In der Nacht vor dem 15. März 1804 umstellten zwei- oder dreihundert Bewaffnete den Wohnsitz des Herzogs von Enghien im badischen Ettenheim. Vom Lärm aufgeschreckt, sprang der Prinz noch im Nachthemd aus dem Bett und griff nach einem Gewehr. Einer seiner Bediensteten ergriff ein weiteres. Die Männer der Staatsgewalt standen bereits vor dem Haus. Man bedeutete dem Herzog, dass jeglicher Widerstand zwecklos sei; er kleidete sich in aller Eile an, ohne Zeit zu finden, seine Stiefel anzuziehen, und verließ Ettenheim unter Bewachung.
Der Bericht Champagnacs lässt den Fall lange vor jener Nacht beginnen, mit Informationen, deren Verbreitung er der Regierung des Ersten Konsuls zuschreibt. Zwei Gemischtwarenhändler aus Le Tréport, Querelle und Philippe, sollten einen geheimen Briefwechsel bourbonischer Prinzen mit Pariser Agenten sowie Pläne für eine Rückkehr gemeldet haben. Pichegru und die Herzöge von Polignac zählten zu den genannten Namen. Die Obrigkeit hoffte, so der Chronist weiter, in den Papieren des Herzogs präzisere Aufschlüsse zu finden. Es ist von Belang, dass diese Unternehmung gegen einen Mann jenseits des Rheins ins Werk gesetzt wurde, dessen Ergreifung es ermöglichte, ihn zugleich einem Verhör zu unterziehen und ihn als sichtbares Zeichen einer dynastischen Bedrohung vorzuführen.
Der Herzog lebte seit der Auflösung der Condé-Armee im Jahr 1801 in Ettenheim. Er hatte sich mit Erlaubnis des Markgrafen von Baden in der Stadt niedergelassen und führte dort das Dasein eines Privatmannes, das sich nach der Chronik seinen Blumen und der Jagd widmete. Seine Zuneigung zu Mademoiselle de Rohan-Rochefort hatte ihn an diesen Zufluchtsort gebunden. Doch die Entfernung zu Frankreich bot keinen Schutz: Aus Straßburg entsandte Späher reisten an, um das Haus und seine Verteidigungsmöglichkeiten auszukundschaften.
Champagnac nennt namentlich Charlot, einen verkleideten Gendarmerieoffizier, und den Wachtmeister Pferdsdorff. Ihre Anwesenheit erregte Verdacht. Schmidt, ein ehemaliger Offizier der Condé-Armee, wurde beauftragt, ihre Absichten zu ergründen; Pferdsdorff gelang es jedoch, ihn zu täuschen, woraufhin Schmidt urteilte, von den Fremden gehe keine Gefahr aus. Während dieser beruhigende Bericht noch die Runde machte, traf ein höherer Offizier der Konsulardivision ebenfalls in Ettenheim ein. Der Prinz, der den Tag auf der Jagd verbracht hatte, fasste den Entschluss, die Stadt am folgenden Tag, dem 15. März, zu verlassen. Es war zu spät.
Der Überfall begann in völliger Dunkelheit. Zwei- bis dreihundert Mann umstellten das Anwesen – so beziffert es die Chronik. Alarmiert rüstete sich der Herzog zur Gegenwehr, doch Schmidt senkte dessen Waffe und warnte, jeder Widerstand sei vergebens. Pferdsdorff trat mit der Pistole in der Hand ein und forderte zu wissen, wer der Anwesenden der Herzog sei. Der Prinz erwiderte, wer ihn festzunehmen gedenke, müsse seine Personenbeschreibung besitzen und möge ihn gefälligst selbst suchen. Die Gendarmen entgegneten, eine solche Beschreibung läge ihnen nicht vor, und da er sich weigere, sich zu erkennen zu geben, müssten nun alle mitmarschieren.
Der Herzog brach in Begleitung mehrerer Offiziere seines Haushalts unter Geleitschutz auf. Die Prinzessin von Rohan sah den Gefangenen in diesem Aufzug unter ihren Fenstern vorüberziehen. Champagnac bemerkt, sie sollte ihn nie wiedersehen. Nahe Rheinau setzten die Gefangenen in einem Nachen über den Rhein; mangels Kutschen mussten sie marschieren, bis sich notdürftige Karren fanden, um sie nach Straßburg zu schaffen. Diese Reise entriss dem Prinzen die Geborgenheit eines frei gewählten Zufluchtsortes und schleppte ihn von einem Staat in den anderen, ohne dass ihm ein Bestimmungsrecht über sein Ziel verblieben wäre.
In der Zitadelle von Straßburg verteilte er einen Teil seines Geldes an seine Dienerschaft. Die in Ettenheim beschlagnahmten Papiere wurden inventarisiert. Man legte ihm das Protokoll zur Unterzeichnung vor; er weigerte sich und erklärte, dies nur im Beisein des Ritters Jacques tun zu wollen – seines Sekretärs und Freundes, der freiwillig gekommen war, um seine Haft zu teilen. Diese Verweigerung war eine der wenigen Entscheidungen, die das Verfahren ihm noch zugestand. Sein Sekretär durfte bleiben; seinen Kammerdiener Joseph jedoch sollte er nicht mitnehmen dürfen.
Am 18. März, im Morgengrauen, traten Gendarmen in seine Zelle und befahlen ihm, sich schleunigst anzukleiden. Er bat darum, Joseph mitzunehmen; man beschied ihm, er werde keinen Diener mehr benötigen. Er fragte, wie viel Wäsche er einpacken dürfe. „Ein oder zwei Hemden“, lautete laut Champagnac die Antwort. Der Herzog nahm zweihundert Dukaten an sich und übergab einhundert davon dem Ritter Jacques zur Begleichung der Auslagen der Gefangenen. Er umarmte seine Getreuen, nahm Abschied und bestieg einen Wagen, der Tag und Nacht durchfuhr.
Am 20. März um halb fünf Uhr nachmittags erreichte der Wagen die Tore von Paris nahe der Barrière de Pantin. Dort wartete ein Kurier mit dem Befehl, die Mauern bis nach Vincennes zu umrunden. Der Herzog betrat das Staatsgefängnis um fünf Uhr. Von Hunger und Erschöpfung gezeichnet, nahm er eine leichte Mahlzeit ein und fiel im Zwischengeschoss auf einem armseligen Bett in den Schlaf. Er hatte eine Staatsgrenze, eine Festung und eine weite Reise hinter sich gelassen; der nächste Tag hielt weder eine eingehende Untersuchung noch eine vorbereitete Verteidigung für ihn bereit.
Gegen elf Uhr nachts riss man ihn unsanft aus dem Schlaf und führte ihn in ein Gemach des Pavillons gegenüber dem Gehölz. Acht höhere Offiziere, ernannt von Murat, dem Gouverneur von Paris, hatten sich dort versammelt. Eine summarische Anklage wurde hastig zusammengestellt. Auf die Frage, ob er die Waffen gegen sein Vaterland getragen habe, antwortete der Herzog, er habe an der Seite seiner Familie gekämpft, um das Erbe seiner Vorfahren zurückzugewinnen; nach dem Friedensschluss jedoch habe er die Waffen niedergelegt und anerkannt, dass es in Europa keine Könige mehr gebe. Champagnac berichtet, seine unerschütterliche Haltung und sein Mut hätten die Richter sichtlich beeindruckt.
Die Offiziere zögerten und sandten ihr Protokoll an Bonaparte. Der Chronist hält fest, das Dokument sei mit nur drei Worten zurückgekehrt: „Zum Tode verurteilt.“ Das Urteil wurde um vier Uhr morgens verkündet. Die Nacht schrumpfte auf eine Folge karger Worte zusammen: die Frage nach den Waffen, die Erwiderung des Prinzen, das Zaudern der Richter, die Depesche nach Paris. Als der Befehl zurückkam, enthielt er nur einen Schiedsspruch.
Um halb fünf Uhr führte man den Herzog in den Schlossgraben. Er verlangte nach einem Geistlichen; einer der Umstehenden erwiderte höhnisch, die Priester schliefen noch. Der Prinz schwieg, verharrte einen Augenblick in innerer Sammlung und schritt sodann zur Hinrichtungsstätte. Kurz vor seinem Ende bat er darum, eine Haarlocke, einen Brief und einen Ring der Prinzessin von Rohan zu überbringen. Ein Soldat nahm die Gegenstände an sich; ein Adjutant bemerkte es, entwendete sie wieder und herrschte ihn an, niemand habe den Botendienst für einen Verräter zu versehen. Der letzte persönliche Wunsch des Verurteilten blieb ihm mithin versagt.
Der Prinz wurde im östlichen Teil der Gräben, am Eingang zu einem kleinen Garten, füsiliert. Die Nacht war pechschwarz; man hatte ihm eine Laterne vor das Herz gebunden, um den Schützen als Ziel zu dienen. Ein Grab war bereits am Vorabend ausgehoben worden, während er noch sein Nachtmahl eingenommen hatte. Ein Waldhüter hatte Schaufel und Hacke geliehen; man warf den Leichnam voll bekleidet in die Grube. Er zählte zweiunddreißig Jahre. Die Unternehmung hatte mit der Suche nach Papieren begonnen und endete in einem Festungsgraben, noch ehe die Stadt überhaupt vom Reiseweg des Gefangenen erfahren hatte.
Champagnac versichert, in den beschlagnahmten Schriften sei kein einziges Schriftstück gefunden worden, das die Verschwörung um Pichegru berührte. Das Kapitel berichtet ferner unter Berufung auf ein Historikerzitat, die Pariser hätten erst am folgenden Tag von der Festnahme, dem Urteil und dem Tode des Herzogs erfahren. Diese Umstände weisen der Verhaftung ihren Platz im Gefüge einer Staatskrise zu; doch der Tonfall des Chronisten greift weiter: Er zeiht Bonaparte, den Prinzen ermordet zu haben, um den eigenen Aufstieg zu sichern, und vergleicht das Geschehen mit Banquos Geist, der an Macbeths Tafel Platz nimmt.
Dieses moralische Verdikt entstammt der Feder des Autors von 1833. Es darf weder mit den Fragen der militärischen Untersuchung noch mit den wenigen Antworten vermengt werden, die Champagnac überliefert hat. Was sein Bericht jedoch mit unerbittlicher Klarheit offenlegt, ist die Kette der Beschlüsse: Kundschafter spähen Ettenheim aus, das Haus wird umstellt, der Gefangene über Straßburg nach Paris gebracht, eine Kommission tritt mitten in der Nacht in Vincennes zusammen, ein Befehl kehrt zurück, das Urteil fällt vor dem Morgengrauen, und die Exekution folgt keine Stunde darauf. Der Herzog erlebte nicht mehr, wie der Tag über seinem Prozess heraufzog.
So endete in diesem Bericht jene Reise, die einen Prinzen aus einem fremden Exil in die Gräben von Vincennes geführt hatte. Die Botschaften, die er hinterließ, wurden ihm noch vor Verlassen des Platzes wieder entrissen; das Urteil selbst vollstreckte man auf der Stelle. Nach seinem Tode deuteten Royalisten wie Republikaner das Geschehen nach Maßgabe der Ängste und Loyalitäten ihrer Zeit. Der Text formt die Hinrichtung zu einer Anklage gegen den Ersten Konsul; das Schicksal des Gefangenen spiegelt sich jedoch ebenso in den schlichten Gesten wider, die ihm noch verblieben waren: sein Geld zu teilen, Abschied zu nehmen, um einen Priester zu bitten und den Versuch zu wagen, jener Frau, die er nie wiedersehen sollte, einen Brief und einen Ring zukommen zu lassen.
