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Justiz & Skandale · England

Der letzte Brief des John Little

England, 1725. Nach Straßenrauben und Einbrüchen im Umland von London wird John Little wegen des Einbruchs in das Haus eines Mr. Deer angeklagt. Sein früherer Komplize Bewle sagt gegen ihn aus, um Begnadigung zu erlangen; Little leugnet jede Bekanntschaft, räumt jedoch nach dem Todesurteil seine Lüge ein. Sein Gnadengesuch um Deportation bleibt erfolglos. Er schreibt an seine Frau, um sie vom Verbrechen abzubringen, und wird am 13. September 1725 in Tyburn hingerichtet.

Im Angesicht des Todes schrieb John Little an seine Ehefrau, um sie von jener unseligen Bahn des Verbrechens abzubringen, die sie gemeinsam beschritten hatten. Er hielt ihr sein Elend vor Augen, die Schmach eines öffentlichen Todes und die Furcht vor der ewigen Verdammnis. Der Dieb, der während seines Prozesses jede Bekanntschaft mit seinem Helfershelfer geleugnet hatte, konnte sich hinter dieser Lüge nicht länger verschanzen: Nunmehr bekannte er seine Falschaussage und erklärte, die Gerechtigkeit seines Urteils anzuerkennen.

Die Chronik führt ihn zunächst auf hoher See ein, an Bord des Geschwaders von Sir George Byng – den der Verfasser auch unter seinem späteren Titel Lord Torrington nennt – während eines Feldzugs im Mittelmeer sowie bei der Expedition Lord Cobhams gegen Vigo. Ihr zufolge erwachte dort seine Neigung zum Plündern: Als er danach auf einem Handelsschiff nach Schweden fuhr, soll er entwendet haben, was immer ihm in die Hände fiel. Die Chronik deutet diese Begebenheiten als Lehrjahre eines Raubtriebs, den er schließlich in die Heimat trug.

An diesen Übergang knüpft der Chronist eine Betrachtung über die Folgen militärischer Unternehmungen. Er bemerkt, dass Männer, die man daran gewöhnt, den Feind auszuplündern und zu misshandeln, dieselben Sitten oft mit nach Hause bringen, und dass die Beutegier den Blick für die Grenze zwischen feindlichen Kriegern und den Untertanen des Königs trübt. Er hätte es vorgezogen, wenn die Offiziere ihre Truppen durch den Dienst am Vaterland und die Verteidigung des Rechts angefeuert hätten statt durch die Aussicht auf Beute. In seinen Augen wiegen die Beweggründe, die man den Männern einpflanzt, ebenso schwer wie der erhoffte Sieg. Diese Erwägung, die der Fortführung von Littles Geschichte vorausgeht, bindet die ersten Diebstähle des Seemanns in eine größere Frage ein: Was die Obrigkeit in der Ferne duldet, schlägt später leicht auf jene zurück, die sie eigentlich beschützen sollte.

Nach England zurückgekehrt, fand er Anschluss an John Bewle, der sich auch Hanley nannte, sowie an einen Mann namens Belcher. Die Chronik mutmaßt, deren Reden hätten ihm das Stehlen als ein heiteres, wenig gefährliches Geschäft erscheinen lassen, sofern man nur mit etwas Vorsicht zu Werke gehe. Sie zeichnet Little überdies als ein der Ausschweifung ergebenes Gemüt und seine Ehefrau als ein Weib, das von der Straße und dem Taschendiebstahl lebte. Dem Verfasser zufolge brachte sie ihren Gatten keineswegs von diesem Umgang ab; vielmehr habe sie ihn ermutigt, vorangetrieben und ihre Hilfe bei den Vorhaben angeboten, von deren Planung sie wusste. Dieses Urteil entstammt der Sicht des Chronisten; die dargelegten Tatsachen bezeugen vor allem ein Ehepaar und Gesellen, die demselben Gewerbe nachgingen.

Die Bande lauerte auf den Ausfallstraßen Londons und in den Vergnügungsstätten der Umgebung ihren Opfern auf. In Sadler’s Wells und Belsize spähten die Männer vornehmlich jene Gäste aus, die dem Trunk am stärksten zugesprochen hatten. Man ließ sie allein bis an eine günstige Stelle ziehen, rempelte sie an und zettelte einen Streit an. Das Handgemenge diente dazu, die Taschen zu leeren, Hüte und Perücken zu entreißen oder alles greifbare Gut an sich zu bringen. Jeder Streich lief mithin unter dem Schein eines alltäglichen Händels ab, doch der Tumult auf offener Straße verdeckte den Diebstahl. Der Erlös dieser Streifzüge floss in die nächtlichen Gelage der Rotte, bis das Geld unweigerlich von Neuem zerrann.

Als die Straßenraube weniger einbrachten als erhofft, wandten sich die Kumpane dem Einbruchdiebstahl zu, der fettere Beute versprach. Ihre Ausgaben blieben beträchtlich; die Einbrüche mehrten sich, und die Bande geriet den Gerichtsdienern immer deutlicher ins Visier. Überdies entbrannten unter den Genossen häufig Streitigkeiten über die Beuteteilung, die in gegenseitigen Anschuldigungen, Drohungen und Schlägen gipfelten. Zuweilen trat Little als Schlichter auf und überließ ihnen dafür Teile seines eigenen Anteils.

Auf diesen Widerspruch kommt der Autor immer wieder zurück: Zwar mehrte sich das Raubgut, doch vermochte es diese Diebe niemals aus der Dürftigkeit zu befreien, während die Furcht vor Festnahme und der innere Hader unaufhörlich an ihrer Freiheit zehrten. Littles Unruhe rührte nicht allein von den Nachforschungen der Justiz her; er fürchtete ebenso den Zorn jener, die ihn hätten verraten können. Und diese Furcht sollte gar bald vertraute Züge annehmen.


Bewle, von dem Little behauptete, er habe ihn erst auf diese Bahn gelockt, setzte eine Denunziation gegen seinen Genossen auf, um für sich selbst Gnade zu erlangen. Wenige Tage später wurde Little festgenommen. Bei den folgenden Sessions wurde er angeklagt, in das Haus eines Mr. Deer eingebrochen zu sein und dort etliche, in der Anklageschrift aufgeführte Güter entwendet zu haben. Der Kläger bezeugte den Verlust seiner Habe; Bewle, der an dem Einbruch beteiligt gewesen war, schilderte haarklein den Hergang der Tat.

Little verteidigte sich kläglich. Im Bewusstsein seiner Schuld, so berichtet der Chronist, gab er vor, Bewle überhaupt nicht zu kennen, in der Hoffnung, dass, schenkten die Geschworenen ihm Glauben, das Zeugnis des Geschädigten – der ihn nicht persönlich belasten konnte – für einen Schuldspruch nicht genügen werde. Der Verlust des Gutes und das Aufbrechen des Hauses besaßen mithin ein unterschiedliches Beweisgewicht: Der Kläger bestätigte die Tatsache des Bruchs, während der Mitschuldige Bewle die Beute benannte und Little unmittelbar mit der Tat verknüpfte. Bewle jedoch untermauerte seinen Bericht mit so vielen schlüssigen Umständen, dass er das Vertrauen der Geschworenen gewann. Little wurde schuldig gesprochen.

Eindringlich bat Little daraufhin das Gericht, ihn nach Übersee zu deportieren. Die Richter machten ihm jedoch keinerlei Hoffnung, und er gab sich keinen falschen Wahnvorstellungen hin. Er verblieb unter dem Todesurteil, während das Haus, die Bande und die Beutezüge, die einst seine Nächte ausgefüllt hatten, zum bloßen Schatten eines verwirkten Daseins zusammenschrumpften. Der Chronist hält fest, er habe nunmehr seine Falschaussage vor Gericht eingestanden und sich der Gerechtigkeit der Strafe gebeugt.

Besondere Sorge trug er um seine Ehefrau, die nach den Berichten denselben Lastern frönte und Gefahr lief, demselben Schicksal anheimzufallen. Der Brief, den er an sie richtete, spiegelte seine damalige Seelenverfassung wider: das Elend der Gefangenschaft, die Schande, schmachvoll zu sterben, und das Entsetzen vor der Vergeltung im Jenseits. Er flehte sie an, seiner Qualen eingedenk zu sein und das unselige Gewerbe aufzugeben, dem sie sich hingegeben habe. Nachdem er das Schreiben beendet hatte, suchte er seine Gedanken von irdischen Dingen zu lösen und ganz Gott zuzuwenden; der Chronist versichert, er habe die verbleibende Zeit im Gebet und im Streben nach aufrichtiger Reue verbracht. Das Nahen des Henkers ließ ihn den Wandel seines ganzen Lebens mit einem einzigen, unbestechlichen Blick ermessen.

Mit jedem verstreichenden Tag widmete sich Little, so der Bericht, den Gebeten und Andachten in der Kapelle. Er bekannte, zeit seines Lebens ein böser Mensch gewesen zu sein, zeigte sich zutiefst erschüttert über seine Verfehlungen und bat um Gottes Barmherzigkeit. Die Chronik unterscheidet sorgfältig zwischen der Furcht vor einem schmachvollen Tod und dem Grauen vor dem göttlichen Gericht, wobei letzteres in seinen letzten Tagen den weit größeren Raum einnahm. Was immer man von den moralischen Lehren halten mag, die der Berichterstatter aus dieser Buße zieht: Die geschilderten Gebärden sind die eines Verurteilten, der Vergebung erflehte und sich in sein Sterben fügte.

Am 13. September 1725 wurde John Little nach Tyburn geführt und hingerichtet. Die Urkunden, die dem Chronisten vorlagen, enthielten keine Angabe über sein Alter. Sein Name bleibt untrennbar mit dem Bewles verknüpft, dessen Verrat die Geschworenen von der Schuld überzeugte, sowie mit jenem Mahnbrief an eine Frau, von der er fürchtete, sie werde denselben Weg ins Verderben wählen. Der Mann, der seine Mitschuld am Einbruch einst leugnen wollte, verbrachte seine letzten Tage damit, die Tat zu bekennen und seine Gefährtin zu beschwören, von dem gleichen Pfad umzukehren.

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