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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Liebe & Verrat · Italien

Pompilias Pforte

In Rom genügte die Ankündigung eines Briefes, um eine Pforte zu öffnen. Guido Franceschini dringt mit seinen Schergen ein; hinter diesem Familienmord stehen vier Jahre der Ehe, der Flucht und der Prozesse, die in ein erbittertes juristisches Ringen um die verletzte Ehre münden.

Man kündigte einen Brief von Caponsacchi an. Es bedurfte dieses Namens und jener Verheißung von Nachrichten, damit die Pforte sich öffnete. Dahinter lebten zwei Greise, eine junge Frau und die noch zarte Hoffnung auf ein Dasein, das der Furcht entrissen war. Draußen harrten fünf Männer. Am Abend des 2. Januar 1698 sollte in Rom ein vorgeblich harmloser Besuch jener Ehe den Todesstoß versetzen, mit der sich die Gerichte bereits befasst hatten, ohne ihr das Verhängnis nehmen zu können.

Die alten Relationen stimmen nicht darin überein, wessen Hand den Riegel zurückschob. Der eine Bericht nennt Violante, der andere Pietro Comparini. Beide führen indessen an dieselbe Schwelle: Um Einlass bei seiner Frau zu erzwingen, hatte sich Guido Franceschini ebenjenes Namens bedient, mit dem er seine Ehre reinzuwaschen vorgab. Der vermeintliche Beschützer verwandelte sich in einen Schlüssel in der Faust des Angreifers.

Der Handel von Arezzo

Vier Jahre zuvor hatte diese Familie geglaubt, ein vorteilhaftes Bündnis zu schließen. Die Comparini besaßen einigen Wohlstand; Guido trug einen Adelsnamen und Nöte, denen dieser Name allein nicht mehr abzuhelfen vermochte. Pompilia zählte dreizehn Jahre, als die Hochzeit im Dezember 1693 vollzogen wurde. Bei derlei Absprachen, in denen die Erwachsenen Mitgiften, Verwandtschaften und Vorzüge peinlich genau abwogen, erschien es minder geboten, die Zukunft des Kindes zu bedenken.

Die Eltern folgten den Neuvermählten nach Arezzo, wie es die Vereinbarung vorsah. Sie zogen mit ihren Mitteln und ihren Gewohnheiten in das Haus der Franceschini ein. Das Zusammenleben schlug alsbald in einen häuslichen Krieg um – jenen zermürbenden Kleinkrieg, dessen Fronten mit jeder Mahlzeit neu abgesteckt werden und dessen Schauplatz niemand verlassen kann, ohne sich sogleich ins Unrecht zu setzen.

Eine Magd namens Angelica legte hierüber bereits 1694 Zeugnis ab. Ihre Aussage zeichnet ein Bild von ungeheizten Kammern, von verwehrtem Lampenlicht auf der Treppe und alltäglichsten Handreichungen, die zu Akten der Auflehnung gerieten. Sie berichtete, sie habe der vor Kälte erstarrten Violante einige glimmende Kohlen bringen und die alte Frau nach einem Schwächeanfall erwärmen wollen; Guidos Mutter habe solche Gesten barsch unterbunden. Bei Tische musste eine karge Fleischration das gesamte Haus über mehrere Tage hinweg nähren. Nicht die Dürftigkeit allein machte das Dasein unerträglich: Es war die Allmacht, darüber zu gebieten, wer wärmen, wer essen und wer seinem Nächsten beistehen durfte.

Die Verteidigung sollte ein gänzlich anderes Bild entwerfen. In einem Schreiben wies der Gouverneur von Arezzo den Comparini die Schuld an den Zerwürfnissen zu: Violante habe das Zepter im Hause führen wollen, Pietro habe die Schankstuben frequentiert, und die Franceschini hätten dies lange mit Geduld ertragen. Zwei feindliche Porträts boten sich somit den Richtern dar. Der Zwiespalt zwischen Magd und Gouverneur berührte nicht bloß die Tatsachen; er zeigte überdies, wie sehr ein und dasselbe Haus sein Gesicht wandelte, je nachdem, durch welches Portal man es betrat.

Die Comparini kehrten schließlich nach Rom zurück. Pompilia blieb.

Ein neuer Streit gesellte sich zu den alten. Violante erklärte unvermittelt, Pompilia sei mitnichten ihr leibliches Kind. Die Herkunft des Mädchens, bis dahin verschwiegen, wurde nun zum Gegenstand von Prozessen und Forderungen auf Rückerstattung der Mitgift. Die Ehe beschäftigte fortan die Rechtsgelehrten. Zugesagte Summen, übertragene Güter und wechselseitige Ansprüche füllten die Aktenfaszikel, während die junge Gattin weiterhin unter jenem Dach ausharrte, dem ihre Eltern entronnen waren.

Die Flucht, die man Ehebruch nennt

In ihren Vernehmungen schildert Pompilia die Vorwürfe, die der kinderlosen Ehe entsprangen, und das Misstrauen, das ihr schließlich verbot, an ein Fenster zu treten. Ging ein Mann auf der Gasse vorüber oder warf ein anderer im Theater mit Konfetti, so erblickte der Gatte darin sogleich Nahrung für neue Beschuldigungen. Sie gab an, sich an den Bischof gewandt zu haben, ohne Erlösung zu finden. Zuletzt berichtete sie von einer Bedrohung mit der Pistole. Dies waren ihre Aussagen – von Guidos Verteidigern bestritten, doch verliehen sie ihrer Flucht einen weit greifbareren Grund als die bloße Laune einer jungen Frau.

Caponsacchi, ein Kanoniker aus Arezzo, willigte ein, sie nach Rom zu geleiten. Ihre Berichte über die vor dem Aufbruch gewechselten Botschaften weichen voneinander ab. Pompilia beteuerte, des Schreibens unkundig zu sein; er sprach von Billetts. Die Advokaten stürzten sich auf diese Widersprüche mit der Gier jener Zunft, für die ein Federzug bisweilen schwerer wiegt als eine gezogene Waffe.

Am 29. April 1697 verließ sie das eheliche Haus. Vor der Porta San Spirito wartete eine Kutsche; man schlug die Straße nach Rom ein. Nach ihren späteren Worten sollte die Reise sie zu Vater und Mutter zurückführen. Für Guido hingegen bewies dieselbe Fahrt eine schuldhafte Liaison und einen Diebstahl. Die mitgeführten Habseligkeiten, die in der Herberge verbrachten Stunden, die Zeit der Ankunft: Jedes Detail, in der einen Lesart harmlos, in der anderen verdammend, löste sich von der Landstraße, um seinen Platz in den Gerichtsakten einzunehmen.

In Castelnuovo holte der Gatte sie ein. Die Zuflucht war beinahe erreicht, als die Festnahme dem ein Ende setzte. Die römische Justiz erachtete den Ehebruch keineswegs für erwiesen. Dennoch verfügte sie trennende Maßnahmen: Caponsacchi wurde für drei Jahre nach Civitavecchia verbannt, Pompilia in ein Kloster überstellt.

Weil sie guter Hoffnung war, gestattete man ihr alsdann, unter den Auflagen eines Hausarrests bei den Comparini zu wohnen. Am 18. Dezember gebar sie Gaetano. Das Haus ihrer Eltern wurde somit zugleich Gewahrsam, Zuflucht und Wochenbett. Die Justiz kannte diese Adresse; sie hatte sie als hinreichenden Schutz gebilligt.

Guido kannte sie auch.

Fünf Männer für eine Rache

Er warb vier Kumpane an, traf am Vorabend des Weihnachtsfestes in Rom ein und wartete auf den günstigen Augenblick. Die Vorbedachtheit tritt hier in denkbar schlichter Gestalt auf: Männer, von weither herbeigeholt, bereitgehaltene Klingen, tagelanges Lauern und schließlich eine Pforte, der man sich unter falschem Vorwand nähert. Die Ehre, so sie dereinst vor den Schranken des Gerichts stand, würde über all diese Vorkehrungen Rechenschaft abzulegen haben.

Zwei Männer blieben am Eingang Wache; Guido und die übrigen drangen in die Wohnung ein. Pietro und Violante wurden tödlich getroffen. Pompilia erlitt zahllose Hiebe, zweiundzwanzig Wunden nach den Berichten der Tat. Die eingehenden Relationen widersprechen sich über ihre Bewegungen, das erloschene Licht und das gesuchte Versteck; keine lässt indessen auf ein unvorhergesehenes Zusammentreffen gleichgerüsteter Gegner schließen. Drei Menschen wurden in jenem Hause überfallen, das ihre Unversehrtheit hätte bürgen sollen.

Die Mörder wichen in dem Glauben, ihr Werk vollendet zu haben. Sie hatten eine Überlebende zurückgelassen.

Pompilia vermochte ihre Peiniger zu bezeichnen. Nachbarn, Geistliche und der Wundarzt eilten herbei; ihre Worte drangen rascher durch die Mauern, als die Flüchtigen Meile um Meile zurücklegten. Die Hatz begann. Die alte Relation verlegt die Festnahme in eine Schenke an der Rückreiseroute, nachdem es den Männern misslungen war, die benötigten Pferde zu beschaffen. Man fand blutbefleckte Waffen. Jene Schar, die Guido um sich gesammelt hatte, um seine Rache zu vollstrecken, war nun dieselbe, die von den Haspeln der Häscher nach Rom geschleppt wurde, um Rede und Antwort zu stehen.

Die junge Frau verschied am 6. Januar. Ihr war die Frist geblieben, Pflege zu empfangen, ihr Zeugnis zu Protokoll zu geben und ihren letzten Willen aufzusetzen. Sie hatte noch nicht ihr siebzehntes Lebensjahr vollendet. Ihr Sohn überlebte die drei Toten dieses Hauses und den Vater, der ihren Untergang ins Werk gesetzt hatte.

Die Ehre vor den Schranken

Der Prozess erschöpfte sich nicht in der Frage, wer die Streiche geführt hatte. Die Männer waren gefasst, die Opfer benannt; der Kern des Rechtsstreits drehte sich darum, was der Mörder rechtens zu tun befugt gewesen sein wollte.

Die Verteidiger, unter ihnen Arcangeli und Spreti, boten einen beträchtlichen gelehrten Apparat auf, um der gekränkten Ehre beizuspringen. Der Verdacht des Ehebruchs, die dem Gatten zugefügte Schmach und die Händel um das Geld sollten die Bluttat mildern. Die Schriften häuften Autoritäten und Distinktionen auf. Beim Durchblättern stößt man auf ein sonderbares Missverhältnis: Eine junge Frau hatte ihr Heil in einer Reisekutsche gesucht; um ihr nach ihrem Tode jede Möglichkeit der Unschuld abzusprechen, bedurfte es einer ganzen Bibliothek.

Die Anklage hielt diesem Gebäude die Vorbereitung des Überfalls entgegen, das gedungene Gefolge, den Tod der Eltern und die Unverletzlichkeit des gerichtlich bestimmten Asyls. Hier stand kein Gatte, der ein Ehebruchswerk auf frischer Tat überrascht hatte. Monate waren seit Castelnuovo ins Land gegangen. Er hatte Muße gehabt nachzusinnen, zu reisen, Gehilfen zu wählen und zu harren. Diese Spanne zerschlug die Ausrede der Aufwallung im selben Atemzuge, in dem sie den kaltblütigen Anschlag erwies.

Die Geständnisse fielen in einem Verfahren, das die Folter anwandte: Sie lassen sich mithin nicht als freimütige Bekenntnisse lesen. Doch zeigen bereits die Plädoyers, dass Guidos vornehmliche Zuflucht weniger im Leugnen des Mordes als vielmehr in dessen Rechtfertigung lag.

Das Verdikt erging unerbittlich. Sein Pochen auf den Klerikerstand trug ihm nicht die erhoffte Rettung ein. Am 22. Februar 1698 wurden seine vier Spießgesellen auf der Piazza del Popolo gehängt; er selbst wurde enthauptet. Schaulustige hatten sich Plätze an den Fenstern gesichert. Rom sah dem Ende eines Handels zu, den es zuvor schon an den Gerichtshöfen und in den Palästen hin und her gewendet hatte.

Der Prozess um Pompilias Leumund aber setzte sich um ihr Erbe fort. Noch immer galt es, ihre Rechte und die Ansprüche ihres Kindes gegen die materiellen Folgen der gegen ihren Wandel erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Selbst im Grabe war sie nicht davon entbunden, sich zu rechtfertigen.

Gaetano zählte wenige Wochen. In den Schriftstücken, die Güter zu verteilen und Verfehlungen zu bemessen vorgaben, figurierte er als Erbe. Er war zugleich alles, was von jener Ehe lebendig blieb, die man einst als ein gar treffliches Geschäft gepriesen hatte.

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Die Darstellung beruht auf den Aktenstücken von 1698, die in The Old Yellow Book zusammengefasst, von Charles W. Hodell übersetzt und herausgegeben wurden, sowie auf den beiden beigegebenen zeitgenössischen Relationen. Herangezogen wurden die Einleitung, die Vernehmung Angelicas im Schriftsatz 4, das Schreiben des Gouverneurs und die Aussagen Pompilias sowie Caponsacchis im Schriftsatz 7 nebst den Passagen der Berichte über Mord, Nacheile und Hinrichtung. Die Dokumente bieten gegensätzliche Lesarten: Die Identität der Person, welche die Pforte öffnete, und Pompilias Verhalten während des Überfalls bleiben strittig. Ehebruchsvorwürfe werden von gerichtlichen Entscheidungen geschieden; unter der Folter erpresste Geständnisse gelten nicht als freie Rede. Es wurden weder Dialoge noch Personen hinzuerfunden. Brownings Dichtung dient nicht als historische Quelle.

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