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Justiz & Skandale · Schottland

Die Gasse des Sir George Lockhart

Am 31. März 1689 streckt John Chislie den Präsidenten des Obersten Zivilgerichts von Edinburgh hinterrücks nieder, nachdem er ihn zuvor in London bedroht hatte. Als Motiv beruft er sich auf einen vermeintlich ungerechten Schiedsspruch – der jedoch seiner Frau und seinen zehn Kindern einen standesgemäßen Unterhalt zugesprochen hatte.

Am Sonntag, dem 31. März 1689, verlässt Sir George Lockhart den Gottesdienst in Edinburgh. John Chislie folgt ihm bis in die Gasse, in welcher der Präsident des Court of Session seine Wohnung hat. Er schießt ihm in den Rücken; die Kugel tritt an der rechten Brust wieder aus. Lockhart wankt und stürzt zu Boden. Ein Arzt, der soeben die Gattin des Richters aufsuchen wollte, sieht Blut aus dessen Mund quellen. Man trägt den Sterbenden ins Haus und bettet ihn auf Stühle; dort haucht er wenig später sein Leben aus. Chislie flieht nicht: Den Männern, die ihn überwältigen, erklärt er unumwunden, er habe diese Tat begangen, um den Richter zu lehren, was wahre Gerechtigkeit sei.

Bereits am folgenden Tag tritt das Stadtgericht zusammen, um über den Mörder zu richten. Chislie räumt den Schuss ein, weigert sich jedoch vor den Schranken des Gerichts, den Beschluss näher darzulegen, der seinen Zorn entfesselt hat. Die Sache birgt ein düsteres Geflecht aus familiärem Groll, wiederholten Morddrohungen auf Londoner Pflaster, der Ausnahmegenehmigung zur Folter und einem Schuldspruch, in dem die Geschworenen ausdrücklich auf »Vorsatz« erkennen. Der Ausgang des Verfahrens erschöpft sich nicht im bloßen Geständnis: Vor allem gilt es zu klären, ob Chislie allein gehandelt hat.

Sir George Lockhart war nicht bloß ein angesehener Magistrat; er stand dem obersten Zivilgericht vor und gehörte dem Geheimen Kronrat an. Sein gewaltsamer Tod fällt in jene Tage, da die Ständeversammlung in Edinburgh tagt. Am 1. April treten Lockharts Bruder und dessen Neffe im Namen der Hinterbliebenen, einschließlich der verwaisten Kinder, vor die Versammlung. Sie ersuchen darum, Chislie sowie einen weiteren Mann namens William Calderwood, der der Mittäterschaft verdächtigt wird, der peinlichen Befragung unterwerfen zu dürfen. Die Stände bewilligen die Folter, fügen jedoch die ausdrückliche Klausel hinzu, dass dieser außerordentliche Fall keineswegs als Rechtspräzedenz dienen dürfe.

Diese Vollmacht entfacht noch vor Eröffnung der Verhandlung einen erbitterten Kompetenzstreit. Der Lord Provost verwahrt sich dagegen, dass durch den Beschluss die althergebrachten Privilegien Edinburghs geschmälert würden. Der Abgesandte des High Constable weigert sich gar, die Richterbank zu betreten, solange dem Earl of Errol oder dessen Stellvertretern nicht die alleinige Gerichtsbarkeit zuerkannt werde. So verstrickt sich die gerichtliche Zuständigkeit in das Untersuchungsverfahren: Lockharts Ermordung verlangt nach rascher Sühne, doch die Gewalten hadern darüber, wem das Richteramt gebührt.

Chislie wird der Folter unterworfen. Auf der Peinbank beteuert er, niemand habe ihn zu dem Attentat angestiftet. Er räumt indes ein, in London dem Advokaten James Stewart gedroht zu haben: Sollte der Gerichtspräsident ihm keine Genugtuung verschaffen, werde er ihn töten. Dieselben Worte habe er gegenüber einem Mann namens Callender und seinem eigenen Onkel William geäußert. Die Drohung entsprang mithin keinem flüchtigen Zornesausbruch. Überdies gesteht Chislie, Lockhart in London mit einer verborgenen Pistole unter dem Mantel auf der Mall aufgelauert zu haben.

Am Morgen des Mordtages lud er seine Waffe, begab sich zur Neuen Kirche und beobachtete Lockharts Heimweg. Er schlich ihm in die Gasse zu seiner Behausung nach, trat von hinten an ihn heran und drückte ab. Nach dem Tod des Präsidenten gibt er sich befriedigt: Er pflege die Dinge niemals halb zu tun. Der Prozess fördert keine Hintermänner zutage. Chislie bestreitet beharrlich jeden Anstifter, wiewohl die Folterung einzig dem Zweck diente, mögliche Mitverschwörer zu entlarven.

Vor den Geschworenen bekennt er sich richterlich des Mordes schuldig und begründet seine Raserei: Lockhart habe einen ungerechten Schiedsspruch gegen ihn gefällt. Zeugenaussagen erhellen, was diesen Groll nährte: Wenige Monate zuvor hatten Lockhart und Lord Kemney in einem Schiedsverfahren Chislies Ehefrau und dessen zehn Kindern einen Unterhalt von jährlich 1.700 Merks zugesprochen. Chislie hatte Stewart angekündigt, noch vor Mariä Lichtmess nach Schottland zu reisen, um den Richter zu richten. Als der Anwalt entgegnete, solcher Gedanke stamme vom Teufel, erwiderte Chislie finster, er werde dereinst mit Gott ebenso abrechnen wie mit dem Richter.

William Chislie, Gerichtsschreiber und Onkel des Angeklagten, berichtet von einer gleichartigen Drohung im vorangegangenen Frühjahr. Er hatte Lockhart gewarnt, doch dieser schlug die Gefahr in den Wind. So offenbart das Tatmotiv einen doppelten Abgrund: Chislie beklagt ein ihm angetanes Unrecht, während der Beschluss des Präsidenten in Wahrheit die nackte Existenz seiner Familie sicherte. Auf diesen Widerspruch angesprochen, hüllt sich der Mörder in Schweigen. Borrows Bericht überliefert nicht die Einzelheiten des Rechtsstreits, der dem Schiedsspruch vorausging; er lässt lediglich die ungeheure Kluft zwischen dem Groll des Mörders und der heilsamen Wirkung des Urteils ermessen.

Zwei Zeugen, David Lockhart und Alexander Walker, sahen den Schuss fallen. Sie überwältigten Chislie; Walker half, ihn zur Hauptwache abzuführen. Ihre Aussagen decken sich mit dem Befund des Arztes David Hay, der zur Behandlung der Frau des Präsidenten herbeigeeilt war und stattdessen den Hausherrn im Sterben vorfand. Der Wundarzt John Bailie untersucht die Schusswunde: Die Kugel drang durch den Rücken ein und trat vorn an der rechten Brust aus. Die Tat des Schützen, das Geständnis des Angeklagten, die Blicke der Zeugen und der gerichtsmedizinische Befund im Sterbehaus greifen lückenlos ineinander. Das Gericht hält an diesen drei Beweissträngen fest, obschon der Mann auf der Anklagebank seine Bluttat längst eingestanden hat.

Die Geschworenenbank setzt sich aus zehn Landbesitzern und fünf Kaufleuten aus Edinburgh zusammen. Einstimmig sprechen sie Chislie des Mordes schuldig, gestützt auf sein Geständnis wie auf die Zeugenaussagen. Zugleich bejahen sie das Mordmerkmal der wohlüberlegten Vorbedacht. Das Urteil gleicht einer grausamen öffentlichen Inszenierung: Am 3. April soll Chislie auf einer Schleife vom Kerker zum Marktplatz geschleift werden. Dort wird ihm bei lebendigem Leibe die rechte Hand abgeschlagen; hernach soll er am Galgen enden, die Mordpistole um den Hals gebunden. Sein Leichnam ist in Ketten zwischen Leith und Edinburgh aufzuhängen, die Hand am West Port anzuschlagen und sein Vermögen einzuziehen.

Der ermordete Gerichtspräsident hinterlässt Kinder, in deren Namen sein Bruder und sein Neffe um Gerechtigkeit flehten. Der Verurteilte hinterlässt deren zehn, um deren kärglichen Unterhalt sein mörderischer Zorn entbrannt war. Die Prozessakten verzeichnen die Namen der Männer, die stritten, zeugten und richteten; die Stimme der Witwe Lockharts vernehmen sie ebenso wenig wie jene der Gattin Chislies. Dennoch stehen diese beiden Frauen an den entgegengesetzten Polen des Dramas: Die eine erwartete den Arzt, als ihr Gemahl niedergestreckt wurde; die andere empfing jenen Unterhalt, den der Mörder ein Unrecht schalt.

Die Pistole, die Chislie einst unter seinem Mantel durch die Straßen Londons trug, baumelt ihm nun am Richtplatz um den Hals. Der Richtspruch gebietet, das Werkzeug des Frevels an seinem eigenen Fleisch zur Schau zu stellen. In beiden Häusern aber – im Palais des Richters wie in der Behausung des Hingerichteten – verbleiben die Waisen, in deren Namen man einst das Recht anrief.

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Borrow datiert den Mord auf den 31. März und den Prozess auf den 1. April 1689. Chislie gab an, aus Rache für ein Urteil gehandelt zu haben; die Quellen belegen jedoch, dass der Schiedsspruch seiner Ehefrau und seinen zehn Kindern eine Alimentation zusprach. Der Bericht bezeugt die außerordentliche Bewilligung der Folter zur Ermittlung etwaiger Komplizen; kein Zeuge konnte deren Existenz erhärten.

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