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Hochstapler & Vermögen · Deutschland

Tausend Dukaten und ein Buchstabe zu viel

Dresden, 1788. Nach dem Diebstahl der damals Correggio zugeschriebenen Magdalena und zweier weiterer Gemälde versprechen die Behörden tausend Dukaten für deren Wiederbeschaffung. Der Dieb versucht, die Belohnung selbst einzustreichen. Ein Billet, Quittungen und ein einziger Rechtschreibfehler führen die Ermittler schließlich zu dem in seinem Haus verborgenen Meisterwerk.

Tausend Dukaten für die Wiederbeschaffung eines Gemäldes: Johann Georg Worhatz hielt dies für ein vortreffliches Angebot. Er wusste genau, wo das Bildnis verblieben war. Er hatte es selbst gestohlen.

Zu Dresden stellte man am 22. Oktober 1788 fest, dass die kurfürstliche Galerie ihrer berühmten Magdalena – damals dem Pinsel des Correggio zugeschrieben – sowie zweier weiterer Gemälde beraubt worden war. Das erstgenannte Werk ruhte in einem prachtvollen silbernen, mit Edelsteinen besetzten Rahmen. Noch wenige Jahre zuvor hatte man ein Kaufangebot von achtzigtausend Talern dafür ausgeschlagen. Nun lag das Kleinod im Versteck eines ehemaligen Schusters, der sich auf den Anbau von Färberpflanzen verlegt hatte und verzweifelt nach Mitteln suchte, seine Unternehmungen zu erweitern. Der Neue Pitaval folgt in seiner Schilderung dieses Kunstraubs den Spuren eines Mannes von dessen ersten Erfolgen bis hin zu jenem verhängnisvollen Schreibfehler, der ihn schließlich den Händen der Richter überantwortete.

Der Schuster, der nach Reichtum strebte

Worhatz erblickte 1750 als Sohn eines einfachen Soldaten in Dresden das Licht der Welt. Nach dem Schulbesuch erlernte er das Schusterhandwerk, ging als Geselle auf die Wanderschaft und erwarb schließlich in Braunschweig die Meisterwürde. Sein Gewerbe gedieh zunächst trefflich. Er rühmte sich später, einen beträchtlichen Teil der Helmstedter Universitätsangehörigen bestiefelt und bis zu acht Gesellen beschäftigt zu haben. Das Auskommen schien mithin gesichert – ohne Schlösser, ohne Kunstgalerien und ohne Einbruch. Doch dieser bürgerliche Erwerb genügte seinem Ehrgeiz nicht.

Im Jahre 1778 kehrte er infolge einer Begegnung mit einem Herrn von Ponickau nach Dresden zurück, verehelichte sich und vertauschte die Schusterwerkstatt mit dem Ackerbau. Sein Vorhaben besaß unleugbare Reize: Er beabsichtigte, den Anbau des Krapps – jener Pflanze, deren Wurzeln einen begehrten roten Farbstoff lieferten – in großem Maßstabe zu betreiben. Er verstand es meisterhaft, seine Versuche als ein gemeinnütziges, vaterländisches Werk darzustellen. Ein Grundstück bei der Neustadt sowie staatliche Vorschüsse wurden ihm bewilligt. Die Pflanzungen trugen Früchte; andere Grundbesitzer baten ihn, derlei Kulturen auch auf ihren Gütern anzulegen. Daraufhin versuchte er sich gar an der Cochenille-Zucht. Die Gerichtsakten bescheinigen seinen Unternehmungen durchaus Fleiß und Erfindungsgeist.

Die Einkünfte hielten jedoch mit den kühnen Entwürfen nicht Schritt. Worhatz trachtete danach, die Anbauflächen ins Unermessliche zu vergrößern, eine Fabrik in Böhmen zu errichten und den Abstand zwischen dem einfachen Landwirt und dem vermögenden Herrn im Fluge zu überwinden. Mit den Ausgaben wuchsen die Schulden. Um das Geld herbeizuschaffen, das ihm die Äcker versagten, verlegte er sich auf unredliche Pfade. In fürstlichen Schlössern fand er Möbel, kostbare Stoffe und Silberzeug. Der Zwinger wurde zum bevorzugten Schauplatz seiner Streifzüge. Er entwendete dort Pretiosen, verschmähte aber auch Vorhänge nicht: Das Beutegut bedurfte keines Meisterschnitts, um einen Erlös zu versprechen.

Ausgerechnet seine unbedeutendsten Diebereien brachten ihn erstmals vor die Schranken des Gerichts. In den Jahren 1784 und 1785 stahl er, wie die Chronik verzeichnet, dreiundsechzig Bienenstöcke in den umliegenden Dörfern. Einige verkaufte er an Bauern, um sie diesen alsbald von neuem zu entwenden. Ein derartiges Treiben konnte auf die Dauer nicht verborgen bleiben. Festgenommen und abgeurteilt, erhielt er eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren. Durch die Rückgabe eines Teils der Beute gelang es ihm, eine Milderung auf vier Jahre Haft zu erwirken.

Das allgemeine Interesse an seinen Färberpflanzen verschaffte ihm indessen selbst während des Verfahrens manche Vergünstigung. Man fürchtete das Eingehen der Kulturen; so beließ man ihn gegen Bürgschaft auf freiem Fuß. Worhatz stahl indessen unverdrossen fort. Silberne Waschbecken und Kannen verschwanden aus dem Zwinger; auf Schloss Moritzburg entwendete er Stoffe und eine Standuhr. Es handelte sich längst nicht mehr um einen gelegentlichen Notbehelf zur Rettung eines Geschäfts: Das Stehlen war ihm zum ordentlichen Gewerbe geworden.

Drei Gemälde und kein Käufer

Bei einem Besuch der Dresdner Galerie lauschte Worhatz aufmerksam den Worten der Führer, die Fremden die Meisterwerke erklärten. Er merkte sich genau, welche Gemälde als die kostbarsten gepriesen wurden. In der stürmischen Nacht vom 21. auf den 22. Oktober 1788 drang er ungeachtet der auf dem Neumarkt postierten Schildwache in das Gebäude ein. Der Regen und das Unwetter begünstigten sein Vorhaben. Er entkam mit der Magdalena, deren Rahmen ihn vor allem gelockt hatte, dem Urteil des Paris von Adriaen van der Werff sowie einem Greisenkopf von Seybold.

In seiner Behausung verbarg er die Gemälde zunächst in einem Bienenstock. Doch der unschätzbare Wert erwies sich für den Dieb als ein unüberwindliches Hindernis. Eingeschmolzenes Silber ließ sich ohne Weiteres zu Gelde machen; ein weltberühmtes Kunstwerk jedoch trug seinen Ruf und die behördliche Verfolgung untrennbar mit sich. Später gab Worhatz an, er habe die Bilder nach Holland schaffen, dort veräußern und mit dem Erlös ein großes Krappgut in Böhmen begründen wollen. Dies blieb freilich eine bloße Ausrede; ein gangbarer Absatzweg fehlte gänzlich.

Die von der Obrigkeit ausgesetzte Belohnung eröffnete ihm einen anderen Ausweg. Man versprach tausend Dukaten und ließ durchblicken, dass man den Namen des Täters verschweigen würde, sofern die Meisterwerke unversehrt zurückkehrten. Worhatz, der sich selbst unter das Volk gemischt hatte, um die Bestürzung über den Raub in Augenschein zu nehmen, beschloss, als vermeintlicher Vermittler aufzutreten. Er behielt die Magdalena als Geisel zurück und legte eines Abends die beiden anderen Bilder nebst einem Billet an der katholischen Hofkirche nieder. In dem Schreiben benannte er Ort und Stunde, wo die tausend Dukaten gegen Herausgabe des letzten Gemäldes zu übergeben seien.

Ein Nachtwächter fand die Tafeln und das Schreiben. Am bezeichneten Ort wurde zwar ein Kästchen deponiert, dieses enthielt jedoch keineswegs die geforderten Goldstücke, sondern lediglich eine schriftliche Zahlungsanweisung. Um das Geld einzulösen, hätte der Täter persönlich vortreten müssen. Worhatz erkannte die Falle und behielt die Magdalena. Er hatte gehofft, das Lösegeld einzustreichen, ohne sich den Behörden zu zeigen; diese wiederum wollten das Bildnis erlangen, ohne die Verfolgung aufzugeben. Der Köder verfing bei keiner Seite.

Ein Buchstabe zu viel

Es blieb das hinterlassene Billet. Man legte die Handschrift verschiedenen Personen vor, bis ein kundiger Beamter den Schriftzug und eine auffällige Eigentümlichkeit bemerkte: Der Verfasser schrieb das Wort „Kurfürst“ beharrlich mit einem v als „Kurvürst“. Diese Eigenart gemahnte an Schriftstücke, die man bereits in den Amtsstuben gesehen hatte. Worhatz hatte für seine Unternehmungen wiederholt fürstliche Unterstützungsgelder empfangen und den Empfang eigenhändig quittiert. Ein Vergleich dieser Quittungen mit der Lösegeldforderung ergab die unumstößliche Gewissheit: Duktus und Schreibfehler stimmten vollkommen überein.

Sechs Wochen nach der Tat klickten die Handschellen. Worhatz leugnete zunächst rundweg, räumte alsbald einiges Vorwissen ein, bestritt jedoch jede persönliche Beteiligung am Einbruch. Er gab vor, die Magdalena läge in einem Gehölz vergraben, und führte die Beamten einen vollen Tag lang im Wald umher, vorgebend, das genaue Versteck nicht wiederzufinden. Während man zwischen den Bäumen grub, lag das Bildnis unberührt in seiner Dresdner Wohnung. Erst eine neuerliche Hausdurchsuchung förderte es unter einem Dielenbrett oberhalb des Kamins zutage.

Mit dem Fundstück konfrontiert, legte Worhatz ein umfassendes Geständnis ab, das auch frühere Taten einschloss. Nicht jeder ihm angelastete Diebstahl ließ sich gerichtlich erhärten; für die nachgewiesenen Vergehen jedoch verurteilte man ihn – über die noch abzubüßenden vier Jahre hinaus – zu weiteren zehn Jahren Zuchthaus nebst öffentlicher Ausstellung am Schandpfahl. Selbst nach Verbüßung der Frist sollte seine Entlassung von einem besonderen Bericht abhängen. Am 16. November 1789 lieferte man ihn in das Zuchthaus zu Zwickau ein. Aus den Akten geht nicht hervor, ob er diese Mauern jemals wieder lebend verließ.

Die Magdalena fand ihren angestammten Platz in der Galerie wieder. Um ihren Räuber zu überführen, bedurfte es weder eines Kenners der italienischen Malkunst noch eines Hehlers auf dem Kunstmarkt. Ein aufmerksamer Leser hatte einen einzigen falschen Buchstaben bemerkt. Der Mann, der mit einem unbezahlbaren Kunstwerk das große Glück erzwingen wollte, fiel über jenen Schreibfehler, den er arglos schon auf seinen Quittungen hinterlassen hatte.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständiges Kapitel S. 218–227 aus dem Neuen Pitaval, Teil 31, zweite Auflage 1871, eingesehen anhand des deutschen Fraktur-Digitalisats. Es handelt sich um eine retrospektive Gerichts- und Kriminalchronik, nicht um amtliche Prozessprotokolle. Die Zuschreibung an Correggio entspricht dem Stand der im Text geschilderten Epoche. Die Namensform Worhatz folgt den eindeutigen Nennungen der Vorlage. Widersprüchliche Datumsangaben zu den ersten Diebstählen im Zwinger wurden bereinigt. Der im Quellentext lediglich vermutete Tod in der Haft wird nicht als gesicherte Tatsache behauptet.

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