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Liebe & Verrat · Finnland

Die Zuflucht, deren Pforte er kannte

Finnland, 1852. Maria will ihren Verlobten heiraten und das Haus ihres Schwagers für immer verlassen. Von Versteck zu Versteck suchen Nachbarn sie zu schützen. Als Gustav Luoranen sie auf einem Gehöft aufspürt, beschließt die Bäuerin, an ihrer Seite zu wachen.

Die Hausherrin hatte beschlossen, in dieser Nacht kein Auge zuzutun. Neben Maria saß sie am Spinnrad und nährte das schwache Licht der Stube mit trockenen Holzspänen. Die übrigen Hausbewohner waren längst zu Bett gegangen. Der Mann, der um Obdach gebeten hatte, dachte nicht daran, die für ihn hergerichtete Lagerstatt aufzusuchen; er hatte lediglich einen Teil seiner Kleider darauf geworfen. Nun saß er dicht bei der jungen Frau. Auf jenem finnischen Gehöft, in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 1852, stritt man noch immer über eine Heirat. Doch seit Tagen suchte Maria vor allem nach einer Tür, hinter der sie sich in Sicherheit wiegen durfte.

Sie war zu Thomas Dütinen geflohen, auf dessen Hof ihre Schwester Eva als Magd diente. Um dorthin zu gelangen, hatte sie weite Umwege gewählt. Ihr Schwager, der Tischler Gustav Luoranen, verbot ihr die Vermählung mit Henrik, einem Mann, den sie kennengelernt hatte, als sie in einem Nachbardorf in Dienst getreten war. Maria trug das Kind ihres Verlobten unter dem Herzen, wie die in der Chronik überlieferten Bekenntnisse festhalten. Der Hausstand, den sie gründen wollte, hätte sie endgültig jener Herrschaft entzogen, unter der Luoranen sie mit aller Macht halten wollte. Der im Neuen Pitaval überlieferte Fall hob somit an mit Heiratsvorbereitungen, um die jeder wusste, und mit einer Zustimmung, die zu verweigern ein Mann sich anmaßte.

Luoranen ernährte seine Schwiegermutter und Maria. Elf Jahre lang hatte er zunächst als Knecht der Familie gedient, ehe er Anna, die älteste Tochter, ehelichte. Drei Kinder waren aus dieser Verbindung hervorgegangen. Die Chronik schildert ihn als rüstigen, unermüdlichen Arbeiter, der sich nach einer armseligen Kindheit und dem frühen Tod der Mutter zum Herrn des Hauses emporgearbeitet hatte. Im Dorf stand er in gutem Ruf; dieses Ansehen sollte selbst in jenen Zeugenaussagen nachklingen, die seine Gewalttaten bezeugten. Man vermochte ihn für friedfertig zu halten, obgleich bekannt war, dass er die Schwägerin misshandelt hatte. Die Zeugen bestätigten beides. Eine Nachbarin freilich hatte einst laut genug gesprochen, um seinen Zorn zu wecken: Sie prangerte seine Zudringlichkeiten gegenüber Maria und seine Untreue gegen Anna an. Luoranen hatte wegen übler Nachrede geklagt; das Verfahren endete mit einem Vergleich. Noch ehe die Bluttat die Dorfbewohner dazu brachte, von seinen Drohungen zu sprechen, hatte der Mann bereits die Justiz angerufen, um seinen eigenen Leumund zu verteidigen.

Maria hatte schon früher zu entfliehen versucht. Ihre Mutter berichtete, ein erster Versuch, sich anderwärts zu verdingen, sei mit Schlägen eines Schürhakens vergolten worden. Ein andermal hatte sich die junge Frau beim Pfarrer den für den Wegzug unabdingbaren Heimschein beschafft; Luoranen passte sie beim Verlassen der Pfarre ab, zerriss das Papier und zwang sie zur Umkehr. Diese Schritte hatten somit Spuren hinterlassen: Zeugen, Wundmale und die Erinnerung an eine vernichtete Urkunde. Sie wurden nicht erst nach ihrem Tode ersonnen, um dem Verbrechen eine Vorgeschichte zu leihen. Die Untersuchung ermittelte sie bei jenen, die gesehen, gehört oder Marias Klagen empfangen hatten.

Im Sommer 1851 gelang es ihr dennoch, in einem fernen Kirchspiel eine Dienstmagdstelle anzutreten. Dort verlobte sie sich mit Henrik, dem Bruder ihres Dienstherrn. Als sie im November zurückkehrte, um die Hochzeit zu rüsten, stieß sie von Neuem auf das unerbittliche Verbot ihres Schwagers. Die Sonntage strichen dahin; das Aufgebot wurde Woche um Woche hinausgezögert. Am 25. April 1852, während Luoranen bei einem Gastmahl weilte, ließ sich das Paar endlich in der Kirche proklamieren, ohne dass man ihn gewarnt hätte. Noch vor dem Aufstehen von der Tafel erfuhr er die Kunde und eilte unverzüglich heim. Maria hatte sich bereits zu Nachbarn geflüchtet.

Zunächst sandte er Anna aus, sie zurückzuholen. Doch diese kehrte unverrichteter Dinge zurück: Die Schwester weigere sich standhaft zu folgen. Da ging Luoranen selbst, sie zu holen, und riss sie gar aus dem Bett, in dem sie sich zwischen ihren beiden Wirtsleuten geborgen hatte. Mit Gewalt schleppte er sie heim. Später, im schlafenden Haus, vernahm Anna, wie ihre Schwester ihren Mann anflehte und versprach, das Verlöbnis zu lösen. Tags darauf erklärte Maria, er habe ihr dieses Gelöbnis mit dem Messer an der Kehle abgepresst. Vor den Schranken des Gerichts sollte Luoranen eine gänzlich andere Schilderung vortragen: Er habe lediglich um Aufschub gebeten, um den künftigen Eheleuten ein gemeinsames Heim einzurichten.

Am 27. April rief ihn ein Tischlerwerk bis zum Abend des 28. aus dem Hause. Maria nutzte seine Abwesenheit und floh zu Eva auf Dütinens Hof. Am 29. bemerkte Luoranen ihr Verschwinden, suchte beim Bräutigam nach ihr und kündigte an, sie auf jenem Gehöft zu stellen. Seine Frau und die Schwiegermutter suchten ihn vergeblich zu beschwichtigen. Tags darauf brach er auf, nachdem er sein Messer geschliffen und finstere Drohungen ausgestoßen hatte. Als die Hofleute ihn durchs Fenster herannahen sahen, verbargen sie Maria hinter dem großen Kachelofen. Er trat ein und fragte, ob sie da sei. Man verneinte es. Er trollte sich.

Diese erste rettende Lüge hätte genügen können. Auf dem Rückweg erblickte Luoranen jedoch eine Bäuerin, deren Gestalt ihn an Maria gemahnte. Nahezu zeitgleich mit ihr kehrte er zum Hofe um. Die Frau war zwar nicht die Gesuchte, doch Maria, im Glauben, die Gefahr sei vorüber, war aus ihrem Versteck getreten. Er erblickte sie. Der Abend brach herein; die Wirtsleute gaben ihm zu verstehen, dass er seinen Weg fortsetzen müsse. Er weigerte sich und erklärte, er bleibe. Der Chronist verweist hier auf jenes heilige Gastrecht, das es verbot, einen Wanderer zur Nachtzeit von der Schwelle zu weisen. So beherbergte das Haus nun ebenjenen Mann, vor dem es die junge Frau hatte schützen wollen.

Alle nahmen das Nachtmahl ein, hernach legten sich die Bewohner in derselben Stube zur Ruhe. Einzig die Hausfrau blieb wach. Sie kannte Marias Todesangst; sie sah, wie Luoranen sich zu ihr setzte, mit leiser Stimme auf sie einredete, sie küsste und sie mit den Armen umschlang. Wenn die Bäuerin ihn mahnte, die Gepeinigte endlich schlafen zu lassen, entgegnete er, sie berieten über die Hochzeit. Gegen ein Uhr nachts sah die Wachende ihn jählings auffahren und mit dem Messer auf Maria einstoßen. Auf den gellenden Schrei der Getroffenen fuhren alle empor. Er stürzte hinaus; man schlug den Riegel hinter ihm vor. Bald kehrte er zurück, forderte seine Kleider und fragte, ob Maria tot sei. Man warf ihm seine Sachen durchs Fenster hinaus.

Maria lebte noch. Am 1. Mai wurde sie ins nahe Pfarrhaus gebettet; tags darauf schaffte man sie ins Lazarett der Provinzhauptstadt. Am 5. Mai gebar sie ein Mädchen. Am 6. Mai erlag sie ihren Wunden; das Kind starb am folgenden Tag. Unterdessen war Luoranen heimgekehrt und hatte verkündet, er habe vollbracht, was er seit Langem beschlossen gehabt habe. Er verlangte, man solle ihn festnehmen. Seine Nächsten glaubten ihm nicht. Am 2. Mai wiederholte er sein Drängen, abermals ohne Erfolg; am 3. Mai kehrte er zu Dütinen zurück und ließ sich mit gebundenen Händen der Obrigkeit überstellen.

Vor Gericht leugnete er den Stich nicht. Er bestritt den Vorsatz. Er leide, so gab er vor, an schweren Kopfschmerzen, die ihm die Sinne verwirrten; die Vorwürfe auf dem Hofe und Marias Abweisung hätten ihn außer Fassung gebracht. Er habe dem Haushalt lediglich eine nützliche Kraft erhalten, nicht aber aus Eifersucht verhindern wollen, dass sie einem anderen gehöre. Seine Gattin bestätigte zwar die Schmerzen, erklärte jedoch, niemals bemerkt zu haben, dass er darüber den Verstand verloren hätte. Vor allem die früheren Drohungen, das eigens geschliffene Messer und seine eigenen Worte nach der Tat straften die Behauptung einer unbedachten Regung Lügen.

Die Verhöre brachten überdies ans Licht, was das Wort „Verhältnis“ zu bemänteln drohte. Mehreren Frauen hatte Maria ihre Furcht, die fleischlichen Zudringlichkeiten des Schwagers und die Gewalt anvertraut, der sie zu entrinnen suchte. Luoranen bestritt jeden Zwang. Das Gericht erkannte auf vorsätzlichen Mord, begangen bei vollem Verstande, und verhängte die Todesstrafe. Der Chronik zufolge wurde das Urteil auf dem Gnadenwege in lebenslange Verbannung nach Sibirien gemildert. Er fiel somit nicht unter dem Richtbeil. Die Tür, die man nach seiner Flucht verriegelt hatte, hielt endlich stand; für Maria war sie zu spät ins Schloss gefallen.

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Quelle: Kapitel „Eine Walpurgisnacht in Finnland“, Der neue Pitaval, 31. Theil, zweite Auflage, 1871, S. 180–196 (Textgrundlage: deutsches Digitalisat/OCR). Es handelt sich um eine retrospektive Pitaval-Kriminalchronik, nicht um Originalgerichtsakten. Die finnischen Eigennamen schwanken in der historischen Vorlage; Luoranen wurde ohne die wechselhafte Akzentsetzung der Druckfassung beibehalten. Misshandlungen und Bekenntnisse sind als überlieferte Zeugenaussagen dargestellt; aus den historischen Vorwürfen wird kein einvernehmliches Verhältnis abgeleitet. Die Begnadigung zur Verbannung nach Sibirien folgt der Quelle, die weder das Urteilsdatum noch den weiteren Verbleib mitteilt. Die zeitgenössischen statistischen Exkurse des Verfassers über das Landvolk wurden übergangen.

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