Beim Eintreten des Richters trug Jonathan Bradford bereits jene Zeichen an sich, die der Bericht des Pitaval in ein Urteil verwandeln sollte: eine Laterne, ein blutbeflecktes Messer und den Körper eines Reisenden, der noch atmete. Der Wirt beteuerte, er sei wie die anderen eben erst herbeigeeilt. Im Jahre 1736 sprach ihn ein Geschworenengericht in Oxford schuldig. Achtzehn Monate nach seiner Hinrichtung fügte ein Bericht hinzu, ein Diener habe die Tat gestanden. Das Verfahren war abgeschlossen; die Frage der Beweise indes keineswegs.
Eine Einkehr an der Straße
Die Szene erreicht uns durch eine im Jahre 1871 erschienene Sammlung, nicht durch die Akten der Assisen. Sie verortet die Herberge an der Straße von London nach Oxford und schildert Bradford als einen angesehenen Mann. Sein Gast, Master Hayes, befand sich auf Reisen, um Verwandte zu besuchen. Der Chronist nennt ihn wohlhabend, teilt jedoch weder seinen vollständigen Vornamen noch ein Dokument mit, das die von ihm mitgeführte Summe belegen würde.
Zwei weitere Edelleute nahmen am Mahl teil. Dem Pitaval zufolge habe Hayes von dem Geld gesprochen, das er bei sich trug. Es ist dieses Detail, das dem Folgenden ein unmittelbares Motiv verleiht: Der Reisende kündigt Reichtum an; wenige Stunden später findet man ihn niedergestreckt in seinem Bett. Dennoch ist diese Verknüpfung eine Konstruktion der rückblickenden Erzählung. Uns liegt weder ein zeitgenössischer Bericht über die Unterhaltung vor noch ein Zeugenverhör, das Wortlaut oder Tragweite des Gesprächs ermessen ließe.
Die Tischgenossen zogen sich in ihre Gemächer zurück. Die beiden Reisenden bezogen ein Zimmer mit zwei Betten und ließen ihr Licht nahe dem Kamin brennen, wie der Chronist den Brauch der Herbergen beschreibt. Die Nacht verstrich, bis einer von ihnen ein Stöhnen aus der Nachbarkammer zu vernehmen glaubte. Zunächst zögerte er, seinen Gefährten zu stören. Als das Geräusch deutlicher wiederkehrte, erhoben sich beide Männer und traten leise heran.
Die Tür war nicht verschlossen. Ein schwacher Schein drang durch den Spalt. Im Inneren wand sich Hayes in seinem Blute; am Bett stand ein Mann mit einer Blendlaterne in der einen Hand und einem Messer in der anderen. Die beiden Reisenden erkannten ihren Wirt. Sie überwältigten ihn und nahmen ihm die Waffe ab. Der Pitaval zeichnet einen zitternden, stummen Bradford und behauptet, seine Gebärden hätten Schuld ausgedrückt. Dies sind die Auslegungen des Kompilators, kein Protokoll der Zeugenaussagen.
Bradford bestritt, auf Hayes eingestochen zu haben. Seine Version, wie das Buch sie wiedergibt, war schlicht: Von einem Lärm und von Stöhnen geweckt, habe er zur Selbstverteidigung ein Messer ergriffen und sei zum Zimmer geeilt. Er gab an, fast im selben Augenblick wie die beiden Reisenden dort eingetroffen zu sein. Nach dieser Darstellung zeugten Waffe und Blut nicht von einem Angriff, sondern von einem überstürzten Beistand bei einem Sterbenden.
Das Messer war indes befleckt, ebenso Bradfords Hände. Die Reisenden hatten ihn am Fuße des Bettes erblickt. Die erdrückendsten Indizien schienen sich gegen ihn zu wenden. Der Bericht nennt die Namen der beiden Zeugen nicht, gibt ihre Verhöre nicht vollständig wieder und bestimmt nicht die genaue Zeitspanne zwischen dem Schrei, ihrem Eintritt und der Ankunft des Wirts. Diese Lücken fallen ins Gewicht: Die Begebenheit wird als ein Ganzes dargeboten, vorgeordnet von jenem, der sie erzählt.
Die Kammer wird zum Beweis
Die beiden Männer hielten Bradford bis zum Morgen fest und ließen einen Friedensrichter rufen. Dem Pitaval zufolge soll ihm dieser Magistrat vorgehalten haben, einer von beiden – Bradford oder er selbst – müsse der Mörder sein. Diese Wendung verdichtet den Eindruck der Umstände. Sie erklärt nicht, weshalb die Untersuchung die übrigen Personen im Hause ausschloss oder ob man anderen Spuren nachging.
Hayes verstarb, ehe Hilfe eintreffen konnte, versichert die Kompilation weiter. Der Text erwähnt weder eine ärztliche Leichenschau noch eine Obduktion oder ein Inventar des Zimmers. Er hält fest, das Geld des Reisenden sei verschwunden gewesen, und deutet dies sogleich als Zeichen eines Raubes. In Ermangelung eingesehener Protokolle oder Ermittlungsakten müssen diese Angaben dem Bericht von 1871 zugeschrieben bleiben.
Die Sache gelangte vor die Assisen von Oxford. Der Pitaval fasst die Anklage nach den Angaben der beiden Reisenden zusammen: Sie hatten mit Hayes gespeist, in der Nachbarkammer geschlafen, sein Wehklagen vernommen und Bradford über ihm angetroffen. Der Wirt hielt ein blutiges Messer in Händen, die mit Flecken bedeckt waren. Dem Kompilator zufolge stützte sich die Anklage zudem auf das fehlende Geld sowie auf das Verhalten, das sie dem Angeklagten zuschrieb.
Vor Gericht wiederholte Bradford die Erklärung jener Mordnacht. Er habe ein Geräusch vernommen, einen Eindringling vermutet und sich mit dem einzigen erreichbaren Messer bewaffnet. Das Entsetzen, so beteuerte er, erkläre seine Fassungslosigkeit. Die Verteidigung stand vor einer wesentlichen Hürde: Der Pitaval berichtet von keinem unabhängigen Zeugen für Bradfords Eintreffen in der Kammer. Dieser Mangel rührt an die Grenzen des retrospektiven Berichts, der die Gerichtsakten nicht wiedergibt. Er konnte auch kein Alibi vorweisen; Bradford befand sich in seinem eigenen Gasthof.
Der Chronist betont das Gewicht der sich häufenden Indizien sowie den Umstand, dass die Geschworenen sich zur Beratung nicht einmal zurückzogen. Er nennt den Schuldspruch und berichtet, Bradford sei kurz darauf hingerichtet worden. Da weder Gerichtsprotokolle noch Hinrichtungsbefehle eingesehen wurden, geben wir den Ausgang so wieder, wie diese Sammlung ihn schildert, ohne ein genaues Datum zu erfinden.
Am Fuße des Schafotts soll Bradford seine Unschuld beteuert haben, stets nach den Worten des Buches. Diese Erklärung hebt den Spruch nicht auf, bereitet jedoch den zweiten Teil der Geschichte vor: Nach dem Tode wird eine andere Stimme der ersten widersprechen. Die Rede des Verurteilten genügt nicht zur Entscheidung. Sie mag aufrichtig gewesen sein, berechnend oder schlicht unüberprüfbar für jene, die keinen Zugang mehr zum Verfahren haben.
Ein Geständnis nach dem Galgen
Achtzehn Monate nach der Hinrichtung soll ein Mann, der in Hayes’ Diensten gestanden hatte, erkrankt sein und auf dem Sterbebett bekannt haben, er habe seinen Herrn ermordet, um ihn zu berauben. Der Pitaval nennt seinen Namen nicht. Er berichtet, der Diener habe das Geld, eine Uhr sowie eine Tabaksdose an sich genommen und sich daraufhin in seine Kammer zurückgezogen. Diesem Bericht nach floh er just in jenem Augenblick, bevor Bradford den Raum betrat.
Ein solches Bekenntnis hätte die Bedeutung der Indizien verkehrt: Der Mann am Bett wäre nicht der Mörder gewesen, sondern ein zu spät gekommener Wirt mit dem Messer in der Hand. Doch der Chronist nennt weder ein genaues Datum noch Zeugen des Geständnisses noch ein Dokument, das dieses festhielte. Wir können diesen Vorfall nicht als neuen Beweis werten. Es handelt sich um eine zweite, aus zeitlichem Abstand übermittelte Version; die einzige Szene, in der jener Diener sprechen könnte, wird selbst erst von späteren Autoren berichtet.
Der Pitaval wartet sodann mit einer weiteren Wendung auf. Bradford, so heißt es dort, habe einem Gefängniskaplan anvertraut, er sei seinerseits mit der Absicht in das Zimmer getreten, Hayes zu töten und auszurauben. Er habe das Opfer bereits niedergestochen vorgefunden, sei herangetreten, um sich Gewissheit zu verschaffen, und habe beim Herannahen der Zeugen sein Messer fallen lassen. Das Werk schließt daraus, Bradford sei keineswegs unschuldig gewesen, mochte auch der Diener den tödlichen Streich geführt haben.
Dieses angebliche Geständnis verschiebt die Frage erneut. Der Wirt mag für einen Mord verurteilt worden sein, den er nicht ausführte, obgleich er einen verbrecherischen Plan hegte; doch diese Nuance beruht gänzlich auf einer Aussage, die die Kompilation ohne einsehbare Quellen anführt. Wir wissen nicht, ob der Geistliche sie niederschrieb, ob andere sie hörten oder ob sie der Überlieferung beigegeben wurde, um einer schlichten Moral zu genügen: Der Anschein richtet mit Recht, und selbst der Verurteilte verdiente sein Schicksal.
Der Vergleich der Versionen offenbart, worum sich die Erzählung bemüht. Die beiden Reisenden sehen Bradford mit dem Messer; der sterbende Diener soll ihn vom Morde entlastet haben; der Kaplan soll von Bradford das Geständnis einer Tötungsabsicht empfangen haben. Jede Enthüllung löst einen Widerspruch, um sogleich einen neuen zu schaffen. Die Erzählung gründet auf dieser Kette unüberprüfbarer Behauptungen, nicht auf Beweisen, die wir heute prüfen könnten.
Was vom Urteil bleibt
Die einzige hier herangezogene historische Quelle ist die 1871 erschienene Pitaval-Sammlung. Sie überliefert sowohl eine Verurteilung als auch zwei spätere Bekenntnisse, ohne die Akten der Assisen beizubringen oder die Dokumente zu benennen, auf denen jene Bekenntnisse fußen. Die vorliegende Darstellung unterscheidet daher das in jenem Werk berichtete Urteil von den späten Erzählungen, die ein nachträgliches Urteil über Bradfords tatsächliche Schuld nicht erlauben.
Die gebotene Vorsicht mindert nicht die Härte des Ergebnisses. Ein Mann wurde verurteilt, nachdem zwei Reisende ihn neben einem sterbenden Gast mit einer blutigen Waffe vorgefunden hatten; rückblickenden Berichten zufolge wurde er hingerichtet. Diese eindrückliche Nähe mag einen schnellen Spruch erklären. Sie liefert uns jedoch weder die Gesamtheit der Zeugenaussagen noch die gestellten Fragen oder die Beweise, die den Geschworenen vorlagen.
Es gilt daher zu scheiden, was belegt werden kann und was die Legende hinzudichtete. Der überlieferte Justizbericht vermeldet ein Urteil und eine Hinrichtung im Jahre 1736. Er besagt, ein Diener habe sich später selbst bezichtigt und Bradford habe einen vorangegangenen Plan eingestanden. Ohne Einsicht in zeitgenössische Quellen ist hier weder seine Unschuld am Morde noch seine Schuld an einem Versuch erwiesen.
Zu Beginn stand Bradford vor dem Bett des Hayes, mit Laterne und Messer. Im Gedächtnis des Falles wird dieser Augenblick zum Beweis, dann zu einem möglichen Irrtum, schließlich zum Zeugnis einer anderen Schuld. Was diesen Lesarten fehlt, ist kein neuer, spektakulärer Auftritt: Es sind die Schriftstücke, die erkennen ließen, was Richter und Geschworene einst tatsächlich vor Augen hatten.
