Der aufgebrochene Reisekoffer hatte auf dem Tisch ein Vermögen von gleißendem Metall entblößt. Hunderte von Gold- und Silbermünzen, ihren Samtkassetten entrissen, schimmerten vor den Augen des Inspektors Rossignol, der soeben in der Stube eines abwesenden Mieters die Wochen zuvor den Antiquaren Rollin und Feuardent geraubten Medaillen entdeckt hatte. Es war dies die erste handfeste Spur in einer Affäre, die für die Untersuchungsbeamten zunächst nur aus einem erbrochenen Fenster und vagen Mutmaßungen bestanden hatte. Marie-François Goron, damals Chef der Sûreté, hielt die Geschichte dieser Nachforschung in seinen Memoiren fest; sein Bericht schildert überdies die weiteren Fährten des Verdächtigen unter fremdem Namen.
Im März 1888 mussten die beiden Kunsthändler aus der Rue de Louvois gewahren, dass ihre Räume geplündert worden waren. Nach eingehender Besichtigung des Tatorts gelangte Goron zu der Überzeugung, dass ein Einzeltäter das Werk vollbracht haben musste. Nach seiner Rekonstruktion war der Dieb vor dem abendlichen Schließen des Portals in das Haus geschlüpft und hatte sich am Fuße der Treppe in einem finsteren Verschlag verborgen. In der Stille der Nacht stieg er zum ersten Stock empor, schwang sich über ein Fenster des Treppenabsatzes, schlug eine Scheibe ein und zwang den Fensterriegel der Wohnung auf. Er entwendete alte Gold- und Silberstücke – römische, griechische, byzantinische und altfranzösische Gepräge. Goron schätzte den Wert der Sammlung auf rund fünfhunderttausend Francs.
Dem Chef der Kriminalpolizei bot sich anfänglich kein verlässlicher Ansatzpunkt. Wohl untersuchte er die Örtlichkeit, doch die dort aufgefundenen Spuren vermochten den Täter nicht kenntlich zu machen. Ein Pariser Journal wusste gar die zurückgelassenen Reste eines Linsengerichts zu einer Posse auf Kosten der Hausbewohner aufzubauschen; Goron legte Wert auf die Feststellung, dass die Polizei jenen Fund weder einer chemischen Zergliederung unterzogen noch deswegen jemals einen Mieter in Gewahrsam genommen hatte. Man musste zu den Zeugenaussagen und zu den Gepflogenheiten des Antiquitätenhandels zurückkehren.
Einer der Bestohlenen erinnerte sich auf Gorons Amtszimmer, dass ihm im Monat vor dem Einbruch mehrere Griechen Altertümer aus ihrer Heimat zum Kauf angetragen hatten. Diese Erinnerung bezeichnete zwar keinen Schuldigen, wies den Nachforschungen jedoch eine Richtung. Der königlich griechische Vizekonsul in Paris, Herr Manoulopoulos, erbot sich bereitwillig zur Mithilfe. Seinen Angaben folgend, ließ Goron nach und nach an die vierzig Landsleute des Diplomaten überwachen. Die Chronik vermerkt, dass die Untersuchung keinen Verdacht gegen sie erhärten konnte; ihre Namen blieben der Öffentlichkeit vorenthalten.
Eines Morgens meldete der Vizekonsul einen weiteren jungen Mann namens Raftopoulos, der erst vor wenigen Wochen nach Paris gelangt war und in der Rue Pierre-Lescot Nummer 7 Quartier bezogen hatte. Ohne Verzug entsandte Goron den Brigadier Rossignol. Dieser traf die Concierge an, welche bekundete, der Mieter sei zur Feier der Karwoche nach Rom gereist; alsdann wandte sich der Beamte an die Zimmervermieterin. Goron räumt freimütig ein, nicht zu wissen, mit welchen Mitteln sich Rossignol Einlass in das Gemach verschaffte. Der Inspektor durchsuchte das Mobiliar und stieß in einem Schrank auf einen schweren Koffer, dessen Inneres metallisch klirrte. Nachdem er das Schloss erbrochen hatte, lagen die Medaillen und Münzen aus der Rue de Louvois vor ihm.
Der Hauptteil der Beute war geborgen, der Täter jedoch noch keineswegs dingfest gemacht. Goron hielt es für wahrscheinlich, dass Raftopoulos zurückkehren würde, um den Rest zu holen. Auf Bitten der Antiquare sandte er Agenten nach Italien aus, doch verlor sich dort seine Spur. Um ihn in Paris zu erwarten, übernahm Goron die Miete für das Zimmer auf Staatskosten und quartierte darin die Inspektoren Bourlet und Harpillard ein. Vier oder fünf Tage verharrten die beiden Männer im Verborgenen und vertrieben sich die Zeit beim Kartenspiel, bis die Klinke herabgedrückt wurde und der heimkehrende Reisende im Türrahmen stand.
Erbost über den Anblick zweier Unbekannter in seinen vier Wänden, schrie der Ankömmling Zeter und Mordio: Man werde von Dieben heimgesucht! Bourlet erwiderte gelassen, ein Dieb sei in der Tat zugegen, worauf Harpillard sich als Beamter der Sûreté zu erkennen gab. Raftopoulos erbleichte und forderte zu wissen, was man von ihm begehre. Die Kriminalisten hießen ihn, seine Taschen zu leeren. Zutage traten etliche seltene Münzen mit dem Bildnis Jérôme Napoléons, des einstigen Königs von Westphalen, deren lückenlose Serie sich vordem im Besitz der beiden Kunsthändler befunden hatte. Wenige Tage zuvor hatte ein Buchmacher von einem Unbekannten ein ganz ähnliches Stück empfangen. Diese Funde, so hält Goron fest, fügten den Indizien ein entscheidendes Glied hinzu.
Jene dem Buchmacher gereichte Münze besaß eine eigene Bewandtnis. Der Polizeichef erläutert, dass die Pariser Münzstätte im Jahre 1852 nur eine geringe Zahl von Exemplaren geprägt hatte, um sie Verwandten der kaiserlichen Familie oder hohen Würdenträgern zu verehren. Rollin und Feuardent nannten die vollständige Reihe ihr Eigen. Hatte nun ein Mann auf der Rennbahn ein solches Stück erhalten und besaß Raftopoulos deren mehrere in seinen Taschen, so ließ sich der Handel unmittelbar mit der Beute verknüpfen. Der einstige Chef der Sûreté wertet diesen Zufall neben den Medaillen und einer Uhr als schwerwiegenden Beweis. Gleichwohl überliefert er weder den Namen des Buchmachers noch das Protokoll seiner Vernehmung; das kriminalistische Schlussverfahren erschließt sich dem Leser somit einzig durch Gorons eigene Darstellung.
Das Verhör förderte weitere Gegenstände zutage, die nach Ausweis des Berichts aus der bestohlenen Wohnung stammten: eine Feuardent gehörende goldene Taschenuhr und jener Diamant, mit dem die Fensterscheibe geritzt worden war. Über die Herkunft der Münzen befragt, beteuerte Raftopoulos, sie in Athen und Patras erworben zu haben. Das Gleiche behauptete er von der Uhr; den Diamanten wiederum habe er versehentlich eingesteckt, nachdem er ihn von einem Glaser geliehen hatte, um daheim in Griechenland ein Fenster einzusetzen. Goron verwarf diese Schutzbehauptungen als gänzlich unglaubhaft. Er verweist überdies auf kleine Papierrondelle unter den Medaillen, die handschriftliche Vermerke trugen, welche er der Feder Rollins zuschrieb.
Vor dem Schwurgericht wurde Raftopoulos zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt – ein Strafmaß, das Goron für einen nächtlichen Einbruchdiebstahl mittels Einsteigens in ein bewohntes Haus als recht milde erachtete. Die Kunsthändler setzten eine Summe von zwanzigtausend Francs aus, die unter den beteiligten Beamten verteilt wurde; der Polizeipräfekt gestattete überdies mehreren Kriminalisten, historische Münzen als Krawattennadeln gefasst entgegenzunehmen. Goron erwähnt diesen Umstand ohne Scheu vor den Belohnungen und Gaben, die der Wiederbeschaffung des Schatzes folgten.
Die Schilderung bricht indessen mit Paris nicht ab. Goron fügt hinzu, Manoulopoulos habe ihm vertraulich eröffnet, Raftopoulos sei zuvor bereits in das Museum von Athen eingedrungen, habe dort jedoch Nachbildungen statt der kostbaren Originale entwendet. Bei einer späteren Reise nach Athen will Goron die Sache bei Herrn Svonouros nachgeprüft haben, der damals Direktor und zur Zeit des Diebstahls Vizedirektor der Anstalt war. Dieser wies ihm die echten Kleinode unversehrt in den Münzschränken vor. Diese Klarstellung sollte ein Zeitungsgerücht widerlegen, das Goron als Verleumdung rügt; unabhängige athenische Urkunden stehen uns zur Nachprüfung freilich nicht zu Gebote.
Die Fortsetzung der Begebenheiten trug sich 1894 in Genf zu. Dort zählte man nicht weniger als elf Diebstähle oder Versuche in Museen und Bibliotheken. Ein auf frischer Tat ertappter Täter nannte sich Parthénis Chrystidès und empfing eine Strafe von sieben Jahren Zuchthaus. Kunstgegenstände, die man hernach in seinem Quartier auffand, rührten von einem Diebstahl im Museum von Marseille her. Die nach Paris gesandte anthropometrische Karteikarte bewies nach Gorons Zeugnis zweifelsfrei, dass Chrystidès kein anderer war als Raftopoulos. Dieser wurde in Marseille zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt und anschließend den Genfer Behörden überstellt, um dort die frühere Strafe zu verbüßen.
Am Ende seiner Niederschrift wirft Goron die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit dieses Mannes auf und sinniert darüber, ob die Gerichtsärzte sich seiner nicht hätten annehmen müssen. Er kleidet dies nicht in ein wissenschaftliches Urteil, sondern gibt der Verwunderung eines Kriminalisten Raum, der angesichts wiederholter Raubzüge und des bizarren Griffs nach mitunter wertlosen Schaustücken ratlos zurückbleibt. Dieser Faden reicht von einem Koffer voll geprägten Goldes bis hin zu einer Kette heimgesuchter Sammlungen unter wechselnden Namen. Doch der einzige Beleg für diesen inneren Zusammenhang bleibt der Bericht des Polizeichefs selbst; Gerichtsakten oder Museumsbücher lagen der vorliegenden Darstellung nicht zugrunde.
