Am 22. November 1867 betrat die Quartiergeberin von Mathilde von Ledske das Zimmer, das sie seit dem Vortag nicht mehr betreten hatte. Zwei halb geleerte Teetassen standen noch auf dem Tisch. Die Kanne war verschwunden, ebenso der Schlüssel zur Zimmertür. Zwischen Tisch und Kanapee lag die junge Frau, den Kopf an den Rand des Polsters gelehnt, als wäre sie zu Boden geglitten. Eine Blutspur war aus ihrem Mund geronnen. Nichts deutete auf einen Kampf hin.
Am Vorabend hatte Mathilde Besuch aus Wien empfangen. Man hatte den Nachmittag gemeinsam verbracht und wollte, so hieß es, das Theater besuchen. Gegen halb sieben erkundigte sich die Fremde bei der Witwe Hartmann, ob das Treppenhaus beleuchtet und deren Tochter im Hause sei. Sie verlangte nach einer Droschke. Frau Hartmann entfernte sich für fünf Minuten, um ein Fuhrwerk zu besorgen; als sie zurückkehrte, war die Tür verschlossen. Sie erblickte weder ihre Mieterin noch deren Besucherin wieder und vermutete, beide Damen hätten sich zu Fuß auf den Weg gemacht.
Tags darauf ließ sich Mathilde nicht blicken. Die Wirtin wähnte sie bei ihrer Freundin, bis sie erfuhr, dass jene bereits am Abend des 21. ihr Gasthaus allein verlassen hatte. Hartmann und ihre Tochter verschafften sich durch einen Nebeneingang Zutritt. Das Abendessen stand unberührt: Backwerk, Fleisch, Früchte und die zwei halb geleerten Tassen. Der Tee war in ein Glasgefäß umgefüllt worden; die Teekanne fehlte. Die Kerze war nicht herabgebrannt, sondern von fremder Hand gelöscht worden.
Zwei Tage später untersuchte der Gerichtsmediziner den Leichnam. Äußere Verletzungen boten keinen Aufschluss über die Todesursache. Im Magen stellten die Ärzte einen charakteristischen Geruch, verändertes Blut und Befunde fest, die sie auf Blausäure zurückführten. Die auf dem Tisch verbliebenen Getränke – Tee, Milch und Rum – enthielten kein Gift; die chemische Analyse wies es jedoch im Mageninhalt und im Blute nach. Das Gutachten hielt fest, dass ein Teil des Giftes rasch in die Organe übergegangen sei und die Vergiftete das Bewusstsein verloren habe. Der kostbare Schmuck und die goldene Uhr lagen unberührt da. Briefe und ein Siegelring hingegen fehlten. Ein Raubmord schied für die Ermittler aus.
Die Unbekannte war am Vormittag des 20. November in München eingetroffen und im Hotel Vier Jahreszeiten unter dem Namen einer „Baronin Marie Bay“ abgestiegen. Sie hatte Wein bestellt, diesen auf zwei kleine Flaschen verteilen lassen, Theaterbilletts besorgt und einen zweitägigen Aufenthalt angekündigt. Am Abend der Tat kehrte sie verstört ins Hotel zurück, verlangte ihre Rechnung und gab vor, ein Telegramm ihres Gatten zwinge sie zur Abreise nach Paris. Ein solches Telegramm war nie eingetroffen. Sie verteilte Trinkgelder, bestieg mit jenem Herrn, der sie tags zuvor ins Theater begleitet hatte, eine Droschke und nahm den Nachtzug nach Wien.
Mit ihrer Verhaftung trat ihr wahrer Name zutage: Julie Ebergenyi, Stiftsdame eines adeligen Kapitels in Brünn. Auch die Tote führte einen anderen Namen. Mathilde von Ledske war die Gräfin Chorinsky, getrennt lebende Gattin Gustavs, eines österreichischen Offiziers. Seit Jahren weilte sie fern von ihm, anfangs bei den Schwiegereltern, später in wechselnden Städten; im Herbst 1867 bewohnte sie ein Zimmer in München. Diese Heirat verlieh dem Kriminalfall eine doppelte Bühne: die bayerische Untersuchung über die Todesursache, die österreichische über Julies Person – und hinter beiden die Gestalt eines Mannes, der eine neue Ehe anstrebte.
Gustav Chorinsky und Julie hatten einander im Frühjahr kennengelernt. Sie verlobten sich, und der Graf hielt beim Vater der jungen Frau um deren Hand an. Doch Mathilde lebte; eine Ehescheidung schien unerreichbar. Die Trennung hatte das Eheband nicht gelöst, und die von Gustav hinterlegte Kaution von zwölftausend Gulden blieb an das rechtliche Schicksal seiner Gattin gebunden. Mathildes Briefe spiegelten den Wandel einstiger Zuneigung in Furcht und Demütigung: Sie beklagte, ihr Mann habe sie verstoßen, ihr befohlen zu verschwinden, und ihr eröffnet, eine vermögende Frau heiraten zu wollen.
Den Akten des Neuen Pitaval zufolge reiste Julie unter falschem Namen nach München, versehen mit Schriften und einem Empfehlungsschreiben, das ihr Zutritt zu Mathilde verschaffen sollte. Als am 26. November ein Kommissär in ihrer Wohnung erschien, erbleichte sie, zitterte und bat um Zeit, sich anzukleiden. Auf dem Amt gestand sie schließlich, sich bei einem Fotografen Blausäure verschafft und diese in Mathildes Tee geleert zu haben, als sie gemeinsam tranken. Doch sogleich brach sie ab: „Ich habe gesagt, ich war es; schreiben Sie es nieder, wenn Sie wollen, ich stürze mich selbst ins Verderben. Jemand aus München hatte den Gedanken, die Tat zu begehen.“
Alsbald wechselte ihre Aussage erneut. Mathilde habe einen Schwächeanfall erlitten; eine angebliche Baronin Bay und später eine geheimnisvolle Victoria Horvath hätten die Flaschen beschafft oder das Gift gemischt. Nachforschungen nach diesen Personen verliefen im Sande. Julie behauptete, jene falsche Horvath habe ihr Teekanne, Schlüssel und ein Paket übergeben, die sie daraufhin verborgen habe. Ihre Kammerjungfer sagte jedoch aus, Julie habe sie angewiesen, eine Teekanne auszuwaschen; ein versiegeltes, der Schwester anvertrautes Päckchen barg Briefe Mathildes sowie ein kleines Fläschchen Blausäure. In ihrer Habe stießen die Ermittler auf den Siegelring der Gräfin; einer der beschlagnahmten Schlüssel passte zu deren Kommode.
Der in München festgenommene Graf leugnete anfänglich jede Kenntnis über die Tragweite der Reise. Die Anklage trug jedoch Handlungen zusammen, die das Verbrechen vorbereitet haben sollten: Er hatte den Aufenthaltsort seiner Gattin erkundet, Reisepass und Empfehlungsschreiben beschafft, für Julie Geld gewechselt, Herbergen bestimmt und das Fuhrwerk zum Bahnhof bestellt. Ein Freund, Rampacher, war nach München entsandt worden, um den Tod Mathildes zu überprüfen; er brachte die Gewissheit und verständigte die Behörden. In den vom Gericht herangezogenen Briefen beschwor Gustav seine Geliebte, bei einer abgesprochenen Version zu bleiben und sich nicht beirren zu lassen.
Das Verfahren gegen Julie fand in Wien statt. Die Staatsanwaltschaft forderte die Todesstrafe; die Verteidigung bestritt die Vergiftung der Gräfin nicht, verwies jedoch auf die Abhängigkeit von Gustav und bezweifelte das Vorliegen der gesetzlichen Erfordernisse für eine Hinrichtung. Am 25. April 1868 erkannte das Gericht auf vorsätzlichen Mord und verurteilte sie zu zwanzig Jahren schweren Kerkers, verschärft durch eine jährliche Fasttägigkeit und den Verlust des Adelsstandes. Das Urteil hob die Arglist hervor, mit der sie Mathildes Vertrauen erschlichen hatte, rechnete ihr aber ihren seelischen Zustand, die Einwirkung Dritter und ihre bisherige Unbescholtenheit als Milderungsgründe an. Die Nichtigkeitsbeschwerde blieb erfolglos.
Am 22. Juni trat Gustav vor das Schwurgericht in München. Die Frage galt nicht mehr bloß seinen Wünschen, sondern seinen Taten. Mediziner stritten über seinen Geisteszustand; die Verteidigung suchte seine Widersprüche, Leidenschaften und Zornausbrüche als Zeichen eines die Zurechnungsfähigkeit aufhebenden Leidens darzustellen. Die Geschworenen verneinten die Frage der Anstiftung, bejahten jedoch jene der Beihilfe: Er habe Julie vor der Tat mit Rat sowie durch die Mittel für die Reise, die Annäherung an seine Gattin und die Flucht unterstützt.
Das Gericht verurteilte ihn zu zwanzig Jahren Festungsarrest und anschließender Landesverweisung. Das Strafmaß trug seinem militärischen Rang und seinen Dienstzeugnissen Rechnung. Julie büßte als Vollstreckerin des Mordes; Gustav, obgleich von den Geschworenen nicht als Anstifter bezeichnet, wurde für Vorbereitung und Unterstützung bestraft. Nach diesen zwei Urteilssprüchen waren Tee, Fläschchen und Schlüssel keine bloßen Requisiten mehr: Sie verknüpften das verschlossene Münchner Zimmer mit dem Versprechen einer Ehe, die erst durch den Tod möglich werden sollte.
