Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Deutschland

Das Geständnis unter dem Holzkreuz

Im Jahre 1867 bezichtigt sich Johanne Juliane Kruschwitz des Giftmordes an ihrem ersten Ehemann, der 1843 verstarb. Die Exhumierung, einander widersprechende chemische Gutachten und Zeugenaussagen vermögen die Todesursache nicht zweifelsfrei darzutun; die Geschworenen sprechen die Angeklagte 1869 frei.

Das Kreuz lehnte an der Friedhofsmauer. Auf seinem Holze las man den Namen Johann Traugott Kuntze, seinen Todestag und sein Alter: achtunddreißig Jahre, elf Monate und fünfzehn Tage. Seit beinahe einem Vierteljahrhundert trug die Witwe Kruschwitz ein Geheimnis mit sich herum, das sie nun endlich benannt zu haben glaubte. Doch bezeichnete das Kreuz noch keineswegs mit Gewissheit jenen Leib, der dort in der Erde ruhte, und die Gebeine, die man alsbald heben sollte, vermochten den Ärzten keine einhellige Antwort zu entlocken.

Am 9. Februar 1867 erschien Johanne Juliane Kruschwitz vor der Staatsanwaltschaft zu Sorau. Sie gab zu Protokoll, ihr Gewissen lasse ihr keine Ruhe mehr: Sie habe, so bekannte sie, ihren ersten Mann mit Rattengift umgebracht. Sie berichtete, Kuntze sei im Oktober 1843 nach einer Nacht voll Tanz und Zechgelagen trunken heimgekehrt. Sie habe ihm zwei Stücke Brot gereicht, die sie mit einer grauen Paste bestrichen hatte. Er habe davon gegessen, alsbald über Schmerzen geklagt, erbrochen und sei am folgenden Tage verschieden. Der Bericht besaß die schlichte Wucht eines Geständnisses; es blieb jedoch zu ergründen, ob die tatsächlichen Umstände dieses Todes damit übereinstimmten.

Sie hatte Kuntze im Jahre 1831 als Siebzehnjährige geheiratet – wider ihren Willen, auf Geheiß der Eltern. Sie behauptete, ihr Mann habe dem Trunke ergeben gelebt, sie geschlagen und die Kinder misshandelt. Sechs Kinder waren aus der Ehe hervorgegangen; zwei waren noch vor dem Vater gestorben. Diese Misshandlungen, wie sie von ihr geschildert wurden, erhellten das Motiv, das sie ihrer Tat beilegte. Doch fand sich in den Akten kein zeitgenössischer Beleg hierfür: Zwar kannten mehrere Zeugen die Verhältnisse der Familie, doch wurden deren Aussagen erst fünfundzwanzig Jahre später zu Protokoll genommen.

Zur Zeit ihres Geständnisses war die Kruschwitz bereits zweifache Witwe und wohnte in Gassen. Sie erklärte, sich zunächst dem Pastor Großmann nach einer Beichte anvertraut zu haben; dieser habe sie angewiesen, sich der weltlichen Obrigkeit zu stellen. Die Voruntersuchung ergab, dass sich ihr frommer Wandel im Laufe der Jahre merklich gewandelt hatte: Sie besuchte fleißig Kirche und Abendmahl, betete unablässig und klagte über alte Verfehlungen. Für sie selbst hatte der Glaube ein Verbrechen an das Licht gebracht, das sie begangen zu haben meinte; anderen mochte dieser Eifer, gepaart mit körperlicher Schwäche und quälender Unruhe, eher als Zeichen einer geistigen Zerrüttung gelten.

Das Kirchenbuch verzeichnete Kuntzes Hinscheiden auf den 10. Oktober 1843, gegen halb acht Uhr abends, und gab als Todesursache die Folgen einer Trunkenheit an. Die Gerichtsherren suchten daraufhin sein Grab auf dem Friedhof zu Brestau. Ein altes hölzernes Kruzifix, an dessen Fuß abgebrochen, fand sich an die Mauer gelehnt; es trug haargenau seinen Namen und das im Register verzeichnete Datum. Zeugen verwiesen auf die Gräberreihe des Jahres 1843, und der Totengräber versicherte, das Kreuz habe einst am Kopfende jenes Hügels gestanden, für den man sich letztlich entschied.

Das Erdreich wich unter den Spaten. Zunächst stieß man auf Gebeine, die zu nah an der Oberfläche und in unpassender Lage lagen, um von Kuntze zu stammen; man legte sie beiseite. Tiefer unten kamen schließlich menschliche Überreste zum Vorschein: ein Schädel mit rötlich-braunem Haar, einige Wirbel und weitere Knochen. Deren Maße und das Becken deuteten auf einen Mann von geringer Statur hin, was zu Kuntzes Beschreibung passte. Dennoch entsannen sich jene, die ihn gekannt hatten, seines schwarzen Haares. Die Ärzte führten an, die Verwesung habe die Farbe wohl verändert haben können. Selbst die Identität des Skeletts, welche etliche Nachbarn für ausgemacht hielten, stützte sich somit lediglich auf mittelbare Anzeichen.

Man entnahm Knochensplitter, Sand, Sägemehl und ein Stück des Sargbretts. Zwei Berliner Chemiker wurden mit den ersten Untersuchungen betraut. Doktor Zinref fand kein Arsenik; hingegen stellte er eine ungewöhnliche Menge an Phosphorsäure fest und hielt eine Vergiftung durch Phosphor für höchst wahrscheinlich. Doktor Sonnenschein wies Arsenik in den Knochen nach, nicht aber im Sand oder im Holz. Er behauptete, dieser Stoff müsse noch vor dem Tode durch den Blutkreislauf gewandert sein. Ein dritter Sachverständiger, Professor Schneider, erhielt die kärglichen noch verbliebenen Reste und vermochte keinerlei Spur von Arsenik darin aufzuspüren.

Das Provinzial-Medizinalkollegium gelangte zunächst zu dem Schluss, dass die chemische Analyse eine Vergiftung keineswegs beweise. Der Leichnam hatte vierundzwanzig Jahre in der Erde geruht; Magen und Gedärme, in denen das Gift vornehmlich zu suchen gewesen wäre, waren längst vergangen. Das allein in den Knochen gefundene Arsenik konnte nach Ansicht des Kollegiums durch nachträgliche Verunreinigung dorthin gelangt sein. In der Hauptverhandlung verfocht dessen Vertreter, Doktor Ebert, jedoch die gegenteilige Auffassung: Befände sich das Arsenik in den Knochen, nicht aber im Erdreich oder im Sarg, so müsse der Blutkreislauf die Substanz dorthin getragen haben. Derselbe Befund diente mithin zwei völlig entgegengesetzten Schlüssen.

War der Leichnam überhaupt im Grabe Kuntzes aufgefunden worden? Das Kruzifix, die Zeugenaussagen und die Reihenfolge der Gräber legten dies zwar nahe. Kuntzes Gattin, seine Schwester und die Dorfobrigkeit hatten den Nachforschungen beigewohnt; doch hatte die Witwe Kruschwitz den Friedhof in den vergangenen Jahren selten betreten und vermochte die genaue Stätte nicht mehr zu bezeichnen. Die ersten in der Grube freigelegten Knochen waren verworfen worden, da sie zu seicht lagen. Das Gericht stand daher vor der Aufgabe, nicht allein die Chemie zu beurteilen, sondern die lückenlose Kette, die vom Holzkreuz bis zu den untersuchten Proben führte.

Auch der zeitliche Ablauf des Siechtums verwickelte das Geständnis in Widersprüche. Zunächst hatte die Kruschwitz behauptet, sie habe das Gift morgens zwischen sechs und sieben Uhr bei der Heimkehr ihres Gatten verabreicht. Zeugen und Kuntzes belegte Wege wiesen ihn zu jener Stunde jedoch andernorts nach: Er war in Begleitung eines Musikanten aus Gurkau zurückgekehrt und alsdann nach Brestau weitergezogen. Die Witwe räumte schließlich ein, sie habe wohl bis zum Mittag gewartet. Der Musikant erinnerte sich indessen, dass Kuntze bereits auf dem Wege über Leibschmerzen geklagt hatte – mithin vor jener Stunde, zu der sie ihm nunmehr das vergiftete Brot gereicht haben wollte.

Kuntzes Schwester, die an sein Krankenlager gerufen worden war, traf ihn im Bette an; zunächst sagte er, ihm fehle nichts, doch deutete er bald darauf auf seinen Unterleib. Eine andere Dorfbewohnerin vernahm am folgenden Abend seine Schmerzensschreie. Niemand konnte genau angeben, was man ihm zur Linderung verabreicht hatte, noch wer im Augenblick seines Verscheidens an seiner Seite weilte. Das Kirchenbuch schrieb den Tod der Trunkenheit zu; die Zeugen bestätigten keineswegs einhellig, dass Kuntze an jenem Tage berauscht gewesen sei. Die Symptome ließen sich zwar mit der Wirkung eines ätzenden Giftes vereinbaren, erzwangen diesen Schluss jedoch nicht.

Überdies galt es zu klären, ob die sich selbst bezichtigende Frau zurechnungsfähig war. Der Gefängnisarzt Karuth stellte bei ihr eine religiöse Melancholie fest, ein leidendes Herz sowie den Hang, sich Verfehlungen beizumessen, die sie vielleicht nie begangen hatte. Er hielt es für möglich, dass ihr Selbstvorwurf der Vergiftung eine bloße Wahnvorstellung ihres Gemütsleidens war. Mehrere Nachbarn, der Geistliche und vormalige Dienstherren schilderten sie dagegen als verschlossen und besonnen, wenngleich ängstlich und überaus fromm. Das Medizinalkollegium, das sie in Berlin beobachtete, verwarf die Annahme eines Wahnsinns und erachtete sie für zurechnungsfähig.

Die Kruschwitz widerrief ihr Bekenntnis nicht. Sie beteuerte, erst spät, durch die Lektüre der vom Vater ererbten Erbauungsbücher und die Predigten Großmanns, die ganze Schwere des von ihr vermeintlich begangenen Mordes begriffen zu haben. Sie berichtete auch, sie habe alte kleine Schulden beglichen, darunter eine für ein Wellenbund Holz, um ihr Gewissen zu entlasten. Sie weinte, als Medizinalrat Karuth ihr andeutete, sie könne sich die Tat bloß eingebildet haben: „Nein“, beharrte sie, „ich habe es getan.“ Doch reichte ihre felsenfeste Gewissheit der eigenen Schuld nicht hin, um die medizinische Ursache des Todes zweifelsfrei festzustellen.

In der Verhandlung vom 11. und 12. März 1869 beantragte der Staatsanwalt die Verurteilung; die Verteidigung verwies auf den Mangel an sicherem Beweis für einen Gifttod und bestritt überdies die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten. Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage bezüglich des Mordes. Der Chronist berichtet, die Stimmen hätten sechs zu sechs gestanden; mangels Mehrheit entschied der für die Angeklagte günstigere Spruch. Die Kruschwitz wurde kostenfrei freigesprochen. Der Berichterstatter bemerkt, sie sei nach der Urteilsverkündung in Tränen ausgebrochen, und deutet dies nicht als Erleichterung, sondern als den Schmerz einer Frau, die ihren Freispruch tief bedauerte.

Das auf dem Friedhof aufgefundene Kreuz trug den Namen Kuntzes und sein Sterbedatum. Die Witwe aber ging mit einem Geständnis von dannen, für das das Gericht nicht genügend Beweise fand, um ein Schuldurteil darauf zu gründen. Der Ausgang des Verfahrens besagte nicht, dass der Giftbecher nie gereicht worden war. Er besagte lediglich, dass Gebeine, Grab und Erinnerungen nicht hinreichten, um zu beweisen, dass Gift den Tod herbeigeführt hatte.

Dokumentarische Notiz: Bearbeitung des Kapitels „Die Selbstanzeige der Witwe Kruschwitz in Gassen“ aus dem Neuen Pitaval (1883). Die Sammlung schildert eine rückblickende Untersuchung nebst Gerichtsverhandlung. Sie berichtet von einander widersprechenden Gutachten, Zweifeln an der Identität der Gebeine und einem Freispruch; sie gestattet keinen sicheren Schluss darauf, dass Arsenik den Tod Kuntzes herbeiführte. Der OCR-Text wurde nicht mit dem Faksimile kollationiert.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Das Kreuz an der Mauer

In einem fiktiven Dorfe tritt eine Witwe vor Gericht und bezichtigt sich einer beinahe vierundzwanzig Jahre zurückliegenden Vergiftung. Ein versetztes Kreuz, durcheinandergeratene Gebeine und drei unvereinbare Gutachten zwingen eine junge Gerichtsschreiberin, zwischen reuiger Aussage und Beweis zu scheiden. Diese Novelle erfindet ihre Figuren, den Prozess und dessen Ausgang; sie belauscht jenen Augenblick, da ein aufrichtiges Wort dem Richter nicht mehr genügt, ohne das Geheimnis zu lüften, das die Erde noch hütet. Die richterliche Wahrheit bleibt an die Brüchigkeit der Spuren gekettet.

Stimmen werden geladen…

Roman

Der graue Geschmack der Reue

Ein fiktiver Gerichtsmediziner rollt den Fall einer Frau auf, die nach dem Selbstvorwurf des Gattenmordes freigesprochen wurde. Er stößt auf die Aufzeichnungen eines Totengräbers, die Splitter eines Sarges und Zeugenaussagen, die das Opfer zur fraglichen Stunde an ganz unterschiedlichen Orten sahen. Der Roman erfindet die Untersuchung, die Indizien und deren Auflösung. Sein Kern liegt nicht in der Bestätigung des Geständnisses, sondern in der Frage, warum ein Mensch seinem Gedächtnis unerschütterlicher zu vertrauen vermag als ein Gericht jenen Überresten, die man vor ihn hinbreitet.

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Die drei Pulver

Diese fiktionale Trilogie entfaltet sich vor drei erdachten Gerichten, an denen ein Gift seinen Namen wechselt, je nachdem, wessen Hand die Retorte führt. Eine Witwe klagt sich an, ohne Gewissheit über den Tod zu haben; ein Apotheker wird auf den Befund eines unbekannten Pulvers hin verurteilt; eine Erbin entdeckt schließlich, dass die Proben vertauscht wurden. Gestalten, Prozesse und Ausgänge sind frei erfunden. Das verbindende Band ist ein geschnitztes Kreuz, das mahnt, dass ein Richtspruch zuweilen davon abhängt, was man wahrhaftig aus der Erde hob.

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Bearbeitung des Kapitels „Die Selbstanzeige der Witwe Kruschwitz in Gassen“, Der Neue Pitaval, Vierte Serie, Vierter Band, Zweite Auflage (Leipzig, 1883), S. 387–430. Die Sammlung berichtet über eine nachträgliche Untersuchung, die Exhumierung und unvereinbare Sachverständigengutachten; sie beweist keineswegs, dass Arsenik den Tod Kuntzes herbeiführte. Der OCR-Text wurde nicht kollationiert.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts