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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Versprechen des Pfarrers Gœpp

Der Schneider Henri Feldtmann versuchte hartnäckig, seine Töchter und Madeleine Léger zur Rückkehr zu zwingen, nachdem diese vor seinen inzestuösen Nachstellungen gegenüber der älteren Tochter Victoire geflohen waren. Bei einem letzten Besuch am 24. März 1823 tötete er die Erstgeborene und verletzte die beiden anderen Frauen. Die Geschworenen sprachen ihn des vorsätzlichen Mordes sowie des zweifachen versuchten Totschlags schuldig; sein Kassationsgesuch wurde verworfen und er am 21. Mai hingerichtet.

Am 24. März 1823 erwarb Henri Feldtmann am Quai de la Ferraille ein Küchenmesser und begab sich zur Wohnung seiner beiden Töchter. Man bot ihm Kaffee an. Ein weiteres Mal schnitt er das Thema an, das die Familie entzweit hatte: Er verlangte, dass sie mit ihm nach Hause zurückkehrten. Victoire weigerte sich. Zwei Stunden lang hielten die Frauen ihm dieselbe ruhige Ablehnung entgegen. Schließlich erklärte das Mädchen, sie wolle lieber sterben, als zurückzukehren. Da zog Feldtmann die mitgebrachte Waffe. Als die Verhandlung vor den Assisen eröffnet wurde, hatte die Justiz einen Mord, zwei Tötungsversuche und die Worte eines Vaters zu beurteilen, der vor den Geschworenen die Schuld auf jene abwälzte, die er mit dem Messer angefallen hatte.

Victoire befand sich noch bei einer Amme, als ihre Mutter im Jahre 1801 starb. Ihr Vater, Henri Feldtmann, war von Beruf Schneider. Kurz nach dem Ableben seiner Gemahlin ging er eine Verbindung mit Madeleine Léger ein, aus der eine zweite Tochter, Élisabeth-Constance, hervorging. Beide Kinder wuchsen unter demselben Dach heran. Madeleine umsorgte jedes von ihnen wie ihr eigenes Fleisch und Blut. Feldtmann, der sich zur reformierten Kirche bekannte, vertraute die Unterweisung der Mädchen dem Pfarrer Gœpp an. Der Chronist schildert Victoire als ein bescheidenes, treuherziges Wesen, beseelt von dem aufrichtigen Verlangen, im Pfad der Tugend zu wandeln. Über viele Jahre hinweg hatte Feldtmann seinen Töchtern selbst Lehren und Beispiele der Rechtschaffenheit gegeben. Bei Victoires erster Konfirmation versprach ihr Pfarrer Gœpp feierlich sein Wohlwollen und seinen Schutz. Dieses Gelöbnis band den Geistlichen an die Älteste, noch ehe die Familie auseinanderbrach. Madeleine hütete die beiden Mädchen und zog schließlich mit ihnen fort, als Victoire unter dem väterlichen Dach nicht mehr sicher war.

Als Victoire zur Jungfrau heranreifte, begann der Vater, sie mit unzüchtigen Anträgen zu bedrängen. Sie widerstand und suchte das Betragen ihres Vaters vor den Übrigen zu verbergen, wie Champagnac berichtet. Als sie begriff, dass der gemeinsame Haushalt ihr keinen Schutz mehr bot, verließ sie das väterliche Haus gemeinsam mit Élisabeth und Madeleine. Ihr Fortgang war kein flüchtiges Zerwürfnis. Feldtmann suchte nach ihnen, spürte ihre neue Zuflucht auf und erschien wiederholt, um ihre Rückkehr zu fordern. Jeder Besuch brachte dasselbe Verlangen vor und endete mit einer Weigerung; namentlich Victoire blieb unerschütterlich.

Am Morgen des Montags, dem 24. März, waren die beiden Mädchen bereits aufgestanden; Madeleine lag noch zu Bett, als der Vater gemeldet wurde. Sie erhob sich. Man trug ihm das Frühstück an, und Feldtmann nahm mit den anderen eine Tasse Kaffee. Das Mahl unterbrach den Zweck seines Kommens nicht. Er drängte seine Töchter und Madeleine, mit ihm zurückzukehren. Jede von ihnen widersetzte sich. Victoire, die am Kamin saß, bewahrte dieselbe gelassene Haltung wie bei den vorangegangenen Weigerungen. Élisabeth saß in der Mitte, Madeleine ihr gegenüber, während der Vater mit dem Rücken zum Kaminfeuer stehen blieb, den Blick unverwandt auf Victoire geheftet.

Das Gespräch währte an die zwei Stunden. Victoire verharrte bei ihrem Nein. Der Anklageschrift zufolge sagte sie schließlich, sie wolle lieber sterben, als heimzukehren. Feldtmann erwiderte: „Du wirst schuld daran sein, dass ich auf dem Schafott sterbe!“ Dann fügte er hinzu: „Du bist halsstarrig … du wirst mein Verderben sein.“ Sogleich zog er das in seiner Tasche verborgene Küchenmesser hervor und stieß es Victoire in die Brust. Sie wurde tödlich verwundet.

Élisabeth war vor Entsetzen über das, was ihrer Schwester soeben widerfahren war, wie erstarrt. Feldtmann wandte sich daraufhin gegen sie, um auch sie niederzustoßen. Madeleine warf sich auf seinen Arm und lenkte den Hieb ab; die jüngere Schwester wurde getroffen, doch weniger schwer. Ein Ringen entbrannte zwischen den Frauen und dem Mann. Auch Madeleine erlitt eine leichtere Verwundung. Die Nachbarn, durch den Lärm aufgeschreckt, drangen in das Zimmer und überwältigten Feldtmann. Er ließ das Messer fallen und erklärte, er habe nicht die Absicht zu fliehen.

Victoire besaß noch die Kraft, die Tür zu öffnen und sich bis auf den Treppenabsatz des ersten Stockwerks zu schleppen. Dort stürzte sie rücklings zu Boden, verlor das Bewusstsein und verschied kurz darauf.

Feldtmann erschien am 23. April vor dem Schwurgerichtshof des Départements Seine. Während der Verlesung der Anklageschrift fiel Madeleine, die als Zeugin geladen war, von Sinnen überwältigt in Ohnmacht. Feldtmann hingegen bewahrte laut Champagnac völlige Ruhe. Sein Verhör, so berichtet der Chronist, war von wirren Erklärungen und empörenden Verleumdungen geprägt. Er bestritt, eine schuldhafte Leidenschaft für Victoire gehegt zu haben, und suchte seine Haltung zu rechtfertigen, indem er ihr sittliche Verfehlungen und Unredlichkeit zur Last legte. Überdies stieß er schwere Beschuldigungen gegen Madeleine aus. So blieben die beiden Frauen, nachdem sie von seiner Hand bluten mussten, noch vor Gericht den Schmähungen des Angeklagten ausgesetzt.

Pfarrer Gœpp bezeugte vor Gericht die Eröffnungen, die ihm teils von Feldtmanns Mutter, teils von Victoire selbst über die Nachstellungen gegen das junge Mädchen anvertraut worden waren. Er hatte Schritte bei der Polizeipräfektur unternommen, um neuen Ausschreitungen vorzubeugen, und den Angeklagten noch am Vorabend der Tat gesehen. Nach seinem Dafürhalten schien Feldtmann seiner Sinne nicht mehr vollends mächtig gewesen zu sein, wenn die Rede auf sein Verhältnis zur Tochter kam; er glich einem Mann, der von einer fixen Idee beherrscht wurde und dessen Einbildungskraft sich entzündete, sobald er bei diesem Gedanken verweilte. Die übrigen Zeugenaussagen erbrachten weniger Aufschluss, schreibt Champagnac. Die Geschworenen hatten indessen gesondert über den Tod Victoires und die Gewalttaten gegen Élisabeth und Madeleine zu befinden.

Der Generaladvokat hielt dem entgegen, dass keine Leidenschaft, wie heftig sie auch entbrannt sein mochte, ein solches Verbrechen zu entschuldigen vermöge. Der Verteidigung blieb nur ein einziges Mittel, um der Todesstrafe zu entgehen: die Vorbedachtheit zu bestreiten und Feldtmann als einen Mann darzustellen, der eher von einem unwiderstehlichen Zwang als von seinem freien Willen getrieben worden sei. Der Streit drehte sich somit um die Scheidung zwischen vorsätzlicher Tat und bloßem Affekt. Nach langer Beratung bejahten die Geschworenen sämtliche Fragen. Sie sprachen ihn des vorsätzlichen Mordes an Victoire sowie des versuchten Totschlags an Élisabeth und Madeleine schuldig. Er wurde zum Tode verurteilt. Sein Nichtigkeitsantrag vor dem Kassationshof wurde verworfen.

Am 21. Mai wurde Feldtmann auf der Place de Grève hingerichtet. Die Kaltblütigkeit, die er während der Verhandlungen an den Tag gelegt hatte, wich, so vermerkt der Chronist, als der Augenblick kam, die Stufen des Blutgerüsts zu besteigen. Die Scharfrichterknechte mussten ihn stützen, um ihn die Treppe hinaufzuleiten. Champagnac schreibt, er habe bereits wie ein Toter gewirkt, noch ehe das Fallbeil ihn enthauptete – jener Mann, der vor den Schranken des Gerichts eine so unerschütterliche Fassung zur Schau getragen hatte.

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Vollständige Lektüre von Kapitel VII.16 (Lokale Quelle: work/cap400/sources/champagnac/tome-7-chap-16.txt; SHA-256: d0b62d469677eb5e08b06aff2acee105a7c98c6d2fb5b8ebb128fd10f7c970bc; Quelltextumfang: 1.235 Wörter). Der Chronist schildert die inzestuösen Annäherungen an Victoire und ihre Flucht mit Élisabeth und Madeleine; die Darstellung verzichtet auf drastische Einzelheiten und weist den Opfern keinerlei Mitschuld zu. Der letzte Besuch fand am 24. März 1823 statt; die Anklageschrift belegt das gemeinsame Mahl, die zweistündige Unterredung und den anschließenden Angriff. Pfarrer Gœpp berichtet von Eröffnungen seitens Victoires sowie der Mutter Feldtmanns und von Schritten bei der Polizeipräfektur. Seine Beurteilung von Feldtmanns Geisteszustand wird getreu als Zeugenwahrnehmung wiedergegeben, ohne retrospektive Diagnose. Die Geschworenen erkannten auf vorsätzlichen Mord an Victoire und versuchten Totschlag an Élisabeth und Madeleine; Todesurteil, Verwerfung des Kassationsgesuchs, Hinrichtung auf der Place de Grève am 21. Mai 1823.

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