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Justiz & Skandale · England

Fenwicks Fenster

Als Diener im Hause des Nicholas Fenwick öffnet Joshua Cornwall nächtens Thomas Rivers und Girst die Pforten. Ein Teil der Beute taucht bei einem Pfandleiher auf, und ein Billett bringt Cornwall mit Rivers in Verbindung. Nach einem Sonderverdikt über den Tatbestand des Einbruchdiebstahls durch einen Diener im Hause seines Herrn erklären die Richter die Rechtsnorm für anwendbar. Cornwall wird zum Tode verurteilt und am 23. Dezember 1730 hingerichtet.

Das Fenster des hinteren Salons war offen geblieben. Am Morgen fand man das Haus des Nicholas Fenwick seines Silbers, der Wäsche, der Spitzen und etlicher Teile des Teeservices beraubt. Das Fenster wies keinerlei Spuren von Gewaltanwendung auf. Fenwick schöpfte Verdacht gegen jene, die unter seinem Dach lebten; gleichwohl vermochte er damals keinem von ihnen eine Beteiligung an dem Diebstahl nachzuweisen. Eine öffentliche Bekanntmachung zur Wiederbeschaffung des Silbers sollte die Nachforschungen jedoch bald auf die Spur von Joshua Cornwall lenken.

Geboren im Marktflecken Brigg in Lincolnshire, stammte Cornwall der Chronik zufolge von ehrsamen Eltern ab, die ihm eine gute Erziehung angedeihen lassen konnten. Der Verfasser schreibt der Nachsicht seiner Mutter und später jener seines Lehrmeisters einen wesentlichen Anteil an seinem Lebensweg zu; ebenso fällt er ein Urteil über seinen Charakter und seine Gewohnheiten. Diese moralischen Wertungen stehen ganz für sich. Er berichtet, Cornwall habe seine Zeit mit Altersgenossen vergeudet, sei zu Pferde zu Freunden geritten und habe sich allerlei Vergnügungen hingegeben. Nach dem Tode der Mutter suchte der Vater diesen Lebenswandel zu unterbinden und ihn ein Handwerk lehren zu lassen, das ihn nähren sollte: Er gab ihn bei einem Bäcker in Hull in die Lehre. Die Chronik zeichnet den Meister als einen Freund der Familie, der dem Jüngling gegenüber so nachsichtig gewesen sei, dass er ihn eher mit väterlicher Zärtlichkeit als mit der Lehrlingen gemeinhin gebührenden Strenge behandelte. Cornwall habe daraufhin seine Vergnügungsfahrten wieder aufgenommen und die Arbeit vernachlässigt. Später gelangte er nach London, wo er in mehreren herrschaftlichen Häusern als Lakai diente.

Die Chronik vermerkt, er habe seine Pflichten zur Zufriedenheit versehen und so eine Anstellung bei Nicholas Fenwick, einem wohlhabenden Manne, erlangt. In jenem Hause prangte auf einem Büfett reiches Silbergeschirr. Cornwall kannte die Räumlichkeiten und verrichtete dort seinen Dienst. Der Chronist hält fest, dieses Zurschaustellen des Wohlstands habe in ihm das Verlangen nach Geld geweckt und den Plan zum Diebstahl gereift; ein genaues Datum für das Entstehen dieses Vorhabens nennt er indes nicht. Cornwall tat sich mit Thomas Rivers zusammen, einem Gefährten, den der Bericht als einen Mann von üblem Leumund schildert, um die Tat ins Werk zu setzen.

Rivers begab sich eines Tages in Cornwalls Kammer, um das Anwesen auszukundschaften und gemeinsam mit ihm den besten Zugang zu erwägen. Bei der letzten Unterredung gab Cornwall zu bedenken, dass weitere Gehilfen vonnöten seien. Rivers zog daraufhin einen Mann namens Girst hinzu. Zur verabredeten Stunde erschien dieser mit Rivers; Cornwall, nur mit dem Hemde bekleidet, öffnete ihnen die Tür.

Auf der Anrichte stand ein silberner Leuchter mit brennender Kerze. Dessen Schein gestattete es ihnen, das übrige Silber an sich zu bringen. Die Männer breiteten alles auf einem Teppich aus und machten sich sodann über das Schreibpult Fenwicks her. Sie entwendeten daraus Wäsche, Spitzen aus dem Besitze einer Dame, ein Teeservice sowie zwei silberne Dosen. Das Beutegut wurde zu einem Bündel geschnürt und in Rivers’ Behausung im Vinegar Yard, an der Drury Lane, geschafft.

Fenwicks Gemahlin, die schon eine Weile ein verdächtiges Geräusch vernommen hatte, weckte ihren Mann. Da jedoch wieder Stille einkehrte, schliefen die Eheleute von neuem ein. Am Morgen trat ein Diener ein, meldete den Einbruch und wies auf das offenstehende Fenster im hinteren Salon hin. Da keinerlei Spuren gewaltsamen Eindringens sichtbar waren, vermutete er, jemand aus dem Hause habe es offen gelassen. Cornwall und eine Magd gerieten in Verdacht; da Fenwick jedoch keine handfesten Beweise besaß, um ihrer habhaft zu werden, entschloss er sich, den Verlust seines Silbers öffentlich anzuzeigen.

Ein Teil der Beute war zu einem Pfandleiher getragen worden. Die Anzeige kam diesem zu Gesicht; er erkannte die Gegenstände wieder und gab an, Rivers habe sie ihm überlassen. Ein Durchsuchungsbefehl für Rivers’ Wohnung wurde erwirkt. Die Häscher fanden dort ein Schreiben vor, gerichtet an Thomas Rivers, Handschuhmacher, im Guy’s Court zu Vinegar Yard. In dem Billett wurde Rivers aufgefordert, sich am darauffolgenden Morgen um sieben Uhr an der Postern Spring nahe dem Tower Hill einzufinden; es trug die Unterschrift von Joshua Cornwall.

Damit wandelte sich der aus der Art des Eindringens geborene Verdacht in ein schriftliches Bindeglied zwischen Fenwicks Diener und jenem Manne, der das Silber zum Pfandleiher geschafft hatte. Cornwall wurde festgenommen. Girst erbot sich als Kronzeuge der Anklage. Wenige Tage darauf kam der Fall vor Gericht. Rivers und Cornwall wurden angeklagt, am 8. September 1730 in das Haus des Nicholas Fenwick eingebrochen zu sein und daraus zahlreiche Güter entwendet zu haben.

Die Anklageschrift bezifferte den Wert der Beute: Das Silbergeschirr wurde auf fünfundachtzig Pfund und neunzehn Schilling taxiert, die Leinenhemden auf zwanzig Pfund; weitere Gegenstände fehlten gleichfalls. Die Geschworenen erachteten die Beweise gegen Rivers für zureichend und sprachen ihn schuldig. Bei Cornwall gestaltete sich der Sachverhalt verwickelter. Er stand als Diener in ebenjenem Hause in Diensten, in dem der Diebstahl verübt worden war. Die Geschworenen schwankten in der Frage, ob er des Einbruchdiebstahls – des Burglary – überführt werden könne, wenn er in das Haus seines eigenen Herrn eingedrungen sei; sie fällten daher ein Sonderverdikt und überließen die Entscheidung über diesen Rechtspunkt den Berufsrichtern.

Die Richter traten zusammen, um die durch das Sonderverdikt aufgeworfene Frage zu erörtern. Sie gelangten einmütig zu dem Schluss, dass die Tat nach ihrem Rechtscharakter auch unter diesen Umständen als Einbruchdiebstahl zu werten sei. Bei der folgenden Sitzungsperiode am Old Bailey wurde Cornwall dieser Spruch eröffnet und das Todesurteil über ihn verhängt.

Rivers war von den Geschworenen bereits für schuldig befunden worden. Über sein weiteres Schicksal schweigt sich die Quelle aus und mengt es nicht mit demjenigen Cornwalls. Sie folgt fortan dem Verurteilten auf seinem letzten Gange. Unter dem Eindruck des Urteils legte dieser dem Chronisten zufolge tiefe Reue an den Tag. Er beteuerte, viele der schweren Verbrechen, die man Männern mit einem solchen Ende zur Last zu legen pflege, nicht begangen zu haben.

Vor seinem Ende nahm Cornwall noch die junge Magd in Schutz, die mit ihm bei Fenwick gedient hatte. Er erklärte feierlich, sie habe von dem dem Herrn zugefügten Unrecht nichts gewusst; zwischen ihnen habe lediglich eine schickliche Bekanntschaft bestanden, ohne fleischliche Gemeinschaft oder ein Trachten danach. Dieses Bekenntnis galt offenkundig einer Verdächtigung, über welche der Text keine näheren Einzelheiten mitteilt. Hatte das bei Rivers aufgefundene Billett die beiden Männer an den Galgen gebracht, so wollte Cornwall im Angesichte des Todes wenigstens den Namen seiner Dienstgefährtin von jedem Makel reinwaschen.

Am 23. Dezember 1730, in seinem zweiundzwanzigsten Lebensjahre, wurde er hingerichtet. Der Bericht schließt mit der Ehrenrettung der jungen Frau und der Gelassenheit, mit welcher er dem Chronisten zufolge in den Tod ging.

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