Um fünf Uhr morgens war die Umgebung des Gerichtsgebäudes bereits dicht gedrängt voll, und doch hatte man den Angeklagten noch gar nicht vorgeführt. Jene, die mit der Herrichtung des Saales betraut gewesen waren, wussten zumindest, was ihnen das Tagewerk einbringen würde: verlegte Matten, gefügte Schranken, grünes Tuch, an den gebührenden Stellen ausgebreitet. In dem Bilde, das wir uns vor Augen stellen, fuhr ein Handwerker mit der Hand über eine Holzkante, um einen Splitter zu brechen; das vornehme Publikum durfte sich nicht verletzen, wenn es herbeieilte, um über einen Mord zu richten.
Für die königliche Familie hatte man eine Loge vorgesehen. Der Name Isaac Blights, der der Name eines Mannes hätte bleiben können, dessen ganzes Sinnen dem Verkauf dessen galt, was abgewrackte Schiffe hinterließen, ging nunmehr von Mund zu Mund unter jenen, die sich die besten Plätze sicherten. Der Mann, der ihn wenige Augenblicke vor dem Schusse noch lebend gesehen hatte, sollte alsbald vor die Schranken treten. Er hieß Richard Patch; er war sein Gehilfe gewesen, dann sein Teilhaber, und die Summe, die er ihm schuldete, war an ebenjenem Tage verfallen, an dem Blight die tödliche Wunde empfing.
Ein Anteil am Geschäft
Richard hatte aus Devonshire eine Erfahrung im Ackerbau mitgebracht, die ihn nicht bereichert hatte. Sein kleines Gut war mit Hypotheken belastet gewesen; die wiederholten Vergleiche hatten nicht genügt, seine Verhältnisse zu ordnen. Als er im Frühjahr 1803 – so berichtet es seine alte Lebensbeschreibung – nach London zog, bedurfte er weit mehr einer Anstellung als eines neuerlichen Rates zur Mäßigung. Seine Schwester diente bei Blight im Hause. Ihre Anwesenheit öffnete ihm eine Tür, an die ein Fremder weit länger hätte klopfen müssen.
Blight betrieb in Rotherhithe das Gewerbe eines Schiffsschleifers. Dieser Handel bestand darin, einen Wert in dem zu erkennen, was andere nicht länger verwenden mochten; ein Schiff mochte seine Fahrt vollendet haben, ohne darum aufgehört zu haben, Gewinn abzuwerfen. Es bedurfte Geldes zum Ankauf, Raumes zur Verwahrung, Urteilskraft, um im rechten Augenblick loszuschlagen, und hinreichenden Vertrauens unter den Männern, damit der Lauf der Dinge nicht an jedem Morgen durch eine peinliche Gewissensprüfung gehemmt würde.
In unserer Vergegenwärtigung des Werkplatzes harrt ein erdachter Gehilfe vor einem aufgeschlagenen Geschäftsbuche. Eine Fuhre muss wieder abgehen, ein Käufer behauptet, man habe ihm einen anderen Preis genannt, und der Prinzipal, den andere Geschäfte rufen, überlässt es dem neuen Gehilfen, den Streit beizulegen. Patch erhebt die Stimme nicht. Er prüft eine Zeile, lässt einen Balken verrücken und erteilt eine Weisung von solcher Bestimmtheit, dass die Leute ihre Arbeit wieder aufnehmen. Der Gehilfe taucht die Feder wieder ein. Von diesem Augenblicke an gilt ihm Patch als ein Mann, an den man sich wenden kann.
Das Vertrauen hatte in diesem Hause indes eine Gestalt angenommen, die minder arglos war als eine bloße Übertragung von Befugnissen. Das Dictionary of National Biography berichtet, Blight habe seine Güter im Jahre 1803 auf Patch überschrieben, um sie vor dem Zugriff seiner Gläubiger zu bergen. Die Quelle hütet sich vor vorschnellen Schlüssen über diesen Akt; sie scheidet diese bloße Namensgesellschaft alsdann von jenem Vertrage, der im August 1805 geschlossen wurde. Damals ging es darum, Patch tatsächlich ein Drittel des Unternehmens einzuräumen. Ein Mann, den man beigezogen hatte, um seinen Namen herzuleihen, durfte nunmehr hoffen, auf eigene Rechnung zu wirken.
Er entrichtete zweihundertundfünfzig Pfund, die aus dem Erlös seines Landes stammten. Diese Zahlung besaß ein Gewicht, wie es Versprechungen niemals eigen ist: Hinter ihm lag ein aufgegebenes Gut, eine einstige Lebensstellung, zu der er auf dieselbe Weise nicht mehr zurückkehren konnte. Doch der Rest des Kaufpreises änderte alles. Weitere tausend Pfund waren am 23. September fällig. Die Quelle versichert, er habe über keinerlei Mittel verfügt, diese beizubringen. Für Blight bedeutete der Verfalltag eine erwartete Einnahme; für seinen Teilhaber ward er zu einer Frist, auf die ihn ein jeder Tag unerbittlich zutrieb.
Die vordere Stube
Am Abend des 23. September 1805 befanden sich die beiden Männer in der vorderen Stube von Blights Hause. Letzterer war in die Stadt zurückgekehrt; der Newgate Calendar schreibt diese Rückkehr dem Zureden von Patch zu. Wir wissen aus den hier herangezogenen Schriften nicht, welche Worte sie in dieser Stube wechselten. Das Geld mag auf ihrer Unterredung gelastet haben; ihre Stimmen vernehmbar zu machen, als stünde eine Tür halb offen, hieße, ihnen einen Ohrenzeugen zu leihen, den die Überlieferung nicht kennt.
Der alte Bericht setzt den entscheidenden Augenblick gegen acht Uhr an. Man hatte Patch soeben die Stube verlassen sehen, als eine Magd ihren Herrn fand, der von einer Pistolenkugel getroffen worden war. Keiner der beiden zugrunde gelegten Berichte benennt einen Zeugen, der den Schuss des Angeklagten mit Augen gesehen hätte. Eben dieses Fehlen sollte den Prozess zu etwas anderem machen als zur bloßen Wiederholung einer Tat, die der Zufall erblickt hatte.
Für das Haus galt es zunächst, einem Menschen beizustehen. Die Rechnungen, das Drittel des Geschäftes und die Fälligkeit des Tages verloren den Rang des Dringlichsten. Derjenige, von dem man noch Entscheidungen erwartete, lag verwundet im eigenen Heim, und die vertraute Wohnstatt barg fortan eine Gefahr, deren Antlitz niemand zu benennen vermochte. Blight verschied am folgenden Tage. Mit ihm schied jener dahin, der seinen Bericht jenem von Patch hätte entgegenstellen können.
Der Friedensrichter Alexander Graham leitete die Ermittlungen; sein Verdacht fiel auf Patch, der in Haft gesetzt wurde. Das Gesinde des Hauses musste die Gewohnheiten, auf die es nicht mehr achtete, mit anderen Augen betrachten. Ein Gang, eine Stunde, eine bis dahin gewöhnliche Anwesenheit wurden nun zu beachtenswerten Dingen. In unserer Werkplatzszene kehrt der Gehilfe zu der Zeile zurück, die er einige Wochen zuvor ohne Zögern niedergeschrieben hatte. Die Tinte verrät nicht, ob der Mann, der ihm den Befehl gab, des Vertrauens würdig war. Sie bezeugt lediglich, dass man ihm gehorcht hatte.
Die reservierten Plätze
Am 5. April 1806 hielt die Menge in Horsemonger Lane jene, die vor Gericht ihres Amtes walten mussten, schier davon ab, ihre Plätze einzunehmen. Das Verzeichnis zählt Herzöge, Lords, Baronets und den russischen Gesandten auf. Diese Fülle von Titeln, die einen beträchtlichen Raum in der Überlieferung einnimmt, bezeugt auch, was aus einer Kriminalsache werden kann, wenn sie den Leuten von Welt die Gelegenheit bietet, sich in einer verstatteten Erregung zusammenzufinden.
Patch erschien ganz in Schwarz, in einer Haltung, die den Berichten zufolge wohlgeordnet war. Er bot jenen, die ihn musterten, nicht das Bild der Verwirrung, das sie vielleicht erwartet hatten. Er plädierte auf nicht schuldig; die Geschworenenbank war besetzt worden, nachdem er drei Männer abgelehnt hatte. Der vorsitzende Richter Macdonald hatte eine Anklage vor sich, deren Kraft aus dem Ineinandergreifen von Indizien erwachsen musste, nicht aus einem Geständnis, das wie das letzte Stück eines bereits geschnürten Bündels beigebracht worden wäre.
Er verlas eine schriftliche Verteidigung. In unserer Vergegenwärtigung des Saales setzt sich ein Zuhörer, der sich vorgebeugt hatte, um besser zu vernehmen, langsam wieder zurück, die Hände auf die neue Schranke gestützt. Nichts besitzt die Einfachheit des Schauspiels, das er erhofft hatte: Der Mann leugnet, niemand hat den Augenblick des Schusses beschrieben, und doch zieht das Geflecht der Umstände, das die Anklage knüpft, einen Kreis um ihn, aus dem ihn seine Worte nicht mehr zu befreien vermögen. Die alten Berichte führen den Urteilsspruch auf diesen Kreis von Indizien zurück. Die Geschworenen sprachen Patch schuldig.
Das Urteil maß die Stufen eines zerstörten Vertrauens ab: der Betrug, der Undank, sodann das Blut. Diese Sprache verlieh dem Mord die Gestalt eines stufenweisen Abfalls, beinahe einer moralischen Lehrbarkeit. Sie gab Blight das Leben nicht zurück und ordnete nicht die Belange jener, deren Unterhalt von seinem Geschäfte abhing. Die Todesstrafe wurde verhängt, verbunden mit der Überlassung des Leichnams zur Sektion, wie die Sammlung berichtet.
Was noch zu begleichen blieb
Am 8. April 1806 wurde Patch vor dem Gefängnis von Horsemonger Lane hingerichtet. Das Dictionary berichtet von keinem Geständnis: Es schildert ihn als tief bewegt durch die Besuche seines Bruders und der Schwester seiner verstorbenen Gattin, ohne dass sich diese Erschütterung in ein Bekenntnis wandelte. Der Verurteilte mochte dem Schmerze jener weichen, die ihn aufsuchten, und dennoch an dem festhalten, was er vor seinen Richtern beteuert hatte. Seine Nächsten mussten mit diesem Abschied von ihm scheiden, ohne die letzte Gewissheit, die ein Geständnis ihnen vielleicht aufgezwungen hätte.
Der Saal leerte sich, die Handwerker durften abbrechen, was zu zerlegen war, und der Name des Toten ging ein in die Druckschriften, die vom Prozesse seines Teilhabers kündeten. In unserer letzten Rückblende auf den Lagerplatz schlägt der Gehilfe das Geschäftsbuch auf einer frischen Seite auf. Eine Fuhre harrt noch immer. Er muss einen Namen eintragen, jenen bezeichnen, der für den Ankauf einsteht, und diesmal fragen, an wen die Weisung zu richten sei.
Er verharrt einen Augenblick mit erhobener Feder. Alles, was das Haus im Gange hielt, ruhte auf Antworten, die ihm einst einfach erschienen waren.
