Am Morgen des 17. April 1725 fand man Jochen Rossow tot an einem Kohlenmeiler in der Heide unweit von Liepe. Sein Leichnam lag neben der Kohlstatt, an der er des Nachts gewirkt hatte; das von Ruß und Erde geschwärzte Antlitz ließ anfangs an einen unglücklichen Sturz in die Glut glauben. Als man den Toten jedoch wusch, traten schwere Wunden am Haupte zutage. Der Verdacht wandte sich vom Feuer ab und richtete sich auf eine Menschenhand. Derjenige, welcher die Leiche gefunden zu haben vorgab, war der Hofknecht Christophel Jacob; die erste Aufnahme der Untersuchung führte ihn noch keineswegs als Verdächtigen.
Am Vorabend war Maria Schultin, Rossows Eheweib, hinausgegangen, um ihrem Manne Speise zu bringen. Sie schilderte ihn als wohlauf, wie er am Meiler saß, und vermeinte, er würde sein Werk in der Nacht vollenden, ehe er heimkehre. Tags darauf fragte Jacob sie nach dem Tagwerk, das sie ihm auftragen wolle. Sie entgegnete, sie wisse es nicht, und hieß ihn zu seinem Herrn gehen. Bald darauf kehrte Jacob zurück und verkündete, Rossow sei tot. Er holte den Nachbarköhler Georg Wienbrandt herbei, der bei der Leiche wachte, während der Knecht der Witwe die Schreckenskunde überbrachte.
Jedermann meinte zunächst, Rauch, Feuer oder ein Fall habe das Unglück bewirkt. Die Nachbarn sahen nur das geschwärzte Gesicht; erst beim Waschen des Leichnams, so gab Maria zu Protokoll, entdeckte sie drei Wunden und verwarf den Glauben an einen Unfall. Die gerichtliche Leichenschau durch einen Wundarzt wies vier Schädelverletzungen nach. Das Attest beschrieb Perforationen bis auf den Knochen sowie ein eingedrücktes Schädelfragment, wie von einer Axt herrührend. Dass diese Wunden zwingend tödlich gewesen seien, schloss der Befund nicht ausdrücklich. Die im Buche zusammengefassten Akten verzeichnen keinen eingehenden Augenschein des Tatorts; sie vermerken lediglich, dass die Nachforschungen unter den Anwohnern seinerzeit nicht weiterführten.
Monatelang brachte die Untersuchung keinen Schuldigen hervor. Im ersten Verhör verriet Maria keinerlei Kenntnis von einem Täter. Jacob erklärte sein verspätetes Erscheinen mit einem Umweg: Er habe ein von einem Teerofen entliehenes Rüstzeug zurückgetragen und, da er das Gehöft verschlossen fand, in einem Stalle geschlafen. Des Morgens sei er auf Geheiß der Witwe zum Meiler gegangen. Das Gericht nahm diese Aussagen zu Protokoll, ohne ermitteln zu können, wer des Nachts die Heide betreten hatte.
Im September gab Georg Wienbrandt zu Protokoll, Jacob habe ihm anvertraut, die Witwe habe ihn gedungen, ihren Mann zu erschlagen. Die Untersuchung nahm eine jähe Wendung: Jacob wurde zum Ankläger, Maria zur Beschuldigten. Vor den Richtern behauptete der Knecht, sie habe ihn dreimal an verschiedenen Orten des Hofes bedrängt. Er habe sich stets geweigert. Zudem habe sie ihm nach Rossows Tod Stillschweigen befohlen. Maria bestritt diese Worte entschieden. Das Gericht, dem der Denunziant offenbar nicht minder verdächtig schien, hielt ihm vor, weshalb er unlängst einen Passschein von der Witwe verlangt habe, damit niemand behaupten könne, er habe seinen Herrn erschlagen. Er räumte dies ein, vermochte jedoch in der überlieferten Darstellung keine befriedigende Erklärung zu geben.
Marias Verteidigung gründete sich auf andere Vorgänge im Hause. Sie berichtete, Jacob, dessen zudringlichen Annäherungen sie sich widersetzt habe, habe sie bedrängt und geschmäht; sie habe ihn mit einem Schüreisen am Ofen abgewehrt und mit Fußtritten aus der Kammer getrieben. Die Mordbeschuldigung, so beteuerte sie, sei reine Rache. Jacob bestätigte vor den Richtern, dass sie ihn nach ungebührlichem Betragen während einer Erntemahlzeit geschlagen und vor die Tür gesetzt habe. Glave, eine Nachbarin, die als Zeugin vernommen wurde, bestätigte das unzüchtige Gebaren des Knechts und die Züchtigung durch Maria. Zudem bezeugte sie, dass die Eheleute Rossow in den sieben Jahren ihrer Bekanntschaft in bestem Einvernehmen gelebt hätten.
Die Akten wurden am 8. Oktober 1725 an das Obergericht zu Stargard versandt. Am 22. Oktober verfügte der Schöppenstuhl, man dürfe sich nicht mit der bloßen Gegenüberstellung beider Parteien begnügen. Er ordnete an, Marias Vorleben und ihr Verhältnis zu ihrem Ehemann zu erforschen, zu ermitteln, wer Rossow zuletzt lebend gesehen habe, den bisherigen Lebenswandel des Knechts zu prüfen und Glave über den Vorfall beim Ernteessen genauer zu befragen. Zeugenaussagen und Atteste seien mit größter Sorgfalt zu protokollieren, und Marias Verteidigung sei in jeder Phase zuzulassen. Das Verfahren suchte so den Leumund der Personen ebenso zu prüfen wie die gewechselten Worte.
Die über beide eingeholten Auskünfte vertieften den Gegensatz. Nachbarn und der Pfarrer sprachen nur Günstiges über Maria: frommer Lebenswandel, friedlicher Umgang mit Gemahl und Nachbarschaft sowie die treue Pflege, die Rossow ihr angedeihen ließ, als sie schwer darniederlag. Die Zeugnisse über Jacob lauteten ungleich schlechter. Frühere Dienstherren und Geistliche beschrieben ihn als dem Trunke ergeben und nachlässig im Gottesdienst; eine Magd eines früheren Herrn hatte sich einst über seine Nachstellungen beschweren wollen. Diese Urteile bewiesen den Mord nicht, erhellten jedoch, wie wenig Glauben die Untersucher seiner Denunziation schenken durften.
Die Sache nahm eine entscheidende Wendung, als man am 26. November in Jacobs Zelle einen aus Stroh, Linnen und Sackband geflochtenen Strick entdeckte. Er gestand ein, ihn verfertigt zu haben, um sich zu erhängen, doch habe ihn das Gebet von diesem Vorhaben abgebracht. Das Buchkapitel berichtet hierauf von seinem Mordgeständnis, setzt dieses jedoch auf den 17. Oktober an – ein Datum, das vor dem Fund des soeben beschriebenen Strickes liegt. Dieser Widerspruch, der sich in der vorliegenden OCR-Vorlage findet, lässt sich ohne Einsicht in das Faksimile nicht auflösen; der Bericht hält sich daher an die überlieferte Erzählfolge, ohne jenes Datum als Gewissheit zu übernehmen.
Vor dem Probst und der Kriminalobrigkeit nahm Jacob daraufhin seine Anschuldigungen gegen Maria zurück. Er erklärte, er habe sie aus Hass und Groll ersonnen: Sie habe seine, wie er selbst sagte, sündhaften Absichten zurückgewiesen und ihn nach den unzüchtigen Gebärden beim Mahle gedemütigt. Er gestand ferner, er habe sie ehelichen wollen und gehofft, nach des Meisters Tod der Witwe Kinder zu ernähren. Seiner Schilderung nach trug sich der Mord am Meiler in finsterer Nacht zu. Er habe Rossow nach einem Streit über das Tagwerk und das Biergeld einmal mit dem schweren Rammholz geschlagen, das zum Feststampfen der Kohlen diente.
Jacob behauptete, Rossow sei rücklings auf spitze Pfähle gestürzt und habe sich weiter verletzt, als sein Körper den Armen des Knechts entglitt. Er beteuerte, er habe nur einen einzigen Schlag führen wollen, und habe den Leichnam hernach fortgezogen, damit dessen Beine, die nahe dem Meiler lagen, nicht verbrennten. Dies war die Einlassung des geständigen Mörders; das wundärztliche Attest wies indessen mehrere Wunden auf, ohne deren Tödlichkeit zweifelsfrei festzustellen. Der bestellte Verteidiger warf eben diesen Zweifel zwischen einem im Jähzorn begangenen Totschlag und einem Tode durch den Sturz auf die Pfähle auf und plädierte auf eine mildere Strafe. Dieser Zweifel wurde vorgetragen, drang im Urteil jedoch nicht durch.
Am 28. Dezember 1725 hatte das Obergericht zu Stargard auf Marias Absolutio ab instantia erkannt, was dieses Verfahren beendete, ohne sie von den ihr auferlegten Kosten zu befreien; gegen Jacob, den die Indizien in den Augen der Richter der Folter anheimfallen ließen, wurde die Untersuchung fortgesetzt. Das königliche Reskript vom 17. März 1726 sprach die Witwe vollkommen und endgültig frei, unter Erlass aller bisherigen Kosten. Für Jacob hing die Strafe von der freiwilligen Aufrechterhaltung seines Geständnisses vor öffentlichem Kriminalgericht ab: zweimaliges Zuweisen glühender Zangen, sodann Enthauptung; danach sollte sein Körper auf das Rad geflochten, das Haupt auf einen Pfahl gesteckt und der Mordschlägel daneben aufgehängt werden.
Am 9. April wurde Jacob vor dem Gericht zu Ueckermünde öffentlich über zehn Artikel befragt. Er bekannte, seinen vormaligen Herrn in der Montagsnacht mit dem vor Gericht vorgelegten Rammholz erschlagen zu haben, allein und ohne fremden Befehl. Er bestätigte gleichfalls die vorgehaltenen Beweggründe: die Schmähung als „dummer Moskowiter“, die Verweigerung des Biergeldes und sein Begehren, Maria zu ehelichen. Er bekundete Reue über den Mord und die Lügen wider die Witwe. Diese Antworten wurden zu Protokoll genommen. Der Verurteilte wurde alsdann den Scharfrichtern übergeben; die Zangen wurden angewandt, er wurde enthauptet, sein Körper auf das Rad gelegt, sein Haupt auf einen Pfahl gespießt und das Holz vom Kohlenmeiler neben ihm aufgerichtet.
Maria Schultin ging somit schuldlos aus der Sache hervor; Rossows Kinder verloren ihre Mutter nicht durch eine Verleumdung, die nach monatelanger Haft im Geständnis des Anklägers in sich zusammenbrach. Das Buch von 1859 deutet diesen Ausgang als providentielle Fügung. Vor allem aber offenbart sich darin der weite Weg vom ersten Verdacht über eine eigennützige Denunziation und die Beteuerungen einer beschuldigten Frau bis hin zum Geständnis eines Mannes, der sich schließlich als alleiniger Urheber bekannte. Am Kohlenmeiler hatte das Feuer wohl das Antlitz geschwärzt; die Wunden jedoch vermochte es nicht zu tilgen, ebensowenig wie die Spur jenes Rammholzes, das den Akten bis zum Richtplatz folgte.
