den Knochen durchtrennte, und versetzte Lloyd einen zweiten Streich in den Arm. Der Verwundete schlug die Augen auf, schleppte sich zur Tür und lehnte sich an ein Geländer. Seine Gattin eilte ihm nach und beschwor ihn, mit ihr zu sprechen; er vermochte nur noch die Hände zu heben. Mit fremder Hilfe brachte sie ihn wieder hinein; nach zwei Seufzern verschied er.

Der Friedensrichter Hawlly kam zufällig vorüber. Mrs. Lloyd teilte ihm mit, ein Mann habe soeben ihren Ehemann ermordet. Lowen wurde verhört. Er räumte ein, zugestoßen zu haben, und erklärte, er habe dies schon früher tun wollen. Den Zeugen zufolge fürchtete er vor allem, sein Opfer verfehlt oder nicht tödlich getroffen zu haben. Die Tat erschien somit keineswegs als ein unbedachter Affekt, hervorgegangen aus dem Gartengang oder einem Wortwechsel: Der Angeklagte bekannte, den Entschluss längst gefasst zu haben.

Nach seinem Beweggrund befragt, sprach er von einer ungebührlichen Vertrautheit zwischen Lloyd und seiner Ehefrau, von Neckereien und wiederholten Kränkungen, namentlich dass Lloyd ihm auf die Hühneraugen getreten sei. Während der Verhandlung behauptete Lowen, Lloyd habe ihn beschimpft, vermochte jedoch die vermeintlichen Schandworte nicht zu benennen. Er gab ferner an, England etwa neun Jahre zuvor verlassen zu haben; damals habe er seine Frau gebeten, ihm zu folgen, was sie verweigert habe. Nun sei er zurückgekehrt, um sie heimzuholen. Die Aktenlage gestattet es nicht, die genaue Natur ihrer Beziehungen während dieser langen Trennung zu erhellen.

Lowen fügte hinzu, ihm sei zu Ohren gekommen, seine Gattin habe während seiner Abwesenheit im Überfluss gelebt, mit Kutsche, Dienerschaft und Gefolge. Zeugen widerlegten diese Gerüchte als barer Unfug. Dieser Widerspruch wiegt schwer: Der Argwohn, der seine Eifersucht nährte, fand in den vor Gericht beigebrachten Beweisen nicht den geringsten Rückhalt. In der Rede, die er vor seiner Hinrichtung verfasste, sollte er ausdrücklich bekennen, sich geirrt zu haben, und seine Gattin für unschuldig erklären.

Der Angeklagte war ein etwa vierzigjähriger Deutscher, gebürtig aus Hannover. Der Chronik nach hatte er als Stallmeister im Dienste des Herzogs von Celle gestanden, nachdem er auf Kosten des Fürsten nach Frankreich gesandt worden war, um die ritterlichen Künste und Höflichkeiten zu erlernen. Sein Vater hatte dem Herzog als Jäger gedient. Die Aufzeichnungen schildern ihn als einen Mann von Stand und Bildung, was die Tat in den Augen der Zeitgenossen umso ungeheuerlicher erscheinen ließ; eine unabhängige Biografie zur Überprüfung dieser Lebensumstände fehlt freilich.

Vor Gericht stand Lowen das Vorrecht eines geteilten Geschworenengerichts zu, das teils aus Landsleuten bestand, sowie ein Dolmetscher, da er des Landes unkundig war. Die Verteidigung suchte seine Schuld zu mindern, indem Zeugen Geistesverwirrung in seiner Familie und seine eigene Schwermut anführten. Die Geschworenen verwarfen diese Einwände und sprachen ihn des vorsätzlichen Mordes schuldig.

Nach dem Todesurteil wandte sich Lowen, geleitet von zwei Geistlichen, der Religion zu. Zunächst hatte er noch bezweifelt, dass Lloyd tatsächlich tot sei; selbst nach dem Urteilsspruch wiederholte er, er könne nicht glauben, dass die Stiche tödlich gewesen seien. Als er schließlich von dem Hinschied überzeugt war, bezeugte er laut Chronik tiefen Schmerz und erkannte die Schwere seines Verbrechens. Dieses Zögern ist nicht als Leugnen der Tat zu verstehen: Er hatte die Streiche stets eingestanden, vermochte jedoch kaum zu fassen, dass sie das Leben ausgelöscht hatten.

Auf der Richtstätte überreichte Lowen einem Freunde eine deutsch geschriebene Rede, die in der Chronik in Übersetzung vorliegt. Er bekannte darin, unschuldiges Blut vergossen zu haben, und beugte sich der Strafe. Seine Eifersucht führte er auf das Gerücht zurück, seine Frau habe sich während seiner Abwesenheit heimlich mit Lloyd vermählt; diesen Wahn schrieb er einem Manne zu, dessen Name in der Vorlage unsicher als „Mr. Crusras“ überliefert ist und sich nicht mehr ermitteln lässt. Er erklärte, von Leidenschaft, Rachedurst und Eifersucht fortgerissen worden zu sein, und erflehte Vergebung von der Königin, der Witwe und seiner eigenen Gattin. Für Mrs. Lowen hatte er einen unversiegelten Brief in den Händen von Mr. Rup, dem Pastor der Savoy-Kirche, hinterlegt, damit dieser ihn ihr zustelle. Seine Abbitte bedurfte somit eines Mittlers, ehe sie jene Frau erreichte, die mit bloßen Händen in die Mordklinge gegriffen hatte.

Vor allem aber sprach er seine Gattin von jeder Mitschuld frei. Er beteuerte, sie zu lieben, niemals ein anderes Weib geehelicht zu haben und nunmehr einzusehen, dass er grundlos eifersüchtig gewesen sei. Er wünschte ihr Glück und Wohlergehen. Nach Abfassung dieser Rede und vor dem Vollzug der Strafe ließ ihm die Witwe einen Brief des Verzeihens zukommen, darin sie erflehte, Gott möge seiner Seele gnädig sein. Die Chronik berichtet nicht von einer Versöhnung der beiden Häuser, lässt jedoch erahnen, was das Urteil allein nicht zu fassen vermochte: Nachdem er das Leben seines Gastes vernichtet und jene Frau verstümmelt hatte, die diesen zu retten suchte, erkannte Lowen die Nichtigkeit der Verdächtigungen, die er einst zur Rechtfertigung seiner Bluttat ersonnen hatte.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Der Gang vor der Mahlzeit

In einem fiktiven Landhaus führt eine Einladung zum Essen zwei alte Freunde und eine Cousine zusammen, die um ihre Zerwürfnisse weiß. Das Mahl verzögert sich; der Garten wird zum Schauplatz, an dem jeder wählt, was er preisgeben will. Als eine Klinge verschwindet, muss der Bruder der Köchin entscheiden, ob er den Hausherrn oder die Besucherin schützt. Personen und Handlung sind frei erfunden. Wählen Sie die Novelle für eine dichte Erzählung über einen einzigen Nachmittag und ein Mahl, das niemals aufgetragen wird.

Stimmen werden geladen…

Roman

Briefe der Heimkehr

Ein fremdländischer Offizier kehrt nach langen Jahren der Abwesenheit in eine Hafenstadt zurück und muss feststellen, dass seine Frau sich ein eigenes Leben aufgebaut hat. Ein anonymer Brief stürzt ihn in eine Eifersucht, die er für Gewissheit nimmt; seine Übersetzerin versucht, jedes Gerücht zu prüfen, ehe er auf seinen Nebenbuhler trifft. Alle Gestalten sind frei erfunden, ohne Anleihen bei den historischen Eheleuten. Ihre Nachforschungen drohen zwei Familien vor dem Gerichtstag zu zerreißen. Wählen Sie den Roman, um monatelangem Argwohn, Ermittlungen und später Sühne zu folgen.

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Das Raunen im Hause

Drei fiktive Erzählungen über drei Generationen hinweg ergründen, wie sich ein Gerücht wandelt, wenn es vom Garten ins Wirtshaus und vom Gerichtssaal in die Familie wandert. Eine Ehefrau weigert sich, als Vorwand für eine Bluttat herhalten zu müssen; ein Cousin hütet einen Brief; die Tochter eines Gerichtsschreibers entdeckt, dass ein Protokoll falsch übersetzt wurde. Keine historische Gestalt der Akte tritt hier auf. Jede Geschichte folgt einer Anklage, welche die Familie entweder weitergeben oder anfechten muss. Wählen Sie die Trilogie für drei Schicksale, verwoben durch die Macht der überlieferten Worte.

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Borrow nennt im Titel das Jahr „1706“ und im Fließtext den 20. September 1708. Dieser Widerspruch wird im Kapitel nicht aufgelöst; die redaktionelle Einordnung folgt dem Jahr 1708, dem Datum der Tat nach dem narrativen Text, während die Anmerkung beide Angaben festhält. Bei der Darstellung handelt es sich um eine spätere Kompilation, nicht um ein ursprüngliches Verhandlungsprotokoll; die Worte der Abschiedsrede sind durch diese Kompilation überliefert.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts