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Justiz & Skandale · Deutschland (Thüringen)

Zwei Tage zwischen Märjen und Börthen

Im November 1830 tötet Karl Wilhelm Oertel die schwangere Maria Rosine Wetzel und kurz darauf die zwölfjährige Christine Wilhelmine Kahlert. In Jena verhaftet, gesteht er beide Morde und führt die Ermittler an die Tatorte. Sein Verteidiger plädiert auf eine vorübergehende Willensschwäche infolge von Trunksucht und einem von Gewalt geprägten Lebensweg; die Ärzte sind uneins, doch das Gericht verwirft das Vorliegen einer krankhaften Störung. Oertel wird im Februar 1833 bei Weida hingerichtet.

Am 2. November 1830 fand man im Dorfe Märjen eine schwangere Frau tot im Hofe ihres Hauses auf. Zwei Tage später lag zu Börthen ein zwölfjähriges Mädchen im Blute der heimischen Küche. Beiden Opfern war die Kehle durchschnitten worden; zwischen beiden Taten hatte sich ein Mann unbemerkt vom Tatort entfernt. Die Nachforschungen konzentrierten sich bald auf Karl Wilhelm Oertel, einen zum Vagabunden herabgesunkenen Schinderknecht, der beide Morde einräumte. Das nachfolgende Verfahren kreiste jedoch weniger um seine Identität als um die Frage des freien Willens: Hatte er bei vollem Bewusstsein gehandelt oder in einem durch Branntwein, Furcht und ein von Gewalttätigkeit geprägtes Dasein zerrütteten Gemütszustand?

Oertel stammte aus dem Hause eines Scharfrichters und Abdeckers – ein Gewerbe, das seinen Vater der Verachtung der Nachbarschaft aussetzte. Seine Kindheit stand ganz im Bann dieses Berufs. Schon als Zehnjähriger musste er beim Abtransport von Selbstmördern helfen; weinte oder sträubte sich der Junge, flößte ihm der Vater Branntwein ein, um ihn abzuhärten. Die Schule besuchte er nur unregelmäßig. Später gab er an, er habe Förster werden wollen, doch der Vater habe ihm einen anderen Lebensweg verwehrt. Die Mutter liebte ihre beiden Söhne, vermochte sich der Härte ihres Mannes jedoch nicht zu widersetzen.

Im Jünglingsalter verfiel der Bursche dem Trunke. Er entwendete eine Taschenuhr und wurde 1826 wegen Diebstahls und Betrugs zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Vorzeitig entlassen, fiel er alsbald durch neue Eigentumsdelikte auf. Er gedachte, Friederike Wolfram, ein armes Mädchen aus Frößen, zu ehelichen, doch deren Eltern wiesen sein Werben ab. Gleichwohl unterstützte Oertel sie weiterhin, während er immer tiefer in Trunksucht und Gelegenheitsdiebstähle abglitt. Das Kapitel im Neuen Pitaval zeichnet diese Familienchronik nach, ohne dass die dort geschilderten Demütigungen die Verantwortung für das spätere Blutvergießen aufheben könnten.

Nachdem er im Oktober 1830 seinen Dienst bei einem Scharfrichter in Schleiz verloren hatte, irrte Oertel wochenlang umher. Am 2. November zechte er in zwei Schenken, lieh sich unter einem Vorwand ein Fässchen und lauerte nahe dem Wetzelschen Anwesen. Die Bewohner kannte er vom Sehen. Seinem Geständnis zufolge drang er zunächst in der Absicht ein, Geld zu erbitten oder zu stehlen. Er durchstöberte die Stuben und stieg auf den Dachboden, um eine Truhe mit einem Handbeil aufzubrechen. Als er wieder hinabstieg, kehrte Maria Rosine Wetzel heim und überraschte ihn.

Sie erkannte ihn und schalt ihn einen Dieb. Oertel beschwor sie, keinen Lärm zu schlagen; sie jedoch wandte sich dem Fenster zu. Daraufhin versetzte er ihr mit dem Rücken des Beils zwei Schläge gegen das Haupt. Die Frau stürzte zu Boden. Er lief abermals zur Truhe hinauf, vermochte sie jedoch nicht zu erbrechen. Beim Herabsteigen vernahm er ihr Röcheln. Er ergriff ein auf der Bank liegendes Messer und schnitt ihr die Kehle durch. Den Richtern erklärte er später, er habe sie nicht leiden lassen wollen; sein Geständnis belegte freilich auch die Absicht, sie zum Schweigen zu bringen, um nicht verraten zu werden. Er schleifte den Leichnam am Arme hinaus, nahm ein rotes Tuch an sich und floh. Erst beim Fortschaffen des Opfers bemerkte er, dass die Frau guter Hoffnung gewesen war.

Tags darauf erfuhr er in einer Scheune, dass man den „Schinderknecht“ wegen des Mordes an einer Schwangeren suche. Von panischem Schrecken erfasst, eilte er zu einem Teiche, um sich hineinzustürzen, besann sich jedoch und wandte sich nach Neustadt und Roda. Am Abend des 3. November erreichte er Börthen und barg sich hinter einer Scheune in einem Mooshaufen. Die Kälte setzte ihm zu; am Morgen des 4. November suchte er ein Wirtshaus auf, um sich zu wärmen.

Im Hause der Familie Kahlert war die Mutter zur Stadt gegangen; die zwölfjährige Christine Wilhelmine hütete allein die Stube. Oertel trank etliche Gläser Branntwein und Bier und verlangte sodann Zeche und Zehrgeld auf Borg. Das Kind weigerte sich, da die Eltern es schon früher wegen des Verleihens von Geld gestraft hatten. Sie behielt seine Mütze als Pfand ein. Oertel kramte seine wenigen Groschen und sein Taschenmesser hervor, um ihr zu zeigen, dass er nahezu mittellos sei. Das Mädchen ließ die Mütze nicht los. Da schlug er mit der Hand zu, die das Messer hielt. Sie sank lautlos nieder. Er versetzte ihr weitere Hiebe auf den Kopf und durchschnitt ihr die Kehle. Der Wundarzt stellte später fest, dass die Halsschnittwunden, jede für sich tödlich, den raschen Erstickungstod herbeigeführt hatten. Oertel entwendete ein wenig Geld und zwei Halstücher, ließ jedoch die Kleidungsstücke zurück, die er ursprünglich für seine Flucht zusammengerafft hatte.

Er gelangte nach Jena und unternahm keinen Versuch mehr zu entfliehen. Bei seiner Festnahme gestand er sogleich den Mord an Christine; wenige Tage darauf bekannte er sich auch zum Morde an Maria Wetzel. Er führte die Untersuchungsbeamten in beide Häuser zurück, bezeichnete genau die Stellen, an denen er zugeschlagen hatte, und wies den Ort, an den er das Messer geworfen zu haben behauptete. Die Geständnisse stimmten mit den Zeugenaussagen und den aufgefundenen Spuren überein. Er leugnete nichts; er verlangte zu sterben, um seine Schuld zu büßen.

Die Verteidigung brachte vor, Oertel habe namentlich bei der Tötung des Mädchens Kahlert im Zustand vorübergehender Sinnesverwirrung gehandelt. Die ärztlichen Gutachten fielen unterschiedlich aus: Ein Weidaer Arzt meinte, der Jähzorn habe die Freiheit seines Willens aufgehoben; ein Neustädter Kollege hingegen befand, die Tat sei mit Überlegung und ohne Geisteskrankheit verübt worden. Das Obergutachten aus Weimar entschied schließlich, dass von einer pathologischen Aufhebung des Willens keine Rede sein könne. Das Gericht verurteilte Oertel zum Tode. Es trennte den zweiten Mord vom Vorwurf des Raubmordes: Der Schuldspruch wegen Mordes stützte sich auf den Entschluss zur Durchschneidung der Kehle, nicht auf die Absicht, das Opfer zu berauben.

Zwischen Urteil und Vollstreckung verstrich geraume Zeit. Das erstinstanzliche Gericht fällte den Spruch im Mai 1832; das Appellationsgericht bestätigte ihn im August. Erst im November langte das Erkenntnis im Gefängnis an. Ende Januar 1833 lehnte der Großherzog eine Begnadigung ab; Oertel wurde dies am 1. Februar eröffnet. Er bat wiederholt um baldige Festsetzung des Hinrichtungstages und verschmähte jedes Gnadengesuch. In der Haft weinte er oft bei der Schilderung seines Lebens, las in den Psalmen und zähmte erst einen Sperling, später Tauben. Vor der Hinrichtung bange ihm nicht, sagte er, doch hoffe er, das Volk möge ihm nicht feindselig gesinnt sein.

Am Vorabend der Vollstreckung, dem 18. Februar, empfing er um fünf Uhr nachmittags das Abendmahl und wählte selbst den Choral, den die Sänger anstimmten. Am folgenden Morgen, dem 19. Februar 1833, bestieg er um zehn Uhr das auf einer Anhöhe bei Weida errichtete Schafott. Er hatte darum gebeten, man möge ihn nicht berühren, ehe er auf dem Richtstuhl säße. Über dem Sündergewand trug er seine Pikesche – jenen Rock, den er bei den Taten getragen hatte. Oben angelangt, streifte er ihn ab, entblößte die Schultern und sprach: „Hier lege ich mein Sündenkleid ab.“ Dann nahm er Platz und empfing den Streich des Richtschwerts, ohne zu wanken.

Der gewählte Tag fiel mit dem Triptiser Jahrmarkt zusammen, vier Wegstunden von Weida entfernt. Der Rat des Städtchens befürchtete, das zur Richtstätte strömende Volk werde die Stände meiden und die Händler wie Gastwirte um ihren Ertrag bringen. Man sandte Eilboten nach Weida und Weimar, um Aufschub zu erflehen. Das Gesuch traf zu spät ein: Es gebe keinen Anlass, den Termin zu verlegen. Der Neue Pitaval bemerkt hierzu mit leiser Ironie, die biederen Bürger von Triptis hätten den Tag überstanden, ohne darob in Not oder Konkurs zu geraten.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Retrospektive Sekundärquelle von 1871, keine Original-Ermittlungsakte. Das Kapitel stützt sich auf Oertels Geständnisse, deren Abgleich mit Zeugenaussagen und Sachbeweisen sowie auf die widerstreitenden medizinischen Gutachten hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Willens. Die Gerichte bejahten die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit und erkannten auf die Todesstrafe; der Text trennt diese Urteilssprüche von den Plädoyers der Verteidigung und den nachträglichen Erwägungen des Chronisten. Die Gewalttaten werden mit juristischer Nüchternheit und ohne erfundene Dialoge dargestellt.

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