Am 1. Juni 1807 erblickte ein Bauer, der im Dettinger Forst Holz schlagen wollte, wenige Schritte abseits eines Pfades den Leichnam eines Kindes. Die Wunde am Unterleib stand offen; auch Kopf und Oberkörper wiesen schwere Quetschungen auf. Der Knabe, etwa zehn oder elf Jahre alt, war erst vor kurzem gestorben. Sein Name war Joseph Anger.
Das Landgericht Burghausen begab sich an den Fundort. Der Leichnam war auf eine Weise bewegt oder hergerichtet worden, die sich den Ermittlern zunächst nicht erschloss. Man erkannte in Joseph den Sohn einer Bürgersfrau aus Burghausen. Sein Vater, der vierte Ehemann der Mutter, war rund acht Jahre zuvor verstorben. Der erste Gatte der Mutter, ein Gipser namens Mathias Lenzbauer, hatte mit ihr einen weiteren Sohn gezeugt: Mathias, den älteren Halbbruder des ermordeten Knaben.
Dieser Name fiel sogleich, als die Mutter fragte, wo Joseph geblieben sei. Mathias gab eine seltsame Antwort und zeigte ein Gebaren, das die Richter argwöhnisch stimmte. Er wurde in Haft genommen. Zunächst leugnete er jede Beteiligung; erst bei einem dritten Verhör, das er selbst erbeten hatte, gestand er, seinen Halbbruder getötet zu haben. Dieses Geständnis war jedoch wandelbar: Mehrfach änderte er seine Angaben über den Weg, die Schläge, die Wunde und den Verbleib des Körpers. Doch die Schilderung des Überfalls, auf die er sich schließlich festlegte, führte beide Knaben gemeinsam in den Wald.
Mathias hatte keine leichte Jugend verlebt. Nach dem Tod seines Vaters hatte die Mutter erneut geheiratet und weitere Kinder geboren. Die Verhältnisse waren armselig; die Mutter verbrachte Teile des Tages mit Arbeit oder Betteln, und die Knaben blieben weitgehend sich selbst überlassen. Mathias war für das Schreinerhandwerk bestimmt. Er lernte lesen und schreiben und kam daraufhin in Neuötting in die Lehre. Nach fünf Jahren hatte er seine Ausbildung noch immer nicht vollendet. Er klagte, nicht genug zu verdienen, um sich niederzulassen, und zögerte, bei einem anderen Meister von vorn zu beginnen. Er schlug sich mit Gelegenheitsarbeiten durch oder hielt sich im Hause der Mutter auf.
Die Zeugenaussagen über sein Wesen ergaben kein einheitliches Bild. Nachbarn schilderten ihn als träge; er lasse die Arbeit liegen, sobald der Meister die Werkstatt verlasse, und begegne seiner Mutter mit Härte. Eine Frau berichtete, er habe sie bisweilen unter Schmähungen aus dem Bett vertrieben. Andere sahen in ihm einen fürsorglichen Hüter der Jüngeren. Er ordnete das Tagewerk im Haus, führte seinen kleinen Bruder zur Kirche und zur Schule, betete mit ihm und teilte das Lager. Sie spielten und lachten miteinander. Zwar züchtigte er das Kind, wenn es ungehorsam war oder spät heimkehrte, doch vermochte diese Strenge einen Mord keineswegs zu erklären.
Gegen Ende Mai brach Mathias mit Joseph und einem Schneiderlehrling namens Rablbrunner auf, um Arbeit zu suchen. Der junge Schneidergeselle kehrte noch am selben Tag nach Burghausen zurück. Mathias blieb bei einem Maurer; er gab an, kein Unterkommen gefunden zu haben. Die beiden Brüder weilten bis zum Sonntagnachmittag in Altötting. Gegen vier Uhr machten sie sich zu Fuß auf den Rückweg. Mathias trug in einem Tuch ein Dutzend irdener Töpfe, die er in Neuötting für eine Bäuerin abgeholt hatte.
Vor dem Wald setzte sich Mathias mit Joseph in ein Kornfeld. Anna Pongratz, die des Weges kam, sah ihn dort Brot mit dem Jüngeren teilen. Sie fragte, ob sie denn nicht heimkehrten. Mathias erwiderte, es sei noch früh und sie wollten ausruhen. Er ließ die Frau etwa hundert Schritte vorangehen, ehe er den Weg fortsetzte. Statt auf der gewöhnlichen Straße zu bleiben, bog er auf jenen Waldweg ab, den man den Fürstenweg hieß. Die Zeugin bemerkte aus der Ferne noch diese Richtungsänderung.
Im Dickicht verengte sich der Pfad und verlor sich im Gestrüpp. Mathias berichtete später, er habe einen starken Knüttel ergriffen und Joseph an den Kopf geschlagen. Der Knabe stürzte und blieb reglos liegen. Mathias glaubte zunächst, er sei tot. Als er sah, dass sich das Kind wieder regte, schlug er erneut zu, dreimal, dann noch etliche Male mehr. In einer Fassung gab er an, Joseph habe sich aufgerichtet und sich an ihn klammern wollen; in einer anderen vermochte er die Zahl der Hiebe nicht mehr zu nennen. Das Kind schrie nach der Mutter und der Jungfrau Maria. Mathias schlug weiter ein, bis der Knabe kaum noch Lebenszeichen von sich gab.
Daraufhin habe er, wie er aussagte, mit seinem Taschenmesser den Leib geöffnet, um die Qualen des Bruders abzukürzen. Hier verwirrte sich sein Bericht. Er vermochte zu keinem Zeitpunkt schlüssig darzulegen, wie die Eingeweide um den Hals geschlungen und an einem Baum festgemacht worden waren. Bald räumte er ein, dies könne in seiner Bestürzung geschehen sein, bald behauptete er, sich nicht daran zu erinnern. Er leugnete, es mit Vorsatz getan zu haben, konnte es gleichwohl nicht ausschließen. Die Wucht der Verwundungen, der Knüttel und das Messer bildeten den Kern seines Geständnisses; die sonderbare Zurichtung des Körpers blieb das dunkelste Rätsel.
Nach der Tat verließ Mathias das Gehölz. Er gab an, den Pfad weitergegangen zu sein, angehalten und dann einen Fuhrmann gebeten zu haben, das irdene Geschirr auf seinen Wagen zu laden. Der Kutscher bemerkte wohl, dass der Bursche am ganzen Leib zitterte, fragte jedoch nicht nach dem Grund. Mathias setzte seinen Weg fort und kehrte zu den Seinen zurück. Auf die Frage der Mutter nach Joseph antwortete er zunächst nur ausweichend. Am folgenden Tag schlug der Bauer, der den Leichnam fand, Lärm. Die zeitliche und örtliche Nähe des Mathias, seine Antworten und die Widersprüche in seinen Schilderungen lenkten die Nachforschungen unverzüglich auf seine Person.
Im Verlauf der Verhöre trat das Geld als denkbares Motiv hervor. Mathias gab an, Joseph habe von seinem Vater an die fünfzig Gulden geerbt. Zudem erwähnte er hundert Gulden, die im Hause verwahrt worden seien, sowie eine weitere Summe bei einem Handwerker, deren Zinsen der Mutter zustünden. Er behauptete, geglaubt zu haben, er könne sich durch die Aneignung des brüderlichen Erbes aus seiner drückenden Not befreien. Dieser Rechtfertigungsgrund wandelte sich im Fortgang der Aussagen. Er sprach auch von einer plötzlichen Anwandlung, sodann von der Furcht, Joseph werde ihn verraten. Feuerbach sollte ungeachtet dieser Wendungen einen wohlüberlegten Plan vermuten.
Das Verfahren richtete sich nach dem damaligen bayerischen Kriminalrecht. Nach Untersuchung und Verhören verurteilte das erstinstanzliche Gericht Mathias zum Tod durch das Rad, dem ein Gnadenstoß vorangehen sollte, nebst Aberkennung der bürgerlichen Ehre. Die Akten gelangten daraufhin an den Geheimen Rat. Paul Johann Anselm von Feuerbach, der das Referat führte, prüfte die aufeinanderfolgenden Geständnisse, die Zeugnisse über den Charakter des jungen Mannes und die Frage seiner Zurechnungsfähigkeit. Manche Nachbarn beschrieben ihn als einfältig oder sonderbar; andere hielten ihn für planvoll genug, um das Hauswesen zu führen und die Tragweite seiner Handlungen zu ermessen. Feuerbach hielt diesen Eindrücken das Verhalten des Mathias während und nach der Tat entgegen.
Er gelangte zu dem Schluss, dass an der Eigensucht und dem Urteilsvermögen des Burschen kaum zu zweifeln sei. Die genaue Erinnerung an die Tatsachen, die planvolle Vorbereitung seiner Schilderungen und der Versuch, seine Schuld kleinzureden, schienen ihm unvereinbar mit geistiger Umnachtung. Einzig ein Rätsel, so schrieb er, bleibe ungelöst: wie die Eingeweide um den Hals gewunden und an ein Tannenbäumchen gebunden worden seien. Das Todesurteil wurde bestätigt, die Strafe des Räderns jedoch zur Enthauptung gemildert. Der Chronik zufolge bedurfte es mehrerer Streiche des Henkers, ehe das Haupt des Mathias fiel.
