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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Die Laken unter dem Bett

Chislehurst, Mai 1813. Das Ehepaar Bonar wird in seinem Schlafgemach aufgefunden, erschlagen in nächtlicher Stille. Ihr Bediensteter Philip Nicholson lenkt den Verdacht zunächst auf einen ehemaligen Diener, ehe Fußspuren, blutbeflecktes Schuhwerk und verborgene Leintücher ihn überführen. Vor Gericht gesteht er die Bluttat, ohne das Dunkel über seinem Beweggrund je zu lichten.

Am Montag, dem 31. Mai 1813, führten eine offenstehende Tür und ein fehlendes Nachtlicht das Gesinde von Camden Place, dem Landsitz der Familie Bonar bei Chislehurst, zu jenem Schlafgemach, in dem Herrschaft und Hausherrin die Nacht verbracht hatten. Philip Nicholson, der junge Reitknecht und Lakai, wurde alsbald nach London entsandt, um Beistand herbeizurufen. Er ritt im Galopp davon; doch ehe noch die ersten Verdächtigungen ihr rechtes Ziel fanden, sollte er selbst in den Mittelpunkt der Untersuchung rücken.

Am Sonntagabend hatte sich Thomson Bonar zur gewohnten Stunde zur Ruhe begeben. Seine Gemahlin war ihm erst gegen zwei Uhr morgens gefolgt, nachdem sie ihre Kammerzofe angewiesen hatte, sie um sieben Uhr zu wecken. Das Paar schlief in zwei schmalen, dicht aneinandergerückten Betten. Nicht das gesamte Haus lag in tiefem Schlummer: Der Stallbursche William Evans gab an, noch nach Mitternacht mit Nicholson beisammen gewesen zu sein; eine Wäscherin, die gegen vier Uhr eintraf, hatte eine Hintertür geöffnet vorgefunden. Keiner der Dienstboten berichtete von einem Laut oder Schrei.

Am frühen Morgen bemerkte Susannah Curnick, dass die Eingangstür nur angelehnt war. Sie schloss sie, ging durch die Räume des Erdgeschosses und stieg die Treppe hinauf. Vor dem Vorzimmer steckte der Schlüssel außen im Schloss. Dunkle Flecken zeichneten sich auf den Dielen ab; die kleine Lampe, die des Nachts brannte, war verschwunden. Sie rief nach Mary Clarke, der Kammerzofe. Clarke erfasste das Verderben, noch ehe sie die Schwelle überschritt: Sie schrie auf, dass die Herrschaften ermordet worden seien.

Der Anblick überstieg alles, was sie befürchtet hatten. Thomson Bonar lag auf dem Fußboden, das Haupt von zahllosen Hieben zertrümmert; seine Frau lag noch im Bett, schwer verwundet und ohne Bewusstsein. Ein Schüreisen aus der Küche, am oberen Ende krumm geschlagen, lag nahe dem Leichnam. Zwischen den beiden Betten blieb kaum Raum für einen Menschen. Mrs. Bonar atmete noch schwach. Die Dienerschaft schickte nach einem Chirurgen aus London, doch er traf zu spät ein: Gegen ein Uhr mittags verschied sie, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Borrow überliefert für ihre letzten Stunden nur einen einzigen, kurzen Laut.

Die Gewalttat warf mehr Rätsel auf, als sie Spuren bot. Nichts schien erbrochen worden zu sein; das Portal stand offen, doch die Zimmer waren nicht durchwühlt, und das Geld, das ein Einbrecher hätte suchen mögen, lag unberührt da. Der alte Herr, siebzig Jahre alt, galt als rüstiger Mann von starkem Wuchs, noch wohl imstande, sich zur Wehr zu setzen. Seine Hände wiesen Abwehrspuren auf. Die Schlafmütze, wenige Schritte von seinem Kopf entfernt zu Boden gefallen, barg im geronnenen Blut ein Büschel weißen Haares. Im Nachbarbett war das Leinen befleckt, doch das Antlitz der Gemahlin zeigte, so Borrow, einen stillen Frieden, der im schauerlichen Gegensatz zu ihren grausamen Wunden stand.

Noch am selben Abend traf der Sohn, Oberst Bonar, aus Faversham ein. Ungeachtet derer, die ihn zurückzuhalten suchten, eilte er hinauf in das Gemach, trat ein und warf die Tür hinter sich ins Schloss. Man musste sie gewaltsam aufbrechen, um zu ihm zu gelangen: Er lag auf den Knien, die Hände über dem entseelten Leib des Vaters gefaltet.

Unterdessen hatte Nicholson das Anwesen zu Pferde verlassen. Ihm war aufgetragen, die Schreckensnachricht nach London zu tragen, den Wundarzt Astley Cooper herbeizurufen und Mr. Angerstein, den Geschäftspartner Mr. Bonars, zu unterrichten. In einer Schänke an der Straße trank er Rum; dennoch legte er den Weg von etwa zwölf Meilen Zeugenaussagen zufolge in nur vierzig Minuten zurück. Ehe er Bow Street erreichte, machte er am Gasthof Red Lion nahe Bedlam Halt und sprach dort mit Dale, dem vormaligen Haushofmeister. Er eröffnete ihm, man hege Verdacht gegen ihn, beteuerte jedoch zugleich, Dale habe gewiss nichts mit dem Verbrechen zu schaffen. Vor den Polizeibeamten von Bow Street genügten seine Andeutungen freilich, um die Nachforschungen zunächst auf diesen Mann zu lenken. Dale war zwei Wochen zuvor entlassen worden, vermochte jedoch lückenlos nachzuweisen, dass er die gesamte Nacht im Red Lion verbracht hatte. Der Verdacht gegen ihn fiel in sich zusammen.

Nachdem er seine Auskünfte erteilt hatte, kehrte Nicholson nicht sogleich nach Chislehurst zurück. Er begab sich nach Whitechapel, traf dort Bekannte und trank weiter. Als ihn ein Beamter der City im Gasthof Three Nuns aufspürte, leistete er heftigen Widerstand; das Handgemenge hinterließ Quetschungen an seinem Leib. Bei der Vernehmung suchten die Untersuchungsführer nach Spuren, die der Hausherr bei seiner Gegenwehr hätte hinterlassen können; die festgestellten Verletzungen, namentlich an der Stirn, wurden indessen auf den Streit mit dem Gerichtsdiener zurückgeführt.

Die Befragung wandte sich alsbald den Leintüchern zu. Als das Gesinde am Morgen hinaufgestiegen war, hatte Nicholson den Leichnam seines Herrn bedeckt und mit der Bettwäsche das Blut vom Boden gewischt; hernach hatte er die blutgetränkten Laken in das Leinen seines eigenen Lagers gewickelt und unter sein Bett geschoben. Er gab vor, er habe den anderen den unerträglichen Anblick ersparen wollen. Doch Curnick erinnerte sich, ihn mit dem Bündel hinabsteigen gesehen zu haben, und Clarke wusste von seinem sonderbaren Eifer zu berichten, mit dem er betonte hatte, Mrs. Bonar lebe noch. Die Laken, die Trittspuren und seine widersprüchlichen Angaben machten ihn zum Hauptverdächtigen.

Sein Schuhwerk wurde einer eingehenden Prüfung unterzogen. Ein Schuh war vorn abgetragen und besaß einen gewöhnlichen Absatz; der andere war mit einem Federabsatz versehen. Ihre Abdrücke wurden mit den blutigen Spuren im Vorzimmer verglichen; sodann fand sich Blut an Sohlen und Oberleder. Nicholson erkannte die Schuhe als die seinen an und mutmaßte, einer davon habe sich wohl vom Fuß gelöst, als er die Laken fortgetragen habe. Auch eine befleckte Nachtmütze schrieb er sich zu, mit der Erklärung, das Blut rühre vermutlich vom Leinen her. Mochten die Aussagen der Dienstboten über jene Morgenstunden im Einzelnen auch voneinander abweichen, so rückten diese Gegenstände seine Kammer unweigerlich an die Seite der Toten.

Bei der Leichenschau erkannte die Geschworenenbank auf vorsätzlichen Mord. Kurz darauf unternahm Nicholson den Versuch, sich mit einem aus der Speisekammer entwendeten Rasiermesser die Kehle durchzuschneiden. Die Wunde klaffte so tief, dass man ihn dem Tode nahe glaubte; doch solange er der Sprache mächtig blieb, stritt er alles ab. Am 7. Juni, kaum dass hochrangige Besucher ihn aufgesucht hatten, brach die Blutung von neuem auf. Der katholische Priester Bramston wurde herbeigerufen. Tags darauf verlangte Nicholson aus eigenem Antrieb nach Oberst Bonar. Unter Tränen erklärte er, er wolle reinen Tisch machen; hernach unterzeichnete er ein Schriftstück, worin er die Tat gestand. Die blutigen Kleider, die er nahe einer Gartenpforte unter Laub verborgen hatte, wurden aufgefunden, nachdem er ihr Versteck gewiesen hatte.

Vor den Assisen zu Maidstone wurde Nicholson wegen petty treason, des minderen Hochverrats, angeklagt: Die Anklageschrift legte ihm nicht bloß einfachen Mord zur Last, sondern die Tötung des Herrn durch den eigenen Knecht. Ungeachtet des bereits geleisteten Geständnisses plädierte er auf nicht schuldig und behauptete, man habe ihn zu jenem Schriftstück gedrängt. Die Zeugen schilderten abermals die Entdeckung der Toten, das versteckte Leinen und die Schuhe. In seiner Einlassung berichtete der Angeklagte, wie es sich zugetragen haben sollte: Gegen drei Uhr erwacht, habe er Schüreisen und Kerze ergriffen und sich ein Tuch umgeworfen, um unerkannt zu bleiben. Er habe zuerst auf Mrs. Bonar eingeschlagen, ehe er sich gegen den Gemahl wandte; dieser sei aufgesprungen und habe ihn gepackt. Eine Viertelstunde lang hätten beide Männer miteinander gerungen. Dieses Bekenntnis, wie auch seine Beteuerung, weder Beute noch Mitschuldige gesucht zu haben, ließ den Augenblick, da der finstere Entschluss in ihm reifte, gänzlich im Dunkeln.

Die Geschworenen sprachen ihn schuldig. Nach der Urteilsverkündung übergab Nicholson eine schriftliche Erklärung, worin er bekannte, Herrn und Herrin erschlagen zu haben; er verneinte jegliche Mittäterschaft und bekräftigte, kein Raub habe ihn geleitet. Er schrieb seine Tat einer flüchtigen Raserei im Rausch zu; an anderer Stelle freilich hatte er behauptet, vor dem Zubettgehen lediglich Bier getrunken und vor dem Erwachen keinen Gedanken an einen Mord gehegt zu haben. Der Widerspruch blieb bestehen, und der Mann, der dem Galgen entgegenging, löste ihn nicht auf.

Auf dem Schafott, den Strick bereits um den Hals, trat auf Geheiß von Oberst Bonar nochmals ein Mann an ihn heran, um ihn zu fragen, ob er allein gehandelt habe und ob ihm zuvor ein Groll das Herz beschwert habe. Nicholson erwiderte, er habe keine Helfershelfer gehabt. Auf die letzte Frage faltete er trotz der Eisen die Hände und wiederholte, es sei eine Regung des Augenblicks gewesen. Dies war die einzige Erklärung, die er der Welt hinterließ; weder das Schüreisen noch die Trittspuren noch die verborgenen Laken vermochten sie je zu ersetzen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

George Borrow, Celebrated Trials and Remarkable Cases of Criminal Jurisprudence, Bd. VI, S. 125–137; vollständiges Transkript des Kapitels eingesehen. Der Bericht datiert die Entdeckung auf den 31. Mai 1813, folgend auf die Bluttat in der Nacht vom 30. auf den 31. Mai. Die Ortsangabe im Originaltitel verweist auf Maidstone im August 1813, den Monat der verhandelten Assisen; es handelt sich nicht um ein zweites Datum der Tat. Sämtliche Zeugenaussagen und Bekenntnisse folgen der Fassung Borrows; das Motiv bleibt ungeklärt. Die gerichtlichen Originalakten und Faksimiles wurden nicht herangezogen. Redaktionelle Revision auf Metadaten beschränkt: chronologische Präzisierung und typografischer Satz.

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