Ein namenloser Leichnam
Am 9. Februar 1888 birgt ein Fischer in Joigny einen menschlichen Arm aus den Fluten der Yonne. Es gilt, die sterblichen Überreste zu identifizieren und die letzten Stunden des Toten zu erhellen. Der Uhrmacher Vétard wird seit dem Vortage, dem 8. Februar, vermisst; sein Verschwinden bietet den Ermittlern einen ersten Anhaltspunkt, bildet jedoch noch keinen Beweis für ein Verbrechen. Der Arzt Dr. Leriche erkennt Vétard anhand zweier besonderer Merkmale wieder, die ihm aus früherer Behandlung vertraut waren: dem Nagel des Daumens und einer Narbe am Beine. Durch diesen Befund wandelt sich das Verschwinden in einen Kriminalfall, ohne freilich sogleich einen Täter zu benennen.
Eine erste Spur weist auf die Gebrüder Mouillon. Mehrere Zeugen wollen sie am Tage der Tat verdächtig in Joigny umherstreifen gesehen haben. Dennoch erbringen die Brüder den Nachweis, sich zur fraglichen Zeit in Dijon aufgehalten zu haben. Die Gerichtsakten berichten von Zeugen, die nach bestem Wissen und Gewissen Erinnerungen beschwören, welche mit dieser Abwesenheit schlechterdings unvereinbar sind. Ein heilsamer Beleg dafür, dass auch ein redlicher Zeuge irren und sich in Antlitz, Straße oder Tag täuschen kann. Die Brüder Mouillon scheiden aus dem Kreis der Verdächtigen aus; die Untersuchung hat jedoch bereits offenbart, mit welcher Leichtigkeit eine beunruhigte Bürgerschaft trügerische Gewissheiten hervorbringt.
Schließlich haben sich fünf Personen vor den Schranken des Gerichts zu verantworten: der Tagelöhner Morand, sein Nachbar, der Schankwirt Julius Bacher, Joséphine Martin, die eine Kammer in deren Nähe bewohnt, ferner Amélie Bacher sowie Eugénie Clergeot, Joséphines Schwester. Die Anklagepunkte wiegen ungleich schwer. Die Verhandlung muss zwischen der Bluttat selbst, der mutmaßlichen Beteiligung am Raube und der Hehlerei scheiden. Die Chronik aus dem Jahre 1889 gibt die Verhandlungen getreulich wieder, fügt jedoch am Schlusse eine erbitterte ideologische Schmähung gegen das französische Geschworenengericht und weibliche Angeklagte an. Dieses Urteil entspringt allein der Feder des damaligen Verfassers und besitzt keine Beweiskraft gegen die Verurteilten.
Ein Brief als Köder
Die Untersuchungsrichter prüfen mehrere mit den Initialen „R. M.“ gezeichnete Schreiben, die den Uhrmacher Vétard zu einer heimlichen Zusammenkunft locken sollten. Joséphine Martin räumt ein, einige dieser Billette aufgesetzt zu haben, wiegelt deren Bedeutung jedoch zunächst ab: Es habe sich lediglich um einen Scherz gehandelt, ersonnen auf Morands Geheiß. Die Staatsanwaltschaft hingegen beharrt darauf, dass die Briefe als Köder dienten, um das Opfer in die Falle zu locken. Schriftsachverständige vergleichen die Züge der Handschriften; vertrauliche Einzelheiten in den Zeilen lenken den Verdacht überdies auf Eugénie Clergeot und eine gewisse Rosalie Mary, deren Privatleben vor Gericht unbarmherzig ausgebreitet wird. Mary beteuert, die Briefe stammten keineswegs von ihr; Joséphine und deren Schwester hätten jedoch intime Details gekannt, die man für die Fälschung habe missbrauchen können.
Ein weiteres Schreiben, das erst nach der Tat einging, wird im Gerichtssaal verlesen. Ein anonymer Absender wirft Joséphine darin vor, einen Mann „ausgeliefert“ zu haben, kündigt seine Abreise ins Ausland an und beschwört sie, das Blatt zu verbrennen. Der Poststempel weist auf Paris im März 1888 und nachfolgend auf Quarré-les-Tombes; Verfasser wie wahrer Sinngehalt der Zeilen bleiben im Dunkeln. Joséphine bestreitet, das Schreiben je empfangen zu haben, und will die Schrift nicht kennen. Die Anklagebehörde erblickt darin ein Täuschungsmanöver zur Verwischung der Spuren; die Verteidigung hält dem entgegen, dass der Ursprung des Schreibens niemals aufgeklärt wurde. Das Dokument schürt den Argwohn, ohne das Rätsel zu lösen.
Vor den Geschworenen schildert Joséphine den Abend des 8. Februar mit beklemmender Genauigkeit. Sie sei mit ihrer kleinen Tochter ausgegangen, um ihre Mutter aufzusuchen, und habe bei Morand Halt gemacht. Dieser habe von ihr ihren Schlüsselbund erbeten und ihr einen Brief für Vétard übergeben. Sie behauptet, den Uhrmacher bis an die Treppe ihrer Wohnung geleitet zu haben, wo Morand ihn empfangen habe. Nach ihren Worten schenkte Morand ihr daraufhin ein Glas Wein ein und hieß sie gehen. Als sie später zurückkehrte, habe sie Vétard entseelt vorgefunden; Morand und Bacher hätten neben dem Leichnam gestanden und sie mit dem Tode bedroht, als sie um Hilfe rufen wollte. Morand leugnet rundweg, ihre Kammer je betreten zu haben. Bacher bestreitet jede Anwesenheit.
Diese Aussage blieb im Verlaufe der Voruntersuchung keineswegs unwandelbar. Zunächst hatte Joséphine Auguste Pietre, einen Gefährten Morands, bezichtigt; dieser vermochte jedoch ein lückenloses Alibi beizubringen. Daraufhin benannte sie Bacher. Überdies gestand sie, Gabrielle Vellon, die Magd der Eheleute Bacher, zu der Falschaussage verleitet zu haben, Morand habe sie ausgesandt, um Vétard herbeizuholen. Vellon räumte schließlich ein, gelogen zu haben, und gab an, Joséphine habe diesen Dienst erbeten, um Morand zu einem Geständnis zu bewegen. Derlei Widersprüche schwächen Joséphines Schilderung empfindlich, stempeln sie jedoch nicht in jedem Punkte zur Lüge. Den Richtern obliegt es, sorgsam zu scheiden zwischen ihren bloßen Behauptungen und jenen Umständen, die sich anderweitig erhärten lassen.
Widerstreitende Stunden
Die Alibis der Angeklagten stützen sich auf minutengenaue Angaben – und zeigen an denselben Stellen tiefe Risse. Madeleine Salmon behauptet, am Tatabend von fünf bis zehn Uhr in Morands Behausung verweilt zu haben. Sie versichert, er sei kurz nach dem Mahle fortgegangen und bis zu ihrem Aufbruch nicht zurückgekehrt. Morand wiederum beteuert, gegen sechs Uhr gegessen zu haben und alsbald zu Bette gegangen zu sein. Seine Tante, eine weitere Frau Salmon, will ihn um acht Uhr heimkehren gesehen haben. Auf die Gegenwart einer weiteren Frau angesprochen, ändert sie jedoch ihre Angaben: Vor dem Untersuchungsrichter nannte sie noch Vellon, in der Hauptverhandlung hingegen Madeleine Salmon. Die Anklage sieht darin den verzweifelten Versuch, den Neffen zu retten. Die Verteidigung verweist auf das unentwirrbare Dickicht einander widersprechender Zeugenaussagen; niemand vermöge mit letzter Gewissheit Rechenschaft über jede einzelne Minute abzulegen.
Eine Nachbarin, die Zeugin Droin, bekundet, sie habe Morand in Joséphines Kammer treten sehen. Ferner habe sie am Tage nach der Bluttat vernommen, wie er Bacher mit einem Pfiff herbeirief. Morand bestreitet dies und hält der Zeugin vor, sie hege Groll gegen ihn, da er sie einst vor Gericht gebracht habe. Droin beteuert, frei von jeder Feindseligkeit auszusagen. Andere Zeugen erblicken zur fraglichen Zeit am Brunnen eine Gestalt, die Joséphine ähnelte, sowie einen nicht näher erkennbaren Mann. Einer weigert sich, Morand aus der Ferne zweifelsfrei wiederzuerkennen; das beobachtete Schuhwerk und der Gang wollen nicht recht zu den Angeklagten passen. Dem Gerichte bietet sich kein einheitliches Tatbild, sondern ein Trümmerfeld unvollständiger Wahrnehmungen, die einander berühren, ohne je zur Deckung zu gelangen.
Nicht minder umstritten bleiben die Zeugenaussagen wider Bacher. Die Magd Vellon beteuert, ihr Herr habe die Schenke gegen neun Uhr verlassen und sei erst spät in der Nacht zurückgekehrt. Sie beharrt darauf, keineswegs mit den Wirtsleuten Karten gespielt zu haben, ungeachtet deren gegenteiliger Beteuerungen. Zwei Zeugen berichten, sie seien in der Wirtschaft eingekehrt, hätten Bacher dort jedoch nicht angetroffen; einer von ihnen räumt freilich ein, gezecht zu haben, und mag die Abende verwechseln. Der Trompeter Le Bâtard und der Photograph Legraverend wiederum vermögen den genauen Zeitpunkt von Bachers Aufbruch nicht zu bestimmen. Ein Kutscher behauptet, ihm in der Morgendämmerung begegnet zu sein, barhäuptig und im linnenem Hemde; Bacher jedoch bestreitet, dass man ihn im fahlen Zwielicht überhaupt hätte erkennen können.
Das Geld und die Habseligkeiten des Opfers werfen weitere Schatten. Vellon erinnert sich, Bacher habe vor der Tat über einen dringenden Geldbedarf von tausend Francs geklagt, hernach jedoch über sechshundert Francs verfügt; die Verteidiger bestreiten die Beweiskraft dieser Erinnerungen. Später berichtet das Dienstmädchen von Gegenständen aus Vétards Besitz im Koffer der Amélie Bacher, räumt indessen ein, weder deren Verkauf beobachtet zu haben noch den Zeitpunkt ihres Verschwindens zu kennen. Das Ehepaar rechtfertigt seine Reise nach Paris mit einer Einladung und getätigten Einkäufen. Das Gericht steht vor der heiklen Aufgabe, die tatsächlichen Wahrnehmungen der Magd von ihren bloßen Mutmaßungen zu trennen. Die Reise nährt den Verdacht der Hehlerei, beweist aber für sich genommen nicht die Anwesenheit der Eheleute am Tatorte.
Spuren und Urteilsspruch
Die Gerichtsgutachter stellen Blutspuren in Joséphines Kammer, an Sägen und in Weidenkörben fest. Der Wundarzt Leriche schließt aus dem Zustande der Leichenteile auf einen gewaltsamen Überfall nahe der Stiege und einen anschließenden Abtransport. Ein Chemiker entdeckt winzige Spuren an Morands Korb; die Verteidigung zieht in Zweifel, dass es sich zweifelsfrei um Menschenblut handelt. Ein zweiter Sachverständiger erachtet es für möglich, dass das Blut in den Körben von verschiedenen Tierarten herrührt. An Morands Holzschuhen will ein Zeuge verdächtige Flecken bemerkt haben; Morand verweist demgegenüber auf sein chronisches Nasenbluten. Sein großes Messer weist laut Untersuchungsbefund keinerlei Spuren menschlichen Blutes auf. Die Gegenstände sind greifbar; ihre Deutung freilich bleibt ein Zankapfel der Parteien.
Die Verhandlung legt die Versäumnisse der Voruntersuchung schonungslos offen. Der Gerichtsschreiber Labesse soll versucht haben, Zeugen und Joséphine Martin zu beeinflussen; der Gerichtspräsident räumt Unregelmäßigkeiten ein. Aktenstücke müssen mitten in der Sitzung nachgefordert werden. Morands Verteidiger erinnert die Geschworenen eindringlich an das Schicksal der Brüder Mouillon, die trotz der eidlichen Bekundungen gutgläubiger Zeugen unschuldig verurteilt worden wären, hätte sie nicht ihr Alibi in Dijon gerettet. Er beschwört die Geschworenen, das allgemeine Vorurteil der Menge nicht mit richterlicher Gewissheit zu verwechseln. Der Staatsanwalt setzt dem die Briefe, Joséphines Geständnisse, die Blutspuren, die verdächtigen Wege und das brüchige Alibi entgegen. Bei Bacher jedoch vermag dieselbe Kette von Indizien die Geschworenen nicht von einer Beteiligung am Morde zu überzeugen.
Der Wahrspruch erklärt Morand des Mordes ohne mildernde Umstände für schuldig. Julius und Amélie Bacher werden vom Vorwurf der Mordbeteiligung freigesprochen, jedoch wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem bewohnten Hause verurteilt. Joséphine Martin wird des Mordes und des Bandendiebstahls lediggesprochen, aber des einfachen Diebstahls schuldig befunden; Eugénie Clergeot geht vollends straffrei aus. Morand wird zum Tode verurteilt. Er richtet sich auf und beteuert lautstark seine Unschuld. Die Geschworenen richten gleichwohl nach Schlusssitzung ein Gnadengesuch an Präsident Sadi Carnot. Der Kassationsgerichtshof verwirft die auf zwei Formfehler gestützte Nichtigkeitsbeschwerde; Carnot mildert die Strafe daraufhin zu zehn Jahren Zwangsarbeit ab. Das Volk hatte nach dem Schafott geschrien; das Urteil der Richter und der Gnadenakt des Staatsoberhauptes fällten zwei grundverschiedene Entscheidungen.
