Am 6. Oktober 1769, zwischen neun und zehn Uhr abends, hielt eine Frau Joseph Baretti am Haymarket an und verlangte ein Glas Wein von ihm. Nach Aussage von Elizabeth Ward berührte sie ihn dabei auf unzüchtige Weise. Baretti ging zunächst weiter, wandte sich dann jedoch um und versetzte Ward einen Schlag ins Gesicht. Ward schrie auf. Drei Männer eilten herbei und fragten ihn, wie er es wagen könne, ein Weib zu schlagen. Sie drängten ihn vom Trottoir herab. Was als Straßenzwist seinen Anfang genommen hatte, sollte in einen Strafprozess münden, in dem sich jeder Beteiligte anders daran erinnerte, in welchem Augenblick eine Klinge gezogen worden war.
Thomas Patman hatte den Abend in Gesellschaft von John Clark und Evan Morgan verbracht. Er sah, wie Baretti eine ihm unbekannte Frau schlug. Morgan und Clark stießen ihn, so seine Aussage, auf Baretti zu; dieser versetzte ihm einen Hieb in die linke Seite. Das Blut rann ihm sogleich in den Schuh. Patman schrie, er sei verwundet. Baretti wich zurück. Morgan folgte ihm etwa bis zur Mitte der Panton Street; dort, vor Patmans Augen, brachte Baretti Morgan jene Wunde bei, die ihn zu Boden streckte.
Ward hatte die Männer rufen hören, er habe ein Messer gezogen und man müsse ihn festhalten. Sie glaubte, Morgan sei in jenem Moment niedergestochen worden. Clark bestätigte Teile dieses Berichts, doch seine Kreuzvernehmung brachte die zeitliche Abfolge abermals ins Wanken. Er räumte ein, dem Leichenbeschauer gesagt zu haben, Morgan habe Baretti bereits gepackt, ehe er selbst von Patmans Verwundung gewusst habe. Eine Frau, fügte er hinzu, habe gefordert, dem Gefangenen mit einer Trippe auf den Kopf zu schlagen. Die Straße war in eine gemeinschaftliche Hatz verfallen, doch stimmten die Zeugen weder über den ersten geführten Streich überein, noch über jenen Augenblick, da Patman seine eigene Verletzung gewahrte.
Der Haufen stürmte der Panton Street entgegen. Baretti flüchtete in eine Spezereihandlung. Ein Gerichtsdiener, Mister Lambert, fand ihn dort mit gezogenem Messer in der Hand, die silberne Scheide über die blutige Klinge geschoben. Patman stand am Eingang, während ihm das Blut über das Hemd lief, und rief, ein Gentleman in der Handlung habe ihn erstochen. Lambert forderte Baretti auf, sich zu ergeben. Der Italiener leistete Folge, und der Constable führte ihn vor den Magistrat.
Morgan wurde in das Middlesex-Hospital geschafft. Ein dortiger Kranker berichtete, er habe den Verwundeten sagen hören, er habe Baretti dabei beobachtet, wie dieser zwei Frauen tätlich angriff. Er sei dazwischengetreten, ohne ihn beleidigen zu wollen; Baretti habe ihm zwei Stiche beigebracht und darauf einen dritten, welcher der schwerste gewesen sei. Der Wundarzt Wyatt bestätigte, Morgan habe drei Stiche erlitten. Derjenige, welcher die Bauchdecke durchdrungen hatte, erwies sich als tödlich. Die Verhandlung drehte sich mithin nicht bloß um die Furcht in finsterer Gasse. Sie galt dem gewaltsamen Tod eines Mannes, der sich, folgt man den mittelbaren Worten aus dem Lazarett, in einen Hader eingemischt hatte.
Vor den Assisen des Old Bailey stand Baretti in jenem Herbst unter Mordanklage. Er trug seine Verteidigung selbst vor. Er schilderte, er habe daheim an seinem italienisch-englischen Wörterbuch gearbeitet, das just neu aufgelegt wurde, ehe er aufbrach, um die Gesellschaft der königlichen Akademiker in Soho aufzusuchen. Er habe auf seine Freunde gewartet, sei kurz im Orange Coffee House eingekehrt, um seine Post in Empfang zu nehmen, und habe dann den Weg zur Gesellschaft wieder aufgenommen. Am Haymarket, so berichtete er, habe ihn eine Frau unversehens auf schamlose Art berührt. Er habe ihr einen Schlag auf die Hand versetzt; als sie seinen fremdländischen Akzent vernahm, habe sie ihn sogleich beschimpft.
Baretti gab an, daraufhin habe ihm ein Mann ins Gesicht geschlagen und ihn gefragt, wie er es wagen könne, eine Frau zu züchtigen. Andere hätten sich hinzugesellt und ihn auf den Fahrdamm gestoßen. Er habe gefürchtet, erklärte er, man werde ihn an der Ecke zur Panton Street in die Schmutzwasserpfütze werfen und die Menge werde ihn zertrampeln. Er habe Mord gerufen und versucht zu entkommen. Seine Kurzsichtigkeit habe seine Angst noch gesteigert: Er bangte davor, über das Straßenpflaster zu stürzen. Seine Verfolger holten auf, und einige suchten ihn beim Schopf zu fassen; er wähnte sich verloren, sollten sie ihn dergestalt festhalten. Er wisse nicht genau, wohin er traf, als er sich zur Wehr setzte, erinnere sich jedoch, nach einem Mann geschlagen zu haben, der ihm just den Hut vom Kopfe gerissen hatte. Als er in der Oxendon Street innehielt, gewahrte er einen offenen Laden und trat erschöpft hinein.
Nach dem Verhör ließ Fielding ihn in das Gefängnis von Tothill-Fields überstellen. Schon die Fahrt dorthin geriet zum Chaos: Baretti berichtete selbst, der Kutscher habe den Weg verfehlt, sodass sie in Kot und Finsternis aussteigen mussten, um den Pfad wiederzufinden. Er machte ferner geltend, zu keiner Zeit die Flucht ergriffen zu haben, obschon sich ihm die Gelegenheit geboten hätte. Dieses Verhalten nach dem Raufhandel, ebenso wie seine Blessuren und sein Verlangen, festgenommen zu werden, wogen schwer in jener Verteidigung, die er den Geschworenen unterbreitete.
Er räumte ein, das Messer bei sich geführt zu haben, beteuerte jedoch, er gebrauche es lediglich zum Schälen von Obst und Süßigkeiten. Er erklärte, er habe seine Waffe willig übergeben und verlangt, vor Sir John Fielding geführt zu werden. Zudem habe er freiwillig auf das Fremdenprivileg verzichtet, um sich einem rein englischen Schwurgericht zu stellen, damit seine Ehre nicht im Schein einer Gunst verblasse. »Der Mann dauert mich«, sprach er, behauptete indes zugleich, Morgan habe sein Verderben durch eigene Ungestümheit heraufbeschworen. Seine Rede tilgte die Wunden nicht; doch forderte sie das Gericht auf, die Bedrohung und die Todesangst einer Menschenjagd zu ermessen, statt in ihm einen Mann zu sehen, der Händel suchte.
Die Male an seinem eigenen Leibe wurden zur Stütze seiner Schilderung beigebracht. Lambert bestätigte, er habe Schläge empfangen, seinen Hut eingebüßt und trage ein geschwollenes Gesicht. Molini, der ihn am folgenden Tage besuchte, bemerkte eine Geschwulst an der Wange sowie Striemen an Rücken und Schultern. Low zählte deren sechs oder sieben. Diese Verletzungen bewiesen für sich allein noch nicht, wer den Streit entfacht hatte, doch fügten sie sich in das Bild des Handgemenges, wie Baretti es beschrieben hatte.
Weitere Zeugen bekundeten, dass am Haymarket schon des Öfteren Frauen im Geleit von Männern Fremde unsittlich bedrängt hätten. Die Verteidigung rief überdies Leumundszeugen auf, die mit dem Angeklagten vertraut waren. Joshua Reynolds, Samuel Johnson, Fitzherbert und Edmund Burke schilderten ihn als gütig, mäßig, bescheiden und hochgebildet. Beauclerk, Garrick und Molini bekräftigten seinen guten Ruf und bezeugten, dass reisende Fremde solche Klingen gemeinhin mit sich zu führen pflegten. Das Ansehen dieser Zeugen vermochte zwar nicht unmittelbar zu klären, was zwischen ihm und Morgan vorgefallen war; doch stellte es den Geschworenen die Persönlichkeit des Angeklagten vor Augen, jenseits des bloßen Tumults am Haymarket.
Das Protokoll stellt mithin die verschiedenen Bewegungen nebeneinander, ohne sie gänzlich in Einklang zu bringen: Ward behauptet, Baretti habe sie nach der Einmischung der Unbekannten geschlagen; Patman will gesehen haben, wie er eine ihm unbekannte Frau schlug, ehe er selbst verletzt wurde, und verlegt Morgans Verwundung in die nächste Gasse; Clark räumt ein, seine früheren Aussagen über den Gang der Dinge hätten anders gelautet; die Morgan im Hospital zugeschriebenen Worte zeigen ihn, wie er herbeieilte, um den Weibern beizustehen. Baretti wiederum schildert einen gemeinschaftlichen Angriff und beteuert seine Flucht. Jede Version rückt die Klinge in das Zentrum der Verfolgung, doch keine verwandelt das Straßenbild in ein friedliches Geschehen, dessen Züge von allen Augenzeugen gleichermaßen wahrgenommen worden wären.
Nach Würdigung aller Beweisstücke verwarfen die Geschworenen sowohl die Mordanklage als auch den minderen Tatbestand des Totschlags und erkannten auf Notwehr. Das Urteil freilich brachte Morgan das Leben nicht zurück.
