Der Ladenbursche wusste wohl, dass seine Dienstherrin den Zug nicht genommen hatte. Er hatte eigens auf dem Bahnsteig gewartet, um Madame Boyer abfahren zu sehen; doch weder sie noch Vitalis waren erschienen. Als Letzterer am folgenden Morgen mit unerschütterlicher Zuversicht behauptete, er habe die Dame zum Bahnhof geleitet, widersprach der Junge nicht. Er hatte soeben begriffen, dass ein Scherz bisweilen dazu dienen kann, ein Geheimnis zu verdecken, über das zu lachen sich keineswegs ziemt.
Léon Vitalis hatte angekündigt, seiner Geliebten einen Streich zu spielen: Er wolle sie in den Zug nach Montpellier steigen lassen, um sich sodann im Augenblick der Abfahrt unbemerkt davonzumachen. Der junge Angestellte, der mit den häuslichen Zwistigkeiten hinlänglich vertraut war, um den Einfall amüsant zu finden, hatte dem Schauspiel beiwohnen wollen. Dieser vergebliche Gang sollte zum entscheidenden Zeugnis werden. Indem der Mörder glaubte, sich einen Mitwisser für seine Heiterkeit heranzuziehen, schuf er sich unfreiwillig den Belastungszeugen für seine Lüge.
Die Mutter, die Tochter und der Buchhändler
Drei Jahre zuvor, im Jahre 1874, hatte das Ableben des Herrn Boyer in Montpellier eine Witwe, eine halbwüchsige Tochter und ein ansehnliches Vermögen hinterlassen. Der verblichene Kaufmann hatte den Hauptteil seiner Güter seiner Tochter Marie vermacht; die Gattin sollte die Einkünfte bis zur Volljährigkeit der Erbin verwalten. Léon Vitalis, ein junger Buchhandelsgehilfe, der bald darauf das Lager der Madame Boyer teilte, hatte sich in dieser Familie bereits unter der bequemen Maske eines dienstbaren Verwandten eingenistet.
Der Bericht H. B. Irvings, gestützt auf eine zeitgenössische Justizbroschüre und die Verhandlungsprotokolle, zeichnet den Charakter der beiden Frauen in düsteren Farben. Er erblickt in der Mutter eine Lasterhafte, in der Tochter eine Egoistin und zieht aus deren Schönheit oder Frömmigkeit Schlüsse, denen man sich keineswegs anschließen muss. Die bloßen Taten genügen vollauf, um das Drama zu begreifen. Eine Mutter besaß das Geld, eine Tochter ging dem Erbe entgegen, und ein Mann trachtete nacheinander und schließlich gleichzeitig nach den Gunsterweisen und den Mitteln beider.
Madame Boyer nahm Marie aus dem Klosterpensionat. Sie finanzierte das Geschäft von Vitalis, der mit gebrauchten Büchern handelte und sich überdies im Geldverleih versuchte. Bald jedoch bemerkte sie das wachsende Interesse, das er ihrer Tochter entgegenbrachte. Zur Fortsetzung ihrer Ausbildung nach Lyon entsandt, unterhielt das Mädchen einen heimlichen Briefwechsel mit ihm. Nach ihrer Rückkehr war die Rivalität kein bloßer Argwohn mehr; sie vergiftete die Mahlzeiten, bestimmte die Abwesenheiten und prägte jedes Wort wie jedes Schweigen.
Ein junges Mädchen ist nicht darauf vorbereitet, zur Nebenbuhlerin der eigenen Mutter zu werden. Eine Mutter wiederum schützt sich nicht dadurch, dass sie ihr Kind zur Zeugin der eigenen Verstrickungen macht. Vitalis hingegen zog seinen Vorteil daraus, dass eine jede ihr Unglück der jeweils anderen zuschrieb.
Zwei Läden für drei Seelen
Im Januar 1876 kamen bei Madame Boyer Wertpapiere abhanden. Sie erstattete Anzeige, zog diese jedoch alsbald zurück. Später warf sie Vitalis vor, sich an diesem Gelde gütlich getan zu haben. Das Vertrauen war mithin zerrüttet, doch zur Trennung kam es nicht. Er weilte einige Zeit in Paris; Mutter und Tochter beklagten seine Abwesenheit, und dieses gemeinsame Hoffen bewahrte jene Verbindung, die die Eifersucht längst hätte zerreißen müssen.
Im Herbst siedelten die beiden Frauen nach Marseille über. Madame Boyer erwarb zwei nebeneinanderliegende Läden in der Rue de la République: eine Käserei für sich selbst, ein Modewarengeschäft für Marie. Hinter den Auslagen verbanden ein Salon, eine Küche und eine fensterlose Kammer ihr tägliches Dasein; unter der Küche befand sich ein Keller. Jene Räume, die ihre Unabhängigkeit sichern sollten, schlossen die drei Akteure in eine unausweichliche Nachbarschaft ein.
Zu Beginn des Jahres 1877 stieß Vitalis zu ihnen. Er erwirkte eine Vollmacht, um ihre Geschäfte zu besorgen und die Läden zu veräußern, die weniger einbrachten als erhofft. Marie stellte er eine gemeinsame Flucht in Aussicht. Doch es gelang ihm nicht, einen Käufer zu einem annehmbaren Preise zu finden, und Madame Boyer, von einer Krankheit genesen, beschloss, ihn fortzujagen. Damit verlor er auf einen Schlag seine Geliebte, die Verfügungsgewalt über das Vermögen und die Möglichkeit, die Tochter mit sich zu führen.
Aus dieser Sackgasse erwuchs der Entschluss zum Mord. Der alte Bericht vermeldet, Marie habe gezögert, ehe sie in den von Vitalis ersonnenen Plan einwilligte. Es hieße jedoch fehlgehen, dieses Zaudern als Unschuld auszulegen: Sie besaß in der Folgezeit mehrfach Gelegenheit, Hilfe herbeizurufen, die Türen zu öffnen und dem Unheil Einhalt zu gebieten. Hörigkeit mag ein Verhältnis erklären; die vollbrachten Taten vermag sie nicht aufzuheben.
Die letzte Frist
Am 19. März 1877 verließ Madame Boyer das Haus, um die Messe zu besuchen. Sie hatte Vitalis unmissverständlich bedeutet, dass sie ihn bei ihrer Wiederkehr nicht mehr anzutreffen wünsche. Als sie heimkehrte, verweilte er noch immer an Ort und Stelle. Der Laufbursche wurde unter dem Vorwand einer Familienunterredung weggeschickt. Diese so alltägliche Wendung, die keinerlei Argwohn erregte, schuf die für das Verbrechen erforderliche Stille.
Vitalis fiel im Salon über Madame Boyer her. Sie rief nach ihrer Tochter. Marie eilte nicht zu ihrer Rettung: Sie schloss die Läden ab und leistete dem Mörder Beistand. Wir wollen den Kampf hier nicht im Einzelnen schildern; es genügt zu wissen, dass das Opfer Gegenwehr leistete, der Mörder der Hilfe bedurfte und ihm diese von jener gereicht wurde, die die Sterbende um Hilfe anflehte.
Der Leichnam wurde im Keller verborgen. Bei der Rückkehr des Burschen erfand Vitalis die Reise nach Montpellier und den geplanten Scherz auf dem Bahnhof. Die beiden Liebenden hatten nun die Nacht vor sich; sie verfügten jedoch nicht über das Erdreich, das sie aufzugraben gedachten. Unter dem Kellerboden verhinderte gewachsener Fels das Verscharren. Das Haus weigerte sich rein materiell, das ihm zugedachte Geheimnis aufzunehmen.
Daraufhin beschlossen sie, die sterblichen Überreste fortzuschaffen. Der Hafen war zu belebt; am darauffolgenden Tage luden sie zwei Bündel auf einen Karren. Ein Zollbeamter hielt sie unterwegs an und befragte sie. Vitalis gab vor, es handele sich um Reisegepäck. Durch diese Begegnung in Furcht versetzt, entledigten sie sich ihrer Last schließlich in einem Straßengraben, wo sie sie mit Steinen und Sand bedeckten.
Das beobachtete Haus
Seit seinem vergeblichen Warten auf dem Bahnsteig hielt der Laufbursche das Haus im Auge. Er bemerkte die nächtliche Ausfahrt mit dem Karren. Auch einer Nachbarin waren beunruhigende Vorkommnisse aufgefallen. Sie trugen ihre Beobachtungen zusammen und begaben sich zum Polizeikommissar. Es handelte sich längst nicht mehr um bloße Nachbarschaftsneugier: Mehrere voneinander unabhängige Umstände wiesen auf dasselbe Verschwinden hin.
Gerade als der Kommissar versprach, Nachforschungen anzustellen, erreichte ihn die Meldung vom Fund der verdächtigen Bündel. Er ließ den Jungen rufen, der seine Dienstherrin an ihren Kleidern erkannte. All die Mühen, die man aufgewendet hatte, um den Leichnam unkenntlich zu machen, hatten die vertrauten Züge nicht zu tilgen vermocht, die ein Bediensteter an einer täglich gesehenen Gestalt sogleich wiederzuerkennen wusste.
Vitalis und Marie wurden festgenommen, als sie soeben ihre Flucht vorbereiteten. Anfänglich beharrten sie darauf, Madame Boyer sei verreist, legten jedoch bald darauf vor dem Untersuchungsrichter Proal ein umfassendes Geständnis ab. Die Lüge vom Eisenbahnzug, das Fortschaffen der Bündel, das Auffinden der Toten und die Aussagen der Zeugen fügten sich nunmehr zu einem Ganzen zusammen, dessen Fortgang sie nicht mehr zu lenken vermochten.
Zwei Urteilssprüche
Die Verhandlung vor dem Schwurgericht in Aix wurde Anfang Juli 1877 eröffnet. Der Einfluss, den Vitalis auf Marie ausübte, schien noch immer so gewaltig, dass man ihn während eines Teils ihres Verhörs aus dem Saal weisen musste. Die Geschworenen billigten der jungen Frau mildernde Umstände zu: Sie wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt. Über Vitalis wurde die Todesstrafe verhängt; er starb am 17. August unter dem Fallbeil. Irving berichtet, Marie sei im Jahre 1892 begnadigt und freigelassen worden, nachdem sie sich im Gefängnis eine vorbildliche Führung erworben hatte.
Der Unterschied im Strafmaß bedeutet keineswegs eine schlichte Scheidung in einen alleinigen Haupttäter und ein willenloses Werkzeug. Er spiegelt lediglich wider, wie das Gericht die jeweilige Schuld gewichtete. Madame Boyer kehrte nicht mehr in ihre beiden Läden zurück. Und die Erbschaft, die ihre Tochter einst in den Augen von Vitalis begehrenswert gemacht hatte, vermochte dieser keine der verheißenen Pforten aufzustoßen.
Zu Beginn hatte jeder der Beteiligten seine Zukunft erzwingen wollen: die Mutter, indem sie den Geliebten festhielt; der Liebhaber, indem er sich des Geldes bemächtigte; die Tochter, indem sie mit ihm entfloh. Am Ende blieben ein leerer Platz in einem Eisenbahnwagen und ein Junge, der sich zum Spott dorthin begeben hatte. Das Verbrechen hatte seine Spuren nicht zu verwischen vermocht, weil ein Zeuge am Gleis vergeblich auf eine Frau gewartet hatte, die nimmermehr kommen konnte.
