In Tyburn verlangte John Hewlet nach einem Gebetbuch, wie man es auf dem Richtkarren mitzuführen pflegte, küsste es, wie man es bei der Eidesleistung tut, und wandte sich sodann an die Menge, um als Sterbender zu bekräftigen, dass er Joseph Candy niemals geschlagen habe. Diese Erklärung vermochte das kurz zuvor gefällte Urteil nicht mehr umzustoßen. Am 26. Dezember 1724 hatte ihn eine Geschworenengerichtsbarkeit auf die Aussagen von Augenzeugen hin für schuldig befunden. Hewlet hatte deren Bekundungen ein standhaftes Beharren auf seiner Unschuld und das bloße Bestreiten der Tat entgegengesetzt. Schon in den ersten Zeilen stellt der Chronist den Fall als eine jener Begebenheiten dar, in denen einander widersprechende Berichte von gleichem Gewicht zu sein scheinen. Zu Tyburn blieb der Richtspruch bestehen, doch Hewlet wiederholte sein Dementi.
Hewlet war in Warwickshire als Sohn Richards, eines Fleischers, zur Welt gekommen. Seine Lehrzeit absolvierte er nicht beim Vater, sondern erlernte dasselbe Handwerk in Leicester. Böswillige Zungen, so vermerkt der Chronist, wollten wissen, dass dieser Beruf ihm ein blutdürstiges Wesen eingegeben habe. Ein solcher Vorwurf begleitete bereits die Schilderung seiner ersten Jahre. Hewlet blieb jedoch nicht bis zum Ende seiner Lehre. Als kräftiger junger Mann hoffte er auf ein Fortkommen im Militär und trat unter der Herrschaft Wilhelms III. in das Erste Garderegiment ein.
Der Krieg trug ihm bald den Ruf eines tapferen, doch rauen und grausamen Soldaten ein. Seinen Offizieren galt er der Überlieferung nach als verlässlich, ohne dass man ihm Zuneigung entgegenbrachte. Er schloss sich einem Korporal namens Blunt an, der als ein Mann beschrieben wird, dem weder Sicherheit noch die Ferne der Gefahr behagten. Bei der Belagerung von Namur lagen beide in den Schützengräben, als die Franzosen einen heftigen Ausfall unternahmen und unter schweren Verlusten zurückgeschlagen wurden. Im Getümmel des Gefechts setzten sich die Nachsetzenden in einem Außenwerk fest und brachten beinahe ein weiteres in ihre Gewalt; das Gelände lag weiterhin unter feindlichem Beschuss. Ein junger Kadett aus Blunts Regiment war gefallen.
Blunt wies seinen Oberst darauf hin, dass der Kadett neunzehn Pistolen bei sich getragen habe und es bedauerlich wäre, fielen diese den Franzosen in die Hände. Er erbat die Erlaubnis, das Geld zu bergen. Der Oberst hielt ihm entgegen, dass das Terrain noch immer vom feindlichen Feuer bestrichen werde und jeder Mann, der sich dorthin wage, sein Leben aufs Spiel setze; zudem lägen dort etliche Leichen, sodass es schwerfallen dürfte, den Richtigen auszumachen. Blunt erwiderte, er werde den jungen Mann an einem anderen Merkmal erkennen, sollte dessen Antlitz unkenntlich sein. Schließlich ließ der Oberst ihn gewähren. Blunt durchquerte das Feuer, musterte mehrere Gefallene, erkannte den Kadetten und brachte die Münzen zurück. Er hatte sein Leben gewagt, um die neunzehn Pistolen einzubringen.
Diese Tat, so heißt es in der Chronik, stachelte Hewlets Ehrgeiz an. Er brannte darauf, ein Wagnis einzugehen, das jenem gleichkäme. Eine Gelegenheit bot sich bei den Arbeiten an einer Mine unter einer feindlichen Bastion. Der mit dem Entzünden der Pulverspur betraute Mineur hatte am Vorabend übermäßig gezecht und irrte sich in der Stunde; er legte die Lunte zu früh an, während die Schanzarbeiter noch unter Tage gruben. Ein Posten stürzte hervor und rief, die Sprengung müsse bis zum Mittag warten, da noch an die zwanzig Männer im Stollen seien und den Tod fänden. Hewlet drang mit gezogenem Degen vor und hieb die Pulverspur entzwei, kurz bevor das Feuer die Pulverfässer erreichte. So rettete er die Schanzarbeiter vor dem Verderben. Die Chronik zeichnet ihn hierbei, wie er das Wagnis einlöste, das er sich nach Blunts Bravourstück versprochen hatte.
In der Schlacht bei Landau traf Hewlet der Kolbenstoß einer Muskete am Kopf. Seine Schädeldecke wurde zerschlagen, und man vollzog an ihm einen Eingriff, den der Chronist als Trepanation bezeichnet. Nach dieser Behandlung, so versichert er, habe Hewlet seine vormaligen Geisteskräfte nie wieder gänzlich erlangt und sei, sobald er trank, in einen Zorn verfallen, der an Raserei grenzte. Auf diese Weise verknüpft die Chronik die Verwundung von Landau mit den Verhaltensauffälligkeiten, die sie ihm nach seiner Rückkehr nach England zuschreibt.
Nach dem Frieden von Rijswijk kehrte Hewlet nach England zurück. Er trat in die Dienste eines Edelmanns und vermählte sich. Ihm und seiner Gattin wurden neun Kinder geboren; der Chronist fügt hinzu, dass sie alle bereits verstorben waren, ehe ihr Vater sein tragisches Ende fand. Später bekleidete er das Amt eines Nachtwächters; in dieser Stellung befand er sich laut der Chronik, als Joseph Candy zu Tode kam.
Candy starb an den Folgen eines Schlages, der ihm eine tödliche Kopfverletzung beibrachte, und Hewlet wurde angeklagt, ihm diesen Hieb mit seinem Wächterstab versetzt zu haben. Vor Gericht sagten Augenzeugen gegen ihn aus. Am 26. Dezember 1724 sprachen die Geschworenen Hewlet schuldig, Candy mit dem Dienststock jenen tödlichen Streich versetzt zu haben. Hewlet setzte diesen Aussagen nichts als die unablässige Beteuerung seiner Unschuld und das Bestreiten jeglicher Tätlichkeit entgegen.
Nach der Verurteilung wurde Hewlet in die Zelle der zum Tode Verurteilten verlegt. Statt die vom Chronisten erwartete Reue an den Tag zu legen, schmähte er die Belastungszeugen, schalt sie Meineidige und rief das Strafgericht Gottes über sie herab. Er wünschte, seine Erscheinung möge sie nach seinem Tode bis ins Grab hinein heimsuchen und in Schrecken versetzen. Als man ihm vorhielt, dass solche Reden einem Manne übel anstünden, der sich anschicke, vor seinen Richter im Himmel zu treten, änderte er seinen Ton keineswegs.
Je näher der Tod rückte, desto weniger zeigte ihn die Chronik von Furcht vor dem Scheiden aus dem Leben ergriffen. Einzig das Verlassen seiner Ehefrau und einiger alter Bekannter aus Warwickshire schien ihn zu schmerzen. Er verlangte nach dem Sakrament und erklärte, sich nach besten Kräften vorbereiten zu wollen. So standen die Gebete, die er seinen letzten Stunden widmen wollte, unvermittelt neben seinem Ingrimm auf die Belastungszeugen. Am Tage der Hinrichtung hielt Hewlet an jener Haltung fest, die er während der Haft gezeigt hatte, ohne ein Geständnis oder einen Widerruf beizufügen. In Tyburn beteuerte er abermals vor der versammelten Menge seine Unschuld.
Dann folgte jene Geste mit dem Gebetbuch. Hewlet küsste es, als leiste er einen Eid darauf, und wiederholte, Candy niemals geschlagen zu haben. Er starb zu Tyburn in vorgerücktem Alter. Viele Jahre lagen zwischen dem Soldaten, der die Lunte durchtrennt hatte, und dem Nachtwächter, dem man den tödlichen Schlag an Candy zur Last legte. Der Mut des Ersteren vermochte die Unschuld des Letzteren ebensowenig zu beweisen, wie sein Ruf der Rohheit allein die Tat belegen konnte. Vor der Menge entschied sich Hewlet, unablässig dieselbe Tatsache zu wiederholen: Er bestritt, jenen Mann berührt zu haben. Sein Schwur stand fortan gegen einen Richtspruch, der sich auf das Zeugnis von Augenzeugen gegründet hatte.
