Die Wunde, an der Edward Perry verstarb, klaffte nahe den Rippen an der rechten Brustseite und maß laut Anklageschrift volle zwölf Zoll in der Tiefe. Robert Haynes, ein Soldat der Foot Guards, ward schuldig gesprochen, diesen tödlichen Stoß geführt zu haben. Bis an die Schwelle des Todes beharrte er darauf, dass der Händel mit einem tätlichen Angriff auf seine eigene Person begonnen habe und er den Degen lediglich zur Selbstverteidigung gezogen habe. Die Chronik gibt seine Rechtfertigungsschrift wieder, vermerkt indessen auch, dass die Geschworenen ihn unter drei gesonderten Anklagepunkten für schuldig befanden. Da die Gerichtsakten die Zeugenaussagen des Prozesses nicht im Wortlaut anführen, bleibt die Pflicht des Chronisten, den richterlichen Urteilsspruch von den Umständen zu scheiden, wie Haynes selbst sie schilderte.
Er stammte gebürtig aus Irland, wo seine Eltern ihm ungeachtet bescheidener Verhältnisse eine beachtliche Bildung zuteilwerden ließen. Er erlernte das Lateinische wie das Griechische – Sprachen, in denen ihm der Bericht noch am Ende seiner Tage ein achtbares Wissen bescheinigt. Als er das Mannesalter erreichte, fehlten dem Vater die Mittel, ihm eine standesgemäße Existenz zu sichern; so fuhr der junge Mann über das Meer und verdingte sich bei den Foot Guards. Seine Vorgesetzten schilderten ihn als stillen, friedfertigen Gesellen, unberührt von jenen Lastern, die die Chronik dem Soldatenstande gemeinhin zuschreibt. Er las eifrig und bewahrte nach ihrem Zeugnis ein gesetztes Wesen, ungeachtet des Grams über ein Dasein, das er als weit unter seiner Erziehung empfand.
Das Verhängnis trug sich an einem Sonntagabend im St. James’s Park zu. Der einleitenden Erzählung zufolge wandelte Haynes in Begleitung zweier Regimentsobliegenen, als sie auf zwei Männer und zwei Frauen trafen. Haynes küsste eine der Frauen; einer der Männer wandte sich jäh um und schlug ihm eine Wunde am Haupte. Haynes versicherte bis zu seinem Ende, dass sowohl er als auch sein Widersacher die Klingen blank gezogen hätten. Haynes traf seinen Gegner daraufhin in die Brust. Diese Tat führte zu seiner Verhaftung und Einlieferung in den Kerker von Newgate.
In den folgenden Assisen des Old Bailey klagte man ihn an, Edward Perry vorsätzlich getötet zu haben, indem er ihm jene Wunde an der rechten Brustseite nahe den Rippen beibrachte. Eine zweite Anklage stützte sich auf das Sondergesetz gegen heimtückische Stichwaffen (Stabbing Act), während eine dritte, infolge der amtlichen Leichenschau des Coroners, auf vorsätzlichen Mord lautete. Der Text vermerkt, dass er in allen drei Punkten für schuldig befunden wurde, ungeachtet seiner Verteidigung und der von ihm aufgerufenen Entlastungszeugen. Standespersonen bemühten sich in der Folge um eine Begnadigung oder zumindest einen Aufschub der Hinrichtung, doch blieben ihre Schritte ohne Frucht. Weder deren Namen noch ihre vorgebrachten Gründe werden in den Annalen genannt.
Nach Verkündung des Todesurteils zeigte sich Haynes zunächst als ein Mann, der von dieser Welt keine Rettung mehr erhoffte. Er wohnte den Gottesdiensten in der Kapelle bei und verrichtete im Verborgenen seine Gebete. Ein barmherziger Seelsorger suchte ihn wiederholt auf, um ihn zu einer aufrichtigen Beichte zu ermahnen, auf dass er nicht mit einer Lüge auf den Lippen vor den Schöpfer trete. Doch Haynes verharrte unerschütterlich bei jener Darstellung, die er von Anbeginn abgelegt hatte. Bald darauf befiel ihn das Gefängnisfieber; er siechte derart dahin, dass er kaum noch zu sprechen vermochte. Als sich sein Zustand zwei oder drei Tage vor dem Vollzug geringfügig besserte, schleppte er sich von neuem zu den Gebeten in der Gefängniskapelle.
Als die Stunde der Hinrichtung nahte, schien er nach den Worten des Chronisten gefasst, ja beinahe heiteren Gemüts. Er empfing das Sakrament mit tiefer Inbrunst. Zu Tyburn drängte es ihn, zur Menge zu sprechen, doch fehlte ihm die Kraft für eine Rede. Er übergab daher dem Drucker Applebee ein Blatt Papier, auf dem jene Worte verzeichnet standen, die er der Welt noch hatte sagen wollen. Der Bericht behauptet, den Text getreulich Wort für Wort abgedruckt zu haben; er legt dem Leser somit die Stimme des Verurteilten selbst vor, freilich ohne ihr die vollständigen Beweisreden der Anklage gegenüberzustellen.
In diesem Briefe rief Haynes ins Gedächtnis, dass seit seinem Eintritt in die Armee mehr als ein Jahr vergangen sei und ehrbare Männer vor Gericht Zeugnis für seinen tadellosen Wandel abgelegt hätten. Er beteuerte seinen Abscheu vor dem Vorwurf des Mordes und bestritt jede Absicht, Perry das Leben zu nehmen. Seinem Dafürhalten nach war der geführte Streich ein unglücklicher Zufall im Verlaufe einer unabweisbaren Notwehr gewesen. Er beschrieb jenen Abend, an dem zwei Mitsoldaten ihn zum Umtrunk verleitet hatten. Auf dem Heimweg durch den Park habe er, durch das Bier erhitzt, eine fremde Frau geküsst. Die andere Frau, nach seinen Angaben verehelicht, habe daraufhin ihren Gatten Edward Perry herbeigerufen sowie einen Gesellen namens Toms, der ihnen voranging.
Nach dieser Darstellung trat Toms mit harten Worten an ihn heran und schlug ihn mit einem Prügel derart auf Kopf und Schultern, dass er betäubt zu Boden taumelte. Haynes behauptete überdies, Toms habe Perry fortwährend aufgestachelt. Letzterer, den er in dem Briefe als falschen Verräter schmäht, habe geschworen, ihn nicht ungeschoren davonkommen zu lassen, und habe ihn sogleich mit dem Degen samt Scheide geschlagen. Schließlich habe Perry die Klinge gezückt und mehrere Hiebe nach ihm geführt, während er, Haynes, zurückgewichen sei. Er selbst habe erst dann blankgezogen, als er sein nacktes Leben in äußerster Gefahr wähnte.
Er fügte hinzu, eine Wunde am Daumen der rechten Hand davongetragen zu haben, und dass eine Degenspitze seinen Rock durchbohrt habe. Das Handgemenge, so betonte er, habe sich in tiefster Nacht zugetragen. Er bezichtigte Toms und Perrys Eheweib, Meineide gegen ihn geschworen zu haben, bat jedoch Gott, ihnen wie auch seinen eigenen Sünden zu vergeben. Ebenso erflehte er Segen für seinen Regimentskommandeur, dessen Bemühungen um seine Rettung er pries; der Herr möge ihm ein langes Leben und Gedeihen in all seinen Unternehmungen schenken. Er erinnerte daran, in der Kirche von England getauft und erzogen worden zu sein, von der er nun sein Seelenheil erhoffe. Er beteuerte, nach bestem Wissen niemals einem Manne, einem Weibe oder einem Kinde Unrecht getan oder Händel gesucht zu haben, wenngleich er einräumte, eine Unbekannte ohne deren Willen geküsst zu haben. Dies sind die Bekenntnisse des Verurteilten, wie die Quelle sie als seine postume Verteidigung überliefert; sie dürfen vom Chronisten nicht in unbezweifelbare Tatsachen umgedeutet werden.
Haynes starb zu Tyburn an der Seite eines weiteren Verurteilten, kaum einundzwanzig Jahre alt. Das Datum vom Sonntag, dem 12. Februar 1726, unter dem Schriftstück bezeichnet den Tag der Niederschrift, nicht jenen der Hinrichtung, den der Bericht im Dunkeln lässt. Der versammelten Menge konnte er die vorbereitete Rede nicht mehr halten. Er hinterließ ihr jenes Blatt – und bis zum letzten Atemzuge das Festhalten an seiner Wahrheit.
