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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Der Prager Student zu Tyburn

Abraham Israel, gebürtig aus Pressburg, studierte an einer jüdischen Lehranstalt in Prag, ehe er nach England übersiedelte und dort als Dienstbote sein Auskommen suchte. In London nahm er eine zuvor in Den Haag geknüpfte Liebschaft wieder auf; gemeinsam entwendeten sie Geld aus einem Schreibpult. Später stahl Israel seinem Dienstherrn John Mendez da Costa Juwelen und Tafelsilber. Wegen dieses Diebstahls schuldig gesprochen, endete er am 12. Mai 1730 im Alter von etwa zweiundzwanzig Jahren am Galgen von Tyburn.

Abraham Israel hatte die Stadt Prag in einer dem Englischen fremden Zunge geschildert, mit dem wachen Blick eines jungen Studenten, dem weder die stolzen Paläste noch die Gassen und die Lebensumstände der Bewohner entgangen waren. Wenige Jahre darauf harrte er im Newgate-Gefängnis der Vollstreckung eines Todesurteils, das wegen Juwelendiebstahls in London über ihn verhängt worden war. Zwischen diese beiden Lebensabschnitte setzte die Chronik eine verhängnisvolle Neigung, Schulden und eine Reihe unglücklicher Entschlüsse, für welche die Quelle freilich selten andere Beweise beibringt als ihren eigenen Bericht.

Israel erblickte das Licht der Welt zu Pressburg im Königreich Ungarn als Sohn jüdischer Eltern von wohlanständigem Wandel und behaglichem Wohlstand. Um ihm eine gründliche Bildung zuteilwerden zu lassen, entsandten sie ihn an die jüdische Schule nach Prag und statteten ihn, so will es der Bericht wissen, mit einem jährlichen Wechsel von rund zweihundert Pfund Sterling aus. Unter der Leitung der Rabbiner machte er rasche Fortschritte. Der Chronist versichert, der Knabe habe weniger als die Hälfte des Geldes für sich aufgewendet und den Rest an bedürftige Mitschüler verteilt, ohne Ansehen von Herkunft oder Glaubensbekenntnis. Im Verlaufe seiner Darstellung gibt der Berichterstatter eine von Abraham in deutscher Sprache verfasste Schilderung Prags wieder: Darin gedachte er der Stadtviertel, der Moldau und der Adelshöfe; er beschrieb die alte Judenstadt, die Freiheiten, deren sich seine Gemeinde im Vergleich zu anderen deutschen Gegenden erfreute, aber auch die unsauberen Straßen, in welchen das ärmere Volk nach seiner Darstellung eine besondere Tracht trug. Dieses Gemälde bleibt gleichwohl ein persönlicher Reiseeindruck und keine amtliche Untersuchung der Verhältnisse jener Stadt.

Im Alter von dreizehn Jahren rief der Vater den Knaben heim. Zurück in Pressburg, trug Abraham auf Bitten der Gemeindemitglieder in der Synagoge vor. In den darauffolgenden Tagen ehrten Verwandte und wohlhabende Bürger sein Schriftwissen mit Geschenken. Die Quelle erblickt hierin den ersten Wendepunkt seines Lebenswandels: Sie schreibt der erfahrenen Gunst ein erwachendes Übermaß an Eitelkeit zu und zeichnet in der Folge seine Neigung zu Musik, Tanz, Reitkunst und Fechten nach. Dieses seelenkundliche Urteil entspringt freilich allein der Gesinnung des Chronisten; die verbürgten Tatsachen bezeugen lediglich einen Heranwachsenden, der nach ernsten Studien anderen Beschäftigungen nachging und bald mit den Erwartungen seines Hauses in Zwietracht geriet.

Hierauf zog Abraham mit einer jungen Frau, die der Berichterstatter als müßiggehend tadelt, nach Amsterdam. Da er unschlüssig war, welchem Gewerbe er sich widmen sollte, verdingte er sich schließlich bei einer spanisch-jüdischen Familie, in deren Dienst er sich so wohl verhielt, dass ihm ein Empfehlungsschreiben an den Baron Swaffo in England zuteilwurde. Nach seiner Ankunft auf der Insel trat er nacheinander in die Dienste von Jacob Mendez da Costa und eines Herrn Villareal zu College Hill. Das Band, das er vormals in Den Haag geknüpft hatte, ließ ihn indes nicht los; sobald er einiges Geld zusammengerafft hatte, reiste er ab, die Geliebte aufzusuchen, erfuhr jedoch, dass sie nach Amsterdam entflohen war.

Nach London zurückgekehrt, nahm Abraham erneut Dienste bei Mendez da Costa. In einer Barbierstube vernahm er zufällig die Rede von einer jungen Niederländerin, die eben eingetroffen sei und bei ihrem Oheim in St Mary Axe ein Unterkommen suche. Da er in ihr die Bekannte aus Den Haag erkannte, wusste er zu erwirken, dass die bisherige Küchenmagd seines Hauses entlassen und die Fremde an deren Statt gedungen wurde.

Anfangs führte sich die junge Magd der Chronik zufolge emsig und ordentlich auf. Eines Nachts überraschte Abraham sie jedoch dabei, wie sie ein Schreibpult mit einem Messer zu erbrechen suchte. Sie eröffnete ihm freimütig, sie vermöge das Möbel nach Belieben zu öffnen. Obschon er ihr zunächst wehrte, Hand an die Sachen der Herrschaft zu legen, erlag er bald ihren Verlockungen und willigte ein, das Geheimfach mit ihr zu durchstöbern. Sie stießen auf Brillantringe und Geschmeide von erheblichem Werte. Das Weib wies auf einen kostbaren Ring und hieß ihn zugreifen, doch Abraham schlug es aus. Sie begnügten sich vorerst mit fünf Guineen. Später erbat man sich Ausgang und bediente sich abermals aus demselben Kasten. Da sie erst am anderen Morgen von ihrem nächtlichen Ausgang zurückkehrten, verlor die Magd ihren Dienst.

Sie fand zunächst wieder Zuflucht bei ihrem Oheim und darauf eine Stellung in der Winchester Street. Als Abraham sie dort besuchte, fragte er sie besorgt, ob sie guter Hoffnung sei, was sie jedoch in Abrede stellte. Er ging von dannen, nicht ohne ihr eine Guinee zu überlassen, da sie über Geldnot klagte. Bei einer späteren Einkehr wiederholte er die nämliche Frage und erhielt dieselbe Antwort. Doch wenige Stunden darauf rief das Weib die Armenpfleger des Kirchspiels gegen ihn an. Dieser Schritt kam Abraham teuer zu stehen: Er musste fünf Guineen sogleich erlegen und weitere vierzehn als Bürgschaft für die Lasten der Pfarrei hinterlegen. Das Aktenstück schweigt sich über den genauen rechtlichen Grund und den Ausgang dieser Pflegschaftsklage aus; es vermerkt lediglich, dass der Vorfall ihn um seinen Dienst brachte und in neue Verwicklungen stürzte.

Gleichwohl fand Abraham abermals ein Unterkommen und bewährte sich redlich, bis er bei John Mendez da Costa eintrat. Nöte um ein Kind und mancherlei Schuldenlast trübten alsbald seinen Sinn, so will der Bericht es wissen. Im Hause seines Herrn entwendete er darauf acht silberne Löffel, fünf Gabeln, zwei Paar Gewürzbüchsen aus getriebenem Silber, einen Brillantring im Schätzwert von zweihundertfünfzig Pfund, Brillantohrringe zu neunzig Pfund, drei mit Diamanten besetzte Schnallen sowie weitere Kostbarkeiten. Wegen dieses schweren Hausdiebstahls wurde er vor Gericht gezogen und auf Grund von Zeugenaussagen, welche die Chronik als lückenlos bezeichnet, schuldig gesprochen.

Die Vorlage überliefert weder den genauen Wortlaut der Zeugenverhöre noch die Umstände, unter denen das Diebesgut sichergestellt werden konnte. Es lässt sich aus den Blättern auch nicht mit Gewissheit ersehen, ob Abraham wegen der vormals aus dem Schreibpult entwendeten fünf Guineen belangt worden ist; jener Griff in fremdes Gut wird zwar eingangs erwähnt, der Schuldspruch indes knüpfte sich einzig an den Raub der Kleinodien im Hause des John Mendez da Costa. Diese Unterscheidung ist von Gewicht, da der Chronist die jugendlichen Verirrungen, einen ersten Diebstahl und das schwere Verbrechen des letzten Dienstes in eins verwebt.

Nach Verkündung des Todesurteils bezeugte der Geistliche von Newgate, der Verurteilte sei der hebräischen Sprache wohlkundig gewesen. Er habe die Anstaltskapelle freilich minder aus Frömmigkeit denn um frischer Luft willen aufgesucht, obschon er dort eines Tages Verse aus den Psalmen anstimmte. Auch pflegte er Schriften seines angestammten Glaubens in hebräischen Lettern zu lesen. Der Chronist weiß von einem tiefen Groll gegen seinen Ankläger zu berichten; Abraham habe mit sich gerungen, ob ihm das Gesetz gebiete, dem Feinde zu verzeihen, und schließlich ausgerufen, der Himmel möge jenem Manne nach demselben Maße vergelten, wie ihm selbst Recht widerfahren sei. Diese Worte stützen sich auf das Zeugnis des Gefängniskaplans und dürfen keineswegs als Satzung jüdischen Rechts missverstanden werden.

Je näher der Tag der Hinrichtung rückte, desto mehr vertiefte sich Abrahams Gemüt in Ernst und Sammlung. An den Mann, der ihn vor die Schranken des Gerichts gebracht hatte, richtete er ein scharfes Schreiben, in dem er die Verwünschungen des 109. Psalms aufgriff. Auch dies spiegelt nur den Eindruck des damaligen Berichterstatters wider; wie weit die Rolle des Klägers im Verfahren tatsächlich reichte, lässt die Quelle im Dunkeln. Am Tage des Richtfestes traten zwei Männer an seine Seite und sprachen ihm leise Worte zu. Abraham hielt ein kleines hebräisches Gebetbuch in Händen und las darin. Als der Geistliche ihn auf der Richtstätte ein letztes Mal ermahnte, seinem Ankläger zu vergeben, sprach er mit matter Stimme, er tue es von Herzen.

Abraham Israel wurde am 12. Mai 1730 zu Tyburn durch den Strang hingerichtet; er zählte etwa zweiundzwanzig Jahre. Seine Verwandten und Bekannten, die in England über Mittel verfügten, nahmen sich seines Leichnams an. Hatte der Bericht mit dem Staunen über seine Gelehrsamkeit und mit einer Betrachtung der Stadt Prag begonnen, so schloss er mit dem Wort der Vergebung am Fuße des Hochgerichts. Es steht der Nachwelt nicht an, die Vergehen, derer er für schuldig befunden ward, seinem Glauben, seiner Herkunft oder seiner Liebschaft anzulasten: Der Chronist hat Taten und Aussprüche überliefert, doch die vorgefassten Meinungen seiner Zeit vermögen das Urteil der Geschichte nicht zu ersetzen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Einsicht in die historische Quelle genommen. Abraham Israel stammte aus Pressburg im Königreich Ungarn und wurde an der jüdischen Schule zu Prag unterrichtet; Prozess, Urteil und Hinrichtung trugen sich in England zu. Das einzig gesicherte Datum der Strafsache ist der Hinrichtungstag zu Tyburn am 12. Mai 1730, da Israel etwa zweiundzwanzig Jahre zählte. Die Vorlage spiegelt die moralisierenden und voreingenommenen Ansichten ihrer Epoche wider; der hiesige Text übernimmt diese Vorurteile nicht als Tatsachen. Die Schilderung Prags hat Israel laut Quelle auf Deutsch verfasst; sie wird hier als persönliche Momentaufnahme gewertet, nicht als objektive Landesaufnahme. Der gerichtliche Schuldspruch betraf ausschließlich den Diebstahl von Silber und Juwelen bei John Mendez da Costa; die zuvor verübte Entwendung der fünf Guineen wird zwar berichtet, zog jedoch laut Aktenlage keine gesonderte Strafe nach sich. Die Geliebte bleibt ungenannt. Das Kirchspielsverfahren wegen einer angeblichen Schwangerschaft ist nur bruchstückhaft überliefert, sein juristischer Ausgang unbekannt. Die Frömmigkeitsbekundungen und die Verzeihung auf der Richtstatt stützen sich auf das Zeugnis des Gefängnisgeistlichen von Newgate.

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