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Justiz & Skandale · Deutschland

Die Brücke über die Persante

Henriette Thom, genannt Hanne, wird unweit von Schwartow ertrunken aufgefunden, obschon sie als Kronzeugin gegen drei Gefährtinnen in einer Diebstahlssache aussagen sollte. Die Geständnisse von Ulrich und Janke, das beharrliche Leugnen der Kath sowie die gerichtsmedizinischen Befunde enthüllen einen qualvollen Todeskampf in den Fluten. Die Geschworenen erkennen auf schuldig; das Gericht verhängt das Todesurteil, welches 1855 zu Neustettin vollstreckt wird. Jankes Tatanteil blieb strittig; die Überlieferung stützt sich auf ein retrospektives Kriminalkompendium.

Am 9. Mai 1854 erblickte ein Bauer, der nahe dem Vorwerk Schwartow des Weges zog, in den Fluten der Persante den Leichnam einer Frau, das Antlitz dem Grund zugewandt, die Hände vor dem Leib zusammengezogen. Der Fluss hatte Henriette Thom, genannt Hanne, bis an eine Stelle getrieben, die etwa zweihundert Schritte von der Mündung des Gramenzer Baches entfernt lag. Nichts an diesem Fund deutete zunächst auf ein Verbrechen hin; man mutmaßte einen unglückseligen Sturz. Es bedurfte einer Denunziation, einer Exhumierung und sechs gerichtlicher Lokaltermine, um jene hölzerne Brücke zum Sprechen zu bringen.

Hanne zählte dreißig Jahre. Sie stand im siebten Monat der Schwangerschaft, erwartete ihr zweites uneheliches Kind und kannte jene drei Frauen gar wohl, die alsbald ihres Todes angeklagt werden sollten: die Kath, die Ulrich und Karoline Janke. Sie alle hausten in Bärwalde und bewegten sich in denselben Kreisen von Bettelvolk und kleinen Dieben. Die Chronik, die den Fall überliefert, schildert Hanne als minder gewitzt denn ihre Kumpaninnen; oft sei sie vorgeschickt worden, wo Gefahr drohte, ertappt zu werden. Ihr Zeugnis in einem Diebstahlshandel auf dem Tempelburger Markt hatte dieses Gefüge jedoch jäh zerrissen: Sie belastete die drei anderen Frauen schwer, und ihr Wort sollte sie am 12. Mai vor das Gericht zu Neustettin bringen.

Zwar hatte die Obrigkeit Hanne aus Bärwalde ausgewiesen, doch war sie heimlich zurückgekehrt und hatte in einem Stall Unterschlupf gefunden. Ihren einstigen Genossinnen war bewusst, dass ihre Aussage das Verhängnis bedeuten würde. Die Untersuchung ergab, dass sie schon vor dem Tag der Tat beratschlagten, wie sie das Weib aus der Welt schaffen könnten. Mehrere Pläne wurden erwogen: man wollte sie in ein Torfmoor locken, ihr einen giftigen Trank beibringen oder sie von einem steilen Ufer in die Persante stoßen. Die Absichten wechselten, je nachdem, wie man das Wagnis abwog: Hirten mochten das Treiben im Moor gewahren; Gifte waren schwer zu beschaffen; ein Stoß am Flusslauf konnte fehlschlagen.

Der schließlich gefasste Entschluss war schlichter und grausamer. Am Vorabend kündigte Kath einer anderen Frau an, man werde tags darauf „das Huhn rupfen“, das sie im Stalle verwahre – womit sie Hanne meinte. Sie sprach vom Schnaps, den man brauche, um ihrer leichter Herr zu werden, und von ihrem eigenen, durch die Erwartung gepeinigten Schlaf. Dieses Geständnis, später unter Eid bezeugt, verschaffte der Anklage eine feste Handhabe gegen Kaths Beteuerungen. Der jungen Janke war zunächst die Rolle zugedacht, Hanne von der Brücke zu stoßen; als diese jedoch zauderte, entgegnete Kath, sie selbst werde es vollbringen.

Gemeinsam kauften die drei Weiber den Branntwein: Jede steuerte einen Silbergroschen bei, woraufhin die Ulrich Schnaps und Weingeist besorgte. Sie verabredeten, dass Kath die Hanne abholen sollte, während Ulrich und Janke vorausgingen, um bei Wusterhausen zu ihnen zu stoßen. Doch am Morgen des 9. Mai ließ Kaths Sohn Hanne früher aus dem Stall als verabredet. Die Akte vermerkt, dies sei ohne das Wissen und wider den Willen der Mutter geschehen. Von dem Aufbruch unterrichtet, eilte Kath ihr nach, holte sie alsbald ein und beredete sie, sich der Gruppe anzuschließen.

Hanne trug einen von der Wietzke geliehenen Bettelsack auf dem Haupte. Bereits am frühen Morgen hatte sie dem Trunke zugesprochen; unterwegs hielten die Gefährtinnen sie beharrlich zum Weitertrinken an. Nach kurzer Rast gelangten die vier Frauen an jene Brücke, die die Wege von Wusterhausen und Zülfenhagen mit jenem nach Schwartow verband. Dieser Übergang von zwanzig Schritten Länge besaß lediglich auf einer Seite ein Geländer. Die Persante, an jener Stelle seicht, strömte unter dem Bohlenbelag zwischen ungleichen Ufern dahin und verengte sich flussabwärts zwischen Baumstümpfen und Dickicht. Der Untersuchungsrichter führte die Angeschuldigten später mehrfach an diesen Ort, um jede Bewegung haargenau nachzustellen.

Die Aussagen der Ulrich und der Janke, anfangs noch uneins, fügten sich allmählich zu einem übereinstimmenden Hergang. Ulrich betrat die Brücke voran; Hanne folgte ihr, dahinter Kath und Janke. Als Ulrich beinahe das jenseitige Ufer erreicht hatte, rief Kath sie barsch zurück: „Du weißt doch, was wir tun wollen!“ Hanne, die keinen Argwohn hegte, wandte sich gleichfalls um. Mitten auf der Brücke packte Kath sie mit beiden Händen und schleuderte sie seitwärts über die Bohlen.

Dennoch gelang es Hanne, sich festzuklammern. Die Brüstung brach; sie stürzte ins Wasser, vermochte jedoch am Ufer Halt zu fassen. Die drei Frauen eilten herbei und stießen sie zurück. Die Strömung trieb sie an einen Baumstumpf; Ulrich riss sie los und stieß sie abermals in den Fluss. Weiter unten klammerte sich Hanne an einen im Geäst verfangenen Stamm. Wieder zerrten die drei Weiber sie hervor. Kath fasste sie an dem auf dem Scheitel geflochtenen Zopf, drückte ihren Kopf unter Wasser und ließ sie weitertreiben.

Auch Janke war ins Wasser geraten und hatte anfangs mitgeholfen, Hanne am Betreten des Ufers zu hindern. Nach ihrer Aussage überkam sie alsdann das Mitleid; sie ließ davon ab, Hanne wegzustoßen, und reichte ihr den Arm, um sie ans jenseitige Ufer zu ziehen. Sie ließen sich in einem Kornfeld nieder, das fast bis ans Wasser reichte, und begannen, ihre durchnässten Kleider auszuwringen. Janke erbot sich gar, der Halberfrorenen ihren Unterrock zu leihen. Hier hätte das Verbrechen enden können; doch Kath und Ulrich kehrten zu ihnen zurück.

Ulrich reichte Janke einen Knüppel und hieß sie, Hanne zu schlagen. Janke schleuderte das Holz in die Fluten und weigerte sich, fortzufahren. Hanne, die für einen Augenblick zu Sinnen gekommen war, flehte die Ulrich um Verzeihung an und bat um einen Kuss als Pfand der Aussöhnung. Da stieß Ulrich sie von Neuem ins Wasser und hielt sie unter der Oberfläche. Als Hanne wieder emportauchte, suchte sie abermals das feste Land zu erreichen. Dort harrte ihrer bereits Kath mit einem Prügel. Sie trieb sie in die Strömung zurück, watete selbst ins Wasser und drückte sie mit dem Stock und ihrem ganzen Leibesgewicht nieder. Sie ließ erst von ihr ab, als Ulrich ihr zurief, sie solle zusehen, ob das Weib noch lebe. Da Hanne sich noch immer regte, packte Kath sie bei den Haaren und presste ihr Gesicht so lange in den sandigen Grund, bis jedes Lebenszeichen erlosch.

Die drei Frauen kehrten zur Brücke zurück, nahmen ihre Säcke und Pantoffeln wieder an sich und leerten den Rest des Branntweins. Hannes Sack wurde der Ulrich übergeben, auf dass sie ihn verberge. Auf der Straße nach Zuchen trockneten sie ihr Zeug in einem Kiefernwäldchen und zogen weiter. Der Leichnam trieb derweil abwärts, bis ihn der Bauer gegen zehn Uhr auffand. Eine erste Leichenschau brachte keine offenkundigen Todeswunden zutage. Da Hanne guter Hoffnung war, vollzog der Arzt einen Kaiserschnitt post mortem und stellte fest, dass die Leibesfrucht des siebten Monats bereits tot war. Da äußere Gewaltspuren damals unentdeckt blieben, wurde die Bestattung gestattet.

Erst die Anzeige eines Nachbarn namens Nathan Leseber gab den Ermittlungen eine andere Wendung. Er bekundete, Hanne am Morgen in Gesellschaft der drei Angeschuldigten in Richtung Wusterhausen und Zuchen gesehen zu haben; später seien die Weiber jedoch allein zurückgekehrt. Zudem erinnerte er daran, dass Hanne wenige Tage später gegen sie im Tempelburger Diebstahlsprozess aussagen sollte. Der Richter ordnete die Exhumierung und eine erneute Obduktion an. Die Wundärzte stellten nun unverkennbare Erstickungsmerkmale durch Ertrinken fest: Schlammpartikel in den Luft- und Speisewegen sowie zahlreiche Blutunterlaufungen und Schürfwunden. Dem Gutachten zufolge hatte Hanne schlammiges Wasser eingeatmet und verschluckt; die Verletzungen bewiesen überdies, dass sie sich nicht freiwillig in die Fluten gestürzt hatte.

Die Sachverständigen schlossen ferner, dass die Unglückliche geraume Zeit im Wasser gekämpft und um Atem gerungen haben musste. Für sich genommen mochten die Läsionen geringfügig erscheinen; entscheidend waren ihre Menge und Verteilung. Male zeichneten sich an den Beinen, am rechten Handrücken, an Ellenbogen und Brust ab; auch unter der Kopfhaut fanden sich Blutergüsse. Der gerichtsmedizinische Befund lautete zweifelsfrei auf gewaltsamen Tod durch Ertrinken. Doch vermochte das Skalpell nicht zu scheiden, welcher Stoß welcher Hand zuzurechnen war. Um die Tatanteile zu klären, beraumte das Gericht sechs Lokaltermine an und konfrontierte die Angeklagten an Ort und Stelle vor den gezeichneten Rissen der Akte.

Ulrich und Janke rangen sich schließlich zu Geständnissen durch, wenngleich ihre Aussagen erst nach und nach zusammenfanden und in einzelnen Handlungen voneinander abwichen. Kath räumte ein, Hanne zum Tatort geführt, an den Vorbesprechungen teilgenommen und über deren Tötung beraten zu haben; jede tätige Mitwirkung am Ertränken leugnete sie jedoch beharrlich. Indes bezeugte eine Zeugin ihre Äußerungen vom Vorabend, und eine andere Frau berichtete, Kath habe nach der Tat verlauten lassen, Hanne könne ihr nun keinen Schaden mehr zufügen. In der Haft klagte Kath, man nehme ihr „unschuldig“ den Kopf, und fügte hinzu, sie wolle lieber zwanzig Jahre Zuchthaus erdulden als das Schafott besteigen.

Vor den Assisen beharrte Kath auf ihrer Unschuld; Ulrich und Janke bekannten sich schuldig, doch genügten ihre Einlassungen nicht, um den Spruch der Geschworenen entbehrlich zu machen. Das Geschworenengericht befand Kath für schuldig, Hanne vorsätzlich und mit Beihilfe anderer getötet zu haben. Der Ulrich und der Janke wurde eine wesentliche Miturheberschaft am Morde zur Last gelegt. Im Falle Jankes erging das Verdikt denkbar knapp mit sieben gegen fünf Stimmen; der Gerichtshof trat daraufhin selbst zur Beratung zusammen und bestätigte die Schuld. Alle drei Frauen wurden zum Tode verurteilt. Einzig Janke ersuchte um königliche Gnade; das Gnadengesuch wurde verworfen.

Am 5. Oktober 1855 wurden die drei Verurteilten zu Neustettin auf eine Richtstätte vor den Toren der Stadt geführt. Den Berichten nach betrat Kath als Erste und Janke als Letzte das Schafott; ein einziger Nachrichter waltete seines Amtes, während eine zur Stadt hin gehisste rote Fahne den Beginn der Exekution verkündete. Ulrich und Janke empfingen das Abendmahl und sahen kurz vor ihrem Tode noch einmal ihre Kinder. Kath bekannte ihre Schuld bis zuletzt nicht und rief aus, Gott kenne ihre Unschuld. Bei Schwartow überspannte der hölzerne Steg noch immer die Persante, doch die Frage, die die drei Frauen dorthin geführt hatte, war vor dem irdischen Richterstuhl entschieden: Hanne war nicht von selbst gefallen.

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Das zugrunde liegende Kapitel aus dem Neuen Pitaval schildert einen pommerschen Kriminalfall aus dem Jahre 1854 anhand zeitgenössischer Geständnisse, Zeugenaussagen und Gerichtsverhandlungen. Die Darstellungen von Ulrich und Janke decken sich in wesentlichen Zügen der Tatausführung, wohingegen Kath jegliche physische Beteiligung am Tötungsakt bis zuletzt bestritt. Die Gerichtsmedizin diagnostizierte ein gewaltsames Ertrinken, vermochte jedoch die einzelnen Verletzungen nicht zweifelsfrei bestimmten Handlungen der drei Angeklagten zuzuordnen. Die Geschworenen bejahten die Mittäterschaft Jankes lediglich mit einer Mehrheit von sieben gegen fünf Stimmen, woraufhin das Richterkollegium den Urteilsspruch bestätigte. Der zeittypische Duktus der Pitaval-Kompilation spiegelt die sozialen und moralischen Vorurteile des 19. Jahrhunderts wider, welche im Bericht quellenkritisch distanziert behandelt werden.

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