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Justiz & Skandale · Frankreich

Der Rat vom 23. Dezember

Am 23. Dezember 1588 ließ Heinrich III. im Schloss zu Blois Henri de Guise ohne jedes gerichtliche Verfahren ermorden. Am folgenden Tag fand auch der Kardinal von Guise im Tour de Moulins den Tod durch Mörderhand. Der Bericht Chateaubriands folgt den Warnungen, den königlichen Vorkehrungen und dem blutigen Handstreich der Leibwache.

Am 22. Dezember 1588 fand Henri de Guise unter seiner Serviette ein Billet, das ihn vor drohender Lebensgefahr warnte. Er setzte eigenhändig darunter, der König werde es niemals wagen. Am nächsten Morgen betrat der Herzog das Schloss zu Blois, um einer Ratssitzung beizuwohnen, vor deren Tür – Chateaubriands Schilderung zufolge – bereits bewaffnete Männer im Verborgenen lauerten.

Seit der Eröffnung der Generalstände in Blois stritten Heinrich III. und Henri de Guise um die tatsächliche Macht im Königreich. Guise stand an der Spitze der Katholischen Liga und besaß ein Ansehen, das der Monarch längst als Bedrohung empfand. Chateaubriand schreibt ihm mancherlei Absichten zu: Er habe erwogen, sein Amt als Generalleutnant niederzulegen, von den Ständen das Schwert des Connétable zu fordern und so die militärische Gewalt an sich zu reißen; an anderer Stelle des Berichts sinnt der Kardinal von Guise darauf, den König abzusetzen und in ein Kloster zu sperren, während sein Bruder die Krone empfinge. Der Verfasser räumt selbst ein, dass diese Pläne stetem Wandel unterworfen waren. Er entwirft keinen festen, von allen Parteien geteilten Anschlag, sondern zeichnet das Bild widerstreitender Ambitionen um den französischen Thron.

Der König seinerseits betrieb insgeheim die Tötung des Herzogs. In einem vertraulichen Rat soll Heinrich III. erklärt haben, gegen einen Mann, der mächtig genug sei, seinen eigenen Richtern den Prozess zu machen, stehe der gewöhnliche Rechtsweg nicht offen. Chateaubriand berichtet unter Berufung auf Pasquier, ein oder zwei Ratsherren hätten Einkerkerung und ein ordentliches Gerichtsverfahren vorgeschlagen. Die übrigen jedoch urteilten, bei einem Verbrechen der Majestätsbeleidigung müsse die Strafe dem Urteilsspruch zuvorkommen. Dieser Auffassung schloss sich der König an: Die Ausschaltung Guises sollte mithin ohne jede gerichtliche Anhörung vollzogen werden.

Chateaubriand beschreibt ein schrittweises Vorgehen. Heinrich III. täuschte den Wunsch vor, der Welt zu entsagen, und ließ über seinen Gemächern Klausen für Kapuzinermönche einrichten. Zugleich gewöhnte er den Kardinal von Guise daran, im Schloss zu erscheinen, um über den Verbleib des Marschalls von Matignon in dessen Statthalterschaft in Guyenne zu verhandeln. Diese Zeichen königlicher Schwäche wogen den Herzog in verhängnisvolle Sicherheit. Zur selben Zeit gingen dem König unaufhörlich Meldungen über angebliche Umsturzpläne des Ligachefs zu: Der Herzog von Épernon übersandte Briefe, und sowohl der Herzog von Mayenne als auch der Herzog von Aumale ließen Nachrichten durch Vertraute überbringen. Aus der Chronik geht hervor, dass Heinrich III. diese Warnungen im Februar 1589 auch in einer öffentlichen Erklärung anführte.

Sogar die Königinmutter, Katharina von Medici, soll ihren Sohn zur Wachsamkeit gemahnt haben. Am 10. November ließ sie ihn rufen, um mit ihm über Dinge zu sprechen, die sein Leben, seine Ehre und den Staat betrafen. Zwei im Gemach anwesende Männer blieben in ehrfürchtigem Abstand; als der König sich zum Gehen wandte, hörten sie Katharina beschwörend sagen, er dürfe nicht länger zögern und sich nicht abermals wie am Tag der Barrikaden in Paris überrumpeln lassen. Der Bericht schildert sodann Guise, wie er nach Bekanntwerden dieser Unterredung mehr als zwei Stunden lang in sichtlicher Unruhe auf der Schlossterrasse auf und ab ging.

Der 23. Dezember war nicht der erste Tag gewesen, der für den Mordanschlag ins Auge gefasst worden war. Die Berater der Krone hatten den Vollzug aufgeschoben, während Guise, ungeachtet mehrfacher Warnungen, zögerte, Blois zu verlassen. Drei Tage zuvor hatte er Vertraute befragt, ob er nach Orléans abreisen solle. Die Meinungen gingen auseinander: Einige rieten ihm zum Ausharren, um die Generalstände zu seinen Gunsten zu nutzen, andere fürchteten die Nachstellungen des Hofes. Chateaubriand berichtet, Mendreville habe ihn zum Losschlagen gedrängt; der Herzog habe jedoch erwidert, er werde nicht weichen, und träte der Tod selbst durchs Fenster ein. Noch am Vorabend des Verbrechens warnte ihn der Herzog von Elbeuf; Guise tat den Einwand mit einem Hinweis auf die vielen Drohungen ab, die er bereits erhalten habe.

Unterdessen hatte der König die Anordnungen getroffen. Am Abend des 22. Dezembers berief er Edelleute, Mitglieder des Staatsrats und fünfundvierzig Leibgardisten ein. Dem Gardehauptmann Larchant wurde befohlen, sich dem Herzog unter dem Vorwand in den Weg zu stellen, ihm ein Bittgesuch wegen des Soldes der Soldaten zu überreichen. Danach sollte er die Zugänge sperren, unterstützt von Wachen auf den Treppen und nahe der Hirschgalerie. Die übrigen Verschworenen hatten sich nach den morgendlichen Weisungen des Königs im Schlafgemach, im Alten Kabinett und in den Gängen zu postieren.

Am 23. Dezember erhob sich Heinrich III. bereits um vier Uhr morgens und sperrte zunächst Duhalde und sodann die nacheinander eintreffenden Gardisten in die Kapuzinerzellen ein. Die Ratsherren gelangten über einen schmalen, winkeligen Durchgang herbei, der durch das königliche Schlafgemach gebrochen worden war; die alte Tür war zuvor vermauert worden. Daraufhin entließ der König seine Bewaffneten wieder und ließ sie geräuschlos antreten, um die kranke Königinmutter im Stockwerk darunter nicht zu wecken. Er hielt ihnen die angebliche Gefahr vor Augen, die von Guise ausgehe, und forderte ihre Ergebenheit ein. Die Männer erklärten sich bereit, den Herzog zu töten.

Marschall d’Aumont hatte anfangs gezögert, da Heinrich III. dem Herzog wenige Wochen zuvor feierlich Versöhnung geschworen hatte. Man überzeugte ihn jedoch, Guise habe diesen Eid zuerst gebrochen. Der König wählte nun acht Edelleute aus, die mit Dolchen versehen wurden, und stellte ihnen Loignac zur Seite, der nur einen Degen trug. Weitere Männer im Alten Kabinett sollten den Herzog niederstoßen, falls er den ersten Angreifern entkäme. Der Befehl lautete zuzuschlagen, sobald Guise vom Ratssaal in das Alte Kabinett überträte. Der König wartete in einem Gemach mit Blick auf die Gärten; Chateaubriand beschreibt ihn als rastlos umhergehend, gepeinigt von der Ungewissheit des Ausgangs.

Guise schlief noch, als seine Diener ihn gegen acht Uhr weckten. Man meldete ihm, der König wolle abreisen. Auf der Terrasse flehte ihn Lasalle an, keinen Schritt weiterzugehen. D’Aubencourt sprach eine erneute Warnung aus. Der Herzog setzte seinen Weg dennoch fort. Da trat Larchant heran und überreichte das angekündigte Gesuch, heuchelnd auf den Sold jener Gardisten hoffend, die im nächsten Augenblick über den Bittsteller herfallen sollten. Im Ratssaal nahm der Herzog am Kamin Platz. Chateaubriand greift den Bericht Pasquiers auf, wonach Guise über Kälte und ein Stechen in der Brust klagte; auch sollen einige Tropfen Blut aus seiner Nase getreten sein. Die Zeugen maßen diesen Vorzeichen indessen keine sichere Bedeutung bei.

Der König ließ Guise in das Alte Kabinett rufen. Nambu, der als Kammerdiener den Zugang bewachte, weigerte sich zunächst, den Boten einzulassen, bis der König ihm persönlich zu öffnen befahl. Der Herzog erhob sich, nahm Mantel und Handschuhe, grüßte die Ratsmitglieder und schritt durch das Gemach, wo die Gardisten aufstanden, um ihm das Geleit zu geben. Im engen Korridor wandte er sich um. In diesem Augenblick stürzte sich der ältere Montléry auf ihn und stieß ihm den Dolch in den Leib. Andere Edelleute fielen sogleich mit ihren Klingen über ihn her. Chateaubriand berichtet, Guise habe die Angreifer noch als seine Freunde angerufen und um Gnade gefleht; Worte, die den alten Überlieferungen entstammen, aus denen der Autor seine Szene formt. Trotz schwerer Wunden soll der Herzog seine Widersacher von einem Ende des Raumes zum anderen mitgerissen haben, ehe er vor dem Bett des Königs zusammenbrach.

Der im Ratssaal zurückgehaltene Kardinal von Guise vernahm die Schreie seines Bruders und sprang auf. Marschall d’Aumont hieß ihn gebieterisch sitzenzubleiben: Der König bedürfe seiner. Der Kardinal und der Erzbischof von Lyon wurden unverzüglich festgesetzt, in die Kapuzinerzellen gebracht und später in den Tour de Moulins überführt. Heinrich III. trat an den Herzog heran, der nach den Berichten bereits tot war, und versetzte der Leiche einen Fußtritt ins Gesicht. Chateaubriand überliefert auch die Worte, die der König vor dem Leichnam gesprochen haben soll.

Am folgenden Tag, dem 24. Dezember, wurde auch der Kardinal von Guise im Tour de Moulins von vier Männern erschlagen, die laut Chronik für bare Münze gedungen worden waren. Es handelte sich um keine richterliche Hinrichtung, sondern um den zweiten Meuchelmord eines im Namen der Krone vollstreckten Staatsstreichs. Nach dieser Bluttat ließ Heinrich III. mehrere Angehörige und Vertraute des Hauses Guise verhaften, darunter die Herzogin von Nemours, ihren Sohn, den Prinzen von Joinville, sowie den Erzbischof von Lyon. Andere Führer der Liga flohen aus Blois; die Kaufläden schlossen ihre Pforten. Chateaubriand vermerkt ferner, dass die Leichname verbrannt und ihre Asche in die Loire gestreut wurde.

In Blois hatte die Krone entschieden, dass Henri de Guise weder Richterbank noch Kerkerzelle sehen sollte; das Schicksal seines Bruders, der tags darauf fiel, besiegelte diesen Weg der Willkür.

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Vollständige Lektüre von Champagnac, Band I, Kapitel XLV, nach dem Bericht von Chateaubriand (lokale Zählung: 4.721 Wörter), SHA-256 der Quelle ddd03f99679f5e534afccb2b350d76a50acfbf97787cc94cee5fa4d9b58ca8a9. Der Bericht datiert die Ermordung des Herzogs Henri de Guise auf den 23. Dezember 1588; der Kardinal von Guise wurde am folgenden Tag im Tour de Moulins erschlagen. Der Verfasser behandelt Verschwörungen, Warnungen, Zurüstungen und Zitate als Elemente von Chateaubriands historiografischer Darstellung, der seinerseits Pasquier, L’Estoile und andere Chronisten heranzieht; alle Äußerungen und Szenen sind quellenmäßig zugeschrieben. Die Todesfälle sind rechtshistorisch als Morde, nicht als Justizvollstreckungen einzuordnen. Keine drastischen Gewaltdetails. Dublettenabgleich: Öffentliche Nachweise aff-28291 und Entwürfe aff-ab-john-dykes-1721 betreffen François de Guise, Henris Vater, der 1563 durch Poltrot getötet wurde; dies berührt nicht den Vorgang von Blois im Jahre 1588. Treffer aff-31865 betrifft eine bloße Titularverwendung ohne sachlichen Bezug. Es existiert kein Vorläuferbericht zur Ermordung der Guisen von 1588. Gesamtrevision durchgeführt: Gespräche mit dem Kardinal, frühmorgendliche Postierung der Garden und Nambus Funktion als Kammerdiener/Türhüter quellengetreu wiedergegeben.

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