Ehe er zum Richtplatz geführt wurde, soll der Marquis de Favras gefragt haben, ob die Preisgabe eines Namens sein Leben retten könne. Nach dem Bericht von Thiers, den Champagnac wiedergibt, hatte er gestanden, hundert Louisdor von einem Großen des Staates erhalten zu haben, um die Gemüter zugunsten des Königs zu stimmen, ohne diesen jedoch zu nennen. Die Antwort, die man ihm gab, stellte ihn nicht zufrieden. Er zog es vor, mit seinem Geheimnis zu sterben.
Diese letzte Darstellung verdanken wir Herrn Thiers, den Champagnac zitiert, nachdem er bereits einen Bericht aus dem Journal des révolutions de Paris angeführt hat. Der Marquis wurde 1790 hingerichtet, doch das ihm gewidmete Kapitel ist weder eine Untersuchungsakte noch ein einheitliches Protokoll. Es versammelt Stimmen, die seine Unschuld beteuern, und andere, die den Inhalt der Anklage schildern. Es gilt daher, die ihm zur Last gelegte Verschwörung, seine eigenen Erklärungen und das Urteil, das ihn verurteilte, streng voneinander zu trennen.
Favras wurde 1745 in Blois in eine Juristenfamilie hineingeboren. Er trat in den Militärdienst und erlangte den Rang eines Leutnants bei den Schweizergardisten von Monsieur, der königlichen Hoheit, den er 1786 niederlegte. Champagnac zeichnet ihn als einen Mann von reger Einbildungskraft, geneigt, zu den unterschiedlichsten Gegenständen Entwürfe vorzulegen. Er interessierte sich für die Staatsfinanzen und hatte einen Plan ausgearbeitet, um die Staatsschulden innerhalb von zwanzig Jahren zu tilgen. Schon zu Beginn der Revolution machten ihn seine politischen Vorschläge jenen verdächtig, die der neuen Ordnung anhingen.
Im Jahr 1790 legte ihm die Anklage ein weit gewaltigeres Vorhaben zur Last: Er habe an den Grenzen ein Heer von einhundertvierundvierzigtausend Mann gegen die Verfassung zusammenziehen wollen, beginnend mit einer Schar von zwölfhundert berittenen Bewaffneten, die jeweils einen Infanteristen hinter sich auf dem Pferd trügen. Diese zweitausendvierhundert Mann hätten durch drei Tore nach Paris eindringen, den Bürgermeister Bailly sowie Lafayette ermorden und sodann den König sammt seiner Familie entführen sollen, um sie nach Péronne zu geleiten, wo zwanzigtausend Mann ihrer geharrt hätten. Die Genauigkeit der Zahlen verlieh dem Vorhaben den Anschein eines wohlüberlegten Planes; in Champagnacs Darstellung reicht sie jedoch nicht aus, um die Beweisgründe offenzulegen, auf die das Gericht sein Urteil stützte.
Vor das Châtelet gestellt, leugnete Favras die Verschwörungen und verteidigte sich mit Gelassenheit. Prudhomme beschrieb ihn in seiner Zeitung als einen Mann von würdevoller Haltung, gewandter Ausdrucksweise und präziser Rede, dessen edle Züge und das Ordenskreuz von Saint-Louis die Zuschauer tief beeindruckten. Dieses Bildnis des Angeklagten ist kein Zeugnis über das Komplott; es schildert lediglich die Wirkung, die er auf das Publikum im Sitzungssaal ausübte. Derselbe Bericht beteuert, die Richter hätten sechs Stunden lang beraten, ehe sie ihn zum Tode durch den Strang verurteilten, dem die Abbitte im Büßerhemd voranzugehen hatte.
Am 18. Februar sollte der Verurteilte zur Hinrichtung geführt werden. Eine der von Champagnac angeführten Schilderungen datiert den Zug auf drei Uhr nachmittags: Vor der Kathedrale Notre-Dame stieg er ab, nahm das Verdammungsurteil aus den Händen des Gerichtsschreibers und verlas es mit lauter Stimme. Am Hôtel de Ville verlangte er sodann, eine letzte Erklärung zu diktieren. Er verzeihe, so sprach er, jenen, die ihn wider ihr Gewissen angeklagt hätten, beteuerte seine Liebe zum König und bestritt, Gewalt gegen die neue Ordnung geplant zu haben. Er fügte hinzu, das Volk verlange nach einem Opfer, und er ziehe es vor, dass das Los auf ihn falle anstatt auf einen schwächeren Unschuldigen.
Der Gerichtsschreiber hatte in dieser Niederschrift Schreib- und Zeichensetzungsfehler begangen. Favras korrigierte sie mit voller Seelenruhe, ehe er von den Umstehenden Abschied nahm. Im Bericht Prudhommes erwiderte der Marquis, als ihn der berichterstattende Richter aufforderte, seine Mitschuldigen zu nennen, dass er unschuldig sei. Im Augenblick, da er das Schafott bestieg, wandte er sich an die Bürger und erbat ihr Gebet. Darauf hieß er den Henker, seine Pflicht zu tun. Diese Worte, überliefert von einer dem Angeklagten wohlgesinnten Quelle, wählte der Chronist aus; sie allein vermögen jedoch nicht das volle Gewicht der gegen ihn geführten Anklageakte zu ermessen.
Die Place de Grève war dicht gedrängt. Champagnac berichtet, dass Fenster für bis zu sechsunddreißig Livres vermietet wurden, um der Hinrichtung beizuwohnen. Die Menge, die zuvor Favras’ Tod gefordert hatte, zeigte sich alsbald von seiner Fassung ergriffen und hielt ihn für unschuldig. Der Chronist erblickt darin die Regung einer Öffentlichkeit, die abwechselnd grausam und mitleidig ist. Gleichwohl hatten Rufe nach der Laterne den Prozess begleitet, und das Schafott war eigens erhöht worden, damit sein Sterben von allen Seiten gesehen werden konnte. Nach vollzogener Exekution ging das Gerücht, er habe überlebt und der Henker habe ihn an den Achseln aufgehängt, um die Strangulation nur vorzutäuschen; die Chronik erwähnt diese Erzählung lediglich als nachträgliches Gerede, nicht als erwiesene Tatsache.
Die zeitliche Abfolge des Tages weicht in den überlieferten Quellen ab. Prudhomme, wie Champagnac ihn zitiert, lässt Favras über Notre-Dame und dann zum Hôtel de Ville ziehen, wo er vor der Hinrichtung seine Erklärung verfasst. Thiers, der hiernach angeführt wird, geleitet ihn ebenfalls zum Hôtel de Ville, versichert jedoch, er habe dort bis zum Einbruch der Nacht verweilt, während das Volk auf dem Platz ausharrte. Beide Schilderungen bezeugen seine Standhaftigkeit und berichten von seinem Tod durch den Strang; allein jene von Thiers erwähnt das Gespräch über die hundert Louisdor und die Weigerung, jene Persönlichkeit zu nennen, die sie ihm ausgezahlt haben soll. Sie stimmen weder im Verlauf des Weges noch in der Stunde der Hinrichtung überein.
Thiers fügt jene Unterredung hinzu, die Favras’ Schweigen seine wahre Schwere verleiht. Der Marquis soll anvertraut haben, hundert Louisdor von einer hochgestellten Persönlichkeit des Staates empfangen zu haben, die ihn geheißen habe, die Gemüter für den König zu gewinnen. Er nannte niemanden. Als man ihn fragte, ob dieses Geständnis sein Leben retten könne, schien ihm die Antwort unzureichend. Er beschloss, sein Geheimnis zu wahren. Champagnac liefert keinen Namen, der diesen Mann bezeichnen könnte; das Schweigen des Verurteilten berechtigt nicht dazu, an seiner Statt eine Wahl zu treffen.
Für Champagnac genügen die Dunkelheit des Prozesses, der Ton der Erklärung und die letzten Äußerungen eines Zeitgenossen, um Favras als das Opfer einer Ränke darzustellen. Der Verfasser vergleicht sein Schicksal mit dem von La Mole und Coconas, die unter Karl IX. hingerichtet wurden, nachdem der Herzog von Alençon sie preisgegeben hatte, und deutet an, dass mächtigere Herren sich zuweilen retten, indem sie ihre Diener opfern. Dies ist ein Urteil der Chronik, die Partei ergreift. Der vorliegende Bericht bietet uns weder die vollständigen Verhörprotokolle noch die Gegenüberstellung von Zeugen und Schriftstücken; er gestattet es nicht, diesen Vergleich in eine richterliche Feststellung zu verwandeln. Um dieser Parallele Nachdruck zu verleihen, erinnert Champagnac an den Plan, den er dem Herzog von Alençon, dem Bruder Karls IX., zuschreibt: den Hof zu verlassen, um sich an die Spitze der Hugenotten und der Unzufriedenen zu setzen. Als der Anschlag entdeckt worden sei, habe der Prinz La Mole, Coconas und andere Vertraute ausgeliefert, um sich selbst reinzuwaschen. Die Analogie macht aus Favras einen Untergebenen, den ein im Schatten verbliebener Beschützer opferte; doch dies ist der Deutungsrahmen des Autors, nicht die Enthüllung einer Identität, die der Marquis verschwieg.
Der Marquis wurde gehängt. Er hatte das ihm zur Last gelegte blutige Vorhaben bestritten; kurz vor seiner Hinrichtung soll er nach Thiers ein rein politisches Band eingeräumt haben, beschränkt auf das Geld, das er angenommen hatte, um dem König zu dienen, ohne jedoch den Namen dessen preiszugeben, der ihn bezahlte. Zwischen diesen beiden Darstellungen verbleiben ein Todesurteil, eine Volksmenge, eine vom Verurteilten diktierte Erklärung und das Geheimnis, das er mit sich ins Grab nahm. Seine Hinrichtung ist in der Überlieferung gewiss; seine völlige Unschuld, die Champagnac behauptet, bleibt die Schlussfolgerung des Autors und kein richterlicher Entscheid, von dem dieses Kapitel kündet.
