In Kopenhagen ruht die Macht zuvörderst in einem Gemach, in welchem der König seine Unterschrift verweigert. In der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 1772 empfängt Christian VII. den Oberstleutnant Koller Banner, der ihm eröffnet, eine Verschwörung bedrohe seine Person und seine königliche Würde. Die Berichte stimmen nicht in jedem Detail dieser Unterredung überein; der Ausgang indes ist unzweideutig. Der König zaudert, verwehrt zunächst den Haftbefehl; daraufhin treten die Königinwitwe und Prinz Friedrich ihrerseits ein. Unter ihrem Drängen – und Borrow zufolge unter unverhohlener Drohung – setzt Christian schließlich seinen Namen unter das Dokument.
Die Männer, deren Verhängnis sich nun vollzieht, hatten nicht von jeher diesen Platz an seiner Seite eingenommen. Johann Friedrich Struensee war Arzt. In Deutschland geboren, in Halle ausgebildet und als praktischer Arzt in Altona tätig, begleitete er Christian auf dessen Europareise im Jahre 1768. Er gewann das Vertrauen des Monarchen, kehrte mit ihm nach Dänemark zurück und stieg zu seinem Leibarzt auf. Enevold Brandt, ein dänischer Edelmann, war zuvor in Ungnade gefallen; Struensee ebnete ihm die Rückkehr an den Hof. Beide wurden in den Grafenstand erhoben. Struensee aber schwang sich binnen Kurzem zum ersten Minister des Königs auf.
So verwandelte sich die heilkundliche Vertrautheit in politische Allmacht. Gesetze und Dekrete passierten das Auge eines Monarchen, von dem seine Umgebung urteilte, er vermöge nicht aus eigener Kraft zu regieren. Struensee riss die Zügel der Verwaltung an sich und leitete eine Folge tiefgreifender Reformen ein, darunter die gänzliche Aufhebung der Zensur. Diese neu gewonnene Freiheit brachte ihm jedoch keineswegs alle Geister ein: Die Beschränkungen kehrten alsbald zurück, als die Druckerpresse seine eigene Regierung angriff. Am Hofe nährten die Umbesetzungen der Ämter, der Sturz des Ministers Bernstorff und der steile Aufstieg eines deutschen Arztes den Groll eines Adels, der sich von der Macht verstoßen sah.
Das Hofleben lieferte dem politischen Hader seine eigenen Sinnbilder. Maskenbälle und fremdländische Lustbarkeiten hielten Einzug bei Hofe. Borrow schildert sie als Brutstätten der Zügellosigkeit; dieses moralische Verdikt gehört seiner Erzählung an, bezeugt jedoch zugleich, wie sehr der Prunk und das höfische Gebaren zu Waffen gegen den Minister geschmiedet wurden. Die Zuneigung der Königin Caroline Mathilde zu Struensee nährte das Gerücht. Das Verhältnis zwischen dem Arzte und der Königin gehört heute zum gesicherten Bestand der dänischen königlichen Sammlungen. Borrow zeigte sich darin zurückhaltender. Dennoch sollte dieses Verhältnis unter die Anklagepunkte des Majestätsverbrechens aufgenommen werden: In einer absoluten Monarchie rührt der private Wandel des Fürstenhauses unmittelbar an das Staatsgefüge.
Im Laufe der Monate lernten die Widersacher, die Blößen zu nutzen, die er ihnen bot. Sie sammelten unzufriedene Soldaten um sich und bereiteten den Schlag vor. Ein erster Anschlag schlug fehl. Graf Rantzau hätte ihn warnen können. Glaubt man Borrow, so harrte er in seinen Gemächern aus, bereit, ihm den Anschlag zu offenbaren. Struensee jedoch, von Staatsgeschäften aufgehalten, begab sich geradewegs zum Maskenball; die Verschwörer verhinderten hernach jedes Zusammentreffen der beiden Männer. In der Nacht vom 16. auf den 17. Januar neigte sich der Maskenball im Schlosse Christiansborg seinem Ende zu. Nach dem Feste zogen sich die Gäste zurück. Der König wurde geweckt; der Befehl trug nunmehr seinen Namen.
Koller Banner eilte in Struensees Schlafgemach, stieß die Tür auf und fand ihn schlafend vor. Der Arzt leistete dem Befehl keinen Widerstand. Er wurde in einer Kutsche zur Zitadelle gebracht. Brandt setzte kurze Gegenwehr zur Wehr, ehe auch er überwältigt und festgesetzt wurde. Am Morgen ward die Königin nach Schloss Kronborg abgeführt. Der Umsturz vollzog sich nicht auf offenem Markte, sondern in denselben Sälen, in denen die Macht wenige Stunden zuvor noch glanzvoll prangte. Die Männer, die dort die ersten Ränge einnahmen, saßen nun hinter Schloss und Riegel; die Verfügungen, die sie einst erließen, waren ihren Händen unwiderruflich entwunden.
Das Verfahren zog sich über Wochen hin. Die Kommissäre verhörten die beiden Grafen wiederholt. Borrow berichtet, man habe Struensee die Folterwerkzeuge gewiesen, um ihn einzuschüchtern, vermerkt jedoch ausdrücklich, er habe keine Belege dafür gefunden, dass die Gefangenen tatsächlich der peinlichen Befragung unterworfen worden seien. Er schildert eine Gegenüberstellung, bei welcher keiner den Gefährten beschuldigte. Die beiden Männer, einst in fürstlicher Gunst vereint, standen nun vor den Blicken jener, die ihr Todesurteil verfassten. Die Verhöre begannen von Neuem, langwierig und drückend. Borrow nennt die Zahl von 637 Fragen, die dem Arzte vorgelegt wurden; er zeichnet diese Fülle nach, ohne sämtliche Antworten wiederzugeben.
Die Gerichtsakten erschöpfen sich keineswegs in Sittlichkeitsklagen. Die Anklage hielt Struensee sein Verhältnis zur Königin vor, die Machtvollkommenheit, die er sich angemaßt und hinter dem Rücken des Königs ausgeübt habe, sowie die Fälschung einer Rechnungslegung. Selbst der Verkauf eines königlichen Kleinods zu einem Spottpreise fand Eingang in das Sündenregister. All dies ward unter dem Begriff des Majestätsverbrechens zusammengefasst, wenngleich das Urteil nicht jeden Vorwurf gesondert aufgriff. Brandt legte der Spruch Absichten zur Last, die sich unmittelbar gegen die geheiligte Person des Königs gerichtet hätten. Diese Beweggründe wogen ungleich; unter dem Namen des Hochverrats wurden vielerlei Vorwürfe und alte Hofhändel zu einem Bündel geschnürt.
Am 25. April 1772 fällte die Kommission das Urteil auf Tod, Vermögenseinziehung und Verlust aller Titel und Würden. Christian VII. bestätigte den Spruch am 27. April; die Vollstreckung war auf den folgenden Tag festgesetzt. Die beiden Verurteilten vernahmen ihr Schicksal aus dem Munde ihrer Anwälte. Struensee las den Schiedsspruch dem Berichte zufolge mit Fassung, verfiel jedoch in sichtliche Bestürzung, als er erfuhr, dass Brandt das gleiche Los traf. Was ihn in jener Stunde schmerzte, war weder der verlorene Rang noch das Werk seiner Reformen: Es war die Strafe jenes Mannes, dem er einst den Weg an den Hof zurück gebahnt hatte.
Das Urteil gebot die Aberkennung der Titel und Wappen, das Abschlagen der rechten Hand, die Enthauptung und das Vierteilen der Leiber. Der Buchstabe des Rechts wandelte sich zu einem Schaugericht, bestimmt für die Augen des Volkes. Am 28. April führte man Brandt und Struensee in Karossen zum Schafott, das auf dem östlichen Felde vor den Toren Kopenhagens errichtet worden war. Soldaten und Matrosen sperrten den Richtplatz ab. Eine ungeheure Menschenmenge war herbeigeströmt; viele fanden keinen Raum, um des Schauspiels gewahr zu werden. Brandt erschien zuerst. Borrow beschreibt sein grünes, goldbesetztes Kleid, seinen Hut und seine Stiefel und gibt das Zwiegespräch mit Pastor Hee wieder. Er betrat das Schafott mit einer Festigkeit, die Borrow der Reue Struensees entgegenstellt.
Bei Struensee wechselt der Chronist den Zeugen. Borrow stützt sich auf die Aufzeichnungen des Pastors Balthasar Münter, dem die geistliche Betreuung des Gefangenen oblag. Am Vorabend der Hinrichtung bat Struensee ihn, ihr Gespräch am folgenden Tage ohne Verzagtheit fortzusetzen und sich nicht von Schmerz übermannen zu lassen. Er vertraute ihm eine Botschaft an seinen Bruder an: Er beklage bitter, ihn in sein Unglück gestürzt zu haben, und entbiete ihm seine Zuneigung. Ein letztes Wiedersehen wünsche er nicht, weil, so Münter, der Abschied zu qualvoll wäre. Gleichwohl hoffe er, das Schicksal des Bruders möge sich zum Guten wenden. So ward es Münters Los, einem Lebenden zu hinterbringen, was der Todgeweihte selbst nicht mehr über die Lippen brachte.
Am Morgen fand Münter Struensee zur Reise gerüstet, vertieft in eine Passionspredigt. Als die Wachen die Tür öffneten, schien der Pastor, wie er selbst schreibt, der Erschüttertere von beiden. Struensee mahnte ihn, sich nicht zu grämen, und bestieg die Kutsche. Münter musste vorausfahren: Der königliche Befehl verwehrte ihm den Platz an seiner Seite. Am Richtplatz angelangt, trat der Seelsorger zu Struensee in den Wagen und ließ das Gespann wenden, um ihm den Anblick von Brandts Marter zu ersparen. Seinem Berichte nach schritt Struensee durch die Menge, neigte vor einigen das Haupt und stieg mühsam die Stufen empor. Der Pastor schildert ein bleiches Antlitz, sichtbare Furcht und zugleich eine Ergebung in den Tod, die er als fromme Demut deutete.
Die Hand fiel vor dem Haupte; der Leib ward hernach dem Urteil gemäß gevierteilt. Nach Münters Bericht ging Brandts Hinrichtung der Struensees voraus. Der Minister, der noch vor wenigen Monaten den Gang des Reiches lenkte, besaß keinen Titel mehr, auf den er sich berufen, kein Wort, das den Streich des Henkers hätte hemmen können. Sein Wappen war vor den Augen des Volkes zerbrochen worden, ehe der Verurteilte sein Gewand ablegte. Die fürstliche Gunst hatte den Arzt zum Grafen erhoben; eine öffentliche Urteilsverlesung und die Faust des Scharfrichters genügten, diesen Glanz zunichtezumachen. Münter blieb auf dem Schafott zurück, als Bewahrer jener Botschaft, die dem Bruder galt.
