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Justiz & Skandale · Vereinigtes Königreich

Der weggeschabte Name

James Bolland kennt die Schulden, die andere hinter Gitter bringen. Als sein eigener Name den Umlauf eines Wechsels hemmt, scheinen ein paar Messerstriche und vier neue Buchstaben die Not zu wenden. Doch das Papier kehrt zurück.

Der Wechsel sei untadelig, versicherte Jesson; allein der Name seines Inhabers bereite ihm Verlegenheit. In der Schenkstube des George and Vulture zu London hatte James Bolland soeben eine Zahlungsanweisung über einhundert Pfund vorgelegt. Er wünschte, sie diskontieren zu lassen. Doch auf der Rückseite prangte sein eigener Name, und Jesson weigerte sich, den seinen daneben zu setzen. Manche Männer büßen ihren Kredit ein, lange bevor ihr Geld versiegt. Bolland war an jenem misslichen Punkt angelangt, an dem eine Unterschrift das Papier entwertet, das sie eigentlich verbürgen sollte.

Ein Tischgenosse griff nach einem Speisemesser. Der von Thomas Leach überlieferte Justizbericht vermerkt, dass jener die Buchstaben abzuschaben begann, beim letzten ansetzend. Bolland hielt ihn erst zurück, als nur noch das B verblieb: Hätte man fortgefahren, wäre das Papier durchstoßen worden. Er ersann einen anderen Ausweg. Wenige Buchstaben, an die Initiale gefügt, würden einen ganz neuen Namen ergeben. So trat Banks an die Stelle Bollands. Nun galt es nur noch, dem Unterzeichner ein Dasein zu verleihen.

Sechs Schillinge des Tages

Lange vor dieser Zusammenkunft im Oktober 1771 hatte Bolland die Zahlungsfähigkeit seiner Mitmenschen zu seinem Gewerbe gemacht. Als Gerichtsdiener des Sheriffs setzte er säumige Schuldner fest; zudem betrieb er ein Gewahrsamshaus, worin sie vor ihrer Überstellung in den Schuldturm verweilen durften. Dieser Unterschied hatte seinen Preis. Wer für Kost und Logis aufkam, erkaufte sich einen Aufschub, eine glimpflichere Einigung, die Aussicht auf Beistand von außen. Wer freilich keinen Heller mehr besaß, bot keinen solchen Gewinn.

Die Chronik seines Lebens berichtet zunächst von einem Haus in Falcon Court zu Southwark, sodann von einem Anwesen in Great Shire Lane nahe Temple Bar. Im letzteren soll der Tag mit sechs Schillingen veranschlagt worden sein. Die Fenster entbehrten jener Gitterstäbe, die den eigentlichen Zweck der Räumlichkeiten allzu ungeschminkt verraten hätten. Dem Zwang ließ sich der Anschein einer bürgerlichen Herberge geben; es genügte, dem Gast begreiflich zu machen, dass die nächste Adresse das Gefängnis sei.

Jene Chronik geht mit Bolland schonungslos ins Gericht. Sie zeiht ihn, zahlungsfähige Kunden mutwillig festzuhalten, sie im Würfelspiel zu betrügen und ihre Angst auszubeuten. Nicht jede dieser Schilderungen besitzt die Akribie des Prozessberichts über den Wechsel. Man muss diesen Vorwürfen daher ihren Charakter als Parteischrift belassen. Gleichwohl umreißen sie jene Welt, in der sein Name derart in Verruf geraten war: eine Welt der Schulden, Bürgschaften und Verpflichtungsscheine, in welcher der Häscher der Justiz ebenso genau wusste, wie man deren Zugriff unterläuft.

Der Kapitän behielt seine Quittung

Unter den überlieferten Händeln findet sich der eines Schiffskapitäns, der dreihundert Pfund schuldig geblieben war. Mit dessen Verhaftung betraut, brachte Bolland den Betrag samt Gebühren bei. Das Schiff stach daraufhin wieder in See. Seinem Auftraggeber jedoch spiegelte der Beamte vor, der Kapitän sei ihm entwischt; er hob gar die Mühen und Unkosten seiner vergeblichen Hatz hervor. Der Gläubiger, solcherart belehrt, zahlte ihm eine Belohnung. Die Schuld war beglichen, doch der Berechtigte wusste nichts davon.

Die Lüge währte so lange wie eine ganze Seefahrt. Bei der Rückkehr des Schiffes wurde, da Bolland abwesend war, ein anderer Gerichtsdiener mit der Betreibung beauftragt. Diesem erneuten Begehren hielt der Kapitän die Quittung des ersten entgegen. Jenes Blatt, das den Streitfall endgültig hätte beilegen sollen, eröffnete ihn nun gegen denjenigen, der es gezeichnet hatte. Bolland hatte auf die Ferne eines Menschen gebaut; nun sah er sich von seiner eigenen Handschrift eingeholt.

Der nämlichen Chronik zufolge verschleppte er das Verfahren, verlor den Prozess und geriet selbst in Haft, erst in Verwahrung, dann in die Fleet. Seine Entlassung kraft eines Unvermögensgesetzes bedeutete keineswegs, dass der Gläubiger im Unrecht gewesen wäre. Sie öffnete ihm lediglich die Pforten. Eine im Kerker geknüpfte Bekanntschaft verhalf ihm alsbald zu neuen Bürgen und einem Amt im Dienste des Sheriffs von Middlesex. Die Geschichte nimmt hier eine wenig erbauliche Wendung: Die Erfahrung des Kerkers setzte seinem Treiben unter den Gefangenen kein Ende.

Später trug er Verlangen nach dem Amt des City Marshal. Er erstand es bei der Versteigerung für zweitausendvierhundert Pfund, doch wurde ihm die Bestätigung nach Prüfung seines Leumunds versagt; das Angeld musste ihm erstattet werden. Das Geld allein reichte nicht hin, um ihm die Würde zu verschaffen. Zahlen konnte er wohl noch. Die städtischen Oberen aber weigerten sich, seinen Namen anzunehmen.

Mister Banks, Kaufmann

Im George and Vulture schien die Hürde leichter zu nehmen. Der Wechsel über einhundert Pfund trug das Datum des 12. Oktober 1771, zahlbar zwei Monate nach Sicht an Samuel Pritchard oder dessen Order, und wies den Namenszug Thomas Bradshaws auf. Bolland unterhielt mit Pritchard verwickelte und beträchtliche Geldgeschäfte. Jesson hielt bereits einen unbezahlten Wechsel über fünfzig Guineen in Händen. Seine Mahnung hatte Bolland veranlasst, das neue Papier vorzuweisen.

Nach dem Abschaben willigte Jesson ein, die Urkunde anzunehmen. Er gab indessen zu bedenken, dass jener Mann, an den er sie weiterzugeben gedachte, fragen werde, wer dieser Banks sei. Bolland wusste sogleich Bescheid: ein Weinhändler, ansässig in der Gegend von Rathbone Place. Der hinzugefügte Name blieb kein bloßes Gebilde aus Buchstaben. Man verlieh ihm Gewerbe und Anschrift, eben jenes Scheingewand, dessen das Geld bedurfte, um mit scheinbarer Gewähr zu kreisen.

Francis-Lewis Cardeneaux nahm den Wechsel zum Diskont an. Zunächst schoss er Jesson eine Summe vor; bald darauf erschien Bolland und forderte entweder die Rückgabe des Papiers oder dessen Erlös. Die drei Männer trafen sich in einem Kaffeehaus. Cardeneaux erkundigte sich nach Pritchard und Banks. Bolland rühmte den ersten als wohlbekannten, vermögenden Pferdehändler; den zweiten als begüterten Mann, der ein stattliches Geschäft mit Wein und Branntwein führe. Diese Vorzüge waren seine Beteuerungen, nicht die unseren.

Die Abrechnung erfolgte teils durch andere Papiere, teils durch die bereits gezahlte Summe. Cardeneaux bestand nicht auf Bollands Indossament: Jesson hatte ihm bedeutet, dessen Unterschrift würde wegen seiner vormaligen Eigenschaft als Gerichtsdiener dem Umlauf des Wechsels schaden. Eine seltsame Vorsicht: Man verwarf den Namen des anwesenden Mannes, um sich durch jenen eines Unbekannten beruhigen zu lassen.

Das Papier kehrt zurück

Vor dem Verfallstag gerieten Bradshaw und Pritchard in Konkurs. Cardeneaux suchte Bolland auf, um ihm mitzuteilen, dass der Wechsel nicht eingelöst werde. Er traf nicht mehr auf jenen Eigner, der einst so begierig gewesen war, den Betrag zu heben. Dem Bericht zufolge leugnete Bolland, ihn je gesehen zu haben, und hielt ihm eben das Fehlen seines Indossaments entgegen. Er heiße Bolland; auf dem Wechsel aber stehe Banks. Was am Tisch der Schenke abgeändert worden war, diente ihm nunmehr zur Verteidigung.

Cardeneaux übergab den Wechsel einem Mittelsmann zur Beitreibung. Ein Anwalt namens Levi, von dem der Bericht erwähnt, zwei seiner Mandanten seien ebenfalls von Bolland hintergangen worden, erfuhr durch Pritchard von der Fälschung des Namens. Er regte ein Strafverfahren an. Der Wechsel wurde als Beweisstück sichergestellt und nach Bollands Verhaftung bei der Kanzlei von Sir John Fielding hinterlegt. Er sollte in der Verhandlung vorgelegt werden – samt den Spuren jenes Eingriffs, den die Beteiligten vor Zeugen vollzogen hatten.

Es folgte ein weiterer Schachzug: Nach der Einkerkerung überbrachte ein Unbekannter Cardeneaux einhundert Pfund im Namen eines James Banks. Dieser stellte eine Quittung aus und versprach, den Wechsel auf Verlangen herauszugeben. Doch das Schriftstück lag bereits in den Händen der Richter. Der Bericht vermerkt, dass die Existenz jenes James Banks aus Rathbone Place niemals nachgewiesen werden konnte. Das Geld mochte wiederkehren; der Bürge jedoch vermochte sich nicht in leibhaftiger Gestalt zu stellen.

Das letzte Indossament

In den Sitzungen des Old Bailey vom Februar 1772 wurde Bolland wegen des gefälschten Indossaments und dessen wissentlichen Gebrauchs angeklagt. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig; das Todesurteil wurde gefällt. Die Vollstreckung ward indessen ausgesetzt, um den zwölf Richtern der Krone eine Grundsatzfrage vorzulegen, deren Tragweite dieser Fall enthüllte: Konnte eine Fälschung an einer Person verübt werden, die niemals existiert hatte?

Es wäre verlockend, den Richtspruch der Gelehrten als ein feierliches Schlusswort der Gerechtigkeit darzustellen. Leach verwehrt es uns: Sein Bericht hält fest, dass das Gutachten der Richter nicht veröffentlicht wurde. Er verzeichnet lediglich Bollands Hinrichtung zu Tyburn im Jahre 1772. Der Aufschub hatte ihn nicht gerettet. Die Chronik legt ihm vor seinem Tode das Bekenntnis mancher Verfehlungen in den Mund, zugleich aber die beharrliche Weigerung, in eben jener Sache, die ihn an den Galgen brachte, eine betrügerische Absicht anzuerkennen.

Jahre zahlloser Klagen hatten diesen Ausgang nicht herbeigeführt. Erst ein von Hand zu Hand gewanderter Wechsel hatte die genauen Umstände einer flüchtigen Begegnung vor Gericht gebracht: eine drückende Schuld, einen anstößigen Namen, ein Messer, wenige getilgte und einige hinzugefügte Buchstaben. Bolland hatte gemeint, seinen Vorteil von seiner Unterschrift trennen zu können. Das Papier kehrte schließlich mit beidem zurück.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Newgate ng 325 vollständig eingesehen (3.322 Wörter). Tatsächlich herangezogene primäre Justizquelle: Leach, Cases in Crown Law, 4. Auflage 1815, Band I, Fall XLVII, S. 83–87; Volltext des Falles im OCR gelesen und anhand der fünf indizierten PDF-Scans 238–242 (Zählung ab Null) kollationiert. Das übrige Werk wird nicht als eingesehen beansprucht. Lilburne schabt, Bolland stoppt beim B und fügt „anks“ an; Eigenwechsel über 100 Pfund vom 12. Oktober 1771, gezeichnet Bradshaw, zahlbar an Pritchard; Cardeneaux erhält falsche Zusicherungen über Banks. Ein Dritter zahlt nach der Inhaftierung 100 Pfund ein; die Existenz des Bürgen wird dadurch nicht erwiesen. Schuldspruch und Todesurteil, Vollstreckungsaufschub zwecks Vorlage an die zwölf Richter; Leach vermerkt ausdrücklich, dass deren Votum nicht publiziert wurde. Reale Datendivergenz: Seite 87 des Scans druckt 18. Mai 1772, Newgate nennt den 18. März 1772; keine stillschweigende Korrektur, kein Zuschlag an OCR-Fehler. Der Text beschränkt sich auf die Jahreszahl 1772 für die Hinrichtung, die von beiden Quellen bezeugt ist. Die im Folger-Katalog verzeichnete Broschüre von 1772 nennt den 18. März, lag jedoch nicht im Volltext vor und wird nicht als Quelle angeführt. Die Episoden um den Kapitän, die Fleet, die Gewahrsamshäuser und das Amt des City Marshal entstammen allein der Chronik und sind als solche gekennzeichnet. Keine fiktive Schuldzuweisung bei anonymen Anekdoten; antisemitische Passage der Chronik verworfen. Keine medizinischen Quellen oder Diagnosen. Vor der Abfassung keine Bolland-Fundstelle in Katalog 178 und Register.

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