Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Die Nacht von Meulles

Meulles, Calvados, Oktober 1885 (geschlossen aus der Wendung „im vergangenen Oktober“ in der Ausgabe vom 11. August 1886). Die Anklageschrift, die Zeugenaussagen und die Einlassungen der Brüder Alexandre-Désiré und Louis-Baptiste Hurel entfalten die Umstände um den gewaltsamen Tod des Émilien Menuet. Die Geschworenen sprechen beide Männer schuldig, billigen ihnen jedoch mildernde Umstände zu; die Gazette berichtet von einer Verurteilung zu lebenslanger Zwangsarbeit.

Der Privatjagdaufseher Roche und der Kutscher Émilien Menuet hatten bereits einen ersten Teil der Gehölze südlich des Schlosses des Herrn Bordeaux in Meulles durchstreift. Sie hatten dort keine Wilderer angetroffen und schickten sich bereits an heimzukehren, als Menuet gegen elf Uhr nachts – so die vor dem Schwurgericht verlesene Anklageschrift – seinen Gefährten anrief. Er hatte soeben einen Flintenschuss in den gegenüberliegenden Wäldern vernommen, in Richtung der Straße von Courson nach Orbec. Die beiden Männer trennten sich und gingen in verschiedene Richtungen, in der Absicht, bald wieder zusammenzutreffen. Wenige Augenblicke später hallte ein weiterer Schuss wider, und Menuet eilte dessen Hall nach. Roche verlor ihn aus den Augen, hörte ihn jedoch alsbald rufen: „Ich habe dich, oder ich sehe dich!“, begleitet von einem dumpfen Geräusch. Sogleich krachte ein zweiter Flintenschuss; danach herrschte vollkommenes Schweigen.

Roche trat vor und rief nach seinem Gefährten. Niemand antwortete im Dickicht. Er kehrte zum etwa zweihundert Meter entfernten Gehöft zurück, um Beistand zu holen, und kehrte alsdann mit dem jungen Grenier zurück. Am Waldrand fanden sie Menuet ausgestreckt liegen, leblos und überströmt von Blut. Herr Bordeaux, alsbald benachrichtigt, ließ den Leichnam in die Nebengebäude des Schlosses überführen. Am nächsten Morgen erschien das Gericht am Tatort. Der am 11. August 1886 veröffentlichte Sitzungsbericht datiert den Vorfall auf den 25. Oktober „des vergangenen Jahres“: Diese Wendung verweist das Geschehen in das Jahr 1885, wiewohl die Jahreszahl in der Anklageschrift nicht ausdrücklich wiederholt wird. Ein genaues Datum der Hauptverhandlung wird nicht genannt.

Doktor Colombe, Arzt zu Lisieux, hatte den Obduktionsbericht verfasst. Der Schuss war aus geringer Entfernung abgegeben worden; laut Anklageschrift war die Schrotladung in die Brust eingedrungen. Der Tod, so schloss der Arzt, war augenblicklich eingetreten. Der Bericht hielt überdies Zertrümmerungen im Gesicht fest, hervorgerufen durch wuchtige Schläge mit einem schweren Gegenstand. Das Blatt berichtete zunächst noch nicht, wer diese Hiebe geführt hatte. Was es zuvörderst festhielt, war die Grausamkeit des Geschehens und das Ausbleiben jeder Antwort auf Roches letzten Ruf.

Lange Zeit führten die ersten Nachforschungen zu keinem Ergebnis. Die Brüder Alexandre-Désiré Hurel, dreiundvierzig Jahre alt, und Louis-Baptiste Hurel, vierundvierzig Jahre alt, wurden zunächst in Notre-Dame-de-Courson beziehungsweise Meulles verortet. Im Bericht über die ersten Ermittlungen verlegt die Anklageschrift Alexandre nach Courson und Louis nach Moutiers-Hubert, an die Grenze von Meulles und höchstens vier Kilometer vom Tatort entfernt. Sie gaben Erklärungen über ihren Zeitverbleib ab, welche die Untersuchung nicht erhärten konnte. Ein anderer Mann, Louis Bertrand, wurde festgenommen und einige Zeit in Haft gehalten. Die Gazette berichtet, dass Bertrands Schwester einige Zeit nach dieser Festnahme Hurel begegnete. In scherzhaftem Tonfall soll Hurel zu ihr gesagt haben, es nehme ihn wunder, dass sie ihren Bruder nicht getroffen habe, „denn die Gendarmen haben ihn lang genug in Meulles herumgeführt“, ehe er anfügte, er sei wohl zu groß gewesen und man habe ihn wohl „einen Kopf kürzer machen“ müssen. Bertrand wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Artikel kolportiert diesen Scherz, ohne näher auszuführen, worüber die Ermittler damals Kenntnis besaßen.

Die entscheidende Spur ging von Prudence Duros aus, im Verhandlungsbericht als Frau Bunel bezeichnet, der Lebensgefährtin Alexandres. Im März, nach Misshandlungen, die sie erlitten zu haben vorgab, und in Furcht um ihr eigenes Leben und das ihres Kindes, begab sie sich zu Herrn Bordeaux. Sie bezeichnete die beiden Brüder als Urheber des Todes von Menuet und gab, so die Anklage, die Einzelheiten der Tat preis. Ihre Aussage ließ die Heimstatt als einen Ort erscheinen, an dem Alexandres Gesten und Worte unauslöschliche Spuren hinterlassen hatten. Doch blieben diese Bekundungen die Worte einer Denunziantin, und Louis sollte jegliche Beteiligung bestreiten.

Nach der der Frau Bunel zugeschriebenen Darstellung waren die Brüder am 25. Oktober gegen acht Uhr abends gemeinsam aufgebrochen: Alexandre führte seine Lefaucheux-Flinte mit sich, Louis einen schweren Knüttel. Alexandre sei gegen Mitternacht allein heimgekehrt, über und über mit Blut befleckt. Auf die Frage, ob er Kaninchen geschossen habe, soll er erwidert haben: „Ja, und einen Mann dazu; ich habe den Aufseher vom Bordeaux erlegt.“ Er habe sie geheißen, seine Kleider zu waschen, damit er sie tags darauf wieder anziehen könne. Die Anklageschrift berichtete ferner, dass die Gewalttätigkeiten gegen sie überhandgenommen hätten; am 19. März habe Alexandre sie geschlagen und ihr büschelweise die Haare ausgerissen. Am 26. wies sie noch Spuren an Hals und Beinen auf. Eines Tages soll er zu ihr gesagt haben: „Du wirst vielleicht mein Unglück sein, aber ich bringe dich um.“

Die Brüder wurden am 27. März festgenommen. Louis leugnete die Tatsachen. Alexandre leugnete zunächst bei seinem Verhör am selben Tage; zwei Tage später, so berichtet das Journal, entschloss er sich zu einem Geständnis und schilderte die Tat in einer Weise, die mit den Angaben der Frau Bunel übereinstimmte. Dieses Geständnis war freilich nicht die letzte Fassung, die er vor Gericht vortragen sollte. Die Anklage hebt mit der nächtlichen Streife von Roche und Menuet an, die gegen zehn Uhr aufbrach; hernach schildert sie den Aufbruch der Brüder zur Jagd gegen acht Uhr. Die Aussage der Frau Bunel verlegt den Aufbruch der Brüder ebenfalls auf etwa acht Uhr. Diese beiden Zeitangaben betreffen zwei voneinander getrennte Gänge. Der Anklageschrift zufolge hatten die Brüder am Tage des 25. Oktober Äpfel geerntet, ehe sie beschlossen, auf den Anstand zu gehen. Sie fertigten fünf Patronen an; Louis riss eine Stange aus dem Zaun von Alexandres Hof, um sich daraus einen Stock zu machen. Alexandre nahm das Gewehr, da er die besseren Augen hatte und schießen sollte.

Am Rande eines Grabens erlegte Alexandre zunächst einen Fuchs. Die beiden Brüder lasen ihn auf; Louis setzte sich neben seinen Bruder, die Füße im Sack, und legte das Tier hinein, um sich zu wärmen. Alexandre schoss hernach auf ein Kaninchen, das er verfehlte, dann auf ein weiteres. Als er sich anschickte, es aufzuheben, kam Menuet herbeigestürzt. Die Anklage besagte, er sei Alexandre bis in das Gehölz gefolgt und habe ihn von hinten gepackt mit den Worten: „Ha! Diesmal hab ich dich!“ Menuet fasste Alexandres Flinte am Lauf; Alexandre bemächtigte sich der Flinte Menuets. Louis, in seinem Sack verstrickt, schrie: „Schieß doch!“ Alexandre drückte aus nächster Nähe ab. Der Kutscher stürzte auf ihn; Louis richtete ihn auf und versetzte ihm, so die Anklage, zwei oder drei Schläge mit dem Knüttel ins Gesicht. Der Arzt hatte bei der Obduktion die entsprechenden Knochenbrüche festgestellt.

Die Anklage setzte den Bericht mit der Flucht fort: Alexandre nahm seine Flinte wieder an sich, die sich in jener Menuets verfangen hatte, und reichte sie Louis, der sie davontrug. Louis hatte einen Holzschuh verloren, den Alexandre wiederfand, doch Alexandres Mütze blieb am Tatort zurück. Als sie die Rufe des Jagdaufsehers Roche hörten, eilten die beiden Männer quer durch den Wald in Richtung Courson davon. Dieselbe Schrift vermerkt an anderer Stelle, Louis habe den Stock verbrannt, und Menuets Flinte, die er verborgen hatte, sei nicht wiederaufgefunden worden. Die Anklagebehörde folgerte, dass ungeachtet des Leugnens von Louis die Voruntersuchung seine Mittäterschaft erwiesen habe. Genau an diesem Punkte sollten die beiden Verteidigerlinien aufeinandertreffen.

In der Hauptverhandlung räumte Alexandre die gegen ihn vorgebrachten Tatsachen ein, widerrief jedoch sein Geständnis hinsichtlich des Vorsatzes: Er erklärte, er habe nicht töten wollen. Er beteuerte überdies, lediglich auf Geheiß und Anraten seines Bruders gehandelt zu haben. Louis hingegen leugnete alles mit Entschiedenheit und zieh Alexandre der Lüge; er weigerte sich, so das Journal, sich den „erdrückenden Beweisen“ zu beugen. Doktor Colombe bestätigte, dass der Tod durch den von Alexandre abgegebenen Schuss herbeigeführt worden und blitzartig eingetreten sei. Roche berichtete, er habe Menuet begleitet, den tödlichen Schuss gehört und vernommen, wie das Opfer kurz zuvor gerufen hatte: „Ich sehe dich, oder ich habe dich!“ Die Frau Bunel bekräftigte ihre Anzeige und bekundete ihre Furcht, ihrerseits ein Opfer der Angeklagten zu werden.

Weitere Zeugenaussagen fielen schwer gegen Louis ins Gewicht. Albert Hurel berichtete von einem Satz, den sein Bruder zu ihm gesagt haben soll, als die Justiz noch im Dunkeln tappte: „Der den Aufseher vom Bordeaux getötet hat, ist ein Franzose. Er ist in Meulles.“ Quinquet bezeichnete beide Brüder als üble Gesellen, namentlich den älteren; Houlley und Houssaye berichteten von Drohungen, die Louis gegen Jagdaufseher ausgestoßen habe. Diese Aussagen waren Bekundungen vom Hörensagen und moralische Urteile, keine unmittelbare Anschauung des Mordes. Generaladvokat Lerebourg-Pigeonnière vertrat die Anklage und forderte einen Schuldspruch ohne mildernde Umstände.

Rechtsanwalt Fleury verteidigte Alexandre. Seines Erachtens besitze das Gericht gegen seinen Mandanten lediglich ein Geständnis, das man so nehmen müsse, wie es abgelegt worden sei: Die Tötungsabsicht, die für eine Verurteilung unerlässlich sei, habe nicht vorgelegen; hilfsweise beantragte er, die Geschworenen möchten ihm mildernde Umstände zubilligen. Er stellte Alexandre als einen von seinem Bruder Verführten dar, als ein „willenloses und unzurechnungsfähiges Werkzeug“. Rechtsanwalt Lefèvre verteidigte Louis auf gänzlich anderem Felde. Die Erklärung seines Bruders, der ein eigenes Interesse daran habe, ihn zu belasten, reiche nicht hin; jene der Frau Bunel, der Geliebten Alexandres, vermöge gleichfalls keine Überzeugung zu begründen. Vor allem bestritt er, dass die rechtlichen Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllt seien: Louis habe seinem Bruder weder Beistand geleistet noch Zusagen gemacht.

Die Geschworenen sprachen beide Brüder schuldig, billigten ihnen jedoch mildernde Umstände zu. Der Gerichtshof verurteilte sie zu lebenslanger Zwangsarbeit. Dies ist der Wortlaut der Gazette; über ihr weiteres Schicksal schweigt sie sich aus. In den Wäldern von Meulles war der Ruf von Roche ungehört verhallt; vor den Schranken des Gerichts antworteten die beiden Männer ein jeder auf seine Weise, doch das Urteil vereinte sie in derselben Strafe.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Das Fährbuch

Eigenständige Fiktion — Während eines Hochwassers der Rhône im Jahre 1902 wird eine Buchhaltergehilfin aus Tournon beschuldigt, das Fährregister gefälscht und eine Ladung Mehl unterschlagen zu haben. Ein Schiffer beteuert, die Säcke im Lagerhaus abgeliefert zu haben; der Bäcker, der sie erwartete, schwört, der Kai sei leer geblieben. Die junge Frau entdeckt in den Mautbelegen eine dritte Unterschrift: diejenige eines Gemeinderats, der das Mehl in eine abgelegene Zuflucht umgeleitet hatte. Sie bringt die Abrechnungen an die Öffentlichkeit, erwirkt ihre eigene Entlastung sowie die des Schiffers und gründet eine gemeinsame Kasse zur Entschädigung der Bäcker. Möchten Sie diese Novelle lesen?

Stimmen werden geladen…

Roman

Der Riss im Niedrigwasser

Eigenständige Fiktion — Zu Brügge entdeckt eine Kartenrestauratorin im Jahre 1910, dass der Grundriss eines zum Abbruch bestimmten Viertels retuschiert wurde, um einen historischen Kanal zu verbergen. Der Bauherr beschuldigt seinen Zeichner, die Beweise gefälscht zu haben; die Eigentümer sind gespalten zwischen rascher Abfindung und dem Erhalt ihrer Häuser. Durch den Abgleich von Gezeitentabellen, Binnenschifffahrtsregistern und Rasuren unter den Tintenschichten rekonstruiert sie den ursprünglichen Verlauf und weist nach, dass der Bauherr dieselben Parzellen bereits zweimal veräußert hat. Das Gericht erklärt die Verkäufe für nichtig, die Bewohner kaufen das Ufer zurück und die Restauratorin gründet eine Archivwerkstatt. Möchten Sie diesen Roman lesen?

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Die Marksteine des Passes

Eigenständige Fiktion — Von 1891 bis 1911 kämpfen drei Generationen einer Maultiertreiberfamilie darum, einen Passweg zwischen zwei Alpentälern offenzuhalten. Im ersten Band vereint Jeanne die Talgemeinden, um einen willkürlichen Wegzoll durch eine öffentlich beschlossene Unterhaltsabgabe zu ersetzen. Im zweiten Band entdeckt ihr Sohn, dass ein Bauunternehmer die Grenzsteine des Saumpfades versetzt hat; ein gerichtliches Gegengutachten zwingt diesen, den Weg den Bewohnern zurückzugeben. Im letzten Band organisiert ihre Enkelin eine Transportgenossenschaft und erwirkt nach dem Einsturz einer Brücke ein Gemeinschaftsdarlehen. Die neue Straße wird ohne private Konzession errichtet, und die Dörfer bewahren ihren Zugang zum Markt. Möchten Sie diese Trilogie lesen?

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das abgegrenzte OCR-Segment umfasst 2.474 Wörter und deckt den vollständigen Artikel in der Gazette vom 11. August 1886 ab, gedruckte Seite 756 (PDF S. 2), beginnend mit dem Rubrum des Schwurgerichts des Departements Calvados bis hin zum Strafausspruch vor der Rubrik CHRONIQUE. Der Text wurde in drei aufeinanderfolgenden Abschnitten vollständig gelesen; Überschrift, Eigennamen und entscheidende Textpassagen wurden anhand der Ganzseite sowie zweier überlappender Lesefenster über die Spalten 2 bis 4 hinweg verifiziert. Dieser Abgleich stellt weder eine diplomatische Zeile-für-Zeile-Kollationierung noch eine vollständige visuelle Durchsicht der gesamten Ausgabe dar. Das Jahr 1885 wurde aus der Wendung „im vergangenen Oktober“ in einer auf den 11. August 1886 datierten Nummer erschlossen; ein Verhandlungstag wird nicht genannt. Der Bericht enthält keine Nachweise über den weiteren Verbleib der Verurteilten.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts