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Justiz & Skandale · England

Die Stimmen von Sternfield

Im Juli 1762 wird John Beddingfield im englischen Sternfield (Suffolk) tot aufgefunden. Im März 1763 stehen sein Dienstbote Richard Ringe und seine Ehefrau Margery gemeinsam in Bury St Edmunds vor Gericht. Die Zeugen schildern die Nacht und die Male am Hals des Toten höchst widersprüchlich; die Geschworenen sprechen beide schuldig. Später dem Verhandlungsbericht beigefügte Geständnisse stellen dem Verfahren eine zweite, von den Zeugenaussagen grundverschiedene Version zur Seite.

Ein kurzer Aufschrei aus der Nachbarkammer, doch kein wahrgenommener Schlag. Es ist die Aussage der Magd Elizabeth Cleobald, die das Tor zur Affäre um John Beddingfield öffnet, der laut Anklageschrift in der Nacht des 27. Juli 1762 zu Sternfield in der Grafschaft Suffolk verstarb. Acht Monate später, vor den Assisen in Bury St Edmunds, schildern die Zeugen Male am Halse des Verstorbenen, ohne über deren Bedeutung einig zu sein, während zwei Verurteilte nach dem Urteilsspruch Bekenntnisse ablegen, die das Geschehen in einem ganz anderen Lichte zeigen. Die Flugschrift bewahrt die Kluft zwischen dem, was gesehen, was ausgesagt und was den Geschworenen dargelegt werden durfte.

Das Titelblatt datiert die Assisen von Bury St Edmunds auf Montag, den 21. März 1763; der Verhandlungsbericht selbst ist überschrieben mit: Donnerstag, 24. März. Diese Angaben schließen einander nicht zwingend aus; die eine mag die Eröffnung der Assisen bezeichnen, die andere die eigentliche Sitzung. Die Flugschrift lässt den genauen Gang der Zwischentage im Dunkeln und erlaubt keine weitergehende Rekonstruktion. Sie rühmt sich, von einem Stenografen „getreu bei Hofe aufgezeichnet“ worden zu sein, bleibt jedoch ein gedruckter Sitzungsbericht und keineswegs die richterliche Originalakte.

Ringe und Margery Beddingfield, Johns Witwe, werden vor die Schranken geführt. Die Anklage wirft ihnen Mord und „petit treason“ – niederen Verrat – vor: Ringe habe seinen Herrn an der Gurgel gepackt und erwürgt, während Margery, im Nebenzimmer weilend, anwesend, helfend und einwilligend gewesen sei. Dies sind die Worte der Anklagebehörde, noch keineswegs der Befund des Gerichts. Beide plädieren auf nicht schuldig.

Das erste Zeugnis liefert die Magd Elizabeth Cleobald. Sie berichtet, Ringe und ihre Herrin allein beisammen gesehen zu haben, wie sie sich küssten; auch habe Margery geäußert, vor Michaelis werde es einen Todesfall geben. Die Verteidigung wendet ein, diese Umstände gehörten nicht zur Sache; der Richter lässt sie jedoch als Indizien zu, die geeignet seien, ein Einverständnis zu erhellen.

Am Abend des 27. Juli teilt Cleobald das Bett mit Margery in der Wohnküche, die an die Schlafkammer grenzt, in die sich John zurückzog. Sie gibt an, ihr vierundzwanzigjähriger Herr habe gesund gewirkt. Er hatte nach getaner Arbeit mit James Scarlet Punsch getrunken. Margery hatte es abgelehnt, im Gesellschaftszimmer zu schlafen. Erschöpft vom Wachen fällt Cleobald in den Schlaf.

Zwischen elf und zwölf Uhr nachts wird sie von Margery geweckt. Cleobald gibt an, einen kurzen Schrei oder Klagelaut vernommen zu haben, der aus Johns Kammer drang. Sie fleht ihre Herrin an aufzustehen; diese erwidert, sie täten besser daran, sich still zu verhalten. Daraufhin betritt Ringe ihr Gemach. In der Finsternis erkennt Cleobald ihn an der Stimme. Sie beteuert, ihn sagen gehört zu haben: „Er ist tot, und nun habe ich Ruh.“ Margery habe erwidert: „Ist er tot?“ Auf Cleobalds Frage, wie er dorthin gelange, entgegnet Ringe, er sei dazu getrieben worden.

Cleobald sagt nicht aus, die Drosselung gesehen zu haben, noch habe sie Johns Kammer vor dem allgemeinen Aufruhr betreten. Kurz darauf kehrt Ringe mit einer Kerze zurück und verkündet das Ableben. Cleobald schildert sodann das geschwärzte Gesicht und den verfärbten Hals. Vor dem Koroner verschwieg sie diese Vorgänge zunächst aus Furcht vor Misshandlungen durch ihre Herrin.

Dieses anfängliche Schweigen gereicht der Verteidigung zum Argument. Cleobald habe erst spät offenbart, was sie gehört haben will; das angebliche Geräusch könne sie nicht näher bestimmen, einen Lichtschein habe sie nicht erblickt und vor dem Koroner nicht beschworen, Ringe habe seinen Herrn ermordet. Sie stützt sich auf ein angebliches Gespräch, nicht auf eine beobachtete Tat. Als sie ihre Erzählung vor ihm wiederholt, habe Ringe nicht widersprochen; dieses berichtete Schweigen stellt jedoch kein unabhängiges Beweismittel dar.

Elizabeth Riches, eine weitere Magd, bringt eine frühere Anschuldigung vor. Ringe habe ihr angetragen, Gift in den morgendlichen Rum mit Milch zu mischen, was sie jedoch abgelehnt habe. Ferner berichtet sie, er habe Wasser herbeigebracht, das für einen Trank nach einem Brechmittel bestimmt gewesen sei, räumt jedoch ein, kein Gift gesehen zu haben. Wie Cleobald erklärt auch sie, vor dem Koroner aus Angst vor Margery geschwiegen zu haben.

In der Todesnacht will auch Riches Geräusche vernommen haben. Margery und Cleobald treten in ihre Kammer und verlangen, man solle nach Ringe rufen. Dieser steigt mit einer Kerze empor und verkündet, sein Herr sei tot. Riches beschreibt, wie John vor dem Bett bäuchlings auf den Dielen liegt, den Hals gezeichnet von Malen. Einen Teil dieser Einzelheiten, so räumt sie im Kreuzverhör ein, habe sie erst durch Ringes Erzählungen erfahren.

Der Stalljunge William Masterson, über vierzehn Jahre alt, bestätigt das Auffinden, nicht jedoch den Gewaltschnitt. Ringe habe ihn geweckt mit der Nachricht, der Herr sei aus dem Bett gestürzt und zu Tode gekommen. Masterson erblickt John am Boden, auf dem Bauch, nahe dem Fußende des Bettes; Kleidung und Bettzeug seien zerwühlt gewesen. Er meint, Ringe habe zwischen dem ersten Rufen und seiner Rückkehr kaum Zeit gehabt, sich anzukleiden. Was vor diesem Weckruf geschah, vermag er nicht zu sagen.

James Scarlet, der an jenem Abend mit John gezecht hatte, bezeugt, der Bauer sei weder trunken noch unpässlich gewesen. Der Wundarzt Sparham, der zwei Tage nach dem Tod zur Leichenschau des Koroners gerufen wurde, bemerkte Male am Hals, vermutete jedoch zunächst, Johns eigene, nahe der Kehle liegende Finger hätten diese bewirkt. Er hielt sie für unzureichend, um den Tod zu erklären. Vor Gericht widerruft er diese Ansicht: Die Abdrücke könnten von Daumen und Fingern nebst Kratzspuren herrühren; anhaltender Druck habe den Atem abschnüren können. Gleichwohl vermag er die Todesursache nicht mit Gewissheit zu bestimmen und gesteht ein, den Leichnam nur flüchtig besehen zu haben.

Ein Gehilfe des Wundarztes Cooper beschreibt gleichfalls deutliche Eindrücke, wie von einem Daumen und vier Fingern, und urteilt, fortgesetztes Zudrücken hätte tödlich sein können. Eine zweifelsfreie Auskunft falle ihm jedoch schwer. William Alston, der beim Zurichten der Leiche half, erinnert sich hingegen an rötliche, längliche Striemen auf nur einer Seite; schwärzlich seien sie ihm nicht erschienen. Der medizinische Befund stützt somit zwar die Möglichkeit einer Gewalttat, bleibt jedoch in sich unstimmig.

Die Verteidigung bestreitet vor allem die Verknüpfung der Indizien mit einer Mittäterschaft Margerys. Ihr Beistand erinnert daran, dass allein die Zeugin Cleobald sie durch die angeblichen nächtlichen Worte unmittelbar belaste. Beide Frauen sprechen zwar von einem vertrauten Verhältnis zwischen Margery und Ringe, doch keine will die Erdrosselung mitangesehen haben. Entlastungszeugen schildern John und Margery hingegen als einträchtiges Paar. Sie wohnten freilich nicht alle unter demselben Dach; ihre Bekundungen schildern das äußere Bild, nicht das verborgene Leben in den Gemächern.

Die Geschworenen sprechen Ringe schuldig, daraufhin auch Margery. Die Flugschrift berichtet, gegen ihn sei die Strafe des Strangs mit anschließender Sektion, gegen sie der Tod auf dem Scheiterhaufen verhängt worden. Darin spiegelt sich der Tatbestand des „petit treason“ wider, der der Gattin zur Last gelegt wurde. Von Rechtsmitteln, späteren Protokollen oder einer neueren Überprüfung des Verfahrens berichtet das Blatt nichts.

Der Druckschrift sind jedoch Geständnisse beigefügt, die nicht Teil der Beweisaufnahme vor den Geschworenen waren. Wenige Tage vor seiner Hinrichtung soll Ringe eingeräumt haben, es zunächst mit Gift versucht zu haben: Er habe in Aldeburgh Arsenik gekauft, Riches gedrängt und schließlich etwas davon in ein für John bestimmtes Wasser gemischt. Seiner Einlassung nach habe John nur einen Schluck genommen, dann einen Niederschlag am Boden bemerkt und den Rest verschmäht. Dieses Geständnis wurde nach dem Urteil vom Anwalt der Anklage im Beisein eines Chirurgen zu Protokoll genommen.

Sodann schildert Ringe seine Version der Todesnacht: Er habe gewartet, bis John einschlief, sei in die Kammer geschlichen und habe ihn an der Kehle gepackt. Beide Männer seien vom Bett gestürzt, wobei die Vorhangstange verbogen worden sei; Margery weist er eine vorherige Anstiftung zu. Dies sind Äußerungen nach gefälltem Urteil, keine unabhängige Bestätigung der zögerlichen Zeugenaussagen. Der Bericht vermerkt, Margery habe zunächst auf ihrer Unschuld beharrt, kurz vor dem Gang zur Richtstätte jedoch eingeräumt, von der Tat gewusst und nach Kenntnis von Ringes Geständnis mit ihm darüber gesprochen zu haben.

Schließlich vermerkt das Blatt, beide Verurteilte seien am Freitag, dem 8. April 1763, zu Rushmere nahe Ipswich hingerichtet worden. Dieses Datum liegt zwei Wochen nach dem Verhandlungstag, den der Text auf den 24. März legt, obschon das Urteil den darauffolgenden Samstag bestimmt hatte; die Gründe für diesen Aufschub erhellt die Schrift nicht. Sie schließt mit einigen Lebensdaten, darunter Ringes Alter und die Erwähnung einer hinterbliebenen Tochter Margerys. So verbleibt als letztes Zeugnis das Wort der Verurteilten, wie die Flugschrift es überliefert: spät beigebracht, maßgeblich für die Nachwelt, doch zeitlich nach dem Urteil liegend und keinesfalls mit dem zu verwechseln, was den Geschworenen einst zu Ohren kam.

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Die Flugschrift weist zwei verfahrensrechtliche Zeitmarken auf: Ihr Titelblatt datiert die Assisen von Bury St Edmunds auf Montag, den 21. März 1763; der Kopf des Verhandlungsberichts nennt Donnerstag, den 24. März. Hierbei dürfte es sich um die Eröffnung der Assisen und den Verhandlungstag handeln; das Druckwerk erläutert dieses Verhältnis nicht näher. Die Anklageschrift legt das Ableben John Beddingfields auf den 27. Juli 1762. Die Geschworenen befinden Ringe für schuldig, sodann Margery; das Gericht forderte eine gesonderte Würdigung der Mittäterschaft der Gattin für den Fall von Ringes Verurteilung, selbst wenn sie sich lediglich im Nebenzimmer aufhielt. Der Wundarzt Sparham räumt ein, seine Auffassung seit der Leichenschau geändert zu haben; andere Zeugen schildern die Male abweichend. Dem Text sind die Geständnisse beider Verurteilter nach dem Urteilsspruch angehängt, und er berichtet von ihrer Hinrichtung zu Rushmere am 8. April 1763. Diese späten Darstellungen entstammen der Flugschrift und sind streng von den gerichtlichen Zeugenaussagen zu scheiden. Die Quelle beschränkt sich auf den vollständigen OCR-Text des Drucks von 1763; ein Abgleich mit Faksimiles, Gerichtsakten oder Sekundärquellen fand nicht statt.

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