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Polizei & Unterwelt · Italien

Ein Galgen, der auf Reue wartete

Ein Immobiliendarlehen treibt Antonio Camardella dazu, seinen Gläubiger, einen römischen Kanoniker, zu töten. Zum Tode verurteilt, verweigert er die Bekehrung; dieses letzte Aufbäumen verwandelt einen Mord in eine Volkslegende.

Der Kanoniker hatte Recht behalten; nun blieb ihm noch, seinen Sieg zu überleben. Es ist das Unheil von Geldprozessen, dass das Urteil mit dem Streit nicht immer auch den Zorn beendet. In Rom trat Antonio Camardella im September 1749 Donato Antonio Morgigni mit einer Waffe entgegen. Er kam nicht mehr, um über die Zinsen eines Darlehens zu verhandeln. In den Worten, die sein Verhör bewahrt hat, kehrte das Haus, aus dem man ihn vertrieben hatte, immer wieder: Es war der Anfang und, wie er glaubte, die Entschuldigung für alles. Der Schuss fiel. Von diesem Augenblick an trat der Zwist zweier Männer in eine andere Gerichtsbarkeit ein, in der man nicht mehr bloß Mauern pfänden konnte.

Das Haus und die Forderung

Camardella stammte aus dem Königreich Neapel und hatte sich in Rom niedergelassen. Man kannte ihn in der Via di Monserrato, wo er einen Handel mit Alteisen betrieb. Dieses Gewerbe hantiert mit Gegenständen von eigentümlicher Beredsamkeit: von ihren Türen gelöste Schlösser, Werkzeuge ohne ihren Handwerker, Stücke eines Gutes, das aufgehört hat, jemandem zu gehören. Nichts berechtigt dazu, ihm eine Philosophie seiner Ware zu unterstellen. Doch sein eigenes Haus sollte ihn zu dieser sehr materiellen Erfahrung des Eigentums zurückführen: Was man heute besitzt, kann morgen an einen anderen übergehen.

Ein von seiner Frau eingebrachtes Anwesen, Bauarbeiten, eine Anleihe beim Kanoniker: In diesen gewöhnlichen Geschäften hatte die Sache ihren Anfang genommen. Die Ausgaben wuchsen; das Einvernehmen trübte sich. Morgigni berief sich namentlich auf eine Last, die auf dem Hause ruhte und von der er, wie er behauptete, nicht unterrichtet worden war. Er siegte vor Gericht. Camardella leistete der Räumung gewaltsamen Widerstand. Seine Überzeugung, verfolgt zu werden, schuf keinen weiteren Eigentumstitel; sie verwandelte jedoch den Gläubiger in einen persönlichen Feind.

Dieser Übergang von der Verbindlichkeit zur Rache ist uns bis in die Sprache des Angeklagten überliefert. Nach dem Mord verhört, führte Camardella seine Tat auf den Willen zurück, dem ein Ende zu setzen, was er eine Schikane nannte. Er hatte den Kanoniker zum alleinigen Urheber seines Ruins gemacht. Zwischen dem Recht, das ein Mann zu haben glaubt, und der Person, die er zu treffen beschließt, bleibt freilich der ganze Raum einer freien Wahl. Das verlorene Haus erklärt den Streit; es erweckt den niedergestreckten Mann nicht wieder zum Leben.

Was die Zeugen wiederzuerkennen vermochten

Der Mord verlangte nunmehr nach Feststellungen. Der Leichnam wurde besichtigt; die medizinische Sprache des Prozesses behielt ihr Latein für die Wunden bei, während die gewöhnlichen Worte wiederkehrten, wenn es die Kleidung zu beschreiben galt. Die Schusswaffe selbst brachte diese gelehrte Feierlichkeit in Verlegenheit: Man bezeichnete sie nach ihrer Wirkung, brennen und zerreißen, sodann nach den Bleigeschossen, die sie aussandte. Unter dem Zeremoniell der Phrasen ging es darum, ein einfaches und furchtbares Faktum festzuhalten: Ein Mensch hatte den Streich eines anderen empfangen.

Um diese materielle Gewissheit herum hatte die Untersuchung noch die Blicke zu sammeln. Würden jene, die den Täter erblickt hatten, ihn wiedererkennen? Die Frage scheint leicht, liest man sie aus der Ferne. Sie ist es weit weniger für den, von dem verlangt wird, einen Augenblick des Schreckens in eine gerichtliche Identifizierung zu verwandeln. Zwei Zeugen, ein Wundarzt und ein Schreibstubenangestellter, antworteten mit Bestimmtheit. Andere schwankten: Dienstboten, die Frau eines Obsthändlers, ein Geistlicher – nicht alle versprachen ein sicheres Wiedererkennen.

Dieses Zögern tilgt weder den Toten noch die Aussagen Camardellas. Es verwehrt dem Prozess lediglich, einer Prozession allwissender Zeugen zu gleichen. Einige hatten gesehen; sie maßen sich darum nicht an, alles behalten zu haben. In den überlieferten Wendungen der Verhöre haben ihre Vorbehalte Bestand. Die Justiz verlangte einen Namen; das Gedächtnis erwiderte mitunter, es sei dazu nicht imstande. Man muss den Zeugen diese Bescheidenheit lassen, die wenigstens jene besaßen, keine Gewissheit zu erdichten, um der Vernehmung zu willfahren.

Camardella seinerseits flüchtete sich nicht in eine bequeme Unkenntnis des Streits. Seine eigene Darstellung verknüpfte den Schuss mit dem Kanoniker und der Vertreibung. Die vor dem Schuss gesprochenen Worte, wie er sie wiedergab, verliehen dem Mord den Charakter einer Replik. Doch eine Entgegnung dieser Art tötet auch die Möglichkeit einer Antwort. Morgigni sollte seine Forderung nicht mehr einklagen; sein Leichnam wurde zum Beweisstück des Verfahrens gegen seinen Widersacher.

Der Verurteilte verweigert seine letzte Rolle

Die Verurteilung führte Camardella an den Galgen auf der Piazza di Ponte Sant’Angelo. Doch die päpstliche Obrigkeit erwartete von diesem Tod anderes als den bloßen Vollzug eines Urteils. Der Verurteilte sollte sich schuldig bekennen, den Beistand der Religion annehmen und den Anwesenden das Schauspiel einer versöhnten Seele bieten. Das Ende konnte dann als Genugtuung dargestellt werden: Die Gesellschaft bestrafte das Verbrechen, die Kirche rettete den Missetäter, und das Volk kehrte mit einer wohlabgerundeten Lehre zu seinen Verrichtungen zurück.

Camardella störte diesen Beschluss. Er forderte Rache, statt in die Reue einzuwilligen, die man ihm antrug. Diese Weigerung hinterließ einen so tiefen Eindruck, dass sowohl die religiösen Berichte als auch die Volksüberlieferung die Erinnerung daran bewahrten. Der Bußprediger Leonardo da Porto Maurizio trat an seine Seite. Die zu Ende des Jahrhunderts veröffentlichte Lebensbeschreibung berichtet, die Hinrichtung sei bis zum Abend aufgeschoben worden; die Ermahnungen zogen sich hin, ohne den erhofften Wandel zu bewirken. Die gewährte Frist brachte die erwartete Szene nicht hervor.

Der Galgen blieb somit aufgerichtet, der Verurteilte am Leben, und das Wort setzte sein Werk um ihn her fort. Es war dies ein Ringen, dessen Kräfte nicht von gleicher Natur waren. Die Obrigkeiten konnten über seinen Leib verfügen; sie vermochten seinen Lippen kein aufrichtiges Einlenken allein durch den Befehl abzugewinnen. Man verlangte, dass er um Vergebung flehe. Er beharrte auf seiner Rache. Sein Starrsinn machte den Mord nicht gerecht, doch er beraubte das Zeremoniell jener Zustimmung, die dessen Bild gemildert hätte.

Er wurde gehängt. Das dem Prediger gewidmete Werk versichert, sein letzter Widerstand habe bis unter den Strick gedauert. Nach seinem Tod sprach Leonardo zur Menge über die endgültige Unbußfertigkeit. Ein Mann war gestorben und hatte den Ausgang verweigert, den man für ihn bereitet hatte; ein anderer musste diesen Widerstand nunmehr den Lebenden erklären. Die Verurteilung war vollstreckt worden. Der Fall aber trat in ein zweites Dasein ein.

Der Name, der auf der Gasse blieb

Die nachfolgenden Geschlechter machten aus Camardella einen sprichwörtlichen Querkopf. Sein Name verformte sich zu Gammardella, mit jener Freiheit, die Städte gegenüber jenen üben, die sie sich angeeignet haben. Er bezeichnete nicht mehr bloß den Mörder eines Kanonikers: Er wurde zu einer Redensart, um jemandem seinen Widerwillen, seine Verbohrtheit oder seine Widerspenstigkeit vorzuhalten. Das Opfer verblasste hinter einer Wendung. Es ist dies eine häufige Ungerechtigkeit kriminellen Nachruhms: Der Tote liefert das Drama, der Mörder behält den Namen.

Im Jahre 1830 widmete Giuseppe Gioachino Belli dieser Erinnerung Sonette. In einem machte ein Vater die Hinrichtung zu einer Lehre für sein Kind; im anderen wurde die Weigerung des Verurteilten zu einer bissigen Satire auf Justiz und Heiligkeit. Dieser Vater und dieses Kind gehören dem Gedicht an, nicht den Akten von 1749. Die von Belli erfundene Volksstimme traf genau das, was fortfuhr, Ärgernis zu erregen: Ein Mann hatte es vorgezogen, bis in den Tod zu streiten, statt den Büßer zu spielen.

Der Herausgeber Luigi Morandi wollte später die Umstände dieser Geschichte genauer fassen. Er musste indessen einräumen, dass er eine 1749 angekündigte gedruckte Relation nicht wiedergefunden hatte. Für gewisse Misshandlungen, von denen er vermutete, sie seien angewandt worden, um die Bekehrung zu erzwingen, stützte er sich auf die Überlieferung und auf andere Hinrichtungen. Das Gedächtnis hatte die Tatsachen bereits überformt. Ebenso ging das Gerücht, der Fall Camardella sei ein entscheidendes Hindernis für die Heiligsprechung des Predigers gewesen, über das hinaus, was die Dokumente zu behaupten gestatteten.

Das Verlässlichste bedarf indes dieses Beiwerks nicht: eine Forderung, eine bestrittene Räumung, ein Schuss, ungleich sichere Zeugen, ein Urteil und eine beharrliche Verweigerung. Ein Haus hatte im Mittelpunkt des Konflikts gestanden; im römischen Gedächtnis blieb davon weder Fassade noch Schlüssel. Was das Jahrhundert überdauerte, war eine Stimme, die nach Rache rief, als alle ein Gebet erwarteten. Und hinter dieser Stimme verblieb, beinahe vergessen, das Schweigen Morgignis, der Recht bekommen und nicht erhalten hatte, zu leben.

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Die von Emanuele Coglitore in seiner sprachwissenschaftlichen Studie von 2016 (Seiten 61–63) wiedergegebenen Auszüge aus dem Prozess von 1749 wurden eingesehen: Leichenschau, Erklärungen Camardellas und Antworten der Zeugen zur Wiedererkennung. Die Rezension seines Buches von 2010, Seiten 108–110, beleuchtet den Immobilienstreit kursorisch; das Buch selbst und die Originalmanuskripte wurden nicht herangezogen. Die beiden Sonette Bellis von 1830 sowie die historischen Anmerkungen Luigi Morandis wurden vollständig gelesen. Morandi zitiert das 1796 veröffentlichte Leben Leonardos, räumt jedoch eigene Lücken ein: Die vermuteten Misshandlungen und das Gerücht bezüglich der Heiligsprechung werden daher nicht als Tatsachen behauptet. Vater und Kind sind Gestalten des Sonetts, keine hinzugefügten Zeugen. Es wurden keine neuen Dialoge erfunden.

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