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Justiz & Skandale · Frankreich

Dreizehn Stimmen für die Verbannung

Am 5. September 1661 in Nantes verhaftet, stand Oberintendant Nicolas Fouquet drei Jahre lang vor einer Sonderkommission. Dreizehn Richter stimmten für die Verbannung, neun für den Tod; Ludwig XIV. wandelte das Exil eigenmächtig in lebenslange Haft um. Fouquet starb 1680 in Pinerolo nach sechzehn Jahren Festungshaft.

Zu Nantes wurde Nicolas Fouquet am 5. September 1661 lautlos festgesetzt. Er war Ludwig XIV. wie die übrigen Spitzen des Hofstaates in die Bretagne gefolgt, als einer der mächtigsten Minister der Krone. Die Vorsicht des Königs hatte die offizielle Reise in eine Falle verwandelt. Seit Monaten war das Schicksal des Oberintendanten besiegelt; das Fest von Vaux, das seine Gunst zu krönen schien, hatte seinen Sturz nur beschleunigt. Die Verhaftung bildete den Auftakt zu einem dreijährigen Prozess, der über sein Leben entscheiden und nicht auf das Schafott, sondern in lebenslange Fesseln führen sollte.

Fouquet hatte den König auf seinem Landsitz Vaux mit einem Fest empfangen, dessen Pracht den Hofstaat blendete. Seine Widersacher lenkten den Blick des Monarchen auf sein Wappentier: ein Eichhörnchen, versehen mit dem lateinischen Wahlspruch: »Wohin soll ich nicht steigen?« Überall, so hinterbrachte man es dem König, schien das Tier von der Natter verfolgt zu werden – dem Wappenzeichen Colberts. Als Ludwig XIV. Rechenschaft forderte, legten Fouquets Feinde dies als Ausdruck eines maßlosen Ehrgeizes aus, der sich gegen den rivalisierenden Minister richte. Die Chronik sieht in diesen Deutungen eine der Triebfedern des königlichen Zorns.

Sie berichtet zudem von einem heimlicheren Groll. Mademoiselle de La Vallière stand bereits in der Gunst des Königs; Fouquet soll versucht haben, ihre Neigung zu erkaufen, und ihr gar zweihunderttausend Livres geboten haben. Sie habe das Ansinnen zurückgewiesen, woraufhin der Oberintendant danach trachtete, anstelle des Liebhabers ihr Vertrauter zu werden. Dieser Bericht über intime Absichten stammt von Champagnac; er bildete nicht den eigentlichen Gegenstand des Prozesses. Doch veranschaulicht er, wie das Hofleben den politischen Gegner in einen Nebenbuhler der Liebe verwandelte und beides zur Erklärung seines Falls verflocht.

Der König trug sich zunächst mit dem Gedanken, Fouquet noch während des Festes ergreifen zu lassen, entschied sich jedoch für Verstellung. Als Generalprokurator beim Parlement genoss der Oberintendant das Privileg, nur vor den vereinigten Kammern gerichtet zu werden. Colbert überredete ihn, dieses Amt zu veräußern. Fouquet willigte ein und ließ den Erlös von vierzehnhunderttausend Livres in die Staatskasse fließen. Nach Darstellung des Chronisten vermochte diese Großmut die längst beschlossene Ungnade nicht mehr abzuwenden.

Der Hof wusste noch andere Besorgnisse vorzubringen. Es hieß, Fouquet lasse Belle-Île befestigen und unterhalte Verbindungen innerhalb wie außerhalb des Reiches. Ende August brach Ludwig XIV. unter dem Vorwand in die Bretagne auf, seine Anwesenheit bei den dortigen Ständeversammlungen sei geboten. Turenne begleitete ihn. Die Chronik deutet diese Reise als reine Sicherheitsmaßnahme: Die Gegenwart des Marschalls sollte den Anschein erwecken, die Krone rüste sich zur Niederschlagung eines Aufstandes, obschon der Schlag einzig einem Manne galt. Fouquet schöpfte keinen Argwohn und reiste mit. In Nantes schlug die Falle zu; man brachte ihn nach Paris, wo Sonderkommissare über ihn richten sollten.

Die Besetzung des Gerichtshofes zeigte, wie sehr sich der Angeklagte über den Rest seiner Gunst täuschte. Seine Mutter, Madame Fouquet, flehte den Ersten Präsidenten an, weder d’Ormesson noch Sainte-Hélène als Berichterstatter zu bestellen. D’Ormesson sollte sich später durch Milde auszeichnen, während Sainte-Hélène den Tod fordern würde. Als der Hof von dem Ablehnungsgesuch erfuhr, sah er darin erst recht den Grund, an beiden festzuhalten. Ludwig XIV. befahl dem Ersten Präsidenten eigenhändig deren Ernennung. Als dieser einwandte, die Mutter des Beschuldigten habe gerade diese beiden abgelehnt, erwiderte der Monarch, eben diese Furcht vor ihrer Unbestechlichkeit rechtfertige die Wahl.

D’Ormesson wurde neben Sainte-Hélène zum Berichterstatter ernannt. Der Erste Präsident versuchte vergeblich, den königlichen Beschluss hinauszuzögern; Ludwig XIV. erklärte seinen Willen für unumstößlich. Der Bericht überliefert hierzu ein Wort Turennes: Colbert habe nichts sehnlicher gewünscht, als Fouquet am Galgen zu sehen, während Le Tellier vor allem gefürchtet habe, dass er ihm entkomme. Während des Verfahrens traten diese beiden Minister laut Champagnac als unerbittliche Widersacher auf. Kanzler Séguier führte den Vorsitz der Kommission und zeigte bei den Verhören eine unnachgiebige Härte.

Die Verhandlungen zogen sich in die Länge. Fouquet verteidigte sich mit solcher Festigkeit und Schärfe, dass mancher Richter in Verlegenheit geriet. Was die Finanzen betraf – sein verwundbarster Punkt –, hielt die Chronik fest, dass man ihm weit weniger zur Last legte als seinem Vorgänger, Kardinal Mazarin, dem ungeheure Veruntreuungen zugeschrieben wurden. Die Anklage stützte sich vor allem auf eine alte Schrift, die fünfzehn Jahre zuvor in den Wirren der Fronde entstanden war. Fouquet hatte darin Widerstand und Flucht ins Ausland erwogen, als er sich von Mazarin verraten glaubte. Das Dokument fand sich unter Papieren, die längst für das Feuer bestimmt waren. Er gab an, es vergessen zu haben.

Als Séguier ihn zu diesem Plan befragte, räumte Fouquet die Torheit und Verirrung des Textes ein, bestritt jedoch, dass er ein Staatsverbrechen darstelle. Er setzte dem seine eigene Begriffsbestimmung entgegen: Ein wahres Verbrechen begehe, wer aus hoher Stellung und im Besitz der Geheimnisse des Herrschers zu den Feinden übergehe, deren Heeren die Stadttore öffne, sie dem eigenen Souverän verschließe und das Wohl des Staates verrate. Diese Replik warf ein grelles Licht auf die politische Vergangenheit einiger seiner Richter. Die Chronik rühmt sie als geistreichen Schachzug; er vermochte das Gewicht des Schriftstücks nicht aufzuheben, zwang das Kollegium jedoch dazu, zwischen einem einstigen Entwurf und vollendetem Hochverrat zu unterscheiden.

Das Urteil fiel erst im Jahre 1664. Von den zweiundzwanzig stimmberechtigten Richtern votierten neun für den Tod und dreizehn für lebenslange Verbannung. Einige der Letzteren hatten Geschenke von Gourville, einem Getreuen Fouquets, angenommen, wie die Chronik vermerkt. Die Mehrheit rettete ihm das Leben; der König jedoch wandelte die Verbannung in lebenslange Haft um. Der Richterspruch vermochte den königlichen Willen nicht zu beugen: Eine mildere Strafe war erkannt, eine härtere verhängt worden.

Der Zorn traf auch jene, die für Gnade eingetreten waren. Der Kanzler verbannte Roquesante, einen der Richter, der den Spruchkörper am stärksten beeinflusst hatte. Guénégaud wurde verfolgt und verlor den Großteil seines Vermögens; Saint-Évremond musste ins Exil gehen. Pellisson, Fouquets erster Schreiber und Vertrauter, verfasste mehrere Denkschriften zu dessen Verteidigung und lag dafür viereinhalb Jahre in der Bastille. Madame de Sévigné schrieb an Pomponne, wie sehr sie das Urteil gegen den Tod erleichtere. Auch La Fontaine beweinte den Sturz seines Gönners in einer Elegie an die Nymphen von Vaux und flehte beim König um Gnade.

Fouquet wurde unter der Bewachung von fünfzig Musketieren unter Führung d’Artagnans in die Festung Pinerolo überführt. Zwei treue Diener, Pecquet und Lavalée, die seine Kerkerhaft teilen wollten, wurden ihm entrissen. Auch seiner Gattin wurde der Zutritt verwehrt. So war die Gefangenschaft Trennung und Strafe zugleich: Der Mann, der die Finanzen des Reiches gelenkt hatte, sah sich der Seinen beraubt, fern jenes Hofes, dessen Glanz er einst bestimmt hatte.

Der Glaube ward ihm zur Zuflucht. Er verfasste erbauliche Schriften. Nach Jahren stieß der Graf von Lauzun als Häftling zu ihm nach Pinerolo – gestraft für den Trotz nach seiner Vermählung mit der Grande Mademoiselle, die der König untersagt hatte. Fouquet, der bis dahin ohne jede Kunde von der Außenwelt geblieben war, wusste nichts von den Vorgängen am Hofe. Den Nachrichten Lauzuns schenkte er kaum Glauben; die Verbindung, die den Sturz des Grafen herbeigeführt hatte, schien ihm ein Ding der Unmöglichkeit, so sehr hatte die Einsamkeit ihn der königlichen Zeitrechnung entrückt.

Fouquet trug seine Fesseln mit Fassung, schreibt Champagnac. Er verschied zu Pinerolo am 23. März 1680 im Alter von fünfundsechzig Jahren, nach sechzehnjähriger Festungshaft. Manche Autoren wollten wissen, er sei im Schoße seiner Familie in völliger Vergessenheit gestorben. Champagnac bemerkt, Gourville habe diese Behauptung gestützt, verwirft sie jedoch als widerlegt und ohne jeden Beweis.

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Vollständige Lektüre von Champagnac, Band II, Kapitel XXV (1.972 Wörter), SHA-256 der Quelle 55fbcd0135fa8b316b8b6a07d7baf24480023aab4265476267ede6e2fcdc9b5e. Belegte historische Eckdaten: Verhaftung in Nantes am 5. September 1661, Urteilsspruch 1664, Tod zu Pinerolo am 23. März 1680 im Alter von 65 Jahren nach sechzehnjähriger Haft. Französischer Rechtsfall. Die Schilderung trennt das juristische Verfahren von den politischen und amourösen Deutungen des Chronisten. Der Vorwurf eines Umsturzplanes stützt sich auf eine alte Schrift, die Fouquet als Torheit, nicht aber als Staatsverbrechen anerkennt; die Mehrheit stimmt für lebenslange Verbannung, worauf der König die Strafe in Festungshaft umwandelt. Das Kapitel erlaubt kein abschließendes Urteil über Schuld oder Unschuld hinsichtlich der finanziellen Verfehlungen. In den konsultierten Beständen wurden keine Aktenfunde oder Entwürfe zum Prozess Fouquets oder zu seiner Haft in Pinerolo nachgewiesen.

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