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Justiz & Skandale · Vereinigtes Königreich

Der zurückgegebene Schlüssel

Hannah Brown sollte mit ihrem Ehemann zurückkehren, um den rückständigen Mietzins zu begleichen. Doch nur der Schlüssel fand den Weg zurück. Drei Monate später führte die Untersuchung das Umfeld der Verschwundenen zu jenem Verlobten, der einst die Verlobung für gelöst erklärt hatte.

Der Schlüssel war zurückgegeben worden; Hannah Brown war nicht wiedergekehrt. Ihrer Wirtin hatte sie noch angekündigt, am Montag in Begleitung ihres Ehemannes vorbeizukommen, um die noch ausstehende Miete zu entrichten. Am Dienstag lieferte eine andere Mieterin den Schlüssel ab. Als man am Mittwoch die Kammer betrat, fand sich darin nichts weiter als ein Vogelbauer. Das Mobiliar war bereits vor der Trauung veräußert worden. Alles glich dem verabredeten Aufbruch einer Frau, die im Begriff stand, ein neues Leben zu beginnen.

Die Hochzeit sollte am Weihnachtstag des Jahres 1836 vollzogen werden. Hannah hatte Evan Davis darum ersucht, sie zum Traualtar zu führen; die Tochter des Hauses sollte als Brautjungfer dienen. Man hatte ein gemeinsames Mahl vorgesehen. Der Bräutigam hieß James Greenacre. Wenige Wochen darauf sollte London seinen Namen weit besser kennen als jenen der Frau, der er die Ehe versprochen hatte.

Der Sonntag, an dem geheiratet werden sollte

Hannah Brown verdiente ihren Lebensunterhalt mit Waschen und Mangeln. Sie bewohnte ein Souterrain an der Straßenseite eines Hauses in der Union Street, unweit des Middlesex Hospital. Ihre Schwester, ihr Bruder, ihre Bekannten und die Personen, bei denen sie gewohnt hatte, sollten bald vor Gericht darlegen müssen, was bis dahin allein sie selbst gekümmert hatte: ihre Kleidung, ihre Gewohnheiten, die Taschenuhr, die sie besaß, die für den Auszug getroffenen Vorkehrungen.

Sie hatte eine Nichte großgezogen, die sie als ihre Tochter bezeichnete. Auch hatte sie davon gesprochen, einen Obst- und Pastetenladen zu eröffnen. Dieser Plan findet sich in der Aussage einer Freundin, ohne dass feststünde, wie weit die Vorbereitungen gediehen waren. Er genügt indes als Mahnung, dass diese Frau noch andere Dinge im Sinn hatte als jene, aus denen die Justiz später ihre einzige Geschichte machen sollte. Sie arbeitete, traf Vorsorge, verkaufte ihren Hausrat und rüstete sich zur Hochzeit.

Das Aufgebot war bestellt. Am Samstag, dem 24. Dezember, sollte Hannah die Nacht bei Catharine Glass verbringen, die vergeblich auf sie wartete. Greenacre hingegen fand sich spät abends bei den Davis ein. Er erklärte, die Verlobung sei gelöst: Das Vermögen seiner Braut entspräche keineswegs dem, was er sich erhofft habe. Ein Disput ums Geld trat an die Stelle des Hochzeitsmahls. Jene, die sich hätten beunruhigen können, erfuhren das Ende der Verlobung somit aus dem Mund jenes Mannes, dem sie ihre Freundin anvertraut hatten.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Sachverhalten war beträchtlich. Eine Frau konnte von ihrer Heirat Abstand nehmen, ihre Absichten ändern, abreisen, ohne jeden davon in Kenntnis zu setzen. Eine verschwundene Frau hingegen verlangte danach, dass man sie suchte. Indem er von einer Entzweiung sprach, lieferte Greenacre einen Grund, diese zweite Frage vorerst nicht zu stellen.

Eine Unbekannte in London

Am 28. Dezember wurde unweit der Edgware Road ein Teil des Leichnams einer Frau aufgefunden. Weitere Überreste wurden getrennt entdeckt, namentlich Anfang Januar im Regent’s Canal. Die Ermittler standen vor einem Opfer, dessen Wiedererkennung man planmäßig vereitelt hatte. Das ungeheure Aufsehen, das der Fund erregte, machte die Feststellung des Namens keineswegs leichter.

Die Akte verwahrt die Nachforschungen, die Obduktionsbefunde und die sichergestellten Gegenstände. Sie gebietet zugleich eine Zurückhaltung, welche die Flugschriften, die rings um die Affäre feilgeboten wurden, kaum kannten. Die Versehrungen des Körpers im Einzelnen zu schildern, trüge nichts zum Verständnis von Hannah bei. Was diese Eingriffe für den Täter bewirkt hatten, fällt hingegen sehr wohl ins Gewicht: Sie verzögerten den Augenblick, da jemand benennen konnte, wer fehlte und an wen man sich zu halten hatte.

Dieser Augenblick trat im März ein. Nahestehende erkannten Hannah Brown. Ihr Bruder William Gay und ihre Schwester wirkten an der Identifizierung mit. Die Kleidungsstücke und der persönliche Nachlass lieferten weitere Anhaltspunkte. Die Unbekannte der gedruckten Berichte fand ihr Umfeld wieder; die Ermittlung fand den Verlobten.

William Gay vermochte sich nun auf eine Begegnung zu besinnen, die sich nach Weihnachten zugetragen hatte. In einem Laden war er Greenacre als Hannahs Bruder vorgestellt worden. Vor Gericht schilderte er die sonderbare Unruhe, die er bei jenem Mann wahrgenommen hatte. Ein bloßer Eindruck war kein Beweis für eine Tötung. Er gewann jedoch eine neue Tragweite im Verein mit dem Verschwinden, der gemeldeten Trennung und der Habe der gesuchten Frau, die man alsbald sicherstellen sollte.

Zwei Personen in derselben Kammer

Greenacre lebte mit Sarah Gale zusammen. Sie verdingte sich vornehmlich als Schuhmacherin; ein Kind begleitete sie. Zeugen sollten auftreten, um zu ihren Gunsten auszusagen, ihre Arbeitsamkeit und die von ihr erwiesenen Dienste zu rühmen. Dieses Dasein tritt in den zeitgenössischen Schilderungen weit weniger hervor als ihre Nähe zum Beschuldigten. Das Gericht hatte jedoch zu entscheiden, was sie selbst getan und gewusst hatte.

Sergeant Michael Carrow Brown datierte die Einlieferung der beiden Gefangenen auf seiner Wache auf Sonntag, den 26. März, gegen halb zwölf Uhr nachts. Das Protokoll vermerkt an anderer Stelle ein abweichendes Datum für das polizeiliche Einschreiten; Browns Zeugnis erlaubt es zumindest, diesen Augenblick ihres Gewahrsams festzuhalten. In ihrer Behausung brachten die Durchsuchungen Kleider, eine im Bettzeug verborgene Taschenuhr und Pfandscheine ans Licht. Sachkundige Zeugen brachten diese Gegenstände mit Hannahs Besitz in Übereinstimmung.

In jener Nacht unternahm Greenacre einen Selbstmordversuch und wurde gerettet. Danach sprach er zu den Polizisten. Seine Darstellung räumte das Verbergen des Leichnams ein, bestritt jedoch den Mord: Hannah, so behauptete er, sei an den Folgen eines Sturzes gestorben. Was darauf folgte, erklärte er mit der Furcht vor Verdächtigung. Glaubte man ihm, sollte das Entsetzen über die nach dem Tode vollbrachten Taten gerade von dem Augenblick ablenken, in dem das Leben gewichen war.

Er erklärte ferner, Gale sei an der Tat völlig unbeteiligt. Sie ihrerseits beteuerte, nicht zugegen gewesen zu sein, und lieferte Erklärungen zu den bei ihr vorgefundenen Sachen. Die Ermittlung hielt einigen ihrer Einlassungen die Daten ihrer Aufenthalte und die Erinnerungen der Quartiersleute entgegen. Diese Widersprüche mochten schwer wiegen; sie gestatteten es jedoch nicht, sie allein wegen der räumlichen Nähe zur Urheberin der Tat zu stempeln.

Was die Beweise vermochten

Die Verhandlung begann im April. Die Anklage belangte Greenacre wegen Mordes und Gale wegen Begünstigung nach der Tat. Dieser zweite Vorwurf verlangte die Feststellung, ob sie dem Täter in Kenntnis seines Verbrechens Beistand geleistet hatte. Die bloße Tatsache, mit ihm zusammenzuleben, genügte für diese Entscheidung nicht.

Die Verteidigung forderte die Protokolle der Leichenschau ein. Sie geißelte zudem das bereits durch die Presse gefällte Urteil. Die Öffentlichkeit kannte eine ungeheuerliche Geschichte, noch ehe die Geschworenen die Zeugen vernommen hatten; es galt, Geschworene dazu zu bringen, Tatsachen zu prüfen, deren Deutung jedermann bereits vorweggenommen schien.

So verhielt es sich mit einem Sack, der jenem glich, in den ein Teil der Überreste geschlagen worden war. Der Arbeiter eines Mangelbauers legte dessen Kennzeichen und Umlauf dar. Die Übereinstimmung war bedeutsam. Doch hatten ähnliche Säcke auch dazu gedient, Holzspäne zu Hannah zu befördern. Der Richter rief in Erinnerung, dass der bloße Besitz noch keinen vorbedachten Erwerb eines Werkzeugs zur Verbergung beweise. In einem Prozess, der von vorgefassten Gewissheiten überquoll, verdiente dieser Vorbehalt Gehör.

Die Mediziner wurden zu den Wunden und der Möglichkeit eines Sturzes befragt. Ihre Gutachten widersprachen den von Greenacre vorgebrachten Erklärungen; ihre Antworten enthielten indes feine Unterscheidungen. Manche Verletzungen mochten erst nach dem Tod entstanden sein. Einer der Ärzte vermochte nicht zu bestimmen, ob eine Wunde von einer Faust oder von einem anderen stumpfen Gegenstand herrührte. Hinsichtlich des Zeitpunkts einer Schnittwunde beließ die Erörterung eine Spanne zwischen dem Leben und den unmittelbar darauf folgenden Augenblicken.

Die medizinischen Akten lieferten somit kein geschlossenes Bild, dem man ohne Weiteres hätte folgen können. Sie boten Beobachtungen und Ansichten, abgewogen gegen die Worte des Angeklagten, seine Taten und die übrigen Zeugnisse. Niemand trat auf, um von einem Tod zu berichten, dessen Augenzeuge er gewesen wäre. Das Urteil musste aus diesem Ganzen erwachsen, ohne dass die Lücken durch die Einbildungskraft der Zuschauer ausgefüllt werden durften.

Zwei Urteile

Am 11. April, nach zweitägiger Verhandlung, sprachen die Geschworenen die Angeklagten der ihnen jeweils zur Last gelegten Taten schuldig. Die Urteile wurden am folgenden Tag verkündet: der Tod für James Greenacre; für Sarah Gale die lebenslange Deportation. Sie wurde nicht als Mörderin verurteilt. Der Unterschied zwischen den beiden Urteilen schwindet nicht dadurch, dass ihre Namen auf denselben Broschürenumschlägen gedruckt standen.

Die Berichte über Greenacres letzte Tage fügten den Geständnissen, die das Publikum bereits zu kennen glaubte, noch ein weiteres hinzu. Eine zeitgenössische Schrift berichtet, er habe vor den Sheriffs eingeräumt, Hannah nach einem Streit getötet zu haben. Diese Darstellung deckt sich in ihren Einzelheiten keineswegs mit allen späteren Fassungen. Ihr eine gesicherte Szene zu entlehnen, hieße, das Treiben der Gewissheitshändler von Neuem zu beginnen. Sie bleibt eine überlieferte Äußerung aus der Zeit nach dem Urteilsspruch.

Greenacre wurde am 2. Mai 1837 vor Newgate hingerichtet. Die Menge füllte die angrenzenden Gassen; die Flugschrift schildert selbst die Schaulustigen, die sich auf den Dächern niedergelassen hatten. Sie vermerkt, sein Leichnam sei anschließend innerhalb des Gefängnisbezirks verscharrt worden. Was Gale betrifft, belegen die hier beigezogenen Dokumente lediglich das Urteil auf lebenslange Verbannung; sie erlauben es nicht, ihre Ankunft in Übersee oder ihre weiteren Jahre zu beschreiben.

London besaß nunmehr einen berühmten Verurteilten, ein Schafott und gedruckte Bogen zum Verkauf. Hannah Brown hatte ein Gewerbe besessen, eine Nichte, den Plan für einen Laden und Freunde, die zu ihrer Hochzeit auf sie warteten. Der Schlüssel zu ihrer Kammer war in die Hände der Wirtin zurückgelangt. Es war der einzige Teil ihrer angekündigten Heimkehr, der in Erfüllung ging.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Fairburn: Vollständiges OCR ausgewertet, 247.009 Rohzeichen einschließlich Titelei; Sichtprüfung von 17 gezielten PDF-Seiten. Trauung für Sonntag, den 25. Dezember vorgesehen, nicht Montag, den 26.; Einlieferung auf die Wache vom Sergeant auf den 26. März datiert, während Feltham an anderer Stelle den 24. nennt: Widerspruch beibehalten, kein künstlich vereinheitlichtes Verhaftungsdatum. Kopf nach primären Zeugenaussagen am 6. Januar entdeckt, im Text heißt es Anfang Januar. Schlüssel am Dienstag durch eine andere Mieterin übergeben; der andernorts erwähnte Knabe ist kein Adoptivkind. Hannah zog eine Nichte groß, die sie als Tochter bezeichnete. Gale wegen Begünstigung nach der Tat verurteilt, nicht wegen Mordes: lebenslange Verbannung, ohne spekulative Angaben zu Bestimmungsort oder Lebensabend. Williams/Richardson: gezielte Lektüre der letzten 22.000 Zeichen und Prüfung der PDF-Seiten 5 sowie 25–28 (Titel und Druckseiten 21–24), woraus sich die Anordnung vom 2. Mai und die Hinrichtung ergeben; keine vollständige Lesung beansprucht. Das überlieferte Geständnis ist in Details unvereinbar mit späteren Chroniken: keine fiktive Rekonstruktion der Szene. Die Broschüren speisen sich aus denselben Berichten; zwei Drucke wiegen nicht schwerer als zwei unabhängige Zeugen. Die später vollständig gelesene Chronik verbleibt im Rahmen der privaten Zeugnisse. Keine Gerüchte über frühere Verbrechen, medizinische Diagnosen oder moralische Urteile über Gale übernommen.

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